Protokoll der Sitzung vom 06.06.2001

e) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/21 –

Wer diesem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

f) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Schiedsausschuss nach § 41 des Landesrichtergesetzes

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/22 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

g) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/23 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

h) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/24 –

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/32 –

Ich lasse zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/24 – abstimmen und mache darauf aufmerksam, wenn dieser eine Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/32 –, weil der Landtag nur 6 Mitglieder in den Interregionalen Parlamentarier-Rat entsendet. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/24 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

i) Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/25 –

Wer diesem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

j) Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/26 –

Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

k) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Oberrheinrat

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/27 –

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/31 –

Für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt gilt das Gleiche wie für die Abstimmung zu Punkt 1 h.

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/27 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Wahlvorschlag wurde mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FPD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

l) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaukasse

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/28 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

m) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/29 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

n) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Verwaltungsrat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/30 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ich rufe nunmehr Punkt 2 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/12 – Erste Beratung

Meine Damen und Herren, gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Tagesordnungspunkt in der ersten Beratung ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/15 – Erste Beratung

Es ist eine Redezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart worden.

Ich erteile der Abgeordneten Frau Pepper das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 1. August 2001 tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz, ein Gesetz des Bundes, in Kraft. Das Gesetz schafft einen gesicherten Rechtsrahmen für gleichgeschlechtliche Paare, die ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter

Bejahung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität wünschen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält keine Regelungen, wem die Aufgaben der zuständigen Behörde obliegen sowie hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP will diese Lücke möglichst schnell schließen, damit dieses Gesetz ausgeführt werden kann.

Zwar gibt es bundeseinheitliche Vorschriften im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, der Bundesrat hat dem jedoch nicht zugestimmt, und der Deutsche Bundestag hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Mittlerweile ist noch nicht darüber entschieden worden.

Meine Damen und Herren, das Lebenspartnerschaftsgesetz und der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Gleichheit und weniger Diskriminierung. Dem berechtigten und, wie ich finde, sehr menschlichen Wunsch nach Geborgenheit, Bindung und Verantwortung wird hiermit Rechnung getragen. Aber Diskriminierungen werden nicht allein durch Gesetze beseitigt. Der Abbau von Diskriminierung ist wichtig. Gesetze können nur Rahmenbedingungen schaffen.

Meines Erachtens haben die Diskussionen in den letzten Monaten sehr deutlich gezeigt, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit diesem Thema ist. Nur so können die Vorurteile in der Bevölkerung ausgeräumt und die Forderungen von Schwulen und Lesben umgesetzt werden. (Beifall bei SPD und FDP)

Politik muss auf der einen Seite die berechtigten Wünsche von Minderheiten aufgreifen, muss auf der anderen Seite aber auch ausloten, in welchem Tempo sich Veränderungen in unserer Gesellschaft durchsetzen lassen können. Gerade in diesem Fall der Lebenspartnerschaften kommt es darauf an, die Umsetzung im größtmöglichen Konsens durchzuführen.

Das Vorhaben wird aber nicht dadurch einfacher, dass das Bundesverfassungsgericht auch noch mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes befasst ist und voraussichtlich im Sommer darüber entscheiden wird. Ich bedauere die Verfassungsklage der bayerischen Landesregierung, weil wieder einmal Gerichte entscheiden, wo meines Erachtens Politik gefordert ist.

(Beifall bei SPD und FDP)

Insgesamt ist es also kein einfacher Vorgang, aber für einfache politische Sachlagen sind wir auch nicht gewählt worden. Die Menschen wollen von uns Problemlösungen. Politik soll Probleme nachvollziehbar darstellen. Deswegen liegt der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP vor, der im Kern vorsieht, dass die Aufgabe den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte übertragen werden soll.

Mit dem Gesetz folgen wir weitgehend unseren Koalitionsvereinbarungen, die noch relativ frisch sind, die unter anderem besagen, dass es in Rheinland-Pfalz in die Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte