Meine Damen und Herren, im SGB VIII steht, dass die Länder die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen haben. Nichts anderes fordern wir ein als diese Unterstützung.
Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist insbesondere zuständig für die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Also kommen Sie dieser Aufgabe nach, und lassen Sie die Träger von Jugendämtern nicht im Regen stehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Sie gehört haben, ist es eine Pflichtaufgabe der Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt, die Beförderung der Kinder zu gewährleisten.
Eltern haben dann einen Anspruch auf kostenlose Beförderung ihrer Kinder, wenn in der Gemeinde kein Kindergarten vorhanden ist und sie deshalb einen anderen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen müssen.
(Schwarz, SPD: Herr Schmitt, haben Sie es gehört? – Zuruf von der SPD: Er hört ja nie zu! – Schmitt, CDU: Ich habe jetzt zugehört!)
Es gibt einen pauschalen Zuschuss des Landes aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs, aus dem sowohl die Schüler- als auch die Kindergartenkinderbeförderung finanziert wird.
Wie es sich aus der Großen Anfrage ergibt, ist diese Beförderung vorwiegend im ländlichen Raum erforder
Die Verantwortlichen in den Landkreisen – hierfür muss man sie einmal loben – haben in den letzten Jahren gemeinsam mit Trägern und Eltern diese Pflichtaufgabe der Transporte gut organisiert.
Obwohl allgemein die Meinung vertreten wurde, dass die Aufsichtspflicht von zu Hause bis zum Kindergarten den Eltern obliegt, gab es kaum Gemeinden, die nicht ein Angebot zur Betreuung bei der Beförderung gemacht haben. Wer die Große Anfrage gelesen hat, wird dies bestätigen.
Es gab Angebote jeglicher Art wie Freifahrten für Begleitpersonen oder Sitzplatzgarantien für Kindergartenkinder. Die Eltern waren und sind offensichtlich mit der Beförderungsweise überwiegend zufrieden, da es – wie die Antworten zeigen – nur in Einzelfällen Begleitpers onen bei diesen Transporten gibt.
Wie Sie wissen, wurde in einem Landkreis gegen die dort praktizierte Kinderbeförderung geklagt. Das OVGUrteil liegt uns nun vor; es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Verantwortung liegt nun – Frau Hammer hat es auch erwähnt – während der Beförderung zu den Tagesstätten nicht mehr bei den Eltern, sondern bei den Städten und Gemeinden, die den Transport organisieren.
Ich zitiere: „Der beklagte Landkreis ist verpflichtet, die Beförderung von Kindern zu einem Kindergarten in einer Nachbargemeinde derart zu regeln, dass er die Aufsichtspflicht über die Kinder ab dem Zeitpunkt übernimmt, zu dem die Eltern ihr Kind zur Beförderung übergeben.“
Wie die Beförderung ausgestaltet wird, liegt im Ermessen des Landkreises und nicht bei der Landesregierung.
Da die meisten Städte wohnortnahe Kindergärten haben, liegt in der Regel dieses Problem der Umsetzung des Urteils bei den Landkreisen.
Die dort zuständigen Gebietskörperschaften haben bisher in eigener Verantwortung im Bedarfsfall die Kindergartenbezirke festgelegt. Deshalb gibt es in kleineren Gemeinden keine Kindergärten, und die Kinder werden einem anderen Ort zugeordnet. Dort ist jetzt die Neuorganisation der Transporte erforderlich.
Die Art und Weise der Umsetzung ist in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zwar noch nicht festgelegt, aber sicherlich werden, je nach Ausführung, Kosten auf die Gemeinden zukommen.
Die Anzahl der Kinder und die Kosten der Ausführung über die neue Art der Beförderung sind bis zum heutigen
Tag nicht bekannt. Deshalb halte ich es für unredlich, hierüber Bemerkungen und Hochrechnungen zu machen.
Ich zitiere Herrn Keller mit den Worten, die er im Ausschuss für Bildung und Jugend gesagt hat: „Das Land lässt die Kommunen im Stich.“
Ich sage, das stimmt so nicht. Das Urteil beinhaltet keine Änderung bezüglich der Zuständigkeit des Landes. Es betrifft nur die Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Kommunen.
Die Landesregierung wird auch bei diesem Thema im Dialog mit den Kommunen bleiben. Bleiben sage ich deshalb, weil sich die Landesregierung schon im Gespräch mit den Kommunen befand, bevor das Urteil überhaupt bekannt wurde. Man pflegt den Informationsund Erfahrungsaustausch mit dem Landkreistag schon viele Jahre und wird dies auch fortsetzen.
Zur Problemlösung kann man sagen: Im Flächenland Rheinland-Pfalz kann es eigentlich nur individuelle Lösungen der Kommunen geben, einen kindgerechten Transport zu organisieren.
Aber ich bin sicher, dass es wie auch in der Vergangenheit den Verantwortlichen vor Ort gelingen wird, dies zu realisieren.
Meine Damen und Herren, es scheint mir symptomatisch für die CDU-Fraktion zu sein, dass Sie sich mangels inhaltlicher Alternativen zu der auf den Weg gebrachten Novelle des Kindertagesstättengesetzes jetzt auf Beförderung kaprizieren. Wäre Ihr Landrat bereit gewesen, mit den Eltern konstruktive Gespräche zu führen, wäre uns möglicherweise heute dieses Thema und den Kommunen vor Ort diese Aufgabe erspart geblieben.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Seniorinnen und Senioren von ver.di aus Pirmasens. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich diskutiere jetzt nicht über den Inhalt der Kindergartenbeförderung und der Zuständigkeit.
Dazu kann ich Ihnen etwas sagen! Gehen Sie davon aus. (Mertes, SPD: Da sind wir aber einmal ge- spannt, ob es auch etwas Wichtiges ist! – Weitere Zurufe von der SPD)
Sie sagte, hätte er das Gespräch mit den Eltern gesucht, wäre es nicht zu dem Gerichtsurteil gekommen. Das halte ich nicht nur für eine Unverschämtheit, sondern es ist unredlich und entspricht nicht der Tatsache.