Protokoll der Sitzung vom 30.11.2005

Wir alle sind deshalb aufgefordert, uns in der Zukunft – ich sage das in Anführungszeichen – zu kleinen „Finanzexperten“ zu entwickeln, um das verstehen zu können, was uns die Verwaltungen vorlegen. Die Fraktionen haben eine hohe Verantwortung, sachkundige Ratsmitglieder in die Rechnungsprüfungsausschüsse zu entsenden. Da dies unter Umständen schwierig sein wird, regt die FDP-Fraktion an, die Gemeindeordnung dahin gehend zu ändern, dass auch Nichtratsmitglieder mit der erforderlichen Sachkenntnis in die Rechnungsprüfungsausschüsse entsandt werden können, wie dies bereits bei anderen Ausschüssen heute der Fall ist. Neue Aufgaben, neue Anforderungen brauchen auch neue Möglichkeiten.

Die FDP-Fraktion begrüßt das Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik und wird es konstruktiv und sachkundig begleiten.

Herr Kollege Jullien, noch eine Anmerkung zu Ihnen, da Sie vorhin gefordert haben, das Land sollte die Doppik auch einführen. Fairerweise müssen Sie sagen, dass wir den LBB, den LSV und den LDI haben. Das sind alles Unternehmen, die die „Kommunale Doppik“ schon eingeführt haben und die nach den Rechnungslegungsvorschriften Abschlüsse erstellen. Beim Forst wird dies demnächst auch der Fall sein. Deshalb wird der Erkenntniswert bei der Einführung der Doppik für den gesamten Landeshaushalt nicht so hoch sein, sodass die Forderung, das Land sollte dies auch einführen, nicht greift.

(Jullien, CDU: Das war nur ein Hinweis!)

Ein Hinweis ist etwas anderes. Ich wollte das nur ein bisschen relativieren. Man kann natürlich darüber nachdenken, aber vieles wird schon im Hinblick auf kaufmännische Buchführung und kaufmännisches Rechnungswesen gemacht. Wir kennen die Abschlüsse der Landesbetriebe, und wir handeln danach.

Ich sage noch einmal, die Landesregierung bringt ein bahnbrechendes Gesetz auf den Weg. Deshalb werden

wir es konstruktiv in den Ausschüssen und bei den weiteren Diskussionen begleiten.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4674 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann werden wir so verfahren.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3855 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 14/4703 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Brede-Hoffmann, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 17. März 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 24. Mai 2005, in seiner 31. Sitzung am 30. Juni 2005, in seiner 32. Sitzung am 11. Juli 2005 und in seiner 33. Sitzung am 29. September 2005 beraten.

In seiner 30. Sitzung am 24. Mai 2005 hat der federführende Ausschuss für Bildung und Jugend beschlossen, gemeinsam mit dem mitberatenden Rechtsausschuss ein Anhörverfahren durchzuführen. Der Rechtsausschuss hat sich der Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung und Jugend, ein gemeinsames Anhörverfahren durchzuführen, sowie der Beschlussfassung über den Kreis der Anzuhörenden in seiner 37. Sitzung am 31. Mai 2005 und in seiner 38. Sitzung am 30. Juni 2005 angeschlossen.

In seiner 32. Sitzung am 11. Juli 2005 hat der Ausschuss für Bildung und Jugend gemeinsam mit dem

Rechtsausschuss in dessen 39. Sitzung ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Jugend hat in seiner 33. Sitzung am 29. September 2005 die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Aufgrund des Antrags der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags in den mitberatenden Ausschüssen zu beraten, hat der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung in seiner 28. Sitzung am 22. November 2005 und der Rechtsausschuss in seiner 42. Sitzung am 29. November 2005 den Gesetzentwurf beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich danke der Berichterstatterin. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Während der Vorstellung der Berichterstatterin war der Lärmpegel sehr hoch. Bitte führen Sie Ihre Gespräche nicht im Plenarsaal und schenken Sie demjenigen oder derjenigen, der oder die am Pult redet, die gebührende Aufmerksamkeit.

Wir kommen zur Aussprache. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt.

Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Baldauf das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Ergänzung des Schulgesetzes hinsichtlich des Verbots des Tragens eines Kopftuchs im Unterricht. Grundsätzlich geht es beim Bildungsauftrag der Schulen immer um die Neutralität der Lehrerschaft. Hier sind wir uns sicherlich alle einig. Eigentlich muss auch immer die freiheitliche Grundordnung Leitbild für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen sein.

(Kuhn, FDP: Nicht nur eigentlich!)

Schön, es soll immer so sein. Welche Wirkung soll das Kopftuch an Schulen entfalten bzw. kann es entfalten? Ein Teil der Befürworter verbindet damit eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie. Kopftuch tragende Frauen tragen dieses nicht immer freiwillig. Es wird auch als politisches Symbol gebraucht. Das wird sicherlich von niemandem bestritten werden. Aufgrund der Schulpflicht könnte jedes Kind von einer Kopftuch tragenden Lehrerin unterrichtet werden.

Deshalb geht es uns

1. um die Bewahrung der politischen Neutralität, wie bereits ausgeführt, 2. darum, dass wir keine Einzelfallprüfung bei jeder Kopftuch tragenden Lehrerin wollen, 3. um die Frage, was Eltern und Schüler bei einer Kopftuch tragenden Lehrerin empfinden können und 4. last, but not least auch darum, ob es eine Verwaltungsvereinfachung geben kann.

Wenn wir den aktuellen politischen Stand beurteilen, kommen wir zum Ergebnis, dass es in diesem Haus sicherlich niemanden gibt, der der Meinung ist, dass das politische Symbol als Kopftuch in die Schule gehört. Nein, jeder ist dagegen. Die aktuelle Situation sieht im Gesetz vor, dass wir eine Einzelfallprüfung über das Beamtenrecht fordern.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Jetzt kommt aber das, weshalb wir dies nicht wollen und sagen, wir brauchen ein Gesetz. Wenn es nämlich eine Einzelfallprüfung gibt, kommt es immer darauf an, dass erstens jemand ein Kopftuch trägt und zweitens weitere Aspekte hinzukommen, die dazu führen, dass es nicht der freiheitlichen Grundordnung entspricht.

(Pörksen, SPD: Das ist genau richtig!)

Herr Pörksen, das ist genau richtig. Wenn man in die Realität schaut, wird man sehr schnell feststellen, dass diese Sache fast niemals nachweisbar sein wird mit der Konsequenz, dass jeder, der ein solches Kopftuch trägt, immer sagen kann, mir geht es um den Glauben und nicht um die politische Ausgestaltung. Das halten wir schlichtweg für realitätsfern. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir ein Gesetz brauchen.

(Beifall der CDU)

Wir hatten eine Anhörung durchgeführt, in der sich durch Sachverständige herausgestellt hat – das nehme ich vorweg –, dass unser Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Etwas anderes kann man hierzu nicht sagen. Ich brauche den Entwurf nicht zu wiederholen. Es ist auch extra betont worden, dass es verfassungskonform ist, christliche Symbole abendländischer Kultur auszunehmen.

Außerdem – das wissen wir alle – liegen zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidungen höchster Gerichte, wie des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, vor. Deshalb sind wir der Auffassung, dass für pseudoliberale Überlegungen in diesen Räumen des Unterrichts kein Platz sein darf.

(Beifall der CDU)

Ich darf im Übrigen darauf hinweisen – deshalb appelliere ich noch einmal an Ihre Vernunft –: Es gibt einen Beschluss des SPD-Parteirats vom Januar 2005. Mitglieder sind auch hier anwesend, die mitgestimmt haben. Dieser SPD-Parteirat hat ein generelles Kopftuchverbot nicht nur in Schulen, sondern auch in Jugendeinrichtungen gefordert. Im Übrigen hat die FDP sowohl in

Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg, dort sogar an der Spitze, die Einführung einer solchen Gesetzesergänzung für das Kopftuchverbot gefordert.

Wer will, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das Kopftuch eventuell auch unerkannt – gerade darum geht es – als politisches Symbol zu tragen, der muss unserem Antrag zustimmen. Im Übrigen – das am Schluss, weil ich mir sicher bin, dass der Kollege Creutzmann noch dazu spricht und dies wieder erwähnen wird – wird unser Gesetzesvorstoß auch aus Kirchenkreisen ausdrücklich unterstützt.

(Beifall der CDU)

Deshalb ist es logisch, dass das ganze Haus unserem Gesetzesantrag zustimmt. Deshalb werden wir diesen auch weiterhin aufrechterhalten.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind in der ersten Runde. Wir haben uns das geteilt. Deshalb mache ich Schluss. Wir werden gespannt sein, wie sich die Fraktionen verhalten. Wir hoffen, dass Einverständnis gegeben wird.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Hartloff das Wort.