Im Kreis Trier-Saarburg gab es eine Elterninitiative, die ich sogar begrüße. Ich begrüße es, wenn sich Eltern dafür einsetzen. Im Kreis Trier-Saarburg haben mehrere Gespräche stattgefunden. Es ist unredlich zu sagen, die Gespräche hätten nicht stattgefunden, sonst wäre das Problem nicht entstanden.
Die Landesregierung selbst hat auf mehrere Anfragen meinerseits stets erklärt, die Rechtsauffassung der Kreise ist richtig, dass für die Betreuung auf der Fahrt zu den Kindergärten nicht der Kreis verantwortlich ist. Das war bisher die gemeinsame Aussage. Dies wird niemand bestreiten. Das habe ich schriftlich.
Dann haben wir uns beide geirrt, sofern das Gericht Recht hatte, wovon ich einmal ausgehe. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Wenn sich der Landkreis TrierSaarburg gemeinsam mit der Rechtsauffassung der Landesregierung in diesen Diskussionen deckungsgleich verhält, – Entschuldigung! –, dann ist es nicht nur der Landrat. Dann könnte ich genauso gut sagen: Hätte der Minister oder die Ministerin den Dialog geführt, wäre das heute nicht das Thema. Frau Kollegin, ich halte das nicht für in Ordnung und für unredlich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kinderfreundlich zu sein, sollte in unserer Gesellschaft keine Aufgabe, sondern eine Selbstverständlichkeit sein.
Kinderfreundlich zu sein heißt aber auch, dass sich die Politik nicht gerade dann einigeln kann, wenn Verhältnisse eben nicht kinderfreundlich sind. Das sind sie nicht, wenn Kinder im Vorschulalter, also im Alter von drei bis sechs Jahren, mit Bussen, wie sie im ÖPNV eingesetzt werden, zum Kindergarten fahren müssen. Kinder in diesem Alter haben noch nicht die nötigen Voraussetzungen entwickeln können, um sich sicher allein in diesen Bussen zu bewegen und mitfahren zu können.
Wenn wir die Große Anfrage einmal genau lesen, so merken wir, dass es sehr viele Kinder sind, die dies jeden Tag tun müssen und die obendrein noch mit 39 oder im extremsten Fall bis zu 68 Kindern in einem Bus fahren müssen.
Die Frage liegt nahe, ob damit nicht einige Planungsfehler ausgebügelt werden und ob es nicht an einigen Orten besser wäre, Kinder und Eltern zu entlasten und kleine Kindertagesstätten oder Häuser für Kinder einzurichten, nach dem Motto: „Kurze Beine, kurze Wege“.
Die Landkreise und Kommunen mit eigenem Jugendamt erfüllen die Aufgabe der Beförderung von Kindern in Kindertagesstätten in eigener Verantwortung. Das wiederholt die Landesregierung gebetsmühlenartig und rechtfertigt so ihr Nichtstun.
Allerdings jammern seit Jahren die Kommunen über die vom Land vorgegebenen Standards in Kindertagesstätten, die in ihren Augen zu hoch sind, da sie einen erheblichen Teil mitfinanzieren müssen. Das Land selbst hat das finanzielle Päckchen der Kommunen noch erhöht und sich entlastet, was die Stimmung natürlich auch nicht gerade verbessert hat.
(Mertes, SPD: Das ist sachlich nicht richtig! Es gibt mehr Geld! Sie hätten sagen müssen, aus dem kommunalen Finanzausgleich, dann hätten Sie Recht gehabt, aber das haben Sie nicht gewusst!)
So igelt man sich dann beim Thema „Kindergartenbeförderung“ ein. (Hartloff, SPD: Das Vorurteil steht, dann muss es bestätigt werden!)
Die Frage ist, ob dies nun ein Lehrstück in Sachen schlechter Politik ist oder einfach ein Zeichen von Fantasielosigkeit; denn ich sehe die Politik in RheinlandPfalz in der Pflicht, gegen diesen offensichtlich nicht tragbaren Zustand etwas zu unternehmen.
Ein Dialog und entsprechende Beteiligungen auch unter Einbeziehung der Eltern zu organisieren, ist nicht ausschließlich Angelegenheit der örtlichen Ebene und kann es auch nicht sein.
Die Vorgaben für den Kindergartenverkehr sind leicht erfüllbare Mindestvorgaben; Kontrollen gibt es kaum. Außerdem konnten die Landkreise und Kommunen bisher davon ausgehen, dass die elterliche Aufsichtspflicht nicht dann endet, wenn die Kinder in den Bus einsteigen, sondern erst an den Türen des Kindergartens. Aus diesem Grund sind auch in der Regel seitens der Kreise bisher keine Aufsichten eingerichtet worden.
Die Art der Ausgestaltung ist zu einem erheblichen Teil den Verantwortlichen im Jugendamt bzw. im Landkreis oder in der Kommune und ihrem Blick für politische Notwendigkeiten überlassen. Der ist sehr unterschiedlich ausgeprägt; auch das belegt die Antwort auf die Große Anfrage.
Es hat mich persönlich erschreckt, dass nur sehr wenige Kreise angegeben haben, dass sie für die Schulung des Fahrpersonals sorgen. Es bleibt im Ermessen der Verantwortlichen, ob die Gestaltung der Kindergartenbeförderung jeweils ein purer Verwaltungsakt ist oder wer neben dem Busunternehmen noch mit einbezogen wird, insbesondere die Eltern und ihre Vertretungen, die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten oder weitere Fachleute.
Sowohl die fehlende Busbegleitung als auch die zumeist nicht vorhandenen Rückhaltegurte in den großen Bussen sind seit Jahren immer wieder Themen bei Elternversammlungen gewesen. Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass es noch einiges zu tun gibt und die Probleme größer sind, als es den Anschein hat. Gemeinsam mit den Kommunen lassen sich sicherlich Lösungen erarbeiten, die von allen getragen werden können. Aber das Land hat in diesem Bereich eben auch eine Verantwortung, und weiterhin das Gegenteil zu behaupten und auf stur zu schalten, dient niemandem.
Es dient nicht den Kommunen und ihren Finanzen, und es dient am allerwenigsten den Kindern, und um die sollte es doch gehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorwürfe der CDU-Fraktion, die Landesregierung lasse die Kommunen bei der Gestaltung der Kinderbeförderung im Stich
und drücke sich vor ihrer Verantwortung, machen einmal mehr deutlich, dass die CDU mit ihrem Hang zur Überregulierung die berühmte Stecknadel im Heuhaufen sucht.
Meine Damen und Herren, das Oberverwaltungsgerichtsurteil, auf das sich die CDU-Fraktion in ihren Vorwürfen stützt, legt fest, dass die Aufsichtspflicht für die Beförderung den zuständigen Landkreisen und Kommunen obliegt. Das hat auch die Kollegin Frau Leppla schon ganz klar und deutlich gesagt.
Über die Ausgestaltung der Beförderung sowie die Umsetzung der Aufsichtspflicht wurden darüber hinaus keine verbindlichen Kriterien festgelegt.
Im Einzelnen kann dieser Aufsichtspflicht durch eine geeignete Aufsichtsperson oder eine Organisation der Beförderung Genüge getan werden, wenn sie das erforderliche Maß an Sicherheit und Aufsicht ohne zusätzliches Personal gewährleistet.
Meine Damen und Herren, im Übrigen ist das OVGUrteil noch gar nicht rechtskräftig. Den Vorwürfen der CDU steht bereits eine Vielfalt an Lösungswegen gegenüber, die die Landkreise und Kommunen eigenständig gefunden haben und nicht erst seit gestern bei der Gestaltung der Kinderbeförderung umsetzen.
Dazu zählen die Wahl des Beförderungsmittels, die Verkehrsverhältnisse, die Elternbeteiligung, die Öffnungszeiten der Einrichtungen sowie die Festsetzung der Rahmenvereinbarungen.
Meine Damen und Herren, wir erachten es nicht als Ziel, in die Eigenständigkeit der Kommunen einzugreifen. Wenn Sie das wollen, müssen Sie es sagen.
Unabhängig davon kann ich Ihnen versichern, dass auch wir genauso wie die Landesregierung daran interessiert sind, mit den Landkreisen und Kommunen wie bisher im Dialog zu bleiben, um gegebenenfalls gemeinsame Lösungen zu finden.
Meine Damen und Herren, sollte das OVG-Urteil tatsächlich in Kraft treten, gibt es auch gegenwärtig schon sinnvolle Lösungsansätze, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten, dies neben einer Vielzahl an Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können, zum Beispiel der Einsatz von ehrenamtlichen Personen.
Meine Damen und Herren von der CDU, es wird Sie verwundern, die meisten Eltern sind mit der jetzigen Lösung der Kinderbeförderung mehr als zufrieden.