Protokoll der Sitzung vom 09.10.2003

Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat auf Antrag der CDU eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Herr Kollege Licht, alle wesentlichen Gesichtspunkte, die dort zur Sprache gekommen sind, waren nicht neu, sondern waren bereits im Gesetzgebungsverfahren erörtert worden. Wenn Sie selbst sagen, diese Anhörung war eine Farce, dann möchte ich dem nichts hinzufügen.

Die in der Anhörung von der CDU angekündigten Änderungsanträge zum Entwurf des Landeswassergesetzes sind aus welchem Grund auch immer ausgeblieben. Ich muss Herrn Kollegen Fuhr beipflichten, der Änderungsantrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war zumindest konsequent. Der Änderungsantrag von Ihnen liegt nicht auf der Linie des Gesetzes und wäre außerdem kaum zu realisieren, Herr Kollege Braun. Das betrifft zum Beispiel die Definition des Auenbereichs.

(Glocke des Präsidenten)

Ich denke, wir waren uns einig, oder es war im Vorfeld erkennbar, dass wir auf einer anderen Linie liegen.

Ich möchte zum Abschluss anmerken, der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP in seiner Sitzung am 2. Oktober zugestimmt. Unsere Fraktion hält die Neuregelung für ein ebenso wichtiges wie zukunftsweisendes Gesetz.

Ich danke Ihnen. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Es spricht Frau Umweltministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wird ein zentrales Projekt für eine nachhaltige Entwicklung an den Gewässern in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Dabei werden die Gewässer künftig von der Quelle bis zur Mündung mit ihren Zuflüssen und allen Einzugsgebieten zu betrachten sein. Das ist neu. Der Gesetzentwurf integriert im Interesse des Schutzes und der Vorsorge für unsere Flüsse, für die Oberflächen und die Grundwässer Naturschutz, Bodenschutz und Artenschutz.

Wir setzen mit dieser Novelle die EU-Wasserrahmenrichtlinie um. Ziel dieser Richtlinie ist es, innerhalb von 15 Jahren einen „guten Zustand“ für alle Gewässer – auch in Rheinland-Pfalz – zu erreichen. Das ist schon gesagt worden. Die ökologische Wasserwirtschaft beginnt in Rheinland-Pfalz nicht erst mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es darf darauf verwiesen werden, dass von 15.000 Flusskilometern zunächst einmal 5.000 Kilometer in natürlicher Weise in einem guten ökologischen Zustand sind. Ca. 4.000 Kilometer sind bereits – auch durch die „Aktion Blau“ – ökologisch aufgebessert worden. Das heißt, lediglich an rund einem Drittel unserer Flüsse besteht Handlungsbedarf.

Beim Kläranlagenbau haben wir mit einem Anschlussgrad von 96 % einen hervorragenden Standard erreicht.

Herr Fuhr hat darauf hingewiesen, insgesamt wurden in den letzten 15 Jahren über 2 Milliarden Euro allein an Landesförderung in Abwasserreinigung und Gewässerschutz über die „Aktion Blau“ investiert. Die Gesamtinvestitionen, die hierdurch ausgelöst worden sind, liegen insgesamt bei über 4 Milliarden Euro.

Sehr geehrter Herr Licht, wenn man für die kommenden 15 Jahre 1,25 Milliarden Euro als noch zu tätigende Investition prognostiziert, ist das ein verhältnismäßig geringer Anteil, verglichen mit der doppelten oder dreifachen Höhe an Investitionen in den vergangenen 15 Jahren, wenn es auch in der Tat eine große Summe ist. Dies wird von allen staatlichen Ebenen und privaten Nutzern zu leisten sein.

(Licht, CDU: Das ändert nichts an der Tatsache, dass man fragen muss, wer zahlt!)

Herr Licht, Sie haben den Eindruck erweckt, als würden wir die Kommunen mit diesen Aufgaben allein lassen. Wir verfügen über eine sehr attraktive Förderkulisse, die sich im Ländervergleich deutlich sehen lassen kann.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Ich erinnere daran, dass wir für Pflege und Unterhaltung am Gewässer dritter Ordnung eine Förderung von 30 %

bis 60 % gewähren. Das sind kommunale Aufgaben. Bei Baumaßnahmen beträgt die Förderung je nach Intensität und Anteil des Hochwasserschutzes 60 % bis 80 %. Das heißt, wir stecken erhebliches Geld in Unterstützungsund Baumaßnahmen, die vor Ort von den Kommunen getätigt werden. Ich sage dazu, das geschieht zum Teil über originäre Landesmittel und zu einem großen Teil über die Abwasserabgabe, die wir in Zukunft verstärkt hierfür verwenden wollen.

Meine Damen und Herren, durch die flussgebietsbezogene Betrachtung, die die Wasserrahmenrichtlinie vorgibt, heißt es künftig auch grenzüberschreitend zu arbeiten. Dies bedeutet, länderübergreifend und international mit unseren Nachbarn zusammenzuarbeiten. Ich glaube, hierfür sind wir hervorragend gerüstet. Die internationalen Kommissionen zum Schutz von Rhein, Mosel und Saar IKSR oder IKSMS bieten eine breite Plattform. Darüber hinaus können wir uns auf erhebliche grenzüberschreitende Erfahrungen und Vorarbeiten stützen, was im Vergleich mit anderen Anliegern großer internationaler Flüsse und Ströme von unschätzbarem Vorteil ist.

Die Wasserrahmenrichtlinie und das neue Landeswassergesetz fordern von den Verantwortlichen mehr Verantwortung und Verbindlichkeit ein, das heißt, vom Land, von den Kommunen, aber auch von der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischereiwirtschaft, der Industrie insgesamt und vonseiten des Naturschutzes. Bei der Umsetzung setzen wir im Wesentlichen auf Eigenverantwortung und Kooperation. Eigenverantwortung, zum Beispiel von Landnutzern am Gewässer im Interesse des Gewässerschutzes – beispielsweise beim Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln – wird vor die Anwendung ordnungsrechtlicher Instrumente gestellt. Wir haben unter anderem darauf verzichtet, durch dieses Gesetz durchgängig Gewässerrandstreifen mit definierten Auflagen auszuweisen. Falls allerdings im Interesse der Gewässerqualität Bedarf besteht, steht auch dieses rechtliche Instrumentarium mittels Rechtsverordnung zur Verfügung.

Ich will Herrn Dr. Braun nicht von den wichtigen Gesprächen mit dem Finanzminister ablenken. In diesem Zusammenhang würde hervorragend eine Replik auf Sie passen. Wenn die GRÜNEN fordern, dass wir den Regel-Ausnahme-Fall umkehren sollen und Gewässerrandstreifen zur Regel machen und nur in Ausnahm efällen davon absehen würden, hätte das erhebliche Nachteile.

Das ist erstens einmal keine Ökologisierung am Gewässer, sondern zunächst einmal bedeutet das, weil dann überall Behörden zuständig sind, eine Bürokratisierung am Gewässer. Dies lehnen wir ab.

Wir müssen uns zweitens vor dem Hintergrund der Debatte von heute Morgen in Verbindung mit dem Haushalt einmal Gedanken darüber machen, ob der Staat nicht auch in all diesen Fragen – dies ist eine solche Frage – zuerst einmal das Handlungserfordernis definieren muss, bevor er tätig wird, und erst recht, bevor er behördlich tätig wird. Wenn ich festgestellt habe, dass zwei Drittel unserer Gewässerflußkilometer im Wesentlichen in Ordnung sind, dann ist es meines Erachtens ange

bracht, die Notwendigkeit, Gewässerrandstreifen mit ökologischen und behördlichen Auflagen zu versehen, in der Tat zu einem Instrument zu machen, aber nicht zur Regel zu machen. Deswegen finde ich es vernünftig, Ihren Antrag an dieser Stelle abzulehnen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich glaube, wir müssen und wir dürfen auch begreifen, dass sich in den letzten Jahren dankenswerterweise im Umweltschutz – Gewässerschutz ist nun einmal ein Musterbeispiel dafür – sehr viel getan hat, sodass die Instrumentarien, die Eigenverantwortung und Kooperation heißen, zunächst einmal besser greifen, bevor wir an jeder Stelle als Behörde tätig sind. Wenn Sie die gesamten Auengebiete noch einbeziehen wollen, heißt das, dort passiert nichts mehr, ohne dass zunächst einmal die staatliche Behörde gefragt werden muss. Das können Sie nicht wollen. Wir wollen dies auf jeden Fall nicht. Es ist auch nicht im Sinn von Ökologie notwendig.

Letzte Bemerkung: Wir schreiben auch Kooperation groß, wenn es um die Bearbeitung von notwendigen Bewirtschaftungsplänen an den Gewässern geht. Hier geht der Gesetzentwurf über die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinien hinaus. Er sieht insbesondere eine Beteiligung der Kommunen und Verbände bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne vor, statt lediglich eine Anhörung zu machen, wie es die Wasserrahmenrichtlinie eigentlich vorsieht.

Meine Damen und Herren, den zweiten großen Schwerpunkt der Novelle des Landeswassergesetzes bilden Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge. Wir werden deswegen die Instrumente zum Schutz und zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten verbessern. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Bebauung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten wird, um die Hochwassersituation nicht noch zu verschärfen, wie es – das haben alle festgestellt – immer wieder in der Vergangenheit passiert ist, und um Schadenspotenziale in Überschwemmungsgebieten zu minimieren.

(Beifall bei SPD und FDP)

Eine Ausnahme von diesem Verbot ist nur dann möglich, wenn keine anderen zumutbaren Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen und die Belange des Hochwasserschutzes – insbesondere des Schutzes der Ober- und Unterlieger – gewährleistet sind.

Wir setzen im Übrigen damit die Forderung der EnqueteKommission zum Hochwasserschutz aus dem Jahr 1995, aber auch die Entschließung des Landtags hierzu im Jahr 2000 um.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss begrüße ich auch den Antrag der Koalitionsfraktionen, was die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung bezüglich der Zuständigkeiten der Trinkwasserversorgung betrifft. Damit ist in Zukunft klargestellt, dass sich die Kommunen wie bisher – um das auch deutlich zu machen – zur Durchführung ihrer Aufgaben auch privater Dritter bedienen dürfen. Um das noch einmal deutlich zu sagen, nur eine vollständige Übertragung der Aufgabe

der Wasserversorgung auf Private, die das rheinlandpfälzische Wasserrecht bisher ermöglicht hatte, wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Dies betont meines Erachtens die Verantwortung der öffentlichen Hand für die sichere und langfristige Versorgung der Bevölkerung mit unserem Lebensmittel Nummer 1.

Meine Damen und Herren, insgesamt wird die Novelle des Landeswassergesetzes den Gewässerschutz zu einem wichtigen Beitrag einer nachhaltigen Entwicklung machen und im Interesse der Anlieger unserer Flüsse den Hochwasserschutz verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2553 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung – Drucksache 14/2537 –. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Der Gesetzentwurf hat in der Schlussabstimmung eine Mehrheit gefunden und ist damit mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz und des Landesgesetzes über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2367 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 14/2538 –

Wie vereinbart findet keine Aussprache statt. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist also angenommen worden.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2368 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2539 –

Auch in diesem Fall kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.