Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Gesellschaftliche Entwicklungen sind andererseits nicht aufzuhalten. Durch den technischen Fortschritt in einer globalisierten Welt muss man den Ritt auf dem Tiger lernen. So habe auch ich wie die meisten von uns lernen müssen, mich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen und tradiertes Verhalten mit den neuen Formen der Kommunikation zu verknüpfen.

(Pörksen, SPD: Dieser arme Tiger! – Jullien, CDU: Wie war das mit dem Tiger? – Schmitt, CDU: Lebt er noch?)

Diese Maxime gilt in ganz besonderer Weise für die Politik. Sie muss Antworten auf die Fragen der Zeit suchen und Lösungen für die neu auftauchenden Probleme in der Gesellschaft finden. Die zum Teil rasanten Neuerungen auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation haben auch eine Reihe von Irritationen aufgeworfen, die einer Regelung bedürfen. Rechtsverbindlichkeit ist angesagt. In der öffentlichen Verwaltung ist ein E-Government zu einer festen Größe geworden, die in der Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Können Sie mir das einmal erklären?)

Rheinland-Pfalz nimmt in diesem Bereich unter den 16 Bundesländern eine führende Stellung ein. Gerade diese Tatsache verpflichtet die Landesregierung in besonderem Maß, entsprechende Regelungen zu treffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Landesregierung dieser Forderung gerecht. Damit schafft sie die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um die

Verwaltungsprozesse in einem größeren Umfang als bisher durch rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Diese Rechtssicherheit erstreckt sich durch das zu beschließende Gesetz auf die gesamte öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Landes, der Landesbehörden sowie der Kommunen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP – Pörksen, SPD: Sehr gut!)

Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes wirken sich diese Neuregelungen also flächendeckend aus. Die getroffenen Regelungen in dem vorliegenden – zugegebenermaßen sehr umfangreichen – Gesetzentwurf – eine echte Fleißarbeit bei über 100 Seiten; übrigens, Herr Baldauf, ich habe es durchgelesen – sind sehr umfassend, betreffen sie doch immerhin 60 Landesgesetze und Verordnungen. Da seit Anfang des Jahres grundsätzlich eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden kann, bedurften die entsprechenden Ausnahmen einer ausdrücklichen Regelung. Sicher ist es sinnvoll und bedeutet auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, dass zum Beispiel im Fall von Unterrichtungen der Versand von E-Mails ausreichend ist.

Wenn man den Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs liest „Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren“, so könnte man annehmen – das war auch ursprünglich meine Intention –, dass damit einer Abschaffung der schriftlichen Form Tür und Tor geöffnet werden sollte. Beim Durcharbeiten des Papiers wird jedoch schnell klar, dass mit viel Sensibilität Regelungen getroffen wurden und daher in vielen Fällen die Ausstellung in elektronischer Form ausgeschlossen wird, so zum Beispiel bei Zeugnissen, Bescheinigungen, Beurteilungen und etlichen Niederschriften.

Recht hat hier sicher Klaus Zumwinkel, der sagte: Auch im Zeitalter modernster Kommunikationsmöglichkeiten ist und bleibt der Brief wichtig als wohl menschlichste Form der Verständigung. Briefe schaffen Brücken zwischen Menschen.

So bleibt bei uns auch in Zukunft ausgeschlossen, dass – wie den Medien zu entnehmen war – eine Firma ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per SMS um Anruf einer bestimmten Nummer bat, unter der diesen dann ihre Entlassung mitgeteilt wurde.

Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang die Frage nach den finanziellen Auswirkungen.

(Glocke der Präsidentin)

Den in der Erprobungsphase zum Einsatz kommenden 3.600 Chipkarten des „Public T-Infrastructure“ à 150 Euro je Karte, einschließlich Lesegerät, Software und Schulungsaufgaben, zusammen 540.000 Euro – –

Herr Klöckner, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss.

für die Einführung und die Unterhaltung von Signatur- und Verschlüsselungstechniken steht ein bedeutendes Rationalierungspotential durch eine effizientere Gestaltung von Arbeitsabläufen gegenüber.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

So werden sich die zu erbringenden Kosten schnell amortisieren.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Zum Schluss noch, wenn Sie gestatten: Ich bin sicher, dass die Erprobungsphase zu einem positiven Ergebnis führen wird; denn, so sagte eine bekannte Zeitgenossin, die Kunst, richtig miteinander zu kommunizieren, ist wie Laufen lernen. Man fällt so oft auf die Nase, bis man liebevoll an die Hand genommen wird.

Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des Abg. Hohn, FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einige von uns hatten schon einmal das Glück und das Vergnügen, im Kabinettssaal der Regierung von Estland in Tallinn zu sein. Die, die dort waren, waren sehr beeindruckt. Da gibt es während der Kabinettssitzung kein Papier mehr. Es hat jeder Minister seinen Laptop. Das Durchschnittsalter des Kabinetts liegt dort bei etwa 35 Jahren. Aber das hat nichts mit dem Alter zu tun, wie wir eben gehört haben.

(Staatsminister Zuber: Was hat das mit dem Alter zu tun?)

Man kann auch Spätberufener sein. Wenn es bei uns so wäre, dass jeder Parlamentarier seinen Laptop hätte, dann würde ich Ihnen jetzt keine Rede halten, sondern hätte Ihnen eine Mail geschickt, und Sie könnten mir auch antworten. Aber wir sind noch nicht so weit, deswegen einige kurze Bemerkungen zum Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf scheint mir eher dadurch motiviert zu sein, dass dieses Gesetz aufgrund der Bundesgesetze geändert werden muss.

(Pörksen, SPD: Sehr schlau bemerkt!)

Es wäre schöner gewesen, und wir hätten vielleicht auch eine überzeugendere Systematik in den Änderungen, wenn wir von uns aus sagen würden, wir wollen so weit wie möglich gehen, und nicht, wir wollen das jetzt anpassen, was angepasst werden muss.

(Schweitzer, SPD: Er hat an allem herumzumeckern!)

Vielleicht können wir die Ziele der E-Kommunikation in den Beratungen noch ein wenig vorantreiben. Deswegen wäre es richtig und wichtig, eine solche Systematik, die nachvollziehbar ist und die wir verstehen können, auch die Menschen, die nicht juristisch vorgebildet sind, in das Gesetz einzuführen, damit wir grundsätzlich wissen, welche Dinge man in Form der E-Kommunikation mit der Verwaltung regeln kann und welche nicht. Wir alle wissen, dass die E-Kommunikation voranschreiten wird. Auch die elektronische Signatur wird weltweit anerkannt sein, sodass wir wissen, wir werden vielleicht im Jahr 2006 – so ist es zumindest im Bundestag geplant – nicht mehr mit der schriftlichen Form in Form von Briefen kommunizieren.

Ich hoffe, dass wir in der Beratung eine Systematik entwickeln können, die wir den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend klarmachen können.

Herr Klöckner, ich glaube, nicht jeder Brief ist ein schöner Brief, auch nicht in der Schule bei den Zeugnissen.

(Staatsminister Zuber: Das ist wohl wahr!)

Es gibt auch den blauen Brief. Auf den blauen Brief würden viele gern verzichten.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch Besucher im Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Bitburg-Prüm. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Einschätzung des Kollegen Klöckner betrifft – – – (Zuruf aus dem Hause)

Nein, er ist nicht allein. Ich kann voll und ganz seine Einstellung dazu teilen.

Herr Kollege Braun, wenn Sie das als Alternative ans ehen, Ihre Meinung unserer Fraktion per E-Mail mitzutei

len und wir dann darauf antworten, also da fehlen jegliche Emotionen. Ich kann mir das nicht vorstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch mit dem Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren unterstreicht Rheinland-Pfalz seinen Spitzenplatz in der Nutzung der elektronischen Informationssysteme. Der Einsatz modernster elektronischer Technik im Verwaltungsverfahren zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden sowie zwischen und innerhalb von Behörden ist bereits heute schon nicht mehr wegzudenken. Verwaltungsabläufe sind damit einfacher, transparenter und bürgernäher geworden.

Auf lange Sicht wird gerade das virtuelle Rathaus herkömmliche Behördengänge ersetzen, wobei – dieser Punkt muss bei der Diskussion über eine elektronische Verwaltung angemessen berücksichtigt werden – der persönliche Kontakt – Herr Kollege Klöckner hat das auch betont – mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht vollständig verloren gehen darf.

Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wurde bereits seit Mitte der 90er-Jahre eine Infrastruktur aufgebaut, die im Bereich der elektronischen Verwaltung bundesweit beispielhaft ist. Mit der Freischaltung des rheinland-pfälzischen Verwaltungsportals im Spätherbst letzten Jahres wurde ein weiterer wichtiger Grundstein zur Förderung der verwaltungsinternen, aber auch der verwaltungsexternen elektronischen Kommunikation geschaffen. Gleichwohl ist die Landesregierung stetig bestrebt, noch bestehende Erschwernisse in diesem Bereich, soweit rechtlich und technisch möglich, aufzuheben und die Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz dem neuesten Stand anzupassen.

Meine Damen und Herren, mit den Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene wird die elektronische Kommunikation der Behörden bei Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen rechtsverbindlich in einem weiteren Rahmen als bislang ermöglicht. Die Kommunikation zwischen den Behörden untereinander sowie zwischen den Behörden und Bürgern bzw. den Behörden und Firmen wird signifikant erleichtert. Kürzere Bearbeitungszeiten, eine Straffung der Arbeitsabläufe insgesamt und somit mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung werden die Folge sein.

Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz unterstreicht damit erneut seinen Spitzenplatz im Bereich des elektronischen Datenverkehrs. Die Details – das wurde von den Vorrednern auch schon klargestellt – werden wir im Ausschuss noch erörtern.

Ich danke Ihnen.