Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3854 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/4058 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Gebhart das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes – Drucksache 14/3854 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 17. März dieses Jahres an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 19. April 2005 beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung beraten und empfiehlt ebenfalls die Annahme.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lammert das Wort. – Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Die Änderungen bestehen überwiegend aus redaktionellen Änderungen und erhalten auch die Zustimmung vonseiten der CDU-Fraktion.

Im Wesentlichen werden durch das Änderungsgesetz landesrechtliche Vorschriften mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Einklang gebracht.

Bei der vorhergehenden Lesung und auch im Ausschuss ist dazu schon ausführlich Stellung genommen worden. Dennoch möchte ich den einen oder anderen Punkt noch einmal kurz erwähnen. So ist sicherlich die Mög

lichkeit, Biergärten und Außengastronomie um eine Stunde länger offenzuhalten, zu begrüßen.

(Beifall des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Es war in der Vergangenheit meistens nicht einzusehen, weshalb abends um 22 Uhr an Sommertagen, wenn es noch warm und noch nicht einmal dunkel war, die Terrasse geräumt und in das Innere der Gaststätte umgezogen werden musste. Das Gesetz greift in diesem Fall ein ganz offensichtlich bei der Bevölkerung bestehendes Bedürfnis auf und trägt insofern den geänderten Lebensgewohnheiten Rechnung.

Auch vor dem Hintergrund des besonderen Stellenwerts des Tourismus für Rheinland-Pfalz ist diese Regelung zu begrüßen. Auch dürfte das Gesetz zur weiteren von uns allen gewollten Belebung der Innenstädte vor allem am Abend positiv beitragen.

Die neue Regelung nimmt aber auch auf nachbarrechtliche Interessen Rücksicht, und zwar insbesondere auf das Ruhebedürfnis älterer Menschen und Kinder. Aus diesem Grund handelt es sich in § 4 Abs. 4 nicht um eine generelle Erlaubnis für eine Öffnung bis 23:00 Uhr, sondern um einen umgekehrten Fall, und zwar darf die Behörde die Genehmigung für die Öffnung bis 23:00 Uhr erteilen, wenn keine größeren Störungen zu erwarten sind. Um das sicherzustellen, gibt es entsprechende Auflagen und Bedingungen zu erfüllen. So ist zum Beispiel grundsätzlich nach 22:00 Uhr keine Musikdarbietung mehr möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz regelt weiterhin die Möglichkeit, dass morgens um 06:00 Uhr und bis abends 22:00 Uhr lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen einzusetzen sind und zu bestimmten Zeiten kein Rasenmäher benutzt werden darf.

Ich denke, alles in allem sind die vorgenommenen Änderungen durchaus sinnvoll. Die CDU-Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Mangold-Wegner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes.

Mit dem Landes-Immissionsschutzgesetz von 2000 wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen niederschwellig gegen ruhestörenden Lärm zu schützen.

Dies hat sich bewährt und wird mit der jetzt angestrebten Gesetzesänderung nur in einzelnen Vorschriften ergänzt oder geändert.

Doppelzulassungen werden abgebaut, und die neue Verordnung des Bundes wird berücksichtigt. Es geht um Rechtsklarheit. Mit den nötigen Änderungen werden auch einige neue Akzente gesetzt. Herr Lammert hat bereits einige angesprochen. Ich möchte mich zur Verlängerungszeit in der Außengastronomie bis 23:00 Uhr nicht mehr äußern. Wichtig ist aber, dass es eine KannBestimmung ist. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern, die Schlimmes befürchten, immer wieder sagen.

Die Hobbygärtner dürften sich auch freuen, dass sie jetzt bis 20:00 Uhr ihren Rasen mähen können. Neu ist auch die Änderung bei den Müllgeräten auf Rollen. Da die lärmarmen Müllwagen ab 06:00 Uhr fahren dürfen, ist es nicht einzusehen, dass jemand um 23:00 Uhr oder um 05:00 Uhr eine wesentlich lärmärmere Mülltonne nicht auf die Straße stellen darf.

Eine eindeutige Verbesserung ist die Zusammenführung von Zulassungen. Ich nenne ein Beispiel. Kleinfeuerwerke sind beliebt und werten gerade im ländlichen Bereich manches Fest auf. Es ist gut, wenn die erforderliche Sondergenehmigung künftig bei einer Behörde eingeholt werden kann. Das erspart den oft ehrenamtlichen Veranstaltern jede Menge Zeit, Kosten und Nerven.

Meine Damen und Herren, die Änderungen des Gesetzes machen Sinn. Sie verursachen keine absehbaren Kosten. Sie werden von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt. Der Rechts- und der Umweltausschuss haben beraten und zugestimmt. Lassen Sie uns das Gesetz verabschieden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich möchte Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen aus dem Bildungswerk Bitburg. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits Stellung genommen. Zu begrüßen ist, dass es Möglichkeiten gibt, den Lärm von Maschinen, beispielsweise von Laubbläsern oder Rasenmähern, auch wenn sie kommunal betrieben werden, einzuschränken. Das ist durchaus sinnvoll.

Das Zweite, worüber wir uns länger unterhalten haben und wofür es den meisten Beifall gibt, ist die Öffnungszeit der Biergärten. Auch hier ist zu begrüßen, dass wir – ich weiß nicht ganz genau, wann die Sommerzeit

eingeführt wurde – etwa 20 Jahre nach Einführung der Sommerzeit das Gesetz angepasst haben und, solange es im Sommer hell ist, draußen sitzen und uns in einer Gaststätte aufhalten dürfen. Das ist eine Anpassung.

Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass wir weitere Ausnahmeregelungen oder eine gesamte Regelung schaffen, die sogar weiter geht als 23:00 Uhr, wenn wir das den Kommunen überlassen. Allerdings müssen diese jeweils überprüfen, wo die Gaststätte liegt und ob es dort störend ist. Sobald es störend ist, dürfen ohnehin keine weiteren Öffnungszeiten zugelassen werden.

Das heißt, wir wollen den Kommunen möglichst weit die Selbstständigkeit überlassen, weil nur die Leute vor Ort entscheiden können, was den Leuten vor Ort gut tut. Das muss nicht der Landtag tun. Wir können damit vielleicht auch nicht nur die Publikumsfrequenz an Sommertagen in der Innenstadt erhöhen, sondern auch ein wenig die Wirtschaft ankurbeln. Wir können aber auch dafür sorgen, dass sich die Menschen in der Stadt im Freien aufhalten können. Es wäre Unsinn, wenn das nicht ginge. Deswegen sind wir für dieses Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den Vorrednern wurde eigentlich alles gesagt. Auch ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte es dabei belassen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Conrad.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich für die breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bedanken. Es geht um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie um die Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, die mit dem Gesetz arbeiten müssen. Es geht auch um die Umsetzung von Lebenserfahrung, Lebensstil und lebenspraktischen Erkenntnissen. Bei der Überprüfung der Zuständigkeit haben wir die kommunale Entscheidungsmöglichkeit und die kommunale Entscheidungsverantwortung gestärkt.

Danke für diese breite Unterstützung. Ich denke, die Menschen können sich darauf verlassen, dass sie in Zukunft klare Spielregeln haben, und zwar auch im Miteinander und nachbarschaftlichen Umgang. Umgekehrt haben wir auch größere Freiheiten, um das, was man heute an Lebensqualität in Rheinland-Pfalz schätzt, im nachbarschaftlichen Miteinander auszuleben, und zwar auch unter Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3854 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.