Meine Damen und Herren, Altersteilzeit ist mehrfach angesprochen worden. Ich will meinerseits für die CDUFraktion nur insofern ergänzen, dass natürlich auch viel Positives mit der Altersteilzeit verbunden ist.
Aber Tatsache ist auch, dass sich heute die Landesregierung finanziell dadurch ein Stück entlastet und die nachfolgende Generation oder nachfolgenden Haushälter und „Geld-zur-Verfügung-Steller“ das finanzieren müssen. Das ist ein Problem dabei. Das sollte und muss an dieser Stelle gesagt werden.
Frau Kollegin Schmitt, als ich Sie und die Kollegin Frau Morsblech vorhin gehört habe, hatte ich den Eindruck, dass Sie das, was wir als Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission beschlossen haben, was der Haushaltsausschuss dem Parlament als Beschlussempfehlung vorgibt, nicht so ernst nehmen.
Das ist ein bisschen mein Eindruck; denn Sie haben gesagt, die Sparmöglichkeiten sind ausgeschöpft, sinngemäß, wir tun alles, wir haben alles getan, was getan werden konnte.
Vor diesem Hintergrund sollte ich noch einmal das abschließend zitieren, was wir als Empfehlung beschlossen haben und von dem wir erwarten, dass das Parlament das heute beschließt.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Beschlussempfehlung zur Haushaltslage: Zur Wiedererlangung und Sicherung der Gestaltungsfähigkeit des Haushalts auch für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben sind folgende Maßnahmen entschlossen umzusetzen:
Die angekündigte und aus stabilitätspolitischen Gründen gebotene Verringerung der Neuverschuldung mit dem Ziel eines baldmöglichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung muss mit Nachdruck verfolgt werden.
Bei der Ausführung des Landeshaushalts ist in allen Aufgabenbereichen eine noch strengere Ausgabendisziplin als bisher geboten.
Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug sind – soweit verfügbar – vorrangig zur dauerhaften Haushaltsverbesserung zu nutzen.
Nachhaltig zu verfolgendes Ziel muss es sein, die Ausgaben nicht stärker wachsen zu lassen als die Einnahmen. Hierzu ist die vom Finanzplanungsrat vorgegebene Begrenzung des Ausgabenwachstums strikt einzuhalten und nach Möglichkeit zu unterschreiten.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Hinblick auf die weitgehende Kreditfinanzierung streng nach Prioritäten durchzuführen und gegebenenfalls zeitlich zurückzustellen.
Auf der Grundlage des Berichts über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes und des Berichts über die Eigenbeteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen muss ständig überprüft werden, inwieweit Abbaumöglichkeiten bestehen.
Meine Damen und Herren von der Regierung und den Regierungsfraktionen, wir fordern Sie auf, machen Sie Ernst mit dem, was wir beschließen.
Machen Sie Ernst damit und machen Sie das, was das Parlament der Regierung vorgibt. Setzen Sie das um. Ich glaube, dann kämen wir auch einen Schritt weiter.
Wenn Sie das nicht können, wie Sie vorhin gesagt haben, und uns stattdessen auffordern, wir sollten die Vorschläge machen, dann treten Sie ab. Wir werden das besser machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, möchte ich ganz gern – – –
Aber ich nutze trotzdem noch die Möglichkeit, weil ich das einfach so nicht stehen lassen kann. Für mich trifft das nicht zu. Ich weiß nicht, bin mir aber sicher, auch für die Frau Kollegin Morsblech trifft das nicht zu, Herr Bracht.
Ich habe vorhin versucht, in meinen Ausführungen deutlich zu machen, dass es uns ein gemeinsames Anliegen ist, die Ausgaben strikt zu begrenzen. Das ist gar keine Frage. Aber dazu ist es mit den allgemeinen Beschlussempfehlungen, denen wir in der Kommission und auch im Ausschuss einstimmig zugestimmt haben, nicht getan.
Ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen, was wir im Ländervergleich schon alles getan haben und wie eng die Spielräume überhaupt sind. Sie wissen, dass nur 4 % der Ausgaben des Haushalts gestaltbar sind. Sie kennen die Belastungen und die automatischen Steigerungen. Ich habe Ihnen die Zahl genannt. Er steigert sich jedes Jahr automatisch um 2,7 %. Wir haben in diesem Jahr eine Ausgabenquote von 0,7 % oder von 0,2 % unter dem Vorjahresergebnis.
Ich frage Sie, was das ist. Ich bitte Sie, konkrete Vorschläge zu machen. Wenn man sagt, man will es besser
Bitte nehmen Sie uns ab, auch als regierungstragende Fraktionen sind wir sehr wohl daran interessiert, und wir sind den Hinweisen des Rechnungshofs dankbar, die er uns gibt, die wir aber nicht immer so sehen können. Es ist auch der Blick von außen notwendig. Das ist bei jedem Bereich der Fall. Ziehen wir also alle gemeinsam an einem Strang und stellen es nicht so dar, als wollten die einen alles und die anderen gar nichts.
Sie haben im Grunde genommen begründet, weshalb man nicht mehr sparen kann. Die Feststellungen des Rechnungshofs, der Rechnungsprüfungskommission und des Haushalts- und Finanzausschusses sind aber, dass nicht genug gespart wird, dass wir nicht genug tun, um den Haushalt ins Lot zu bekommen. Was Sie vortragen, bedeutet, den Karren noch weiter an die Wand zu fahren.
Das kann nicht richtig sein. Wir müssen weitergehende, massivere, konkretere und detailliertere Maßnahmen ergreifen, um den Haushalt in den Griff zu bekommen. Jedes Jahr 1 Milliarde oder 1,5 Milliarden Nettoneuverschuldung! Wer soll denn das irgendwann bezahlen? Unsere Kinder? – Das kann nicht das Ziel sein.