Allein über die Förderung umweltschonender Wirtschaftsweisen sind 170.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche mit einem Gesamtfördervolumen von 29 Millionen Euro einbezogen. Das entspricht rund 25 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. 2.600 Hektar Wald wurden seit 1995 aufgeforstet, wofür wir 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben.
Der Entwicklung von naturnahen standortgerechten Mischwäldern wird langfristig eine entscheidende Rolle für die Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit von Waldböden und damit für den Wasserrückhalt zukommen.
Maßnahmen zur Entsiegelung und ein Gebot, Niederschlagswasser in der Fläche zu belassen – schon 1995 im rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz formuliert –, ergänzen ein modernes Konzept der Niederschlagswasserbewirtschaftung. 2.000 Hektar jüngerer Siedlungsgebiete folgen bereits diesem Konzept.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die „Aktion Blau“ ist eine landesweite Erfolgsgeschichte für den dezentralen Wasserrückhalt und die Gewässerökologie. Seit 1995, also im zehnten Jahr, verfügt Rheinland-Pfalz über ein attraktives Konzept und Förderinstrumentarium, gerade für Kommunen als Unterhaltungspflichtige an
70 Millionen Euro sind mittlerweile investiert. 1.000 Gewässer mit einer Gesamtlänge von über 4.000 Kilometern von insgesamt rund 15.000 Flusskilometern haben davon profitiert. 400 Gewässerrückbauprojekte, 251 Gewässerpflegepläne sowie der Erwerb von 750 Hektar Auenflächen wurden finanziert oder gefördert. Dies war nur in Verbindung mit der ländlichen Bodenordnung möglich.
Maßnahmen der „Aktion Blau“ sind Investitionen in die Gewässergüte und den Hochwasserschutz gleichermaßen. Als eindrucksvolles Beispiel darf ich die 23 Kilometer lange Renaturierung des Biberbaches bei Wittlich anführen, bei dem gleichzeitig 15.000 Kubikmeter Retentionsraum geschaffen wurden, wodurch der Ort Platten heute vor den vielen kleinen Hochwässern – wir können von einer achtjährlichen Hochwassersicherheit ausgehen – geschützt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die Förderkulisse für die Städte, Gemeinden und Kreise weiter verbessern, um über die „Aktion Blau“ die Maßnahmen zum ökologischen Ausbau der Gewässer, die zugleich dem Hochwasserschutz dienen, zu beschleunigen. (Beifall bei SPD und FDP)
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch ausdrücklich bei vielen tausend Bachpaten bedanken, darunter viele Schülerinnen und Schüler, auch Mitglieder der Fischereiverbände, die sich in über 800 Bachpatenschaften an 2.600 Flusskilometern um die ökologische Verbesserung der Gewässer bemühen. Sie sind wichtige Stütze und Multiplikatoren auch des Gedankens der Hochwasservorsorge an den kleinen und mittleren Flüssen.
Die Wiederherstellung eines 200-jährlichen Hochwasserschutzes am Oberrhein hat für die Landesregierung höchste Priorität.
Es geht dabei um die Sicherheit für 700.000 Menschen, für die die deichgeschützte Oberrheinniederung Lebens-, Arbeits- und Kulturraum ist. Dort befinden sich Vermögensbestände mit einem Gesamtwert von ca. 70 Milliarden Euro.
Bei einem Versagen des Hochwasserschutzes müsste mit Schäden von bis zu 13 Milliarden Euro gerechnet werden. Durch den Staustufenbau am Oberrhein von 1955 bis 1977 wurde die Hochwassersicherheit, die auf ein statistisch alle 200 Jahre stattfindendes Hochwasser ausgelegt war, deutlich auf ein Bemessungshochwasser reduziert, welches alle 50 bis 60 Jahre eintritt.
„Dem Rhein mehr Raum geben“ ist Teil des internationalen Aktionsplans aller Rheinanlieger. Hierfür sollen 288 Millionen Kubikmeter maximal nutzbarer Rückhal
teraum gemeinsam geschaffen werden. 62 Millionen Kubikmeter wollen wir in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen. Dies ist mehr als ursprünglich vereinbart, aber notwendig, um die Wirkung der vereinbarten 44 Millionen Kubikmeter zu erreichen. Frankreich stellt unter anderem mit den Poldern Moder und Erstein bereits heute 58,4 Millionen Kubikmeter. Beide Polder sind zu 40 % von Rheinland-Pfalz mitfinanziert worden. In Baden-Württemberg werden insgesamt 168 Millionen Kubikmeter Rückhalteraum gebaut.
Das Konzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht an zehn Standorten Hochwasserrückhaltemaßnahmen vor, wobei es sich um eingedeichte Räume, sogenannte Polder, und um Deichrückverlegungen handelt. Das Bauprogramm umfasst ein Volumen von über 150 Millionen Euro. Einschließlich der sowohl in BadenWürttemberg wie auch in Frankreich finanzierten Maßnahmen wurden bis heute mehr als 90 Millionen Euro investiert. Bereits fertig gestellt sind die Polder Daxlander Au, Flotzgrün und Kollerinsel. Im Bau befinden sich die Deichrückverlegung Worms Mittlerer Busch und der Polder Ingelheim.
Die Planfeststellungsverfahren für die Polder Bodenheim und Waldsee-Altrip-Neuhofen sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Der Baubeginn der planfestgestellten Rückhaltemaßnahmen Wörth/Jockgrim/Neupotz – hier handelt es sich um einen Polder und Deichrückverlegung mit Auenentwicklung – ist durch ein Klageverfahren verzögert. Mit den fertig gestellten Maßnahmen haben wir heute wieder eine etwa 100-jährliche Hochwassersicherheit am Oberrhein erreicht.
Oft wird die Frage gestellt, warum die Rückhalteräume am Oberrhein in dem Umfang oder genau an einem bestimmten Ort liegen müssen. Es ist nahe liegend, dass nur die wenigen nicht besiedelten Räume hierfür zur Verfügung stehen. Die Lage am Oberrhein gewährleistet aber auch, Hochwasserspitzen durch die großen Nebenflüsse wie Neckar oder Main abmindern zu können. Die Rückhalteräume schützen zunächst die Gemeinden und Städte in der Oberrheinniederung. Sie helfen aber auch dem Mittelrhein. Gerade deswegen bleibt für uns die Forderung an das Land Hessen bestehen, sich mit eigenen Rückhalteräumen an der Solidargemeinschaft am Oberrhein zu beteiligen. Der Polder Trebur bleibt auf der Tagesordnung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch an dieser Stelle für den Gedanken der Solidargemeinschaft an unseren großen Flüssen werben. Die Oberlieger haben eine Verantwortung für die Unterlieger, und fast jeder Unterlieger ist selbst wieder Oberlieger. Dieser Gedanke, den die Hochwassernotgemeinschaft, die Gemeinschaft der Gemeinden am Rhein, zu ihrem Leitsatz gemacht hat, sollte Vorbehalte vor Ort gegen die Retentionsräume überwinden helfen.
Ich sichere für die Landesregierung zu, dass wir für Landwirte einen fairen Ausgleich leisten, sowohl bei der Umsetzung der Baumaßnahmen wie auch für den Fall der Flutung der Rückhalteräume im Notfall. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und Planungen von Rückhaltemaßnahmen gehen wir sorgfältig vor. Befürchtungen, dass sich bei hohen Wasserständen oder beim Einstau der Polder Druckwasserprobleme für Landwirtschaft oder Gebäude verschärfen, müssen vor einem Baubeginn ausgeräumt sein.
Meine Damen und Herren, alle rheinland-pfälzischen Rückhaltemaßnahmen sollen bis 2012 einsatzbereit sein. Voraussetzung ist allerdings, dass aufschiebende Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse die Fertigstellung nicht weiter verzögern.
Meine Damen und Herren, wir schaffen Sicherheit durch die Ertüchtigung unserer Deiche auf den neusten und modernsten technischen Stand.
160 km Rheinhauptdeich schützen die Siedlungen entlang des rheinland-pfälzischen Oberrheinabschnitts. Die Ertüchtigung der Deiche soll bis 2010 abgeschlossen sein. Für die Deiche, den Bau der Schöpfwerke und die Hochwasserschutzanlagen für die Gemeinden am Oberrhein hat das Land Rheinland-Pfalz bisher 96 Millionen Euro investiert.
Die Deichertüchtigung geht nicht mit einer Erhöhung der Deiche einher. Warum? Die Antwort ist einfach. Eine Deicherhöhung am Oberrhein würde für die Bürger und Bürgerinnen in den Gemeinden am Mittelrhein eine Hochwasserverschärfung bedeuten. Der Mittelrhein ist heute schon durch die historischen Deichbaumaßnahmen und den Ausbau des Rheins zur Wasserschifffahrtsstraße belastet. Auch diesem Interesse dient das Deichhöhenabkommen am Oberrhein, auf das sich die Anlieger verständigt haben.
Die Rheinhauptdeiche am Oberrhein werden nach Fertigstellung auch der baden-württembergischen Maßnahmen eine Sicherheit vor einem 200-jährlichen Hochwasser gewährleisten. Dies ist ein hohes Schutzniveau. Die Katastrophe an Elbe und Mulde im Jahr 2002 und auch die Erkenntnisse aus den internationalen Kommissionen veranlassen die Landesregierung, über dieses Schutzniveau hinaus Reserveräume für extreme Hochwasser zu entwickeln, um unkontrollierte Überflutungen mit all ihren Konsequenzen zu vermeiden. Ich bin dankbar über einen konstruktiven Dialog am Oberrhein im Rahmen der Untersuchung solcher Räume, die nicht zuletzt das Schutzniveau hinterm Deich in den Tiefgestaden des Oberrheins noch einmal erhöhen.
Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen schaffen Sicherheit für die Menschen und fördern die Entwicklung der Gemeinden in den Flusstälern.
An Mittelrhein und Mosel lassen sich weder durch Deiche noch durch großzügige Retentionsmaßnahmen Hochwasser vermeiden oder mindern. Örtlich ange
passte Hochwasserschutzprojekte verringern aber die Überschwemmungshäufigkeit. Sie tragen ganz wesentlich zur Entlastung von vielen tausend Menschen bei. Das bedeutet für diejenigen, die sich vorher zum Teil mehrmals jährlich den Hochwasserfluten ausgesetzt sahen, ein Mehr an Lebensqualität.
Seit 1991 wurden solche örtlichen Hochwasserschutzprojekte mit einem Gesamtvolumen von 110 Millionen Euro fertig gestellt. Weitere 50 Millionen Euro stehen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Lassen Sie mich die wichtigsten nennen. Am Rhein sind dies die Maßnahmen in Bingen, in Braubach-Altstadt, in KoblenzEhrenbreitstein oder Andernach, an der Mosel in Nittel, Oberbillig, Trier-Pfalzel, Ensch, Klüsserath, Lieser, Traben-Trabach, Briedel, Zell und Alf, an der Saar in Saarburg und Schoden, an Nahe und Glan in Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Kirn, Norheim, Meisenheim und Rehborn.
Diese örtlichen Maßnahmen stellen nicht selten eine große Herausforderung technischer Art, vor allen Dingen aber der städtebaulichen Einbindung dar; denn örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen sollen unsere Städte und Gemeinden aufwerten. Die Erfahrung zeigt, sie ziehen private und weitere öffentliche Investitionen nach sich.
Ausgesprochen anschauliche Beispiele hierfür sind die Hochwasserschutzmaßnahmen in der Kur- und Bäderstadt Bad-Kreuznach, die den alten Stadtkern und die Bäderinseln einbeziehen. In einem abgestimmten Konzept wurden die Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt durch städtebauliche Investitionen, sodass die Stadt insgesamt erheblich an Attraktivität gewonnen hat.
Seit 2004 ist Bad Kreuznach bis zu einem 50-jährlichen Hochwasser geschützt. 22 Millionen Euro Investitionen vermeiden Hochwasserschäden von mehr als dem 15fachen der Baukosten.
Auch in Braubach-Altstadt oder Koblenz-Ehrenbreitstein lässt sich feststellen, dass rasch nach der Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen eine reizvolle Altstadtentwicklung einsetzte.
Der Wunsch nach weiteren örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen ist natürlich groß. Das Bauprogramm der nächsten Jahre sieht Maßnahmen in KoblenzNeuendorf, Neuwied, Braubach-Neustadt und Kesten vor. Planungen werden für weitere Städte und Gemeinden vorangetrieben. An Sauer und Nahe werden weitere Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Für alle örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen gilt: Sie dürfen die Unterlieger nicht belasten. Deswegen muss Verlust an Retentionsraum zeitgleich ausgeglichen werden.
Der Umfang der Investition und des Schutzniveaus richtet sich vor allem nach den potenziellen Schäden, die bei einer Überschwemmung entstehen können. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gewährleistet, dass möglichst viele in den Genuss dieser Investitionen in Sicherheit und Entwicklung kommen können.
Hochwasserschutz findet nicht nur an den großen Flüssen statt. Auch die Menschen im Einzugsgebiet der kleinen Gewässer profitieren. Beispiele hierfür sind das Rückhaltebecken an der Queich zum Schutz von Siebeldingen und Godramstein bei Landau, die Maßnahmen am Hainbach in Böchingen oder der Hochwasserdamm in Alsenz. Seit 1995 haben Land und Kommunen zudem 140 kleinere Hochwasserrückhaltebecken, die ihre Wirkung vor allem im Nahbereich haben, realisiert.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung des Hochwasserschutzes in Rheinland-Pfalz ist eingebettet in eine Strategie nachhaltiger Entwicklung.
Die Regionen profitieren dabei durch ein dialogorientiertes Vorgehen. Lassen Sie mich drei Beispiele anführen: