Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften werden unter anderem die in der Koalitionsvereinbarung für die 14. Legislaturperiode getroffenen Änderungen im Bereich des Beiratswesens umgesetzt.
Erlauben Sie mir, dass ich mich aufgrund der Kürze der Redezeit neben den Änderungen im Bereich der Bearbeitung und Festsetzung der Beihilfe auch hierauf beschränken werde.
Meine Damen und Herren, unser Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen. – So der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung. Dem ist nichts hinzuzufügen. Deshalb begrüßen wir es, dass mit dem Gesetzentwurf die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen weiter gestärkt werden, wobei für uns in diesem Zusammenhang die Freiwilligkeit der Beiratsgründung wichtig ist.
Aus unserem liberalen Selbstverständnis heraus kann Selbstbestimmung in der örtlichen Gemeinschaft nur dann funktionieren, wenn den Kommunen nicht einseitig Aufgaben aufgezwängt werden, sondern diese allein entscheiden, ob und welche Beiräte zur Bereicherung der Kommunalpolitik und Intensivierung des Verhältnisses zu den Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Aspekt der Freiwilligkeit gilt aus gutem Grund nicht für die Ausländerbeiräte; denn gerade die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie der Universität Mainz unterstreicht ausdrücklich deren Bedeutung. Deshalb bleibt das Angebot an die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich über die Ausländerbeiräte an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen, selbs tverständlich bestehen.
Meine Damen und Herren, wenn ein solcher Beirat von den Betroffenen allerdings nicht gewünscht wird, müssen wir dies akzeptieren. Folgerichtig soll also die jewei
lige Kommune bei Nichterreichen der Mindestwahlbeteiligung selbst entscheiden, ob sie eine Wahlwiederholung durchführt oder aus dem Verfehlen des Quorums den Schluss zieht, die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen eben keinen Ausländerbeirat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zu den Änderungen im Bereich der Beihilfebearbeitung sagen. Einer Entscheidung aus dem letzten Jahr zufolge können nach gegenwärtiger Gesetzeslage die Diens therren der mittelbaren Landesverwaltung die Bearbeitung und Festsetzung der Beihilfe nicht an externe Anbieter auslagern. Gleichwohl ist das so genannte Outsourcing der Beihilfe trotz des Richterspruchs aus Koblenz verbreitete Praxis bei den rheinland-pfälzischen Kommunen. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass nun für die Übertragung der Beihilfebearbeitung eine klare Rechtsgrundlage im Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz geschaffen wird.
Meine Damen und Herren, es war wichtig, in diesem Punkt endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Andere Bundesländer haben bereits seit Monaten den Blick nach Rheinland-Pfalz gerichtet und die hiesige Entscheidung zur Auslagerung der Beihilfebearbeitung genauestens verfolgt und abgewartet. Sicherlich wird auch das eine oder andere Land unsere Regelung aufgreifen, sodass Rheinland-Pfalz wieder einmal Vorreiter für andere Bundesländer sein dürfte.
Meine Damen und Herren, mit der rechtlich abgesicherten zusätzlichen Möglichkeit, neben der Übertragung der Beihilfeberechnung und Festsetzung auf eine kommunale Versorgungskasse unter anderem auch private Dritte mit der Bearbeitung zu beleihen, wird Wettbewerb geschaffen. Wettbewerb unter mehreren Anbietern – dies zeigen auch Beispiele aus anderen Bereichen – wird dazu beitragen, dass die Bearbeitung und Festsetzung der Beihilfe für den öffentlichen Dienstherrn kostengünstiger wird. Das ist ein Aspekt, der gerade angesichts der dramatischen Finanzsituation zahlreicher Kommunen nicht vergessen werden darf.
Meine Damen und Herren, die Bestrebungen nach mehr Wettbewerb und Privatisierung dürfen allerdings nicht durch die Schaffung von Monopolstellungen in anderen Bereichen konterkariert werden. Insofern erwarten wir von der Landesregierung, dass im Rahmen der Prüfung, inwieweit die Kindergeldbearbeitung auch außerhalb der kommunalen Versorgungskassen angesiedelt werden kann, im gesamten Bereich der Personalverwaltung, sprich bei der Lohn- und Entgeltberechnung, der Kindergeldbearbeitung und der Beihilfeberechnung, Wettbewerb geschaffen wird.
Damit sind wir am Schluss der Debatte zum Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
angelangt. Es wird die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2570 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an die Ausschüsse zu überweisen, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich lade Sie sehr herzlich zur morgigen 59. Plenarsitzung um 9:30 Uhr ein.