und des Forstes ernsthaft vertreten will, muss ehrlich und aufrichtig sein. Allein das „C“ in Ihrem Namen macht Sie nicht zu natürlichen Schützern der Schöpfung.
Im Übrigen möchte ich Sie gern auf das achte Gebot aufmerksam machen und es Ihnen ganz besonders ans Herz legen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1979 war der erste Beitrag der Europäischen Union zum Naturschutz. Er wurde unter dem Eindruck der Gefährdung der Vogelarten gefasst. Zielsetzung war – weil die Zielsetzung nur europaweit zu erreichen ist –, europaweit möglichst alle wild lebenden Vogelarten zu schützen.
Die Umsetzung ist zunächst europaweit sehr schleppend verlaufen. Erst nach Verabschiedung der FFH-Richtlinie und der Verpflichtung, die Gebietskulisse „Natura 2000“ auszuweisen, wurde von der Europäischen Union die Umsetzung der Richtlinie mit Aktivitäten in allen Mitgliedsländern angemahnt.
Herr Schmitt, man kann jetzt über den Weg streiten, wie eine solche Richtlinie in einem Bundesland umzusetzen ist. Man kann aber über eins nicht ernsthaft streiten, dass mit dem Stufenplan – den ich gern noch einmal erläutern werde – in Rheinland-Pfalz ein Weg für eine
möglichst breite Beteiligung der Betroffenen, sei es die Landwirtschaft, sei es der Eigentümer, sei es die Kommune, gefunden wurde.
Es wurde zunächst eine Expertengruppe des Landesamtes mit Unterstützung der Staatlichen Vogelwarte Rheinland-Pfalz/Hessen beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Vogelarten dieses Bundeslandes vorzunehmen und eine unverbindliche Materialsammlung bezüglich der Bestandsaufnahme und möglicher Gebiete, die später als Vogelschutzgebiete infrage kommen, zu erstellen.
Diese unverbindliche Bestandsaufnahme wurde dann im März letzten Jahres zunächst den Fachbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Stellungnahme übergeben, um fachlich zu der Materialsammlung der Experten Stellung zu nehmen. Dann wurden im Mai des vergangenen Jahres durch die Struktur- und Genehm igungsdirektion die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, Informationsveranstaltungen durchzuführen, über die Vogelschutzrichtlinie zu informieren, die Gebietskulissen, die unverbindliche Materialsammlung vorzustellen und die Betroffenen aufzufordern, Anregungen und Stellungnahmen abzugeben.
Es war ausdrücklich im Schreiben der SGD aufgeführt, dass alle Beteiligten zu den Informationsveranstaltungen einzuladen seien. Die Frist zur Stellungnahme wurde nicht auf Druck verlängert, sondern aufgrund der Tatsache, dass die Europäische Union uns im Verfahren mitgeteilt hat, dass die Natura-Konferenz zeitlich verschoben wird und wir somit länger Zeit haben, diese Richtlinie umzusetzen.
Dass diese Beteiligung sehr breit durchgeführt wurde, dafür spricht die Tatsache, dass bis zum heutigen Datum über 600 qualifizierte Stellungnahmen, Anregungen mit zum Teil beachtlichem Hintergrundmaterial bei uns eingegangen sind, das uns behilflich ist.
Herr Schmitt, es ist auch falsch, wenn Sie sagen, wir hätten mit keinem Landwirt gesprochen. Zum einen waren viele Landwirte Teilnehmer bei den Informationsveranstaltungen. Wir haben dreimal mit den rheinlandpfälzischen Bauernverbänden des Nordens und des Südens sowie der Landwirtschaftskammer Gespräche geführt. Wir haben sie sehr frühzeitig über den Stufenplan informiert. Wir haben mit ihnen sehr eingehend unsere Richtlinien besprochen, und wir haben Hinweise der Bauernverbände in die Überarbeitung der Richtlinien mit aufgenommen. Wir haben mit den Bauernverbänden vereinbart, nachdem die Auswertung der 600 Stellungnahmen vorgenommen wurde, mit ihnen erneut ein Gespräch zu führen.
Herr Schmitt, ich muss auch sagen, dass die Bauernverbände und deren Vertreter dieses Verfahren verstanden, nachvollzogen haben und auch wissen, welche Konsequenzen die Ausweisung der Schutzgebiete hat.
Es wird dann Aufgabe der Experten sein, des Landesamtes, der Vogelschutzwarte, der Ministerialabteilung, die derzeit damit beschäftigt sind, die Auswertung der über 600 Stellungnahmen vorzunehmen, aus den unverbindlichen Gebietsvorschlägen die geeigneten Gebietsvorschläge herauszuarbeiten, die dann nach Abstimmung der beteiligten Ressorts nach Kabinettsberatung und vorheriger zugesagter erneuter Rücksprache mit den Bauernverbänden und Umweltverbänden auf Landesebene nochmals mit den Beteiligten besprochen werden.
Meine Damen und Herren, ich stelle Ihnen die Frage: Wie breiter soll man einen Beteiligungsprozess anlegen? Wie viel Stufen mehr sollte man noch in einen solchen Prozess mit einbauen? Wir sind mit das Bundesland, das den breitesten Beteiligungsprozess gewählt hat.
Wir sind auch froh, dass wir die vielen Informationsveranstaltungen auch mit Unterstützung der Mitarbeiter des Ministeriums – bei vielen Veranstaltungen waren auch Mitarbeiter des Ministeriums beteiligt – gemacht haben. Wir haben viele hilfreiche Anregungen bekommen, die wir jetzt in den endgültigen Gebietsvorschlag mit einarbeiten.
Meine Damen und Herren von der CDU, es ist auch falsch, wenn Sie sagen, dass mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung unseres Bundeslandes behindert wird. Das Gegenteil ist richtig. Es gibt deutliche Signale der Europäischen Union, dass die zukünftige Förderkulisse, insbesondere im Modulationsprozess der Landwirtschaft, sich zukünftig verstärkt auf FFH- und Vogelschutzgebiete beziehen wird. Wir wollen unserer Landwirtschaft die Möglichkeit geben, dort, wo es sinnvoll und angebracht ist, von diesen Fördermitteln zu profitieren, auch in einer Fortentwicklung einer modernen, zukunftsentwickelten Landwirtschaft.
Herr Schmitt, Sie haben gesagt, Sie hätten sich mit dem Modell „Regenpfeifer“ beschäftigt. Wenn das richtig ist, dann wissen Sie auch, dass dieser Vogel darauf angewiesen ist, dass wir Landwirtschaft haben. Wir brauchen die Landwirtschaft in den allermeisten Vogelschutzgebieten, damit die zu schützenden Vögel weiter existieren können; denn die Vögel brauchen eine Kulturlandschaft, eine offene Landschaft, wir brauchen die Landwirtschaft als Partner zum Schutz der Vögel, zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten.
Wir werden auf den Partner zugehen, weil wir ihn zum Schutz der Vogelwelt, den wir alle wollen, benötigen.
Wir haben einen Gestaltungsspielraum, wie wir die Schutzgebiete ausweisen. Wir werden den Weg über die Raumplanung wählen, weil das das unbürokratischste Verfahren ist, das am wenigsten Aufwand für die Landwirtschaft und die Kommunen hat. In aller Regel wird es keine Auflagen geben, die über die gute fachliche Praxis
in der Landwirtschaft hinausgehen, weil diese Vogelwelt, wie wir sie haben, die wir schützen wollen, die gerade wegen der momentan vorhandenen Landwirtschaft entstehen konnte, geschützt wurde. Diese Landwirtschaft wollen wir beibehalten. Also überspitzt ausgedrückt können Sie auch sagen: Vogelschutz ist ein Stück Schutz der momentan vorhandenen Landwirtschaft, wie wir sie haben und weiter in Rheinland-Pfalz haben wollen.
Wir brauchen bei den Landwirten auch keine Ängste zu schüren; denn wir haben in der Koalitionsvereinbarung eine klare Aussage getroffen. Alle Nutzungseinschränkungen über die gute fachliche Praxis hinaus, die aufgrund von Auflagen des Naturschutzes erfolgen, werden in Rheinland-Pfalz ausgeglichen werden. Die Landwirte haben einen Vertrauensschutz. Auf diesen können sie sich bei dieser Landesregierung verlassen.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf ein Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft. Wir werden dort, wo es Nutzungseinschränkungen in ganz geringen Fällen geben wird, auf vertragliche Vereinbarungen setzen. Sie wissen, dass die Landwirtschaft ein Stück weiter ist, als das in Ihren Anträgen zum Ausdruck kommt. Ich bin deswegen sehr optimistisch, dass wir in den allermeisten Fällen zu diesen freiwilligen Vereinbarungen kommen, die zu finanziellen Zuwendungen für die Landwirtschaft und auch zu einem verbesserten Vogelschutz in Rheinland-Pfalz führen.
Um zu einer der letzten Äußerungen zu kommen, die Sie gemacht haben, es würde – zumindest ist es in einigen Pressemeldungen zum Ausdruck gekommen – die strukturelle Entwicklung der Gemeinden durch Ausweisung von Vogelschutzgebieten eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die Kriterien vor Augen führt, die wir anlegen, dann ist die Geeignetheit eines Gebiets in der Regel dann nicht gegeben, wenn es sich um ein Siedlungsgebiet handelt, weil die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass hier geeignete Gebiete vorliegen, um dauerhaft wild lebende Vögel zu schützen.
Deswegen werden in dem bearbeiteten Gebietsvorschlag die Siedlungsgebiete in der Regel herausgenommen sein. Auch ein Gewerbegebiet wird sich in der Regel nicht als Vogelschutzgebiet eignen.
Dort, wo eine weitere strukturelle Entwicklung möglich ist, da wird dies auch in einem Vogelschutzgebiet möglich sein, nachdem der entsprechende Abwägungsvorgang vorgenommen wurde. Auch das lässt die Vogelschutzrichtlinie zu, wenn man sie genau liest.
Meine Damen und Herren, um zum Schluss noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen in Rheinland-Pfalz die Vogelschutzgebiete zügig ausweisen, um den Kommunen und den beteiligten Eigentümern Planungssicherheit zu geben. Um unseren Beitrag zum Naturschutz und auch zum partnerschaftlichen Miteinander für unsere
Landwirtschaft zu leisten, werden wir, ohne uns von Ihnen irritieren zu lassen, dies entsprechend dem Stufenplan in einem Miteinander in der Landesregierung zügig abwickeln.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man jemanden bewusst missverstehen will, dann tut man dies. Ich habe Folgendes gesagt, und ich will folgende drei Punkte, weil sie für mich wichtig sind, nennen:
1. Die CDU und ich persönlich bekennen uns eindeutig zum Vogelschutz und zur Ausweisung von sinnvollen Vogelschutzgebieten. Nichts anderes habe ich gesagt, und ich bitte, das im Protokoll nachzulesen.
2. Ich lege Wert darauf zu betonen, wenn das, was der Staatssekretär jetzt gesagt hat, von Anfang an so klar gewesen wäre, hätten die Kommunalpolitiker der SPD nicht gemeinsam mit uns und mit den Spitzenverbänden vor Ort dagegen protestiert.
Entschuldigung, die Leute, die irre machen wollen, wenn sie sich gegen ihre eigene Landesregierung stellen und sagen, so geht man mit uns nicht um, das sind doch nicht alles Dummköpfe. Es geht nur um das Verfahren, nicht um den Inhalt, und deswegen – darauf lege ich Wert – ist das auch keine Unterstellung. Wenn ich so etwas wollte, dann würde ich sagen, das ist schon ein bisschen böswillig, oder man will es so nicht.
Ich habe gesagt, Vogelschutz ja, und nichts anderes haben Sie – Sie können Ihre Polemik weglassen –, Herr Hohn, gesagt, als dass die Bauern Klarheit über das brauchen, was sie dürfen und können.
Wir selbst haben ein Gutachten gemacht und eine Entschädigung dort gefordert, wo es notwendig ist. Wir Bauern wollen Vogelschutz, aber wir wollen auch, dass wir in Zukunft bewirtschaften können. Wenn ein Milchvieh haltender oder ein Mais anbauender Betrieb nicht mehr bewirtschaften dürfte – die Frage konnte von Ihren Leuten nicht beantwortet werden –,