Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dieter Schmitt und Michael Billen (CDU), Agrarverwaltungsreform in Rheinland-Pfalz – Nummer 9 der Drucksache 14/1698 – betreffend, auf.
1. Warum hat die Landesregierung bereits Standortentscheidungen getroffen, bevor eine umfassende Aufgabenkritik vorgenommen worden ist?
4. Gibt es Aufgabenstrukturen und -felder, die nicht überprüft werden im Zuge der Agrarverwaltungsreform?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, der Landwirtschaft auch in Zukunft eine leistungsfähige Agrarverwaltung an die Seite zu stellen, die sowohl den Strukturwandel in der Landwirtschaft und Weinwirtschaft unterstützend begleitet als auch die Entwicklung des gesamten ländlichen Raums fördert und entsprechend voranbringt.
Aufgaben und Organisation der Agrarverwaltung sind heute im wesentlichen Ergebnisse der Reformen in den Jahren 1987 bis 1993. Seitdem haben sich die Strukturen in der Landwirtschaft erheblich gewandelt.
Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe hat sich von 1991 bis heute um über 20.000 verringert. Ebenso haben sich die Betriebsstrukturen geändert. Wir haben heute größere Einheiten, Spezialbetriebe und qualifizierte Betriebsleiter mit höheren Anforderungen an Ökonomie und Ökologie.
Die landwirtschaftlichen Betriebe sind leistungsfähiger geworden, die Anforderungen an die staatlichen Diens tleistungen spezieller und komplexer.
Wir bieten heute unsere Dienstleistungen für die Landwirtschaft in elf selbstständigen Dienststellen mit insgesamt neun Außenstellen an. Hinzu kommen zehn selbstständige Einheiten der Landeskulturverwaltung mit einer Außenstelle.
Diese breite Streuung ist heute bei modernen, intelligenten Kommunikationsmitteln und hoher Mobilität nicht mehr so erforderlich.
Die weitere Entwicklung einer leistungsfähigen Landwirtschaft und die Entwicklung eines lebenswerten ländlichen Raums erfordern die Bündelung von Fachkompe
Aufgrund der gewandelten Strukturen und der sich ändernden Anforderungen an staatliche Leistungen, aber auch aufgrund der sehr schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte ist eine Konzentration auf Kernaufgaben und eine Konzentration der Standorte unumgänglich. Diese Einschätzung wird auch von den berufsständischen Vertretern bejaht.
Wenn man als politisch Verantwortlicher eine umfangreiche Organisationsreform durchführen will, steht man immer vor folgender Schwierigkeit:
Geht man ohne Grundkonzept in die Diskussion, wird einem – nicht zuletzt von der parlamentarischen Opposition – vorgehalten, man wisse selbst nicht, was man wolle. Geht man umgekehrt mit einem Konzept in die Diskussion, wird einem in der Regel vorgehalten, es sei alles schon festgezurrt und alle Gespräche seien reine Alibi-Veranstaltungen.
Vor diesem Spannungsverhältnis haben wir einen Mittelweg beschritten. Wir haben ein Grundkonzept aufgelegt.
Wesentlicher Eckpunkt dieses Grundkonzepts ist, dass es in Zukunft nur einen Ämtertyp in der landwirtschaftlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz geben wird. Zugleich haben wir bestimmte Standorte vorgesehen. Dieses Konzept wird nunmehr in Arbeitsgruppen verfeinert. Wichtig dabei ist, dass die betroffenen Verbände mit in die Beratungen einbezogen werden.
Ich bin sicher, dass in den nächsten Wochen sehr gute Arbeit geleistet wird und wir in absehbarer Zeit das endgültige Konzept vorlegen können.
Zu Frage 1: Eine interne Arbeitsgruppe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat zunächst eine auf die jeweilige Region bezogene Aufgaben- und Bedarfsanalyse durchgeführt.
Aufgrund dieser Ergebnisse ist das Konzept über den einheitlichen Ämtertyp und über die künftigen Dienstleistungsbezirke mit den entsprechenden Standorten erarbeitet worden.
Zu Fragen 2 und 3: Auf der eben genannten Grundlage wird nunmehr eine umfassende Aufgabenkritik erfolgen, in die alle Aufgaben der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalten, der staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt, der Landesanstalten und der Landeskulturämter einbezogen werden.
In diese aufgabenkritische Prüfung werden die Berufsverbände, die Landwirtschaftskammer, die Personalvertretungen und betroffene Fachbereiche der Dienststellen mit eingebunden.
Zu Frage 4: Die Überprüfung der Aufgabenstrukturen und Aufgabenfelder bezieht sich auf alle Bereiche der
Agrarverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Herr Minister, weil übereinstimmend die Agrarverwaltungsreform längst überfällig ist, frage ich Sie, warum beziehen Sie in diese Bündelung, die zwingend notwendig ist, nicht alle sechs betroffenen Stellen mit ein, zu denen im Moment ein Bauer gehen muss, wenn er Anträge stellt: Landwirtschaftskammer, Kreisverwaltung, Zoll, Bauernverband, Staatliche Lehranstalt usw.? Sie beziehen im Moment nur zwei Stellen mit ein.
Herr Abgeordneter Schmitt, Sie wissen so gut wie ich, dass wir in diesem Staat gegliederte Zuständigkeiten und einen bestimmten Mittelbau haben, also eine Mittelinstanz. Darüber hinaus nehmen die Kreisverwaltungen bestimmte Aufgaben wahr.
Wir halten es so – ich glaube, das ist auch am sinnvollsten und wird am zielführendsten sein –, dass wir zunächst dort reformieren, wo wir Reformkompetenz haben, und dann in einem zweiten Schritt verständlicherweise mit dem Kollegen Zuber überlegen, wie man insgesamt die Angelegenheit noch effektiver gestalten kann. Das ist doch nicht die Frage.
Die Frage ist auch ein Stück der Nähe, die durch die Kreisverwaltungen durchaus gegeben ist. Man muss schauen, wie man insgesamt mit den Anträgen umgeht und ob man sie nicht unter Umständen nur in eine der Schienen hineinbringen und den entsprechenden Bescheid nur von einer Schiene aus leisten kann.
Wie gesagt, wir haben einen verfassten Staat mit einer Verfassung. Daher kann man nicht sagen, die Kammer macht alles und andere machen nichts. Dabei ist durchaus das Innenministerium und die kommunale Selbs tverwaltung gefragt.
Herr Minister, wenn Sie auf die Anfrage des Kollegen Schmitt darstellen, dass verschiedene Organe tätig werden, bestreiten Sie dann, dass die Kammer bereit ist, mit Ihnen über Aufgaben zu diskutieren? Bestreiten Sie,
dass die Kreisverwaltung Auftragsangelegenheiten im Rahmen des Wirtschaftsministeriums wahrnimmt und Sie sie beauftragt haben, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen?
Zunächst einmal bestreite ich nicht, dass die Kammer bereit ist zu diskutieren und auch bereit ist, noch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Dabei muss man aber auch wissen, eine Kammer kann vom Staat auch beliehen werden.
Zum Zweiten bestreite ich auch nicht, dass bestimmte Aufgaben, die von uns ausgehen, bei der Kreisverwaltung entsprechend bearbeitet werden. Aber ich glaube, wenn wir eine solch komplexe Verwaltungsreform durchführen, ist es wichtig, dass man zunächst den ersten Schritt gehen muss, um dann den zweiten und dritten tun zu können.
Herr Minister, haben Sie also zurzeit in der Lenkungsgruppe den festen Willen, die Kreisverwaltungen, die ADD und die Kammer mit ihren Aufgaben in der Agrarstruktur mit einzubeziehen, oder haben Sie diesen Willen nicht?
Ich habe zunächst einmal den festen Willen, eine Agrarverwaltungsreform durchzuführen, und danach reden wir über den zweiten Schritt.
Herr Minister, kann ich nach der Aussage, die Sie im Ausschuss getroffen haben, davon ausgehen, dass an den Standorten, die aufgelöst werden – als Beispiel nenne ich Trier –, Neben- und Außenstellen erhalten bleiben, oder gilt die Aussage, die aus Ihrem Hause drei Tage später vor Ort erfolgte, dass an diesen Standorten auch keine Außen- oder Nebenstellen mehr erhalten bleiben sollen?
Ich kann Ihnen heute nicht sagen, welcher Standort noch periodisch bleibt. Ich habe generell gesagt, es ist durchaus möglich – – –