sei es bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus oder in der Frage der rechtsextremistischen ausländischen Organisationen. Dazu passt auch die Information, dass erst jetzt der erste Islam-Experte in den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz eingestellt wurde.
Meine Damen und Herren, wir fordern von den anderen Fraktionen, dass wir zu einer Qualitätsdebatte über den Verfassungsschutz kommen. Wir müssen uns darüber auseinander setzen, welchen Zielen der Verfassungsschutz verpflichtet sein soll,
welche Strukturen er unter den heutigen Bedingungen braucht und welche Schwachstellen beseitigt werden müssen. Mit einer unreflektierten Aufstockung des Personals, wie die CDU es fordert, kommt man nicht weiter.
Vor allem – das ist uns GRÜNEN besonders wichtig – darf man die jetzige Situation nicht zum Anlass nehmen, die aus unserer Geschichte als notwendig erkannte Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufzuheben.
Herr Zuber, dazu hätte ich gern noch ein Wort von Ihnen gehört. Was meinen Sie denn genau, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 28. September sagen: „Selbstverständlich arbeiten Verfassungsschutz und Polizei angesichts der aktuellen Sicherheitslage besonders eng zusammen.“? Wie stehen Sie nun zu dem Trennungsgebot? Darauf sind Sie in Ihrer Rede nicht eingegangen.
Herr Zuber, wie Sie ausgeführt haben, wird in Rheinland-Pfalz seit dem 24. September die Rasterfahndung landesweit vorbereitet und durchgeführt, und zwar zuerst an rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen. Das heißt, dass natürlich besonders männliche Studenten aus arabischen Ländern in dem Sieb der Rasterfahndung hängen bleiben.
Meine Damen und Herren, wir warnen vor den diskriminierenden Wirkungen einer solchen Fahndungsmethode. Es muss alles vermieden werden, dass Studenten befürchten müssen, plötzlich als Kriminelle dazustehen, nur weil sie arabischer Herkunft oder islamischen Glaubens sind.
Es ist doch an den Universitäten überall schon der Fall, dass sich arabische Studenten diskriminiert fühlen. Die ersten von zwanzig deutschen Universitäten haben inzwischen eine Initiative gestartet.
Wir müssen uns überlegen, was wir dagegen tun. Wir können es doch nicht einfach als gottgegeben hinnehmen, dass das die Folgen dieser Rasterfahndung sind. Deshalb ist es für uns wichtig, dass bei der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auch diesen Bedenken Rechnung getragen wird.
Das sind Dinge, die überall an den deutschen Universitäten von den ASten dargestellt werden. Das ist etwas, womit wir uns auch auseinander setzen müssen.
Frau Kohnle-Gros, wir müssen aber auch auf das reagieren. Für uns ist es wichtig, dass bei einer Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auch diesen Bedenken Rechnung getragen wird. Wir begrüßen es, dass zum Beispiel Rotgrün in SchleswigHolstein die landesgesetzlichen Grundlagen für die automatisierte Rasterfahndung bis Ende 2005 befristet hat und dadurch eine Überprüfung der Wirksamkeit und möglicher Beeinträchtigungen durchführt. Das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, wir warnen vor der diskrim inierenden Wirkung der Fahndungsmethoden. Darf man das heute schon nicht mehr tun?
Ich rede auch noch vom Datenschutz. Vielleicht sind Sie bei diesem Thema wieder so unruhig wie jetzt. Datenschutz ist ein wichtiges Freiheitsrecht. Ich möchte mich ganz entschieden gegen den Spruch wenden, dass Datenschutz nicht zum Terroristenschutz werden darf. Datenschutz ist ein Bürgerrecht und kein Täterschutz.
Das ist als Frage sehr oft in den Raum gestellt worden. Sie finden es ständig in den Zeitungen, und zwar nicht nur in den Boulevardzeitungen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert jedem Menschen, dass öffentliche Stellen nur nach vorheriger Prüfung der Verhältnismäßigkeit in das persönliche Rechtsgut eingreifen dürfen. Datenschutzregelungen – das zeigen die Erfahrungen der letzten zehn Jahre – haben der Aufklärung von terroristischen Verbrechen nicht entgegengestanden, auch dann nicht, wenn das jetzt von interessierter Seite immer wieder behauptet wird.
Auch in dieser sicherheitspolitisch schwierigen Lage bekräftigen wir: Wir wollen keinen gläsernen Menschen, und wir dürfen auch nicht Menschen nur aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens als tatverdächtige Terroristen behandeln.
Das ist keine Phantomrede, sondern ich zeige die andere Seite der Medaille. Ich denke, das wird man auch tun dürfen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen auch die Pläne von Innenminister Schily ab, in Pässe nun auch Fingerabdrücke und andere biometrische Merkmale aufzunehmen; denn dies wäre zum ersten Mal in unserer demokratischen Geschichte eine zentrale Speicherung aller Personen in Deutschland. Wir werden dann in einer Weise beobachtet werden, wie das noch nie vorher geschehen ist.
Meine Damen und Herren, Innenminister Schily schießt hier weit über das Ziel hinaus. Wir befürchten, dass
Wir begrüßen die auf der europäischen Ebene in Gang gekommenen Maßnahmen gegen die Finanzierungsquellen des Terrorismus. Wollen wir ihn wirksam bekämpfen, muss diesen Organisationen der Geldhahn zugedreht werden. Weitergehende Offenlegungs- und Anzeigepflichten über verdächtige Geldbewegungen seitens der Banken sind unumgänglich. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses ist ebenfalls erforderlich.
Wir stimmen ausdrücklich Finanzminister Mittler zu. Dieser sagt: „Zur Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche muss jedes geeignete Mittel ergriffen werden. Der Trockenlegung der finanziellen Basis der Terroristen kommt dabei eine hohe finanzielle Bedeutung zu.“
Die Geldflüsse bestimmter Organisationen an der Schnittstelle von Bargeld und Buchgeld müssen erfasst werden, um das Finanzgeflecht des Terrorismus aufzuspüren. Künftig muss es möglich sein, Transaktionen zurückzuverfolgen und die handelnden Personen eindeutig zu identifizieren. Auskünfte auch gegenüber den Verfassungsschutzbehörden können durchaus sinnvoll sein. Das wäre eine zusätzliche Möglichkeit, Kontobewegungen nachzuvollziehen und auf diese Weise Kontaktpersonen zu ermitteln.
Natürlich, deswegen haben wir wie Herr Mittler gesagt, dass verhältnismäßige und geeignete Mittel ergriffen werden sollen.
Meine Damen und Herren, für alle Eingriffe, auch für das Bankgeheimnis, muss gelten, dass der Staat gegenüber den Bürgerinnen über Eingriffe in ihre Bürgerrechte Rechenschaft ablegen muss. So, wie es seit vielen Jahren in den USA und anderen Ländern Tradition ist, soll auch in Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz, in öffentlichen Berichten Auskunft über die Eingriffe in Grundrechte gegeben werden.
Über das Ausmaß der Telefonüberwachung, über den Einsatz verdeckter Ermittler, über die Anwendung der Videoüberwachung, über die Rasterfahndung und über die Verletzung des Postgeheimnisses muss der Staat freiwillig öffentlich berichten. Das würde im Übrigen auch viele parlamentarische Anfragen ersparen.
Meine Damen und Herren, erst eine regelmäßige Veröffentlichung über die Fallzahlen, über die Kosten und den Erfolg von verdeckten Ermittlungen wäre eine verlässliche Grundlage für eine sachliche Bewertung in diesem Bereich.
Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat ist gut, eine funktionierende Kontrolle ist aber die Voraussetzung dafür. Wir fordern daher, dass gerade im Zusammenhang mit den jetzigen Gesetzesänderungen aus