Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Sie sind schon immer am blöken, bevor der Mensch seine Gedanken zu Ende geführt hat. Machen Sie einmal schön langsam.
von jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer, dass sie beweglich sind und dass sie zur Arbeit fahren.
Im Flächenland Rheinland-Pfalz pendeln jedes Jahr 150.000 Menschen mehr aus als ein. Im Saldo sind das 150.000 Menschen, die zum großen Teil ihr Auto nutzen müssen, weil ihnen kein funktionierender ÖPNV zur Verfügung steht.
Das sieht scheinbar das Land Rheinland-Pfalz nicht gern. Fahren Sie doch einmal von Bitburg mit dem ÖPNV nach Köln. Ich wünsche Ihnen auf dem Weg zur Arbeit viel Spaß. Fahren Sie doch einmal nach Luxemburg oder von Kusel aus in verschiedene Richtungen zur Arbeit. Die Menschen müssen zur Arbeit fahren. Sie fahren auch zur Arbeit. Damit entlasten sie uns. Sie könnten auch zu Hause bleiben und sagen: Das ist mir zu teuer. Das lohnt sich nicht. Ich beanspruche einfach Hartz IV –. Auch das kann man sagen.
Herr Puchtler, genau aus diesem Grund müssen wir nicht das Prinzip Hoffnung anwenden. Ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Gefahr ist vorhanden. Aufgrund des Gerichtsurteils laufen wir Gefahr – das wäre für uns eine große Gefahr –, dass das Bundesverfassungsgericht sagen würde, heraus damit. Dann ist die Pendlerpauschale ganz weg.
Mir wäre es viel lieber – Herr Ministerpräsident, ich hoffe, wir sind uns einig –, dass sich der Bundesgesetzgeber, statt auf das Prinzip Hoffnung und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten, trotz des Mehraufwands noch einmal mit der Kilometerpauschale beschäftigt und das Gesetz ändert.
Herr Ministerpräsident, nach meinem Kenntnisstand ist es unumstritten, dass der Gesetzgeber eine Lösung in der steuerlichen Frage treffen kann. Insofern sollte der Gesetzgeber das, was er nicht in meinem Sinn umgeswitcht hat, noch einmal in eine anständige Lösung umswitchen, damit es sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt, sich in Rheinland-Pfalz zu bewegen. Das ist die entscheidende Frage.
Wir können uns nicht darauf verlassen, dass es zuerst das Bundesverfassungsgericht kippt und wir dann eine Ewigkeit brauchen. Dann müssen wir noch einmal ganz neu anfangen.
Herr Ministerpräsident, tun Sie doch nicht so. Er kann doch die Grundlagen seines Gesetzes ändern. Der Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag und sonst keiner, und zwar auch nicht das Bundesverfassungsgericht, das Landesgericht und der Ministerpräsident dieses Landes.
Wir kämpfen auch in der eigenen Partei dafür. Wir wollen – wir Rheinland-Pfälzer müssen es über alle Parteigrenzen hinweg wollen –, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem ersten Kilometer eine Entschädigung erhalten. Die CDU hat doch nicht die Ökosteuer beschlossen. Wir haben den Sprit doch nicht teurer gemacht. Ich möchte nicht rückwärts blicken.
Die entscheidende Frage für uns wird sein: Machen wir es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnend, dass sie sich zur Arbeit bewegen? Viele tun es. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sie es mit Freude und auch mit Kosten, die sie ertragen können, weiter tun können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass es zu vielen Gesetzen – zu Steuergesetzen allemal –, die in Deutschland gemacht worden sind, schon eine Vielzahl von erstgerichtlichen Entscheidungen gegeben hat. Es wird auch zu dieser Frage noch eine Reihe von erstgerichtlichen Entscheidungen geben.
Das gute Recht eines Fachgerichts ist es, dem Bundesverfassungsgericht eine Frage vorzulegen. Genau das ist passiert.
Lieber Herr Kollege Billen, es entspricht den Verfassungsgepflogenheiten in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar solange sie besteht, dass man nicht versucht, dem Verfassungsgericht in irgendeiner Weise
zuvorzukommen, wenn dieses eine Frage zur Entscheidung vorliegen hat. Es wäre ein Aberwitz, wenn der Bundesgesetzgeber versuchen würde, eine Regelung zu treffen, von der er nicht weiß, ob sie in der neuen Form – entweder so oder so – den Vorstellungen einer Entscheidung des Verfassungsgerichts entspräche. Welche Art Rechtsetzung verlangen Sie in der Bundesrepublik Deutschland?
Da ich nicht nur sicher bin, sondern weiß, dass das, was Sie gesagt haben, auch mit der Position der Union auf Bundesebene nichts zu tun hat, ist es nicht schlimm, wenn Sie das hier sagen.
Ich will Ihnen noch einen zweiten Punkt in Erinnerung rufen. Es ist immer schön, wenn man sich vehement für die Interessen der Menschen einsetzt. Das ist jedem von uns unbenommen. Man darf aber nicht amnesieähnliche Zustände haben, wenn man es tut.
Ich würde Ihnen raten, einmal nachzulesen, was in den Beschlüssen Ihrer Partei vor der Bundestagswahl – ich glaube, es heißt Godesberger Papier – dazu steht. Darin steht ein völlig anderer Kurs als der, den Sie vertreten.
Es ist das Papier, und zwar das steuerpolitische Grundsatzpapier der Union, das auch zu den zentralen Auseinandersetzungen im Bundestagswahlkampf geführt hat. Lesen Sie einmal nach, was darin steht.
Petersberger Beschlüsse. Danke, Herr Keller. Das ist richtig. Ich bin immer geneigt, von Herrn Keller etwas zu lernen. Das war wieder ein geeigneter Punkt.
Ich rate nur, das nachzulesen und bitte Sie, doch so weit glaubwürdig zu bleiben, dass man nicht den Leuten nach dem Mund reden kann, wenn man selber diametral einen anderen Kurs will. Den darf man in der Republik wollen. Das ist keine Frage.
Ich respektiere, wenn Sie in diesem Punkt grundsätzlich eine völlig andere Meinung haben. Ich werde nicht einfach unwidersprochen lassen, dass Sie den Menschen in Rheinland-Pfalz zurufen: Wir sind euer – ich füge hinzu – scheinbarer Anwalt. Das passt nicht zusammen.
Ich komme zur dritten Bemerkung. Ich habe die zweifelhafte Freude gehabt, an diesen schmerzhaften Gesprächen teilzunehmen. Es ging um die Frage, wie wir das, was sich die jetzige Bundesregierung vorgenommen hat, finanzieren und die Ziele Steuersenkung und Haushaltskonsolidierung mit den Zukunftsinvestitionen in Einklang bringen können.
Völlig unstreitig war, dass erhebliche Finanzvolumina eingespart werden müssen, und zwar ohne meine Begeisterung. Ich musste das wegen der Gesamtschlüssigkeit des Konzepts akzeptieren.
In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, zwischenzeitlich auch in der mittelfristigen Finanzplanung der 16 Länder – Sie wissen, wir reden über Einkommensteuerausfälle; mit 12,5 % auch anteilig bei den Kommunen ankommend – sind die veränderten Einnahmebedingungen auch Basis für unsere Finanzverhandlungen der letzten Jahre, des letzten Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung auch dieses Landes und unserer Gemeinden geworden.
Herr Wirz, ich habe vorhin gehört, welch furchtbare Schuldenmacher wir sind. Jetzt erzählt uns der Kollege Wirz, es gebe wieder Spielräume. Also geben wir sie schnell aus. Das zur Glaubwürdigkeit dieser aufwallenden Meinungsäußerungen, die ich gehört habe.
Das passt gut zusammen: Hier zu sagen, wir machen Schulden, und dann Spielräume konjunktureller Art ansprechen, die wir, der Bund, die anderen 15 Länder und die Kommunen im Haushalt schon eingeplant haben. Jetzt bekomme ich gesagt, dann gebt das Geld doch schnell wieder her.
Das wird vielleicht in den Hinterzimmern irgendwo in Rheinland-Pfalz gehen, bleibt aber hier im Parlament nicht unwidersprochen, meine Damen und Herren.