Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

(Zuruf des Abg. Kuhn, FDP)

und dann zu einer Entscheidung kommen, ob wir das wollen oder nicht. Alles andere hat mit Neidkomplexen nichts zu tun; denn es gibt auch viele Falschaussagen. Auch Herr Brüderle hat eine Falschaussage gemacht:

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Einnahmen, die Steuerkosten, nahezu den vollen Ertrag auffressen würden. Ich habe die Presseerklärung vorliegen. Das stimmt einfach nicht. Etwa vier bis fünf Prozent der Einnahmen an der Vermögensteuer sind für die Verwaltung verbraucht worden, weil die Vermögensteuer nicht jedes Jahr neu festgesetzt und ermittelt wurde, sondern nur im Dreijahresturnus.

Herr Abgeordneter Itzek!

Ich werde nachher in dem Bereich noch mehr dazu ausführen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Jullien.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin gern bereit, das aufzugreifen, was Sie gesagt haben, nämlich die Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer mit der nötigen Gelassenheit zu führen, Herr Kollege Itzek.

Herrn Kollegen Itzek und den Damen und Herren der SPD-Fraktion im Landtag empfehle ich, einmal das nachzulesen, was der Bundeskanzler gestern Abend gesagt und was wir heute zu hören bekommen. Er hat zwei klare Sätze gesagt.

(Mertes, SPD: Zwei sogar!)

Er lehnt eine Vermögenssteuer ab. Es wird mit ihm erstens keine Wiedereinführung der Vermögenssteuer geben und zweitens keine höhere Mehrwertsteuer; so Bundeskanzler Schröder gestern Abend.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Eigentlich wäre die Diskussion damit beendet.

(Mertes, SPD: Bei euch ist die Sache beendet, Sie hatten Helmut Kohl als Kanzler!)

Nein, nicht bei uns, Herr Mertes. Bei Ihnen sollte sie damit beendet sein, Herr Kollege Mertes.

Man muss schon zur Kenntnis nehmen, dass sich ausgerechnet der rheinland-pfälzische Ministerpräsident an die Spitze der Bewegung gestellt hat und lauthals mit seinem niedersächsischen Kollegen die Wiedereinführung der Vermögenssteuer gefordert hat oder mit der Erste war, der sie gefordert hat.

(Dr. Schiffmann, SPD: Lauthals!)

Ausgerechnet die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu fordern, die 1996 vom Bundesverfassungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht, für verfassungswidrig erklärt wurde, halte ich schon für ein Stück aus dem Tollhaus.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh je, oh je, Herr Jullien! – Mertes, SPD: Sie sind ein Eiertänzer!)

Meine Damen und Herren, es ist geradezu absurd – ich will das nur noch einmal deutlich unterstützen –, Gift für die Konjunktur und das Wirtschaftswachstum, in der jetzigen Zeit die Wiedereinführung der verfassungsrechtlich doch überaus bedenklichen Vermögensteuer zu fordern.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind doch falsche Behauptungen, die Sie aufstellen! Verfassungswidrig! Verfassungswidrig!)

Meine Damen und Herren, Frau Thomas, dass es doch auch in der Landesregierung unterschiedliche Betrachtungen gibt, können wir doch Tag für Tag hören und lesen. (Mertes, SPD: Was ist denn dabei? Wir sind doch keine Einheitspartei!)

Ich brauche nur zu zitieren, was der Finanzminister dieses Landes gesagt hat, dass er seinem eigenen Ministerpräsidenten empfohlen hat, sich weiter keine Gedanken über die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu machen, weil er dies für reine Zeitvergeudung hält, weil sie im Bundesrat nicht mehrheitsfähig ist. Wo Herr Mittler Recht hat, hat er Recht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Mertes, SPD: Bei Ihnen klingt das so aufrichtig!)

Ich bin sehr gespannt, was die FDP heute zur Wiedereinführung der Vermögensteuer sagen wird.

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Ich kann nur das unterstreichen, was Rainer Brüderle gestern in seinem Interview gesagt hat, nämlich dass wir alles brauchen, nur nicht die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Herr Mertes, wenn wir darüber diskutieren, dann müssen wir auch darauf hinweisen, welche Steuern eigentlich wegen des Wegfalls der Vermögensteuer erhöht worden sind. Wir haben doch damals die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 2 % auf 3,5 % vorgenommen.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Es hat eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stattgefunden, und dies alles, um den Steuerausfall bei der Vermögensteuer zu kompensieren.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber hat es das wirklich kompensiert? Ich frage Sie: Hat es das kompensiert, Herr Jullien? Nennen Sie eine Zahl! Hat es das kompensiert?)

Es hat sie insoweit nicht kompensiert, das ist richtig. Das ist zutreffend. Aber Frau Thomas, hören Sie doch auch einmal darauf, was führende Steuerrechtler in Deutschland sagen.

(Mertes, SPD: Eine Nullsteuer, und viele Ausgaben des Staates!)

Hören Sie doch einmal, was der Ökonom von Weizsäcker dazu geschrieben hat. Er hat es in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Punkt gebracht, in dem er geschrieben hat:

„Die vorgeschlagene Vermögensteuer bringt im Saldo dem Fiskus nichts. Sie wird den Gesamtstaatshaushalt zusätzlich nur belasten.“, so Christian von Weizsäcker. Ich glaube, mit dem, was er gesagt hat, hat er sehr Recht.

Ich nenne des Weiteren Herrn Professor Kirchhoff, einen der führenden Steuerrechtler in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Mertes, SPD: Und Geldausgeber!)

Er hat doch unmissverständlich erklärt, dass die Vermögensteuer aus zwei Gründen verfassungswidrig ist: Zum einen gibt es bei der Bemessung und Berechnung der Vermögensteuer unterschiedliche Wertansätze von Immobilien einerseits und von Bank- und sonstigen Vermögenswerten andererseits.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das kann man doch verändern, Herr Jullien!)

Frau Thomas, daran kann man sehen, dass Sie keine Ahnung von der Festsetzung der Vermögensteuer haben. (Beifall der CDU)

Frau Thomas, dies zu verändern, wäre eigentlich eine Aufgabe, mit der die Finanzverwaltung in den nächsten 30 Jahren noch beschäftigt wäre. Wir leben jetzt noch mit einer Wertfestsetzung bei der Grund- und Vermögensteuer bei den Einheitswerten vom Stichtag 1. Januar 1964.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir müssen es bei der Erbschaftsteuer auch verändern!)

Die Finanzverwaltung war wegen ihrer personellen Probleme nicht in der Lage, eine Fortschreibung in diesem Bereich vorzunehmen.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mertes, SPD: Nur, weil es politisch gewollt ist!)

Sie sollten auch den zweiten Grundsatz beherzigen, der ebenfalls in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Es gibt nämlich die definitive Vorgabe, dass der Staat nur maximal ein Besteuerungsrecht auf 50 % des Einkommens seiner Bürger hat. Insoweit ist die Vermögensteuer verfassungswidrig, weil damit bei der derzeitigen Steuerbelastung mehr als 50 % des Einkommens besteuert würden.

(Glocke der Präsidentin – Itzek, SPD: Das war aber ein Nebensatz! – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, es ist eine Neidsteuer, und auch wenn sie unter veränderten Vorzeichen eingeführt wird, wird sie auch weiterhin eine Neidsteuer bleiben.

Ich kann von dieser Stelle aus nur noch einmal ganz dringlich die Landesregierung auffordern: Lassen Sie die Hände weg von der Forderung nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Sie ist so überflüssig wie ein Kropf. Ich sage auch in aller Deutlichkeit, diese Landesregierung soll sich um die dringenden Probleme in unserem Land kümmern. Davon haben wir weiß Gott mehr als genug!

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Creutzmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die spannende Debatte, die wir heute führen,

führen wir vor leeren Rängen. Aber trotzdem möchte ich einige Beiträge dazu leisten.