Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden Tagen und Wochen wurde in vielfältiger Weise und an zahlreichen Orten des schrecklichen Genozids vor zehn Jahren in unserem Partnerland Ruanda gedacht. Die Ermordung von bis zu
1 Million Tutsi und oppositioneller Hutu stellt einen der grausamsten Völkermorde in der jüngeren Menschheitsgeschichte dar. Aus diesem Grund hat die UNVollversammlung entschieden, dass der 7. April eines jeden Jahres als internationaler Gedenktag begangen werden soll.
Am vergangenen Montag fand in der Stiftskirche von Treis-Karden ein Gedenkgottesdienst statt, zu dem das Land Rheinland-Pfalz, die Botschaft der Republik Ruanda sowie der Verein Partnerschaft Rheinland-Pfalz – Ruanda eingeladen hatten. In bewegender Weise haben sowohl die Geistlichkeit in ihrer Predigt als auch Staatsminister Zuber und die anderen Redner in ihren Ansprachen die Erinnerung an das grausame Geschehen vor nunmehr einem Jahrzehnt wachgerufen.
Es hat wohl niemanden unberührt gelassen, als Herr Robert Masozera, der Geschäftsträger der Botschaft von Ruanda, in einer sehr bewegenden Rede von den früher bereits erfolgten Versuchen einer Auslöschung der Tutsi sprach, die 1959, 1960, 1963, 1992 und 1993 bereits unternommen wurden und meist nur Vier-ZeilenMeldungen in der Weltpresse hervorgerufen haben.
Somit war 1994 nur der Höhepunkt der Umsetzung dieser grausigen Pläne. Innerhalb von nur 100 Tagen ab der Nacht vom 6. zum 7. April 1994 wurden 1 Million Tutsi und befreundete Hutu auf bestialische Weise ermordet. Dies geschah unter den Augen einer nicht handelnden internationalen Gemeinschaft.
Daher ist der Völkermord von Ruanda auch nicht eine rein nationale oder afrikanische Angelegenheit. Die ganze Welt schaute dem Genozid zu. Die ganze Welt war gewarnt, aber keiner wagte einzugreifen und den Menschen in Gefahr zur Hilfe zu kommen. Dieser Mitschuld der internationalen Gemeinschaft müssen wir uns stets bewusst sein.
Anlässlich der zehnjährigen Wiederkehr des Genozids gilt das Gedenken allen unschuldigen Opfern – den Kindern, Jugendlichen, Mädchen, Frauen, alten Menschen, selbst Schwangere waren betroffen. Zugleich aber würdigen wir die Überlebenden, die dem Genozid entkommen sind. Diese Waisen, Witwen, Verwundeten und Traumatisierten haben die Last und die Folgen des Völkermords allein zu tragen. Ihre Bereitschaft, trotz der erlebten Grausamkeiten durch die Täter mit diesen eine Versöhnung anzustreben und für ein friedvolles Miteinander zu wirken, macht sie – ich zitiere Herrn Botschaftsrat Masozera – zu den wahren Helden.
In seiner Ansprache betonte er auch – das empfanden alle Teilnehmer am Gedenkgottesdienst gerade vor dem Hintergrund der geäußerten Enttäuschung und der Vorwürfe an die internationale Gemeinschaft als wohltuend –, dass gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere gegenüber Rheinland-Pfalz eine Dankbarkeit für die tatkräftige Begleitung Ruandas auf seinem schweren Weg in eine neue Zukunft zum Ausdruck kommt.
Wir alle wissen, dass sich wahre Freundschaft erst in Krisenzeiten zeigt. Das Sprichwort „Freunde in der Not gehen Tausend auf ein Lot“ gilt jedenfalls nicht für die Graswurzelpartnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda.
Schließen möchte ich mit einem Wort von Herrn Masozera, der sagte: Ruanda hat alles getan und seinen Teil dazu beigetragen, damit der Genozid von 1994 auf jeden Fall der letzte Genozid in Ruanda und in der Geschichte der gesamten Menschheit ist. Am AmahoroStadion von Kigali hing bei der Trauerfeier am 7. April, an der auch Staatsminister Zuber teilgenommen hat, ein Transparent mit der Aufschrift: „never again/plus jamais“. Ich ergänze: Ntibizongere kabuho. – Nie wieder!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin vorhin bei den Gacaca-Gerichtsbarkeiten stehen geblieben. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Mandatsmächte 1932 die bis dahin allzuständigen Gerichte nur auf zivilrechtliche Verfahren beschränkt hatten, sodass diese Verfahrenstätigkeit für die GacacaGerichte neu ist. Sie wissen, es gibt vier Kategorien von Straftätern. Unter die vierte Kategorie fallen die Räuber und Diebe, die dritte Kategorie erstreckt sich auf den Bereich der Körperverletzung, die Kategorie 2 auf Totschlag und Mord und die Kategorie 1 auf die Anstifter und Quasiplaner dieses Genozids.
Die Kategorien 2 bis 4 werden über die Gacaca-Gerichte in den verschiedenen Sektoren abgearbeitet – sie beginnen bei der Zelle, dem Sektor und dem Distrikt –, während die Kategorie 1 sowohl dem nationalen Gericht als auch dem Internationalen Gerichtshof in Arusha zugeordnet worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn bemängelt wird, dass die Gerichtsbarkeit sehr langsam arbeitet, verweise ich auf die Tätigkeit des Internationalen Gerichtshofs in Arusha, der seit 1996 bis heute erst zwölf Fälle quasi aufgearbeitet hat. Das beweist, wie schwer es selbst für einen Internationalen Gerichtshof ist, in diesem Bereich Rechtsprechung vorzunehmen.
Unbeschadet dessen will ich auf die Verantwortlichkeit der Vereinten Nationen hinweisen. Vielleicht haben einige von Ihnen den Film mit dem damaligen kommandierenden General, dem Frankokanadier Romeo Dallaire, gesehen. Der Mann leidet noch heute sehr unter diesen Vorgängen, als die Vereinten Nationen ihm die Unterstützung versagt haben. Man muss sich vorstellen, in welcher Situation sich dieser Mann befunden hat. Das ist grausam und hat den Mann sogar, so wie ich erfahren habe, zu einem Suizidversuch getrieben. So weit hat man ihn durch das Verhalten der Vereinten Nationen gebracht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vereinten Nationen, die USA und auch Frankreich versagt haben. Insoweit kann ich mich meinem Vorredner anschließen, der gesagt hat, dass wir alle dafür sorgen müssen, dass sich so etwas nicht mehr wiederholen kann. Das war ein Appell an die Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen müssen präventive Strategien entwickeln, um solche Dinge künftig zu verhindern.
Meine Damen und Herren, das ausgehende 20. Jahrhundert war für die Vereinten Nationen von zwei Namen geprägt, nämlich Ruanda und Srebenica. Wir alle müssen dafür Sorge tragen, dass solche Ereignisse nicht mehr vorkommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2877 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespflegegesetzes – Drucksache 14/2877 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 12. Februar 2004 an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 04. März 2004 und in seiner 26. Sitzung am 27. April 2004 beraten. Auf Antrag der Fraktion der CDU hat der Ausschuss in seiner 25. Sitzung am 25. März ein Anhörverfahren durchgeführt.
In der 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten wurden sowohl ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf der Landesregierung als auch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt. Die beiden Änderungsanträge der beiden Koalitionsfraktionen – ein Antrag wurde vor und ein Antrag nach der Anhörung gestellt – wurden hingegen mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen empfohlen, den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen der Fraktionen der SPD und FDP anzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 27. April 2004 beraten und dem Landtag – ebenfalls mehrheitlich – empfohlen, den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen der Fraktionen der SPD und FDP anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Weinandy.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Landespflegegesetzes. Bei einer solchen Änderung handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich, da das Gesetz Grundstückseigentümer und auch Kommunen betrifft. Grundbesitzer sind nun einmal Menschen, die einen sehr starken Bezug zu ihrem Eigentum haben. Diese Eigentümer wollen auch ihren Besitz erhalten bzw., wenn sie in ihrem Besitz betroffen werden, auch informiert und einbezogen werden. Mit diesem Gesetz gilt es, dem Schutz der Natur gerecht zu werden. Dies ist aber nur mit und nicht gegen die Menschen möglich.
Die Interessen des Naturschutzes müssen mit den sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Menschen vereinbar sein. Deshalb war es richtig und wichtig, dass die CDU-Fraktion zum Thema „Landespflegegesetz“ eine Anhörung beantragt hat. Sie haben es gehört. Es gab auch zwei Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und FDP.
Aus den Ergebnissen der Anhörung hat die CDUFraktion einen Änderungsantrag zum Landespflegegesetz vorgelegt. Wesentlicher Kritikpunkt bei der Anhörung war die ungenügende Beteiligung der Betroffenen. Aufgrund der schlechten Erfahrung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung bei der Benennung von FFH- und Vogelschutzgebieten sind die beteiligten Eigentümer verunsichert worden. So besteht Unklarheit über die Erweiterung der Gebietskulisse und wie mit der Rückführung genannter Flächen verfahren wird.
Der Gesetzentwurf enthält große Defizite in den Regelungen für ein Beteiligungsverfahren der Betroffenen. Einige große Unternehmen in Rheinland-Pfalz wissen zum Beispiel nicht, wie künftig die Nutzung ihrer Betriebsflächen aussieht. Geplante Betriebserweiterungen sind eventuell nicht mehr möglich, was zur Folge hat, dass diese Betriebe ihren Standort in Rheinland-Pfalz verlagern müssen. Wir sind nicht gegen den Naturschutz. Hier müssen Gespräche geführt und mit Augenmaß gehandelt werden. Auch Arbeitsplätze sind in Rheinland-Pfalz wichtig.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespflegegesetzes versäumt es, dem Vertragsnaturschutz allgemein und übergreifend Vorrang zu geben. Die vorgesehene Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist überzogen. Die Bestimmungen zur Ausgleichsregelung entsprechen den berechtigten Eigentumsbelangen nicht.
Unser Antrag beinhaltet vor allem den Naturschutz mit den Menschen. Die Zusammenarbeit mit den Betroffenen und Flächeneigentümern ist wesentlich. Dadurch wird ein langfristiger und nachhaltiger Naturschutz erreicht. Deshalb soll dem Vertragsnaturschutz vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden, und dies nicht nur – wie vorgesehen – in den Bereichen von FFH- und Vogelschutzgebieten, sondern darüber hinaus allgemein und übergreifend als Handlungsmaxime bei der Umsetzung des Landespflegegesetzes verankert werden.
Unser Antrag verändert die Beteiligungsdefizite. Die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Planungsträgern und verbindlichere Anforderungen an die Beteiligung der Betroffenen soll in unserem Antrag festgeschrieben werden. Dies betrifft sowohl die Schutzbestimmungen als auch die mögliche Entwicklung der Gebietskulisse.
Für die Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben in FFH- oder Vogelschutzgebieten wird bei uns ein abgestuftes Verfahren gewählt, um sicherzustellen, dass umfangreiche und aufwändige Prüfungen erst dann greifen, wenn sich entsprechender Handlungsbedarf abzeichnet. Bei der Bewertung land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzung und ihren Auswirkungen für FFH- und Vogelschutzgebiete wird mehr technischer und biotechnischer Fortschritt berücksichtigt, damit es nicht zu Konflikten mit den Schutzbelangen kommt und die Regelung insoweit ausreichend flexibel ist.
Ausgleichsbestimmungen werden somit durch eine stärkere Beteiligung der Betroffenen flexibler gestaltet, vor allem auch in der Findung von pauschalen Lösungen statt einer wie bisher vorgesehenen undifferenzierten Bagatellgrenze bei geringem Ausgleichsbedarf.
Die Regelung zum Vertragsnaturschutz ersetzt die im Entwurf ursprünglich enthaltene Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Besonders kritisch wurde bei der Anhörung die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen. Sie soll der angekündigten Folgenovelle vor
behalten bleiben, damit auch genügend Zeit für eine durchdachte und ausgereifte Regelung gefunden werden kann.
Die Bestimmungen zu Naturparks werden – einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Naturparks aufgreifend – aktualisiert und präzisiert, um eine gute Entwicklung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen. Diese Novelle des Landespflegegesetzes ist für Rheinland-Pfalz eine Chance, um neue Akzente zu setzen und den Naturparks neuer Prägung eine konstruktive Dialog- und Umsetzungsplattform zu ermöglichen.
Die naturnahe Nutzung und der Schutz der Durchnutzung sind die Devisen für Naturparks der Zukunft. Es besteht die Chance, eine Entwicklung einzuleiten, bei der die Naturparks nicht mehr vordergründig für eine Beeinträchtigung der Landnutzung, sondern für deren Weiterentwicklung bis hin zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stehen.
Der CDU-Antrag, der die Belange der Eigentümer und der Betroffenen berücksichtigt, eine gute Entwicklung zulässt und auch Rechtssicherheit gibt, sollte ihre Zustimmung finden.