Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4453 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausbau der frühen Förderung machen wir einen sehr großen weiteren Schritt auf unserem Weg zu bedarfsgerechten Betreuungsangeboten und zur stärkeren Etablierung der Kindertagesstätten in RheinlandPfalz als Bildungsstätten.
Die Landesregierung will die Chancen der frühen Förderung nutzen. Sie will, dass alle Kinder – unabhängig von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund – optimal auf die Schule vorbereitet werden.
Sie will Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung ebenso unterstützen wie bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit.
Deshalb legt sie dem Landtag heute das Gesetz zur Verwirklichung des am 15. Februar dieses Jahres von ihr beschlossenen Programms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ vor. Dass wir damit auf einem guten Weg sind, zeigen nicht nur die Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf, sondern auch die vielfältigen Gespräche und Initiativen vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ein Vergleich mit den Empfehlungen der Expertenkommission für den 12. Kinder- und Jugendbericht von Ende August ist sehr interessant. Ein großer Teil dessen – hören Sie zu –, was die Kommission auf Bundesebene als „zukunftsfähige Ziele jenseits der tagesaktuellen Machbarkeit“ bezeichnet, liegt Ihnen, meine Damen und Herren heute bereits als Drucksache 14/4453 zur Beratung vor und soll ab dem 1. Januar 2006 umgesetzt werden.
Wir wollen mehr Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren schaffen. Deshalb heben wir den Landesanteil an der Krippenförderung erneut an.
Ferner sehen wir eine Öffnung der Kindergartengruppen für Zweijährige vor. Auch das entspricht einer Empfehlung des 12. Kinder- und Jugendberichts, in dem ganz besonders betont wird, dass gerade Zweijährige aufnahmefähig sind, den Kontakt mit anderen Kindern suchen und die frühe Bildungsphase genutzt werden muss.
Wir reagieren damit auch auf den demographischen Wandel. Wir wollen ihn aktiv gestalten. Wir leisten mit diesem Gesetzentwurf einen entscheidenden Beitrag dazu, dass das vor Ort erfolgreich geschehen kann.
Wir wollen auf diesem Weg als erstes westdeutsches Bundesland den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige zum 1. August 2010 realisieren. Auch hier übernehmen wir eine Vorreiterrolle.
Der Gesetzentwurf sieht zum 1. Januar 2006 die Abschaffung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch im Jahr vor der Einschulung vor. Das ist ein Schritt, der das Land allein 25 Millionen Euro kostet. Gerade auch in Anbetracht der Debatte in den letzten Wochen und Monaten über die hohe Bedeutung von Bildung, damit Kinder gute Chancen
Wir stärken das letzte Jahr vor der Einschulung und den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten insgesamt durch unsere Sprachfördermaßnahmen, die bereits begonnen haben, aber jetzt noch einmal drastisch und vorbildlich ausgeweitet werden, und zwar auch durch die Fortbildung für die Erzieherinnen und Erzieher, an der sich das Land mit 2 Millionen Euro ab diesem Jahr beteiligt.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf zum Ausbau der frühen Förderung eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule. Offensichtlich ist es uns auch hier gelungen, dem Wunsch von Eltern nahe zu kommen. Wenn man sich in rheinland-pfälzischen Zeitungen veröffentlichte Umfragen bei Eltern ansieht, wird mehr als deutlich, dass die Eltern nicht den Weg wollen, den die CDU vorschlägt, nämlich eine generelle Einschulung mit fünf Jahren, sondern sie unseren Weg einer differenzierten und flexiblen Lösung unterstützen.
Ich stehe ganz ausdrücklich zu diesem Weg, weil bei dieser Landesregierung der Elternwille noch etwas zählt.
An dieser Stelle bitte ich um besondere Aufmerksamkeit seitens der Opposition, weil hier immer falsche Zahlen genannt werden. Übrigens ist es uns auf diesem Weg gelungen, gemeinsam mit den Eltern schon heute das Einschulungsalter von 6,9 auf 6,5 Jahre zu senken. Wir können den Nachweis führen, dass unser Weg sinnvoll ist.
Das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ setzt diesen Weg zur Verbesserung von Bildung und Betreuung vor der Schule konsequent fort und benennt die nächsten, durchaus ehrgeizigen, aber bei gutem Willen und großer Anstrengung eben auch realisierbaren Meilensteine.
Wir haben mehrfach diese Vorreiterrolle in der Kindertagesstätten-Politik übernommen. Wir sind auch diesmal das erste und bisher einzige Land, das in einem eigenen Programm nach In-Kraft-Treten des TAG weitergehende Vorstellungen vorlegt und den Betreuungsanspruch für die unter Dreijährigen mit wesentlichen innovativen bildungspolitischen Ansätzen kombiniert.
Dass das in den vergangenen Jahren Wirkung zeigt, wird auch deutlich, wenn man die Entwicklung von 2002 bis heute verfolgt. Wir haben bereits einmal die Krippenfinanzierung verbessert. Wir haben es geschafft, heute immerhin auf eine Versorgungsquote von 6,2 % zu kommen, eine, die sich im bundesweiten Vergleich mehr als sehen lassen kann. Aber wir wollen mehr. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass unsere Ansätze wirksam sind, dass es aber ein weiteres Potenzial gibt, insbesondere durch Umwandlung von vorhandenen Kapazitäten die Situation für die unter Dreijährigen und ihrer Eltern entscheidend zu verbessern. Das ist ein Kernpunkt dieses Gesetzes.
Dass bereits die Ankündigung Wirkung zeigt, wird daraus deutlich, dass die Praxis uns meldet, dass durch unser Konzept an vielen Orten die Umwandlung und Öffnung an die Stelle der Schließung von Kindergartengruppen trifft. Auch das ist schon jetzt eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist auch die Finanzierungsvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben an dieser Stelle bereits darüber diskutiert. Deshalb in aller Kürze: Die Finanzierungsvereinbarung regelt den Betreuungsbonus und daneben eine Beteiligung des Landes an den Bau- und Ausstattungskosten. Das Land zahlt aus originären Landesmitteln 1.000 Euro für jedes in einer Kindertagesstätte betreute Zweijährige, wenn in einer Verbandsgemeinde oder Stadt eine Versorgung von mindestens 10 % für diesen Jahrgang erreicht wurde. Für alle über eine Versorgungsquote von 40 % hinaus betreuten Zweijährigen steigt der Bonus sogar auf 2.050 Euro. Für Zweijährige in öffentlich geförderter Tagespflege erhält das Jugendamt 700 Euro, sobald die 10%-Schwelle bei der institutionellen Betreuung überschritten wurde.
Wir haben über die Finanzierung des Rechtsanspruchs ab zwei und der anderen Elemente des Programms Konsens zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden erreicht. Das ist eine ganz wichtige Grundlage, damit dieses Gesetz in Rheinland-Pfalz auch wirklich Wirkung entfalten kann.
Durch die konkrete Ausgestaltung des Bonus ist es uns gelungen, wirksame Anreize zu schaffen, damit schnell mit der Ausweitung, insbesondere der Angebote für Zweijährige, begonnen werden kann.
Wir begleichen die vollen Kosten unseres Programms, insbesondere des Rechtsanspruchs ab zwei, mit originären Landesmitteln. Auch durch Wiederholung wird die Behauptung der Opposition nicht wahr, wir würden alles mit dem Geld der Kommunen finanzieren. Schauen Sie in den Gesetzentwurf. Dann können Sie nachvollziehen, dass durch „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ Jugendämter und Träger gegenüber einer rei
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Betreuungsbonus ist auch ein Angebot an die freien Träger. Wir wollen erreichen, dass sich die Kirchen, auch in finanziell schwierigen Zeiten, an der Weiterentwicklung der Kindertagesstätten mit ihrem bisherigen Gewicht beteiligen können. Hieran haben Land und Kommunen gemeinsam größtes Interesse.
Außerdem beteiligt sich das Land über den Bonus an den Kosten der öffentlich geförderten Tagespflege. Die Kindertagespflege als familiennahe, flexible Betreuungsform ist ein Baustein in der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetzesvorhaben und das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ wird im Jahr 2006 knapp 40 Millionen Euro und in der Endstufe bis zu 60 Millionen Euro jährlich an Haushaltsmitteln beanspruchen. Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten – so ist der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe formuliert – ist eine der größten Zukunftsaufgaben der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft. Die rheinland-pfälzische Landesregierung nimmt diese Herausforderung an und legt Ihnen umfassende Gestaltungsvorschläge vor. Hierfür bitte ich Sie um Unterstützung.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, Soldaten des Heeresführungskommandos der Bundeswehr Koblenz begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!