Protokoll der Sitzung vom 18.03.2004

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Gölter, CDU: Das war jetzt gut! Das muss selbst ich sagen!)

Wir haben das Problem – das bestreitet heutzutage noch nicht einmal ein konservativer Politiker mehr –, dass wir einen Klimawandel, eine Erwärmung haben.

Die Welterwärmung kommt daher, dass wir zuviel CO2 emittieren. Wie katastrophal sich das auswirken wird, kann Ihnen die Münchener Rück, die größte deutsche Rückversicherung, sagen. Die CO2-Emissionen können wir nur senken, indem wir einerseits Energie einsparen.

Ich bitte Sie, hierzu endlich einmal ein Konzept vorzulegen oder wenigstens unseren Anträgen zuzustimmen, die wir vorlegen, wenn Sie es schon selbst nicht schaffen, ein Konzept vorzulegen.

Zum Zweiten brauchen wir Energieeffizienz, KraftWärme-Kopplung. Auch hierzu könnten Sie Konzepte vorlegen. Die könnten wir dann diskutieren und einig werden.

Zum Dritten brauchen wir erneuerbare Energien. Da sind wir uns auch einig.

Aber jetzt kommt die fachliche Diskussion, was wir in den erneuerbaren Energien tun können, was im Moment effizient ist, um CO2-Minderung zu betreiben. Da sprechen die Zahlen eindeutig für sich. 53 Millionen Tonnen CO2 wurden durch die Windkraft vermieden. Das schafft im Moment auch nicht die Biomasse. Die Wasserkraft schafft das gerade noch so. Aber die Wasserkraft kann nicht ausgebaut werden.

Die Geothermie – Herr Licht, das ist doch eine erns thafte Diskussion –, auf die Sie zu Recht setzen, wird in Rheinland-Pfalz vielleicht mit einem ersten Kraftwerk 2006 greifen können. Weitere Kraftwerke, die Sie brauchen, um Windkraft mittelfristig ersetzen zu können, werden vielleicht im Jahr 2008, 2010, 2012 gebaut werden können. Wir haben aber internationale Verpflichtungen für das Jahr 2010 und für das Jahr 2012. Die müssen wir erfüllen.

Die Verpflichtungen haben wir nicht eingehen können. Damals waren wir nicht an der Regierung. Die hat der damalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl unterschrieben. Er hat damals auch die Förderung der erneuerbaren Energien betrieben. Es gibt genug Staatssekretäre, auch bei der CDU, die das damals betrieben haben. Er hat damals auch das Einspeisesystem, die festen Einspeisesätze für die Windkraft beschlossen.

Das ist doch gar nicht unsere Idee gewesen. Ich sage Ihnen, Sie hatten eine gute Idee. Sie brauchen nicht davon abzurücken. Wir machen das effizienter, weil wir im Moment degressive Sätze fordern und dies umsetzen.

Meine Damen und Herren, Ihre gute Idee greifen wir doch auf. Seien Sie doch froh, dass so etwas kons equent über einen Regierungswechsel hinaus weiter vollzogen wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich muss schon sagen, es fällt mir schwer: Ich muss die CDU noch einmal loben. Die Privilegierung der Windkraft ist auch nicht unsere Idee. Das haben doch nicht die SPD und noch nicht einmal die FDP durchgesetzt. Die Privilegierung der Windkraft kam von der CDU, gegen die Sie jetzt wie Don Quichotte anrennen. Das ist Ihre Idee gewesen. Herr Licht, Sie haben diesen Ausbau befürwortet. Es war eine gute Idee – ich sage dies noch einmal –, weil die Windkraft im Moment die effektivste Methode ist, Strom ohne CO2-Ausstoß zu erzeugen, oder – das ist die einzige Alternative – Sie wollen den Atomkonsens kündigen und weiterhin Atomkraftwerke betreiben, und zwar solche unsicheren wie beispielsweise Biblis A und Philippsburg I. Wir wollen das nicht. Wenn Sie das wollen, müssen Sie es sagen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Herr Licht, bitte?

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Eine Zwischenfrage?

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Natürlich kann die Windkraft einige Atomkraftwerke ersetzen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wissen Sie, jetzt muss ich sagen, Dummheit und Arroganz liegen oft beisammen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sind Sie im Moment ein Beispiel dafür.

Natürlich kann die Windkraft in Deutschland im Moment von der Einspeisung her zwei Atomkraftwerke ersetzen. Wir haben dann keine Grundlast mehr notwendig, sondern einen Spitzenlastausgleich. Der Spitzenlastausgleich wird beispielsweise in Mainz mit einem Gaskraftwerk betrieben. Wir haben auch genug Kapazitäten außerhalb der Atomkraft, um Spitzenlastkraftwerke ans Netz zu nehmen.

(Dr. Altherr, CDU: Da können Sie noch so viel Wind machen!)

Konfrontieren Sie sich doch einmal mit der Realität.

Wir haben eine Voraussagegenauigkeit bei der Windkraft von 90 %, das heißt, wir brauchen einen Puffer von Regelenergie von 10 % der Einspeisung der Windenergie.

Meine Damen und Herren, diese Marge wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf 5 % verbessert. Wir werden mit der Windkraft Grundlast erfolgreich ersetzen können, wenn wir die Spitzenlast beispielsweise im Gaskraftwerkbereich weiter behalten. Das müssen wir natürlich. Ich will hier nicht predigen, was nicht geht. Dennoch vermeiden wir allein durch die Windkraft den CO2-Ausstoß, den äquivalent zwei Atomkraftwerke vermeiden. Das ist doch ein Erfolg der Politik bei den erneuerbaren Energien.

Das ist im Moment unser Erfolg. Der geht nicht mehr mit Ihnen nach Hause, weil Sie sich davon abgewendet haben. Das ist im Moment der Erfolg der rotgrünen Koalition.

Meine Damen und Herren, das wird auch weiterhin so sein.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Was Sie fordern, ist eine Investitionsblockade. Sie fordern, dass die Wirtschaft – – – Es ist eine erfolgreiche Wirtschaft. Ich habe das schon letztes Mal gesagt. Der zweitgrößte Abnehmer von Stahl in Deutschland ist die Windenergiebranche.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Sie fordern einen totalen Stopp von Neuinvestitionen in Rheinland-Pfalz. Diese Millionen werden dann in Rheinland-Pfalz nicht investiert. Sie werden aber sehr wohl in den anderen Bundesländern investiert werden, weil die Einspeisevergütung dort genauso gilt wie in RheinlandPfalz auch.

Meine Damen und Herren, mit Ihrer Blockadehaltung und Ihren starren Regelungen bringen Sie unser Land in einen enormen Wettbewerbsnachteil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir diskutieren über Abstandsregelungen. Ich halte es für vernünftig, dass wir darüber diskutieren, dass nicht in der Nähe von Städten und geschlossenen Siedlungen in 500 Meter Abstand ein Windkraftwerk entsteht, das 180 Meter Gesamthöhe hat. Das will doch auch niemand. Deswegen rennen Sie doch offene Türen ein. Über Ihre Forderung im Antrag – 120 Meter Nabenhöhe und das Zehnfache an Abstand von einer geschlossenen Bebauung – ließe sich reden, wenn Sie definieren würden, welche Bebauung Sie meinen. Natürlich wird nicht 800 Meter von einer städtischen Bebauung entfernt ein Windkraftwerk stehen, das 180 Meter hoch ist.

Wenn aber ein Bauer sein Gehöft vermieten und daran Geld verdienen will – was er darf, wenn es sein Land ist –, indem er dort ein Windkraftwerk aufstellen lässt, dann ist doch keine starre Regelung notwendig. Das stört doch dann niemanden. Dann muss man flexibel sein, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ein bisschen mehr Flexibilität und weniger Ideologie täte Ihnen gut. Sie werden am 13. Juni sowieso wieder zur Realität zurückkehren müssen. Dann können Sie diese Diskussion so nicht mehr führen, meine Damen und Herren.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von den beiden Anträgen der CDU-Fraktion zur Nutzung der Windenergie bezieht sich der eine auf die Frage, wie groß der Abstand einer Windenergieanlage zu Wohnbebauungen sein soll. Im zweiten Antrag fordert die CDUFraktion, in Waldgebieten keine Errichtung von Windenergieanlagen zuzulassen. Bei meinem Beitrag möchte ich die Diskussion versachlichen. Ich möchte keine Grundsatzdiskussion führen, wie das meine Vorredner gemacht haben.

Herr Kollege Licht, lassen Sie mich aber eines anmerken. Ich habe das Gefühl, dass Sie die Parteitagsbeschlüsse der FDP besser kennen als die gesetzlichen Grundlagen; denn ansonsten würden Sie nicht sagen, dass die Landesregierung in die Planungshoheiten der Gebietskörperschaften eingreifen kann und dies tut. Sie wissen doch ganz genau, dass die Planungshoheit immer vor Ort bleibt, zum Beispiel im Rahmen der regionalen Raumordnungspläne, der Flächennutzungspläne oder der Bebauungspläne. Deshalb sollten wir diese Diskussion versachlichen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion verlangt in ihrem ersten Antrag einen generellen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung. Bei Anlagen über 120 Meter Nabenhöhe soll der Abstand auf das Zehnfache der Nabenhöhe – in diesem Fall auf 1.200 Meter – ansteigen. Wie Sie wissen, ist in der zurzeit noch gültigen Fassung des gemeinsamen Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie des Ministeriums für Umwelt und Forsten zur Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen vom Februar 1999 ein Abstand von 500 Metern vorgesehen. Wie Sie wissen, wird dieses Rundschreiben zurzeit neu gefasst, abgestimmt und in Kürze veröffentlicht. Deshalb verstehe ich die Unruhe nicht.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Die in den vergangenen Jahren eingetretenen Änderungen bei der Windenergietechnik sowie die heutigen Nabenhöhen von deutlich über 100 Metern mit entsprechenden Rotorauslagen erfordern eine Vergrößerung des Abstands zu Wohngebieten. Ich denke, diesbezüglich gibt es keine unterschiedlichen Meinungen. Insoweit erscheint mir in der Abwägung der Belange der in der Nachbarschaft von Windenergieanlagen lebenden Bürgerinnen und Bürger die nunmehr vorgesehene Verdoppelung des Abstands von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen von 500 Meter auf 1000 Meter ein vernünftiger und notwendiger Ansatz. Der 1.000-MeterAbstand ist im Übrigen im Bundesgebiet mittlerweile üblich.

Meine Damen und Herren, der Abstand von 1.000 Metern ist allerdings keine feste Größe und darf auch keine feste Größe sein. Was die Anwendung dieser Abstandsregelung angeht, so muss man deutlich unterscheiden zwischen Raumplanung einerseits und Einzelfallentscheidungen andererseits. Genau diese Unterscheidung nimmt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag nicht vor.

(Beifall bei FDP und SPD)