Des Weiteren nennen wir die Zuschüsse an die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz in Höhe von jährlich 730.000 Euro, in zwei Jahren 1,46 Millionen Euro.
Die Aufgaben der Gesundheitsinformation und der Gesundheitsförderung werden heute durch eine Vielzahl von Einrichtungen wahrgenommen, zum Beispiel den Gesundheitsämtern, den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Apothekerverbänden, Selbsthilfeorganisationen und vielen mehr.
Damit sagen wir keineswegs, dass beide Organisationen bislang schlechte Arbeit leisten. Wir sagen allerdings, dass auch solche Leistungen grundsätzlich auf den Prüfstand gehören.
Bei manchen Titeln fragen wir uns auch, ob die Ansätze das halten, was sie versprechen. Ich denke an den Titel „Zuschüsse zu familienfördernden Maßnahmen“. Unter Nummer 5 ist der neue Untertitel „Initiativen Familien stärken“ aufgenommen und wird pro Jahr mit jeweils 1 Million Euro, insgesamt mit 2 Millionen Euro, ausgestattet.
Auf die Frage im Haushalts- und Finanzausschuss, was denn darunter zu erwarten sei, fiel die Antwort noch etwas grob aus. Klar seien die fünf Schwerpunkte: Menschen unter 25 Jahren in Arbeit und Ausbildung bringen, Arbeitswelt familienfreundlich gestalten, Gesundheit für die ganze Familie, Familien- und Erziehungskompetenz stärken und nicht zuletzt die wirtschaftliche Situation der Familien verbessern. Wie dies konkreter durch das Land erfolgen soll, könne man im Dezember diskutieren.
Zwei Anmerkungen hierzu: Um 2 Millionen Euro als freiwillige Leistung in einem Landeshaushalt einzuplanen, muss man unseres Erachtens vorher definitiv wis
Bei Ihnen geht es erst einmal um das Geld. Die Gründe werden dann noch nachgeliefert. So macht man keine verantwortliche Haushaltspolitik.
Zweite Anmerkung: Familien sind die Keimzelle unserer Gesellschaft und unseres Staates. Sie brauchen unsere Unterstützung.
Die Frage ist nur: Brauchen sie diese Unterstützung durch das Land. Wäre es nicht viel sinnvoller, um auch konkret und nach dem individuellen Bedarf helfen zu können, den Kommunen vor Ort mehr Geld zu belassen, damit diese unmittelbar die notwendige Hilfe leisten können?
Für die jungen Menschen, die in Ausbildung und Arbeit gebracht werden sollen, sind die Arbeitsgemeinschaft nach Hartz IV oder die Kommunen, die optiert haben, zuständig.
Gesundheit für die ganze Familie ist natürlich wichtig, aber hierzu gibt es eine Vielzahl wohnortnaher Beratungseinrichtungen, von den Kassen bis zu den Selbs thilfeorganisationen. Ich habe sie schon genannt.
Auch die Stärkung der Familien- und Erziehungskompetenz ist wichtig und richtig. Aber ist dies Aufgabe eines Landesministeriums? Wir meinen Nein.
Wir können in diesen Wochen sehr vieles zum Thema „Verwaltungsmodernisierung“ hören, auch aus dem Mund des Ministerpräsidenten. Wo bleiben denn dann Ihre Konsequenzen beim eigenen Haushalt, Herr Ministerpräsident?
Die unbürokratische bürgernahe Verwaltung wird von Ihnen gepriesen, aber wie soll das gehen, wenn selbst für kleinste Projekte Antragswege bis zum Ministerium reichen? Steckt hier eigentlich die Versuchung dahinter, zeitlich passend zur Landtagswahl, zielgruppenorientiert wunderbare Veranstaltungen und Broschüren werbewirksam einzusetzen?
Wir werden jedenfalls zu gegebener Zeit hinterfragen, ob und wie die 2 Millionen Euro tatsächlich der Stärkung irgendeiner rheinland-pfälzischen Familie gedient haben.
Was uns in diesem Haushalt fehlt, sind Maßnahmen, die zum Beispiel den Jugendämtern vor Ort helfen, die großen Probleme fehlender oder unzureichender Bildungsund Sozialkompetenz bei vielen Kindern besser in den Griff zu bekommen.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung kann sich unsere Gesellschaft kein Kind leisten, das hinter seinen Bildungsmöglichkeiten zurückbleibt.
Hier ist dringend eine bessere Verzahnung mit dem Bildungsministerium und vor Ort zwischen Jugendhilfe, Kindertagesstätten und Schulen erforderlich.
Was uns fehlt, ist eine kritische Betrachtung der ausufernden gesetzlichen Leistungen, deren Entwicklung für die kommunalen Haushalte längst Sprengstoff ist. Die Steigerungsraten übertreffen alle Befürchtungen.
Dabei geht es uns nicht darum, bedürftigen Menschen Hilfen zu verweigern oder unverantwortlich zu kürzen. Aber es gibt Hilfetatbestände – –
wie die von seelischer oder geistiger Behinderung bedrohten Jugendlichen, die sich hinsichtlich der Fallzahlen und der Kosten in manchen Regionen explosionsartig entwickelt haben.
Wie lange können wir es uns leisten, solche Hilfen überhaupt und dann noch einkommensunabhängig zu tragen?
Wenn wir uns dann noch vor Augen führen, welche Auswirkungen durch die zunehmend alternde Bevölkerung auf uns zukommen, ist der Tag nicht mehr fern, an dem von Landkreisen und kreisfreien Städten Darlehen aufgenommen werden müssen, um soziale Leistungen zu finanzieren. Viele sind in den kommunalen Gremien und wissen, dass diese Fakten den Tatsachen vor Ort entsprechen.
Was uns fehlt, ist die grundsätzliche Bereitschaft, diesen Haushalt generationengerecht zu gestalten und dem ografie- und zukunftsfest zu machen.
Frau Ministerin Dreyer, unser Fazit zu Ihrem Einzelplan ist ein einfallsloses „Weiter so wie bisher“, ohne die Bereitschaft, auch Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen. Ein solcher Sozialetat ist unsozial.
Nun haben wir gleichzeitig einige Landesgesetze mitzuberaten. Zu dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des SGB XII, also der Sozialhilfe, wurden in der Anhörung des Ausschusses von den kommunalen Spitzenverbänden, der Liga der freien Wohlfahrtspflege
und auch der LAG Betreutes Wohnen sinnvolle Anregungen gegeben, die der Änderungsantrag der SPD und der FDP aufgreift. Allerdings sieht der Antrag unter Nummer 3 b eine weitere Ausweitung von Aufgabenübertragungen vom Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Einer solchen Ausweitung können wir nicht zustimmen. Wir halten es auch für bedenklich, wenn eine solche Änderung erst nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eingebracht wird.
Nach der Aussage von Herrn Staatssekretär Dr. Auernheimer in der Anhörung ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Landesausführungsgesetzes für das kommende Jahr geplant, das insgesamt die Zuständigkeitsregelungen ökonomischer und neu festschreiben soll. Wir hielten es für sinnvoll, Nummer 3 b Ihres Änderungsantrags heute zurückzunehmen und dieses Vorhaben in die grundsätzliche Überarbeitung mit einzubeziehen.
Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes und des Landesaufnahmegesetzes sind wir grundsätzlich einverstanden. Es ermöglicht auch künftig, Widersprüche gegen die Sozialhilfe, die Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz bei den Stadt- und Kreisrechtsausschüssen zu verhandeln. Allerdings haben wir Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Mehrbelastungen durch die Widersprüche zur Grundsicherung, die Leistungen nach Hartz IV. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag erreichen, dass diese Mehrkosten den Städten und Kreisen erstattet werden. Wir bitten daher um Unterstützung unseres Entschließungsantrags, der auch Ausfluss des in uns erer Verfassung festgelegten Konnexitätsprinzips ist.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerenkonfliktgesetzes und anderer Gesetze beraten wir heute erstmalig. Es dient im Wesentlichen der Anpassung des Landesrechts an das zwischenzeitlich deutlich geänderte Bundesrecht. Auf alles Weitere werden wir in den Beratungen im Ausschuss eingehen, zu denen wir allerdings auch die Vorlage der hierzu erforderlichen Verordnung erwarten, damit wir auch in der Ausschussberatung erkennen können, welche Institutionen welche Zuschüsse in diesem Land erhalten sollen.