Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist klar festzustellen, dass es sich bei dem Beschluss der Großen Koalition zur Kinderbetreuung der unter Dreijährigen durch Schaffung von mehr Krippenplätzen um eine Beschlusslage handelt, die auf einen Vorstoß des CDU-geführten Familienministeriums zurückzuführen ist. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD – Pörksen, SPD: So etwas Kleinkariertes! Was ist das für eine Regierung? – Hartloff, SPD: Es sei ihr Engagement anerkannt!)
Ursula von der Leyen hat neben dem oft vernachlässigten Punkt, dass Kinder auch persönliches Glück bedeuten, familienpolitische Eckpfeiler eingeschlagen. Sie knüpft in dieser familienpolitischen Führungsrolle damit auch an rheinland-pfälzisches Vordenken an, und zwar an Vordenken und auch Handeln aus CDU-Reihen.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Rheinland-Pfalz 1991 unter CDU-Regierung eingeführt wurde,
ebenso wie das Ende der 80er-Jahre eingeführte und später ausgebaute Familiengeld eine CDU-Idee war,
die allerdings später von der rheinland-pfälzischen Regierung zunächst zurückgeführt und schließlich 1997 ganz abgeschafft wurde.
Die CDU-Familienministerin hat mit dem Vorstoß klargemacht, dass Politik aktiv etwas dafür tun muss, damit junge Familien ihren Kinderwunsch verwirklichen können. Die Realisierung erscheint nämlich vielfach bei einer hohen beruflichen Qualifizierung und der damit häufig verbundenen Notwendigkeit, dass man einen Job nicht unterbrechen kann oder man auf zwei Verdienste angewiesen ist, unmöglich.
In diesem Zusammenhang ist das in Rede stehende Betreuungsgeld, das an Eltern gezahlt werden soll, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren zu Hause betreuen, außerordentlich zu begrüßen. Ich bin froh darüber, dass die CDU ihre Zustimmung zum Krippenrechtsanspruch an diesen Betreuungsbonus geknüpft hat.
Dies zunächst einmal aus meiner eigenen persönlichen Überzeugung heraus, dass bei aller Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher die Natur zunächst einmal Vater und Mutter als die wichtigsten Bezugspersonen vorgesehen hat, die gerade in den ersten Lebensjahren die Bedürfnisse ihres Kindes am besten einzuschätzen wissen,
zum Zweiten aus der Unionsabsicht heraus, eine echte Wahlfreiheit für Eltern und Alleinerziehende bei der Entscheidung zu schaffen, ob man einen Krippenplatz in Anspruch nimmt oder die Kinder selbst betreut.
Ich verweise auf unser Nachbarland Thüringen. Dort macht man es uns bereits mit der thüringischen Familienoffensive vor, indem Eltern die Wahl haben zwischen einem freien Krippenplatz oder 150 Euro im Monat bei eigener Betreuung.
Es ist nicht einsehbar, weshalb der Staat bei einer Fremdbetreuung Geld in die Hand nimmt und sie quasi fördert, während ein Elternteil, das sich bewusst für die Betreuung seiner Kinder entscheidet und sich damit einer beruflichen und finanziellen Auszeit aussetzt, auf eine finanzielle Förderung der Kinderbetreuung verzichten und leer ausgehen soll.
Nicht zuletzt halte ich die Möglichkeit eines solchen Betreuungsbonus deshalb für wichtig, weil damit noch
einmal eines deutlich gemacht wird: Es geht nicht darum, dass jungen Eltern eine möglichst schnelle Rückkehr in den Beruf ermöglicht wird – das ist jedenfalls nicht die Auffassung der CDU –, Zielrichtung ist vielmehr, die Entscheidung für ein Kind zu fördern. Diese Zielrichtung wird nur glaubhaft bei einer echten Wahlfreiheit.
Die SPD-Handschrift bei der jetzt gefundenen Vereinbarung erscheint mir hingegen bei einigen Punkten nicht leserlich bis nicht nachvollziehbar, so zum Beispiel die von Rheinland-Pfalz aus geführte sozialdemokratische Forderung auf Bundesebene, einen Rechtsanspruch schon ab dem ersten Lebensjahr zu zementieren.
Vor kurzem hat die SPD erst hier im eigenen Land das Kindertagesstättengesetz geändert und darin ab 2010 den Rechtsanspruch erst ab dem zweiten Lebensjahr festgeschrieben. Sie hätte es doch hier selbst in der Hand gehabt, das, was nun auf Bundesebene propagiert wird, umzusetzen.
Im Übrigen sind wir der Meinung, es sollten nicht Rechtsansprüche, sondern eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung das Ziel sein. Dazu gehört auch die gleichberechtigte Förderung von Tagespflege und institutionellen Einrichtungen.
Das hat die CDU seit Jahren gefordert. Bis heute hat sich die SPD dem nur in Trippelschrittchen genähert.
(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Vorhin haben Sie den Rechtsanspruch gelobt! Jetzt haben Sie ihn! Bleiben Sie doch konsequent!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirchen, Schülerinnen und Schüler des Kurfürst-Ruprecht-Gymnasiums aus Neustadt an der Weinstraße sowie die DeutschFranzösische Studentengruppe der Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Diese Aktuelle Stunde ist wirklich aktuell, weil Sie schon nach den Auswirkungen und Umsetzungen fragen, was natürlich völlig legitim ist, aber es ist noch das eine oder andere auf Bundesebene zu besprechen und zu verhandeln.
Herr Fraktionsvorsitzender Mertin, Sie haben kritisiert, es würden neue Mischfinanzierungen eingegangen und Zuständigkeiten verwischt. Ich sehe das nicht so.
Ich glaube, wir können sehr nachdrücklich belegen, dass wir unsere Verantwortung im Land wahrgenommen haben. Gleichwohl gibt es bundesweit erhebliche Unterschiede im erreichten Ausbaustand.
Eines ist auch klar: Dass Kinder in dieser Gesellschaft gut aufwachsen können – dazu gehört dieser Bereich zentral dazu –, ist eine gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen. Deswegen finde ich es gut, dass man dieses Thema gemeinsam angeht.
Frau Abgeordnete Beilstein, dass Sie dabei auf die Bundesfamilienministerin hinweisen, ist für mich völlig nachvollziehbar; schließlich macht sie auch immer deutlich, wie viel Überzeugungsarbeit sie zu leisten hatte, damit wir ein gutes Angebot für die unter Dreijährigen hinbekommen. Ich finde, sie hat durchaus Verdienste errungen, insbesondere was die Überzeugungsarbeit innerhalb der CDU angeht.
Wenn Sie auf die frühere Bundesfamilienministerin, Frau Renate Schmidt, ansprechen, muss man einmal ganz deutlich sagen, dass zum Ersten der Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen in ihrer Amtszeit begonnen wurde und zum Zweiten das jetzt eingeführte Elterngeld eine Initiative von Frau Renate Schmidt war.
Die Bundesfamilienministerin hat also, was die Überzeugungsarbeit in der CDU angeht, echte Verdienste errungen. Aber die größten Verdienste dafür, dass wir nun einen guten Vorschlag auf Bundesebene vorlegen konnten, gelten Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck,
und die aus meiner Sicht für die Familien im Land sehr wichtig sind: Dies ist zum Ersten der Rechtsanspruch und zum Zweiten, dass er Länder und Kommunen mit im Blick hatte und dass es natürlich nicht nur um Investitionskosten gehen kann, sondern dass es im Interesse der Kommunen auch um Betriebskosten gehen muss. Das musste auf Bundesebene zuerst einmal geklärt werden. Dass dies erfolgt ist, ist der wirkliche Durchbruch.