Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Herr Dr. Braun, Sie unterstellen, als hätten wir mit 1,09 Euro nicht auch gut leben können. Aber die Wahrheit ist doch, dass ein politischer Prozess stattgefunden hat, bei dem es darum ging, diejenigen einzufangen, die das offensichtliche Ziel verfolgten, den öffentlichrechtlichen Rundfunk als Steinbruch für private und Standortinteressen zu benutzen und dabei auch erheblich zu beschädigen. Das ist die Wahrheit, und das ist die Intention des SMS-Papiers im Kern gewesen.

(Beifall bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten, dass das Verfahren nach § 7 Abs. 2 des Staatsvertrags ausdrücklich der verfassungsmäßigen Vorgabe entspricht und es nicht so ist, wie Sie es dargestellt haben, Herr Dr. Braun. Dieser sieht nämlich vor, dass die Angemessenheit für den Gebührenzahler durch die Länderparlamente bzw. die Ministerpräsidenten beurteilt werden kann, nachdem der KEF-Bericht vorliegt. Genau danach ist gehandelt worden, und ich erkenne darin keine Verfassungswidrigkeiten.

Ich möchte kurz auf Herrn Dr. Weiland hinsichtlich der beiden Protokollerklärungen eingehen. Dies ist natürlich Gegenstand des politischen Streits gewesen. Die Kollegen aus Bayern und andere haben bei der Protokollerklärung Nummer 2 gesagt: Wenn wir dem nicht zustimmen, stimmen sie dem Ganzen nicht zu. – Daraufhin haben andere Länder in der Protokollerklärung Nummer 3 ihr Ansinnen formuliert. Wenn dies nicht hineinkommt, wird dem Staatsvertrag nicht zugestimmt. Insofern ist darin tatsächlich ein Konflikt angelegt. Sie werden richtig vermuten, dass die Landesregierung die Protokollerklärung Nummer 3 unterstützt hat und die Protokollerklärung Nummer 2 für denselben verhängnisvollen Weg hält, den die SMS-Länder auch eingeschlagen haben.

Lassen Sie mich abschließend zu der Frage des GEZMailing noch etwas sagen. Herr Kollege Dr. Schmitz hat das angesprochen. Wir sind uns von der Intention völlig einig: Das Gesetz lässt überhaupt keinen Zweifel daran, dass es darum geht, dass die GEZ das Recht bekommt, Adressen, die in Europa legal und frei gehandelt werden, für ihre Zwecke anzukaufen und einzusetzen. Nutzen heißt aber nicht, mit diesen Adressen einen Handel zu betreiben. Welche Bedeutung dies hat und welche Bedeutung dies auch unter dem Aspekt hat, dass es um die Gleichheit der Belastung, um effektive Einziehung und um Gebührengerechtigkeit geht, mag Ihnen abschließend folgende Zahl verdeutlichen: Die GEZ hat 2003 18,7 Millionen Briefe versandt. Dieser Briefversand hat einen Nutzen für die GEZ von 62 Millionen Euro erbracht. Somit ist auf einen Euro Investition für die Erstellung ein Rückfluss von 11 Euro realisiert worden. Das ist ganz beachtlich.

Ich halte dies für einen Beitrag zur Gebührengerechtigkeit. Es ist datenschutzrechtlich erforderlich gewesen, dies im Gesetz in dieser Form abzusichern. Ich erhoffe mir davon natürlich auch, dass die Belastung der Gebührenzahler dadurch, dass mehr an der Gebühr beteiligt sind, insgesamt eher reduziert als erhöht wird.

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und FDP)

Wir sind am Ende der Debatte zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und kommen unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/3721 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – In der Schlussabstimmung ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3856 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher sowie besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3722 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/3846 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/3858 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt werden. Ich erteile der Berichterstatterin Frau Reich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 19. Ja

nuar 2005 ist der Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher sowie besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 15. Februar 2005 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 22. Februar 2005 beraten. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde bereits von einigen Fraktionen angekündigt, für das heutige Plenum einen gemeinsamen Änderungsantrag einzureichen. Dieser liegt nunmehr als gemeins amer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP in der Drucksache 14/3858 zur Abstimmung vor.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Zunächst einmal stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/3858 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/3722 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3753 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/3847 –

Der Rechtsausschuss hat einstimmig auf eine Berichterstattung verzichtet. Der Ältestenrat hat sich für eine

Behandlung ohne Aussprache ausgesprochen. Wir stimmen daher unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/3753 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3754 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/3848 –

Der Rechtsausschuss hat einstimmig auf eine Berichterstattung verzichtet.

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache stattfinden. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/3754 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

...tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3805 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Antrag ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Das Rechtsbereinigungsgesetz – Drucksache 14/3805 – wird an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3823 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Das Wort hat Frau Abgeordnete Fink.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für einen Freitagnachmittag ein wahrlich interessantes Thema: Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften.

(Beifall bei SPD und FDP)

Gestatten Sie mir trotzdem einige Sätze. Die Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 17. September 1999 ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nichtig. Grund hierfür sind im Wesentlichen formale Gesichtspunkte, erstens wegen der Kosten für die Untersuchung auf Trichinen. Zweitens dürfen wegen der tarifbedingten höheren Arbeitslöhne für Untersuchungen und Kontrollen außerhalb normaler Öffnungszeiten der Kontrollstellen keine gesonderten Gebühren erhoben werden.

Die Kosten für die beiden genannten Gründe müssen in die allgemeine Schlacht-, Tier- und Fleischunters uchungsgebühr eingerechnet werden. Diese ist dann entsprechend höher.

(Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)

Die genannte Gebührenordnung ist zum 31. Dezember 1999 außer Kraft getreten. Die Kostenträgerschaft für die genannten Untersuchungen und Kontrollen ist ab diesem Zeitpunkt vom Land auf die Landkreise übergegangen. Die alte Gebührenordnung bildete aber noch die Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide für den Zeitraum 1991 bis 1999.

Wegen der Nichtigkeit der Gebührenordnung wegen des eben genannten Gerichtsurteils ergibt sich, dass noch nicht gezahlte Gebühren trotz erbrachter Unters uchungs- und Kontrollleistungen derzeit nicht erhoben werden können, weil die nötige Rechtsgrundlage dazu fehlt und ohne gültige Rechtsgrundlage die bereits vereinnahmten Gebühren erstattet werden müssen.

Die Folgen der Nichtigkeit können nur durch eine neue Gebührenverordnung, die rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft gesetzt werden muss, geheilt werden. Dies soll mit dem heutigen Gesetzentwurf geschehen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.