Wir wollen einen Begriff der ordnungsgemäßen Landwirtschaft nicht nur aus Sicht des Naturschutzes definiert haben, weil da nämlich der Geldhammer liegt. Man will nämlich die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Herr
Dr. Braun, dass Ihnen das sehr entgegenkommt, aus anderer Leute Leder Riemen zu schneiden, ist mir klar. Man will darüber, dass man die landwirtschaftliche Nutzung im Sinn des Naturschutzes formuliert, das Geld sparen, das man sonst für zusätzliche Auflagen wegen den Ertragseinbußen bezahlen müsste.
Wissen Sie, da müssen Sie einmal Bauer sein. Da müssen Sie einmal einen Ertrag vom Feld bekommen, mit diesem Ertrag zur Mühle gehen und versuchen, damit Ihren Gewinn zu erzielen. Dann machen Sie das unter Ihren Gesichtspunkten. Dann stellen Sie fest, dass Sie keine Qualität mehr erzeugt bekommen. Dann bekommen Sie auch kein Geld mehr. Dann helfen mir Ihre 300 DM oder 400 DM pro Hektar überhaupt nichts mehr, weil die Rechnung nicht aufgeht, sondern ich damit kaputtgehe. Das ist der entscheidende Punkt. Aber da stehen Sie drüber, weil Sie sagen, das wollen wir so nicht.
Dann reden Sie von der Lobby der Jäger. Sagen Sie einmal, Sie sind doch ein Verfechter der Naturschutzverbände. Ist Ihnen bekannt, dass der Jagdverband Rheinland-Pfalz ein anerkannter Naturschutzverband ist? – Aber Sie teilen ein. Sie teilen ein: Meine Ideologie, dann ist dieser Naturschutzverband ein guter Naturschutzverband, nicht meine Ideologie, dann ist das ein schlechter Naturschutzverband, also Lobby der Jäger. Dann sagen wir gar nicht mehr, dass es ein Naturschutzverband ist.
Insofern ist das nicht nur ein Angriff auf das Eigentum, das vorgenommen wird, sondern es ist die ideologische klare Fortsetzung einer grünen Politik nach dem Motto „Wir machen das Eigentum kaputt und so sozialpflichtig, dass wir im Endergebnis unsere Blumenwiese haben“.
Wenn Sie nur noch Blumenwiesen haben, stellen Sie fest, dass Sie die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz kaputtgemacht haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich grundsätzlich etwas zu dem Antrag der Fraktion der CDU, der vorliegt, sagen.
Der Antrag als solcher ist abzulehnen, weil er in seiner vorliegenden Form und mit diesem Inhalt spätestens vor einem halben Jahr hätte gestellt werden müssen, und zwar zu der Zeit, als die Expertenanhörungen zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am Laufen waren. Mittlerweile sind Sie zu spät.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen bleibt festzustellen, dass dies ein Einspruchsgesetz und kein Zustimmungsgesetz ist, wie schon erwähnt wurde. Das bedeutet, dass die Einwirkungsmöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz auf die im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindliche Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes beschränkt sind. Das wissen Sie. Nichtsdestrotrotz hat die Landesregierung in vorbildlicher Weise gehandelt und einen in der letzten Bundesratssitzung am 13. Juli dieses Jahres gestellten und verabschiedeten Entschließungsantrag mit beschlossen, der Vorschläge zur Neufassung des § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes enthält. Nachzulesen ist dies in der Bundesratsdrucksache 411/01. Das wissen Sie auch.
Mit dem eingebrachten Änderungsantrag des Bundesrats werden, wenn man das objektiv reflektiert, die Nummern 1 bis 4 des uns vorliegenden Antrags der Fraktion der CDU schlicht und einfach hinfällig. Meine Aussage wird verdeutlicht durch die dem Antrag beigefügte Begründung durch den Bundesrat.
Ich darf für die Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion wörtlich zitieren: „Die vorgeschlagenen naturschutzrechtlichen Regelungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sind insgesamt kontraproduktiv. Die Definition konkreter Standards für die landwirtschaftliche Quotennutzung sollte grundsätzlich dem landwirtschaftlichen Fachrecht vorbehalten sein, das insofern sachnäher und deshalb auch deutlich dynamischer fortentwickelt werden kann.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, grundsätzlicher kann man nicht die berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft unterstreichen, wie dies durch diesen Änderungsantrag des Bundesrats geschehen ist. Ich frage mich, wo jetzt noch der Sinn des vorliegenden CDU-Antrags liegen soll.
Die gute fachliche Praxis wird ausdrücklich in dem vorliegenden Entwurf des Bundesrats erwähnt. Man muss sagen, die Landesregierung hat sich in dieser Hinsicht vorbildlich verhalten.
Des Weiteren wird in der Begründung ausgeführt – ich darf nochmals wörtlich zitieren –: „Einige Regelungen sind durch Länder praktisch nicht vollziehbar. So ist insbesondere die Festlegung einer regionalen Mindes tdichte für Landschaft, Strukturelemente und die Durchsetzung des Erhaltungsgebots oder die Pflicht zur Schaffung neuer Strukturelemente praktisch gegenüber den Landwirten nicht durchsetzbar. Da der Bund bisher nicht hat erkennen lassen, dass er sich an den Kosten zur Umsetzung dieser Regelung beteiligen will, führt die Regelung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Länder.“
Meine Damen und Herren, dies entspricht quasi wörtlich dem dritten Punkt im Antrag der CDU-Fraktion.
Ich darf den nächsten Absatz der Begründung der Bundesratsdrucksache zitieren, aus der deutlich wird, dass auch der zweite Punkt des CDU-Antrags völlig überflüssig ist.
Ich zitiere wiederum: „Zudem führen einige Regelungen, die inhalts-, aber leider nicht immer wortgleich mit Regelungen in verwandten Rechtsmaterien sind, aller Voraussicht nach zur Verunsicherung im Vollzug über die richtige Gesetzesauslegung. Die Regelung über die Dokumentationspflicht von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Dateien erscheint naturschutzfachlich überflüssig.“
Meine Damen und Herren, dies ist sinngemäß die in Punkt 2 dokumentierte Forderung der CDU-Fraktion. Mehr kann man hierzu nicht sagen. Man muss sagen, die Landesregierung hat sich auch in diesem Punkt in vorbildlicher Weise für die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt.
Lassen Sie mich nun zum nächsten Absatz der Begründung kommen. Ich zitiere wieder wörtlich: „Durch die Definition konkreter Standards der guten fachlichen Praxis im Naturschutzrecht werden zudem die bestehenden Fördermöglichkeiten, insbesondere nach den Agrarumweltprogrammen, gefährdet. Demzufolge wird auch hier voll den Forderungen der CDU entsprochen. Es wird auch weiterhin der Vertragsnaturschutz als ein Element des Landschafts- und Umweltschutzes möglich sein und die Bauern entsprechend entschädigt werden können.“
Meine Damen und Herren, abschließend endet die Begründung zur Entschließung des Bundesrats mit folgendem Absatz: „Die vorgeschlagene Neuformulierung setzt dagegen darauf, nur allgemein die Erwartungen des Naturschutzes an die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu formulieren, ohne dass konkrete Einzelmaßnahmen vorgeschrieben werden. Somit bleibt den Landesregierungen auch weiterhin genügend Spielraum, die bestehende Umweltgesetzgebung flexibel anzuwenden und vor allen Dingen die berechtigten Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu berücksichtigen.“
Meine Damen und Herren, nichts anderes ist auch im beschlossenen Koalitionsvertrag für die 14. Wahlperiode
Hierin steht wörtlich auf Seite 41 – Sie können das gern nachlesen; ich bitte nochmals ausdrücklich die Kolleginnen und Kollegen der CDU, passen Sie auf –: „Maßnahmen zur Landespflege sowie zum Umwelt- und Naturschutz können nur unter Berücksichtigung der Interessen der Landwirte ergriffen werden. Das Landespflegegesetz wird, angepasst an europäische Richtlinien und an das Bundesnaturschutzgesetz, novelliert. Dabei soll die Eingriffsregelung flexibel und effizient gehandhabt werden. Durch das bewährte Ökokonto und den weiteren Aufbau von Ökopools soll das Flächenmanagement weiter verbessert werden.“
Meine Damen und Herren, Sie sehen, diese im Koalitionsvertrag festgelegten Forderungen wurden fast komplett – ich sage dies noch einmal – im vorliegenden Beschluss des Bundesrats – Drucksache 411/01 – übernommen.
Man kann zusammenfassend feststellen: Wie in den letzten Jahren setzt sich die rheinland-pfälzische Landesregierung auch in dieser Legislaturperiode in vorbildlicher Weise für die berechtigten Interessen der Landund Forstwirte ein. Dies verdient das besondere Lob unserer Fraktion. Unsere Bauern, Winzer und Forstwirte brauchen auch in Zukunft keine Angst zu haben, dass sie gegenüber den Interessen des Natur- und Umweltschutzes benachteiligt werden.
Herr Schmitt, Land- und Forstwirtschaft sowie Umweltund Naturschutz gehören für die FDP-Landtagsfraktion zusammen. Glauben Sie mir das.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beginne mit der Weissagung der Cree-Indianer aus dem Stamme Crow: „Wenn ihr den letzten Fluss verdorben, den letzten Baum geschlagen und den letzten Fisch gefangen habt, erst dann“ – das ist schlimm – „werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
Dies soll und darf auf keinen Fall zutreffen. Deshalb war die Bundesnaturschutznovelle lange überfällig. Die Bedeutung der natürlichen Lebensgrundlagen und des Naturschutzes als Ausdruck von Verantwortung für heute und die Zukunft sowie die Nachhaltigkeit und der
Es ist für uns eine besondere Verpflichtung und eine große Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft. Die Nachhaltigkeit besteht aus den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und soziale Lebensgrundlagen. Es muss uns gelingen, einen vertretbaren Ausgleich zu schaffen. Wir benötigen eine Landwirtschaft, die die Ökologie nicht als Bedrohung, sondern als Partner sieht,
die den Wettbewerb über die Qualität des Produkts und des Verbraucherschutzes sucht, die sich in Landschaft und Natur einfügt und den ländlichen Raum schützt. Das Konzept der Nachhaltigkeit sichert die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft, bewahrt die gewachsene Kulturlandschaft und verringert die Hypothek künftiger Generationen.