.......................................................................................................................2903, 2969 Abg. Bracht, CDU:.............................................................................................................................2943 Abg. Creutzmann, FDP:......................................................................................... 2953, 2954, 2956, 2958 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................... 2957, 2975, 2978 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:......................................................................................................2954, 2963 Abg. Dr. Schmitz, FDP:.............................................................................................................2966, 2970 Abg. Frau Grosse, SPD:............................................................................................................2961, 2963 Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:......................................................................................2957 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:...............................................................................................2948 Abg. Frau Schmitt, SPD:....................................................................................................................2900 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................................................................2919, 2956 Abg. Fuhr, SPD:.......................................................................................................................2976, 2979 Abg. Hohn, FDP:.......................................................................................................................2978, 2979 Abg. Kuhn, FDP:................................................................................................................................2926 Abg. Licht, CDU:................................................................................................................................2977 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................................2950 Abg. Mertes, SPD:....................................................................................................................2912, 2917 Abg. Schmitt, CDU:......................................................................................................... 2939, 2940, 2943 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................................2964 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:............................................2959 Beck, Ministerpräsident:............................................................................................................2933, 2940 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt und Forsten:.................................................................................2979 Mittler, Minister der Finanzen:....................................................................................................2968, 2970 Präsident Grimm:..........................................................................................2900, 2902, 2912, 2916, 2919 Vizepräsident Creutzmann:................................................ 2968, 2969, 2970, 2976, 2977, 2978, 2979, 2981 Vizepräsident Dr. Schmidt:............................................................................2926, 2933, 2939, 2940, 2943 Vizepräsidentin Frau Hammer:.........................2948, 2950, 2953, 2954, 2956, 2957, 2958, 2959, 2960, 2963 2964, 2966
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 44. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.
Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich Nils Wiechmann und Beate Reich, die auch die Rednerliste führt.
Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Anne Kipp, Hildrun Siegrist, Erhard Lelle, Christian Baldauf heute vormittag und Frau Staatsministerin Dreyer.
Ich freue mich, jetzt schon zahlreiche Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Megina-Gymnasiums in Mayen sowie Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse des MaxSlevogt-Gymnasiums in Landau sowie Teilnehmer am Azubi-Seminar. Alle sind herzlich willkommen im Landtag!
Zum Ablauf der Tagesordnung, in dessen Mittelpunkt heute die Beratung des Nachtragshaushalts steht, möchte ich darauf hinweisen, dass gemäß der Absprache im Ältestenrat die Punkte 13 bis 15 der Tagesordnung gemeinsam aufgerufen und beraten werden.
Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2002/2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2003) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1900 – Zweite Beratung
Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2104 –
Landesgesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1800 – Zweite Beratung
Moderne Strukturen für den Landeshaushalt: Transparenz erhöhen, Steuerungsmöglichkeiten verbessern Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2000 –
Zur Berichterteilung erteile ich der Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, Frau Abgeordneter Astrid Schmitt, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich im Rahmen der Berichterstattung zu den zentralen Beratungsergebnissen dieses Nachtragshaushalts und dem sogenannten Haushaltsentlastungsgesetz komme, möchte ich zunächst einige Anmerkungen zum diesmal praktizierten Verfahren der Beratungen machen, das in dieser Form erstmalig und, wie ich denke, auch bemerkenswert war.
In Rheinland-Pfalz haben sich in einer schwierigen Situation alle Akteure – von der Opposition über die Koalitionsfraktionen bis hin zur Regierung – zu ihrer politischen Verantwortung bekannt und konstruktiv zusammengearbeitet.
Die schwierige Situation aller öffentlichen Haushalte in Deutschland ist uns meines Erachtens allen bewusst. Wir haben auch in Rheinland-Pfalz erlebt, dass sich die Einnahmen deutlich schlechter entwickelt haben, als wir das bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts erwarten konnten.
Meine Damen und Herren, das Land hatte in den beiden vergangenen Jahren die höchsten Steuereinbrüche in seiner Geschichte zu verkraften. Man kann sich natürlich über die Verantwortung für diese Situation streiten,
kurzfristig zu ändern ist diese Situation allerdings kaum. Was uns deshalb bleibt, ist eigentlich nur die politische Alternative, die Ausgaben im nachhinein an die Einnahmenausfälle anzupassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist vor allem angesichts der Höhe der Einnahmenausfälle von 580 Millionen Euro wahrlich keine einfache und auch keine angenehme Aufgabe.
Um so bemerkenswerter war aus meiner Sicht das Angebot der Oppositionsfraktionen, die Regierung und die sie tragenden Fraktionen bei diesen Sparbemühungen zu unterstützen und damit natürlich auch schmerzhafte Eingriffe in bisherige Leistungen des Landes mitzutragen.
Landesregierung und die Regierungsfraktionen von SPD und FDP haben diese symbolisch ausgestreckte Hand mit dem Ziel ergriffen, den vorgelegten Haushaltsentwurf in den gemeinsamen Gesprächen zu optimieren und gegebenenfalls darüber hinaus weitere Einsparungen zu erreichen.
Wir haben deshalb auch im Haushalts- und Finanzausschuss bis zum Abschluss der gemeinsamen Gespräche die Abstimmung über das Haushaltsentlastungsgesetz einvernehmlich zurückgestellt, um diese Gespräche offen zu halten.
Sowohl die Ausschussberatungen – das ist dort eigentlich immer so – als auch die Gespräche wurden ausgesprochen sachorientiert und lösungsorientiert geführt. Prägend war meines Erachtens vor allem die gemeinsame Sorge um das Wohl unseres Landes. Vor diesem Hintergrund kam – trotz aller verschiedenen Politikansätze und noch bestehender Meinungsunterschiede in vielen Punkten – allerdings auch eine Reihe von gemeinsamen Positionen zustande, die sich – darauf komme ich nachher zurück – in fraktionsübergreifenden Anträgen und auch in einem differenzierten Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen niedergeschlagen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bleibt, ist die Diskussion um politische Ziele und den Weg, wie diese Ziele erreicht werden können. Diese Diskussion ist notwendig. Sie wird gleich in der anschließenden Debatte geführt werden. Auf der anderen Seite stand aber auch die Fähigkeit zum Kompromiss und zur gemeinsamen Lösung politischer Probleme in schwierigen Situationen. Ich sage das ganz bewusst, ich glaube, wenn die Menschen in unserem Land wieder ein Stückchen Zutrauen dazu gewinnen können, dass Politik im Konsens auch schwierige Situationen konstruktiv angehen kann, ist damit schon viel gewonnen. Ich hoffe, dass das auch durch die Medien so verstanden und entsprechend transportiert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der federführende Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, die Gesetzentwürfe zum Haushaltsentlastungsgesetz und zum Nachtragshaushalt mit einigen Änderungen anzunehmen. Die einzelnen Ergebnisse der Ausschussberatungen liegen Ihnen in Form der beiden
Der Gesetzentwurf zur Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit und zur Entlastung des Landeshaushalts verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
1. die Folgen des Einnahmenrückgangs für die Kommunen abzufedern, 2. landesgesetzliche Ausgabenverpflichtungen zurückzuführen und 3. besondere, vorgezogene Altersgrenzen an die allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen anzupassen, auch als Beitrag, um langfristig den Anstieg der Pers onalkosten abzumildern.
Der Ausschuss hat sich intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst und dazu Sachverständige und Betroffene angehört.
Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Gesetzesvorhaben zugestimmt, soweit es die Verstetigung ihrer Einnahmen vorsieht. Sie baten gleichzeitig, ihnen durch die Rückführung landesgesetzlicher Standards mehr Flexibilität einzuräumen. Auch mit der Rückführung von Ausgabenverpflichtungen haben sie sich weitgehend bis auf den Bereich der Jugendhilfe einverstanden erklärt.
Verständlicherweise wurde das aus Sicht der Betroffenen anders beurteilt, natürlich auch, was die Anpassung der Altersgrenzen angeht. Dagegen wurde allerdings auch aus dem Kreis der Sachverständigen deutlich, dass eine solche Anpassung aufgrund der demographischen Entwicklung notwendig sei.
Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP stimmte der Ausschuss der Reduzierung des Landesblindengelds und der Reduzierung der Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Jugendhilfe zu.
Um die Folgen für die Kommunen in Bezug auf die Jugendhilfe abzumildern, stellte der Ausschuss außerdem einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, mit dem für die Erziehungshilfe zusätzlich 2 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf zur Verfügung gestellt werden.
Mit den Stimmen von SPD und FDP beschloss der Ausschuss eine gegenüber dem Ursprungsentwurf modifizierte Anpassung der Altersgrenzen: Bei der Regelung für Polizeibeamte hat der Ausschuss den Kreis derjenigen erweitert, die weiterhin mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können. Bei der Feuerwehr bleibt es bei der vorgezogenen Altersgrenze von 60 Jahren.
Die beiden Oppositionsfraktionen plädierten dafür, die Frage der Altersgrenze aus dem Haushaltsgesetz auszuklammern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Entwurf des Nachtragshaushalts lagen dem Ausschuss insgesamt 183 Änderungsanträge vor. Darunter waren elf Anträge aller vier Fraktionen. Diese betrafen – dies hatte ich eben schon für den Bereich der Jugendhilfe mit 2 Millionen Euro erwähnt – insbesondere eine weitere Kürzung der Personalausgaben um 2 Millionen Euro und eine Reduzierung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung um 50.000 Euro.