Protokoll der Sitzung vom 20.02.2003

zutragen, dass dieses Gesetz nicht auf Dauer Bestand hat. Es wäre nicht dramatisch für die Betroffenen.

(Pörksen, SPD: Ja, ja! Ausbüxen nennt man so etwas! Feige!)

Nein, wir büxen überhaupt nicht aus, wir machen nur nicht jeden Unsinn mit, Herr Pörksen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich weiß doch, wie die Presse dieser Regierung nachher läuft nach dem Motto „Na ja, damals haben sie es vielleicht kritisiert, aber im Grunde genommen tragen sie doch heute alles mit“, und dann sind wir mit im Sack. Da lassen wir uns einfach an dieser Stelle nicht mit einpacken. (Hartloff, SPD: Wir entscheiden doch nicht über die Grundsicherung, sondern über die Ausführung!)

Damit unsere Position dezidiert und ohne Ihre Interpretationsfähigkeit klar ist für die Öffentlichkeit, haben wir sie in diesem Entschließungsantrag dargelegt. Unsere Erwartung, dass er die Mehrheit dieses Hauses findet, ist nicht groß. Aber uns ist es wichtig, unsere Position damit deutlich zu machen. Es würde uns freuen, wenn vielleicht die Praxis dieser Leistung doch noch einmal klar macht, dass der Weg in die falsche Richtung ging. Ihre Regierung – die von Ihnen noch getragene Bundesregierung – sagt selbst: Wir müssen bei den Sozialleistungen mehr auf Eigenverantwortung und mehr auf Eigenbeteiligung setzen.

(Pörksen, SPD: Aber nicht bei diesem Personenkreis, Sie Scherzkeksin!)

Sie haben schon andere Gesetze, die diese Regierung fabriziert hat – ich denke an das Thema „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“, ich denke an das Thema „Scheinselbstständige“ –, wieder einkassiert. Warum sollten Sie nicht auch hier klüger werden. Wir hoffen darauf.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch Besucherinnen und Besucher im Landtag begrüßen, und zwar Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Volkshochschule Trechtingshausen. Herzlich willkommen im Landtag von Rheinland-Pfalz!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dröscher.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Landesge

setz zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Liebe Frau Thelen, wir streiten uns eigentlich nicht über dieses Landesgesetz. Im Gegenteil, Sie haben diese Ausführungsregelung im letzten Satz Ihres Entschließungsantrags geradezu angemahnt.

(Pörksen, SPD: Beschimpft haben sie uns!)

Das Gesetz regelt im Einzelnen die Träger der Grundsicherung, die Ermächtigung der Landkreise zur Heranziehung der Verbandsgemeinden und verbandsgemeindefreien Gemeinden sowie die Bestimmungen zur Kostenträgerschaft. Es regelt die Weiterleitung der Ausgleichszahlung und die Leistungen des Landes überall dort, wo das Land Einsparungen hat.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftige Regelungen!)

Der Entschließungsantrag der CDU greift dagegen die Diskussion wieder grundsätzlich auf. Ihre Argumente sind allerdings nicht neu.

(Frau Thelen, CDU: Aber immer noch richtig!)

Deshalb werden sie von uns auch erneut zurückgewiesen. Sie führen auf, dass kein Ausgleich für Mehrbelastungen gezahlt wird. Wir haben gerade in den vergangenen Wochen gesehen, dass sich manches, was anfangs an Aufgeregtheiten vorhanden war, wieder normalisiert hat. Ich habe selbst im Kreistag in Bad Kreuznach erlebt, dass dort der Landrat bestätigt hat, dass auch die finanziellen Auswirkungen, die zunächst genannt waren, wohl völlig überzogen waren, was den Verwaltungsaufwand angeht.

(Pörksen, SPD: Völlig überzogene Diskussion!)

Der zweite Punkt sind die geweckten Erwartungen. Da muss ich Ihnen allerdings Recht geben, dass überall dort, wo nicht ausreichend beraten wurde, Menschen der Meinung waren, sie könnten diesen Antrag stellen. Hier ist Beratung ganz wichtig.

Das Dritte – das hat in einem Zwischenruf der Kollege Carsten Pörksen vorhin schon angemahnt – wäre das falsche Signal für die benötigte Eigenvorsorge und Eigenleistung. Ich glaube, hier müssen wir wirklich von der Realität dieser Menschen, für die die Grundsicherung infrage kommt, ausgehen. Ich glaube nicht, dass dort eine Vorsorgeleistung in einem Lebenslauf in den meisten Fällen in diesem Sinn möglich war.

(Beifall bei der SPD)

Zusammengefasst: Wir schließen uns nach wie vor Ihrer Argumentation nicht an und werden den Entschließungsantrag der CDU ablehnen.

Nachdem sich im Land – das heißt, in den Kommunen – mancher künstlich erzeugte Sturm gelegt hat, werden

wir die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes aufmerksam begleiten und die Erfahrungen, die wir dabei machen, zeitnah auswerten.

(Kramer, CDU: Wir auch!)

Ich glaube, das ist der richtige Weg, um dann eventuell auch Dinge zu ändern, die geändert werden müssen. Im Grundsatz sind wir uns ganz sicher, dass das der richtige Weg ist. Deshalb wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf heute zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Reiner Marz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Dröscher, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat, dass es bei diesem Gesetz – sowohl bei dem Bundesgesetz als auch bei dem Landesausführungsgesetz – insbesondere um die Bekämpfung von Altersarmut geht. Was wir nun seit Monaten auf allen Ebenen erleben, ist ein völlig konfuses, nicht mehr nachzuvollziehendes Anrennen der Union gegen dieses Gesetz.

Frau Kollegin Thelen, dass Sie uns dann heute auch noch den Gefallen tun, sozusagen zur Einführung diesen unsäglichen Artikel im „Trierischen Volksfreund“ „Größter Flop aller Zeiten“ zitieren, dafür bin ich Ihnen allerdings zu Dank verpflichtet. Dieser Artikel im „Trierischen Volksfreund“ argumentiert ebenso falsch, wie Sie das tun. Wenn Sie sich an solchen Quellen informieren, dann ist es natürlich kein Wunder, wenn dann solche Antragsentwürfe herauskommen, wie Sie sie hier vorgelegt haben.

In Trier kenne ich mich ein bisschen aus. Wenn ich dann lese, eine Quelle, auf die Sie sich beziehen – ich will hinzufügen, bei der Quelle gehe ich davon aus, dass sie von Parteifreunden von Ihnen gefüttert worden ist –, sagt, in Trier hätte ein Grundsicherungsamt mit 22 Stellen geschaffen werden müssen – – –

(Zurufe von der SPD)

Mit 22 Stellen für eine Stadt wie Trier! Natürlich ist Trier eine bedeutende Stadt, aber natürlich braucht auch Trier keine 22 Stellen.

(Itzek, SPD: Das sollte für das ganze römische Imperium sein! – Rösch, SPD: Einschließlich der Kolonien!)

Richtig. So ist das Ganze gestrickt. Aber das sozus agen nur zu Ihrer Quellenlage. Ich will mich damit jetzt

nicht länger aufhalten, sondern gern zu Ihrem Entschließungsantrag kommen.

Da haben Sie auch die Erkenntnisse – wie eben aufgezeigt – aufgeführt. Zum einen wollen Sie jetzt schon, dass wir feststellen – das Gesetz ist auf Bundesebene noch nicht einmal zwei Monate in Kraft, das Landesgesetz kommt jetzt –, dass es verwaltungsmäßig zu aufwendig ist, zu kostenintensiv ist und die Finanzbelastung der Kommunen zu groß ist.

Das wissen Sie jetzt schon.

(Schnabel, CDU: Das steht doch im Gesetz drin!)

Nein. Im Gesetz steht nicht drin, dass die Belastung der Kommunen zu groß ist. Da haben Sie ein anderes Gesetz gelesen.

Auf der anderen Seite sollen wir jetzt schon feststellen, dass die in die Grundsicherung gesteckten Erwartungen nicht erfüllt werden können. Was denn nun? Entweder können die gesteckten Erwartungen nicht erfüllt werden, dann wäre der Bundeszuschuss wahrscheinlich zu groß, den es dafür gibt, oder dieser Satz stimmt nicht, dann würde die andere Argumentation stimmen.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Sie widersprechen sich permanent selbst. Ich meine, es ist eine elegante Methode, Forderungen aufzustellen, die längst erfüllt sind, damit man nachher vielleicht sagen kann, man hat mit gesiegt. Aber das ist wirklich zu durchsichtig. Sie sagen, die Landesregierung solle sich beim Bund dafür einsetzen, dass die unmittelbaren Kosten, die durch das Grundsicherungsgesetz entstehen, jeweils erstattet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist im Gesetz eingebaut. Von daher braucht sich die Landesregierung dafür auch nicht einzusetzen. Es ist bereits im Bundesgesetz eingebaut.

(Abg. Dr. Rosenbauer meldet sich zu Wort)

Ich sehe, dass Herr Kollege Rosenbauer eine Zwischenfrage stellen will, die ich Ihm gern beantworten mag.