................................................................................................................................5473 Abg. Bracht, CDU:....................................................................................................................5472, 5516 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:...............................................................................................................5547 Abg. Dr. Schmitz, FDP:......................................................................................................................5541 Abg. Frau Ebli, SPD:..........................................................................................................................5548 Abg. Frau Grosse, SPD:.....................................................................................................................5536 Abg. Frau Schmitt, SPD:....................................................................................................................5470 Abg. Frau Thelen, CDU:.....................................................................................................................5533 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................................................................................5488 Abg. Kuhn, FDP:................................................................................................................................5496 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................................5538 Abg. Mertes, SPD:.............................................................................................................................5482 Abg. Ramsauer, SPD:........................................................................................................................5521 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................................5525 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:............................................5529 Beck, Ministerpräsident:.....................................................................................................................5508 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:....................................................5543 Präsident Grimm:..........................................................................................5469, 5472, 5481, 5488, 5496 Vizepräsident Creutzmann:................................................ 5515, 5520, 5525, 5529, 5532, 5547, 5548, 5550 Vizepräsidentin Frau Grützmacher:.....................................................................................................5507 Vizepräsidentin Frau Hammer:................................................................................ 5535, 5538, 5541, 5543
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 83. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.
Schriftführende Abgeordnete sind Nils Wiechmann und Barbara Schleicher-Rothmund. Letztere führt die Rednerliste.
Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Dr. Gerhard Schmidt und Herbert Schneiders sowie Staatsministerin Margit Conrad und Staatsministerin Doris Ahnen, letztere für heute Nachmittag.
Ich darf zu Beginn der Sitzung einem Kollegen zu einem runden Geburtstag gratulieren. Am 10. Dezember hat der Kollege Dieter Burgard seinen 50. Geburtstag gefeiert. Ich denke, ich darf ihm auch in Ihrem Namen ganz herzlich gratulieren.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der Stadtkapelle Westerburg und die Sängervereinigung 1852 Westerburg. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zur ausgedruckten Tagesordnung einige Hinweise, und zwar zunächst zu Punkt 4 der Tagesordnung, Änderung des Abgeordnetengesetzes. Mit der Feststellung der Tagesordnung ist gleichzeitig die Frist zwischen der Verteilung der Drucksache und der Ersten Beratung abzukürzen. Alle übrigen Drucksachen wurden fristgerecht verteilt.
Ebenfalls mit der Feststellung der Tagesordnung soll gemäß § 130 der Geschäftsordnung des Landtags folgende Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden: Die Abstimmungen über die Gesetzentwürfe in Zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung, Punkte 2 bis 6 sowie Punkte 8 bis 12 sowie über den Antrag der Landesregierung zum Deutschzyprischen Äquivalenzabkommen, Punkt 13 der Tagesordnung, erfolgen am Mittwoch jeweils nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz.
Die Ausschussüberweisung zu Punkt 7 der Tagesordnung, Schwangerschaftskonfliktgesetz, erfolgt zum Abschluss der Beratung des Einzelplans 06.
Die Abstimmungen über Änderungsanträge und die Beschlussempfehlungen zum Landeshaushaltsgesetz erfolgen nicht nach Einzelplänen gegliedert. Stattdessen erfolgt eine gebündelte Abstimmung über die Änderungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs. Auf Wunsch wird über einzelne Haushaltsänderungsanträge wie auch über einzelne Empfehlungen in der Beschlussempfehlung getrennt abgestimmt.
Über die Entschließungsanträge wird erst nach Abstimmung über alle Einzelpläne und das Landeshaushaltsgesetz abgestimmt, und zwar in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.
Ihnen ist bekannt, dass dieses Verfahren bereits bei den letzten Haushaltsberatungen angewandt worden ist.
Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Tagesordnung so fest.
Landeshaushaltsgesetz 2005/2006 (LHG 2005/2006) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3460 – Zweite Beratung
Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2004 bis 2008 Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 14/3461; Vorlage 14/3601 –
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließungen – – Drucksachen 14/3680/3682 bis 3701 –
Ich darf nun der Berichterstatterin zum Landeshaushaltsgesetz, Frau Abgeordneter Schmitt, der Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussfassung und der schriftliche Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses als Drucksachen vor.
Ich kann mich deshalb heute Morgen darauf beschränken, einige Anmerkungen zum Inhalt und zu den Ergebnissen der Ausschussberatungen zu machen. Dabei gehe ich auch auf das Landesfinanzausgleichsgesetz ein, das wir im Ausschuss mitberaten haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, regelmäßig beschließt der Landtag Rheinland-Pfalz einen Doppelhaushalt. Seit wir die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert haben, kann das natürlich dazu führen, dass ein neu gewählter Landtag einen Haushalt vorfindet, der über das Jahr seiner Wahl hinausgeht.
In mittlerweile guter Tradition hat dieser Landtag diese Situation vermieden; denn er hat für dieses Jahr 2004 nur einen Ein-Jahres-Haushalt beschlossen, sodass dieser Doppelhaushalt 2005/2006 mit dem Jahr der Wahl endet.
Am Beginn der Haushaltsberatungen bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob der Haushalt vor Weihnachten oder erst im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte. Der Ältestenrat hat sich mehrheitlich für ein Verfahren, mit dem der Haushalt vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet wird, entschieden, so wie es die Verfassung fordert.
Sämtliche Einzelplanberatungen fanden diesmal wieder im Haushalts- und Finanzausschuss unter Einbeziehung der jeweiligen Fachausschüsse statt.
Umstritten blieb – nach eingehender Debatte auf der Grundlage ausführlicher schriftlicher und mündlicher Informationen der Landesregierung – der Verkauf und die Optimierung des Wohnungsbauvermögens.
Die Regierungsfraktionen machten deutlich, dass die vorgesehenen Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht nur vertretbar und verfassungsmäßig sind, sondern sogar geboten, weil damit die Nettokreditaufnahme begrenzt werden kann.
Dies wird von der CDU-Fraktion in Zweifel gezogen. Davon unabhängig haben wir im Ausschuss vereinbart, die weitere Umsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss zu begleiten.
Auf Anregung der CDU-Fraktion hat die Landesregierung den zweijährigen Finanzhilfebericht, den sie turnusgemäß im letzten Jahr vorlegte, für diese Haushaltsberatungen fortgeschrieben und aktualisiert.
Der Landtag hat im März dieses Jahres einstimmig den Antrag "Moderne Strukturen für den Landeshaushalt" mit dem Ziel beschlossen, die Transparenz des Haushalts zu erhöhen und die Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern. Die Landesregierung hat dementsprechend in dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Kapitelvorworte überarbeitet und erweitert, den Haushaltsplan durch
Zusammenführung von Kapiteln gestrafft und mittlerweile acht Leistungsaufträge ausgebracht, und zwar in jedem Einzelplan einen.
Die Leistungsaufträge geben insbesondere Ziele vor, die mit dem vorgegebenen Budget erreicht werden sollen. Sie sind mittlerweile deutlich konkreter formuliert, als das noch am Anfang der Fall war, inzwischen auch mit Kennzahlen und Maßnahmenkatalogen versehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Weiterentwicklung der Leistungsaufträge erweist sich im Übrigen die Kooperation zwischen dem Landtag, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und dem Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer als konstruktiv und fruchtbar.
Auch die halbjährlichen Budgetberichte wurden weiterentwickelt. Der Haushalts- und Finanzausschuss begrüßt das ausdrücklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge der Haushaltsberatungen hat der Haushalts- und Finanzausschuss auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes beraten, was ich eben schon erwähnt habe. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Stabilisierungsfonds für den kommunalen Finanzausgleich mit dem Ziel eingerichtet werden, konjunkturbedingte Abweichungen auszugleichen. Damit wird der bis Ende 2006 begrenzte Beistandspakt abgelöst. Die Leistungen des Landes sollen sich künftig innerhalb eines bestimmten Korridors stetig und dynamisch entwickeln.
Der Ausschuss hörte dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie Herrn Dr. Thomas Döring als Sachverständigen an. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben – mit unterschiedlicher Akzentuierung – im Grundsatz eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen begrüßt. Skeptisch bzw. ablehnend wurde die Begrenzung der Finanzausgleichsmasse nach oben beurteilt.
Der Sachverständige hat den Stabilisierungsfonds als innovatives Instrument begrüßt, weil er die Konjunkturabhängigkeit der Kommunalhaushalte verringere.
In der Anhörung wurde jedoch auch deutlich, dass über die beabsichtigten Regelungen hinaus auch weiterhin eine grundlegende Gemeindefinanzreform auf Bundesebene dringend erforderlich ist.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs mit wenigen Änderungen: So soll der Korridor für die Leistungen des Landes nach oben und unten jeweils von 2% auf 3% vergrößert sowie – das entspricht einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände – ausgeschlossen werden, dass die Bemessungsgrundlage des Fonds allein durch das Haushaltsgesetz verändert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Beratungen des Haushalts war allen Beteiligten bewusst, so denke ich, wie schwierig die Haushaltslage und wie groß die Herausforderung ist, vor denen dieses Land, aber auch der Bund und alle übrigen Länder stehen. Wirt