Protokoll der Sitzung vom 12.02.2004

Meine Damen und Herren, schließlich dient der Regierungsentwurf der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsrichtlinie der Europäischen Union in Landesrecht. Wir haben gerade durch die Einführung von Schwellenwerten zum Beispiel im Falle der Umwandlung von Ödland in intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen oder bei der landwirtschaftlichen Bodenbewässerung eine Prüfung auf wirklich relevante Fälle beschränkt. Wir tun dies im Interesse der Verhältnismäßigkeit, um unnötige Belastungen für Bürger, Landwirte oder auch Verwaltungen zu vermeiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung dieser Regierungsvorlage im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Vielen Dank. (Beifall der SPD und der FDP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Weinandy das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgelöst durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sprechen wir heute in der ersten Beratung über das Landespflegegesetz. Wie wir von der Frau Ministerin gehört haben, fand bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verbänden und Zuständigen statt.

Ich kann für unsere Fraktion sagen: Es ist positiv, dass schon geforderte Veränderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, zum Beispiel das Entschädigungsgesetz, das sehr positiv von der Landwirtschaft aufgenommen wurde, aber auch die Veränderung der Hektargrößen bei Ödland oder die gute fachliche Praxis; denn diese dient den Naturschutzgebieten.

Für uns stehen noch einige Fragen offen. Was will die Landesregierung tun, um die Menschen weiterhin bei den Veränderungen, die dieses Landespflegegesetz mit sich bringt, mitzunehmen? Hoffentlich geschieht das nicht so wie bei den FFH- und Vogelschutzgebieten.

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass Sie das im Konsens mit den Beteiligten gemacht haben. Nach meinen Erkenntnissen und denen der CDU-Fraktion hat es sehr lange gedauert, ehe Sie die Menschen mit auf den Weg genommen haben. Gerade dieses hat in den vergangenen Monaten zu Irritationen geführt.

(Beifall der CDU)

Sie haben gesagt, es gibt zurzeit eine faktische Festlegung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Ich denke, das ist nicht mehr als richtig. Wie verhält sich das Ministerium, wenn von der Bundesregierung wieder eine Nachmeldung gefordert wird? Ich denke, es ist wichtig, dass Sie das noch einmal erklären.

Grundstücksbesitzer, Kommunen und auch die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen fordern eine verbindliche und endlich eine genaue Abgrenzung, die auch für die Zukunft verbindlich gilt. Dabei ist auch eine Rücksichtnahme gerade für die dörfliche und städtische Entwicklung in unserem Land Rheinland-Pfalz erforderlich.

Ständige Änderungen der Vorgaben müssen ein Ende haben; denn Unsicherheit führt nur zu Diskussionen. Für viele Beteiligte stellt sich oft auch die Frage, ob es so viele kleinere, oft auch übertriebene Maßnahmen geben muss, und ob es nicht sinnvoller wäre, konzentrierte größere Maßnahmen dort zu stärken, wo es sinnvoll ist.

Anfang Januar 2004 fand ein Gespräch mit 45 ausgewählten Experten statt. Wer war in dieser Expertengruppe beteiligt? Wie setzte sie sich zusammen?

Nicht nur von den Landwirten, sondern auch von den Kommunen und den Verbänden gibt es wegen Beeinträchtigungen Befürchtungen. Daher fordern wir, dass

ein Einvernehmen mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen in diesem Thema hergestellt wird.

In Rheinland-Pfalz werden zurzeit vier Pilotprojekte durchgeführt, in denen Managementpläne durchleuchtet und erprobt werden. Es ist aber gerade in diesem Zusammenhang auch die Frage erlaubt, wie die Landwirte entschädigt werden; denn sie sind die Betroffenen, nämlich die Grundstücksbesitzer. Wer stellt sicher, dass es zu einem positiven Einvernehmen zwischen den Beteiligten kommt, wie es in dem Gesetz steht?

Ein ganz großes Thema sind im Süden des Landes die Beregnungsanlagen. Ich weiß, dass gerade die Umweltverbände nicht gerade begeistert sind von diesen Anlagen. Aber für unsere Gemüseanbaubetriebe sind sie oft lebensnotwendig, um ihre Betriebe bestandsfähig zu halten.

Die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung, die dabei aufgeworfen wird, bringt mit sich einher, dass zu fragen ist, wer die Umweltverträglichkeitsprüfung bezahlt. Der betreffende Landwirt hat die Beweispflicht, und er soll letztendlich vielleicht noch die Kosten dafür tragen. Ich denke, das ist einfach zu wenig.

Dies alles lässt befürchten, dass, wenn die Zahl der Beregungsanlagen gekürzt wird, auch damit einhergeht, dass manche Betriebe nicht überleben werden.

Für uns war bemerkenswert, wie lang der Weg vom Referentenentwurf zu einem Gesetzentwurf gedauert hat.

(Glocke des Präsidenten)

Positiv noch einmal für die CDU-Fraktion, dass dieser Gesetzentwurf auch die Handschrift des Wirtschaftsministeriums trägt; denn sonst wären viele Teile nicht hinnehmbar.

Ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, lassen wir noch offen. Die Frage ist, was noch eingearbeitet werden kann.

Danke. (Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Fuhr das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, nachdem Sie so viele positive Dinge angeführt haben, die Sie bei diesem Gesetz finden, schaffen wir es im Gesetzgebungsverfahren vielleicht, dass Sie diesem Gesetz zustimmen können. Ich erinnere mich an die Debatten, die wir hier geführt haben. Wir machen heute ein Vorschaltgesetz. Wir setzen die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für Rheinland-Pfalz um. Wir haben in diesem Hause sehr oft über diese zwei Themenblöcke

diskutiert. Da war Ihre Stellungnahme zu dem, was die Landesregierung getan hat, nicht immer so positiv, wie Sie es heute dargestellt haben. Insofern ist schon einmal eine Entwicklung erkennbar, die ich begrüße und die mich auch freut. (Beifall bei der SPD)

Sie wissen, dass wir mit diesem Gesetz EU- und Bundesvorgaben umsetzen, der rechtliche Rahmen gesetzt ist, die Rechtslage klar ist und wir die ganze Zeit in dem Verfahren unser klares politisches Bekenntnis zur Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz klar gemacht haben, auf den Tisch gelegt haben, wir immer gesagt haben, das ist ein wichtiges Ziel in der Umweltpolitik in Rheinland-Pfalz, was wir auch konsequent umsetzen wollen.

Nun haben Sie ein paar Fragen in Ihrer Rede angeführt, die sich eigentlich dadurch beantworten, wenn man das Gesetz gründlich liest, weil das Gesetz in seinen Verfahren, die es beschreibt und die es festlegt für die künftigen Vorgehensweisen, sehr klar ist. Zum Beispiel wird in diesem Gesetz in § 22 festgelegt, dass das Ministerium künftig neue Gebiete im Benehmen mit dem zuständigen Fachausschuss des Landtags festlegt. Damit ist klar Ihre Frage beantwortet: Wie wird der weitere Prozess sein, wenn neue Gebiete nachgefordert und festgelegt werden müssen? Dann wird das zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Ausschuss das tun müssen.

Natürlich werden – das haben wir bisher so gehalten, das wird auch in Zukunft so gehalten werden – die örtlich Betroffenen bei diesem Verfahren mit einbezogen, weil es keinen Sinn macht, Gebiete auszuweisen, wenn man die örtlich Betroffenen nicht mit auf den Weg nimmt. Das haben wir bisher so gehalten, und das werden wir auch zukünftig so tun.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben selbst auch positiv begrüßt, dass die Ausgleichsregelung im Gesetz aufgenommen ist. Herr Schartz hat das auch einmal für die Landwirtschaft so festgehalten. Das haben wir von Anfang an gesagt. Wir haben von Anfang an gesagt, wir werden arbeiten im Wege des Vertragsnaturschutzes und dort, wo es nicht möglich ist, im Wege des Vertragsnaturschutzes die Ziele umsetzen. Dann werden wir für Ausgleich sorgen und eine klare Ausgleichsregelung schaffen. In diesem Gesetz steht nun, wie von uns angekündigt, eine klare Ausgleichsregelung.

(Beifall bei SPD und FDP)

Nun sagen Sie: Planungssicherheit. – Da kann ich nur sagen: Gerade durch dieses Gesetz wird Planungssicherheit geschaffen. Gerade durch dieses Gesetz werden die immer wieder im Raum schwebenden rechtlichen Konstrukte von faktischen Vogelschutzgebieten beendet, weil klar ist, dass für jedes Gebiet, das mit diesem Gesetz konkret festgelegt wird, das ist die rechtliche Basis, dafür wird es Bewirtschaftungspläne geben, und diese werden umgesetzt, dafür wird es Ziele geben, die auch umgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Daher dürfte eigentlich mit der Verabschiedung dieses Gesetzes keine Irritation mehr auftreten. Das macht mich optimistisch, dass Sie dann diesem Gesetz auch zustimmen können.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Es war uns auch wichtig, dass in diesem Gesetz nicht nur die Landwirtschaft, die Vertrauensschutz genießt, mit der wir dieses Gesetz auch im Dialog umsetzen wollen, sondern auch die Forstwirtschaft und die Fischereiwirtschaft aufgenommen wurden, wie es auch die kommunalen Spitzenverbände für die Ausgleichsregelung gefordert haben. Ich denke, damit haben wir auch ein wichtiges Zeichen für die Umsetzung gesetzt, dass wir im Dialog mit den Betroffenen dieses Gesetz umsetzen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Abschließend: Nach der langen Debatte die wir zu diesen Themen geführt haben, haben wir die Vorgaben in Rheinland-Pfalz sauber, ordentlich umgesetzt, haben sie klar in diesem Gesetz formuliert eingebracht, und wir werden mit diesem Vorschaltgesetz die Grundlage für die weiteren Diskussionen setzen. Falls es noch dazu kommen sollte, dass wir noch Gebiete benennen müssen, dann ist alles klar geregelt, und wir haben für alle, die sich davon betroffen fühlen, klare Rahmen gesetzt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Fuhr, wir sind jetzt am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens und nicht am Ende. Ich meine, es ist bei Ihnen oft so, dass Sie sagen, wenn das Gesetz eingebracht ist, dann hat es sowieso schon seine Mehrheit. Deswegen hoffe ich, wir können auch noch das eine oder andere ändern. Deswegen diskutieren wir das hier und werden das später auch im Ausschuss diskutieren.

Was ich nun gar nicht nachvollziehen kann, ist die Stellungnahme der CDU. Man beschwert sich, dass das Gesetz etwas lange gedauert hätte. Falls Sie, vonseiten der CDU, ein Gedächtnis haben, dann denken Sie einmal darüber nach, wie das Bundesnaturschutzgesetz zustande kam. Es gab eine Umweltministerin, deren Name Angela Merkel war. Sie hat es über Jahre nicht hingebracht, ein Bundesnaturschutzgesetz überhaupt zustande zu bringen. Das konnte erst durch die rotgrüne Regierung verabschiedet werden. Nun ist das der Anlass hier in Rheinland-Pfalz, dass es dieses Bundesnaturschutzgesetz in diesem Land Rheinland-Pfalz gibt, entsprechend auch im Land Rheinland-Pfalz zu handeln. Man muss sich einmal überlegen, dass es jetzt sechs Jahre gedauert hat, bis wir überhaupt auch in RheinlandPfalz zu einer Umsetzung kommen. Dann sieht man

schon, dass es eigentlich nicht die Priorität dieser Landesregierung ist, im Naturschutz möglichst zielführend vorangehen und gestalten zu können.

Die Frage, was wir im Naturschutzgesetz bewegen können, ist für uns essenziell, weil wir kein Naturschutzgesetz brauchen, damit wir ein Naturschutzgesetz haben, sondern wir brauchen den Schutz der Fläche, den Schutz der Arten. In Deutschland sterben immer mehr Arten aus. Wir können nicht auf die Dritte Welt weisen und sagen, ihr müsst in den armen Ländern eure Regenwälder erhalten, und wir in Deutschland treiben Raubbau an unserer Natur. Das tun wir schon seit Jahrzehnten.

Deswegen ist es absolut notwendig, diese EU-Richtlinie, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie und die „Natura 2000“ insgesamt umzusetzen. Wir haben einen dringenden Handlungsbedarf, weil immer noch viele Tierarten auch in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedroht sind. Deswegen ist es wichtig, dass wir schnell handeln können, dass wir auch schnell und zielgerichtet handeln, dass in diesen Flächen dann ein Schutz gewährleistet ist. Da ist es mir wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass es nicht darum geht, eine Garantie für die Landwirtschaft, für die Forstwirtschaft und für die Fischereiwirtschaft und welche Wirtschaft auch immer zu geben, sondern es ist wichtig, in diesen Gebieten die Garantie zu geben, dass es einen Biotopverbund geben kann, dass entsprechend Pflegemaßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden, damit genau diese Tierund Pflanzenarten, die wir in diesen Gebieten schützen wollen, auch geschützt sind. Das hat Vorrang und nicht die Landwirtschaft, muss ich einmal deutlich sagen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Altherr, CDU)

Die Landwirtschaft kann in diesen Gebieten – ich sage das noch einmal deutlich – natürlich auch weiterexistieren. Es kommt auf die Bedingungen an. Aber wir sehen gerade jetzt, dass die Bedingungen durchaus schlechter werden können.

Zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft könnte es durchaus zählen, dass in Zukunft auch in RheinlandPfalz gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Das ist nicht ausgeschlossen dadurch, aber ich denke, das sollten wir zumindest in den FFH-Gebieten und in einem Biotopverbund versuchen zu verhindern.

Wir sollten auch verhindern, dass, wenn es zum Konflikt zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz kommt – den Konflikt kennen wir aus der Landesregierung zur Genüge –, wir eindeutig machen, dass das Geld auch bereitsteht, damit der Vertragsnaturschutz, so wie er vorgesehen ist und wie es dankenswerterweise im Vertrags- oder Gesetzentwurf steht, dann auch durchgeführt werden kann.