Lassen Sie mich noch einen Satz zum Thema „Ausbildungsreife“ sagen. Auch ich höre diese Klagen von vielen Ausbildern und von vielen Meistern aus den Unternehmen, aber ich neige dazu, ihnen auch noch zuzuhören, wenn sie sagen: Ja, es gibt Probleme bei vielen Jugendlichen, die gerne eine Ausbildung absolvieren möchten, aber eigentlich war es früher auch nicht besser. Wir waren auch Schlawiner, haben Probleme gehabt und haben erst in der Ausbildung selbst die nötige Reife erreicht, und es ist aus uns etwas geworden.
Ich sage dies nicht, um die Probleme kleinzureden, sondern ich sage es, um den berichtigenden Bewertungsmaßstab anzulegen. Ich glaube, wir sollten auch über diejenigen Menschen reden, die ohne Probleme mit viel Engagement und mit viel persönlicher Kompetenz in einen solchen Beruf gehen und die einen erfolgreichen Weg in eine erfolgreiche Biografie gehen, auch unterstützt von den Möglichkeiten, die ihnen diese Landesregierung bietet. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können gemeinsam stolz sein auf das, was in Rheinland-Pfalz am Ausbildungsmarkt zugunsten der vielen jungen Menschen geleistet wurde.
Zunächst einmal begrüße ich Besucherinnen und Besucher im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Gäste des Begegnungshauses Büchenbeuren, den Katholischen Kirchenchor aus Pohl sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Arbeitsfördermaßnahme „Fit für den Job“ des Arbeitsförderbetriebs Worms. Herzlich willkommen in Mainz!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme die Drohungen meiner Kollegen sehr ernst. Ich hoffe, dass das Herr Staatssekretär Schweitzer auch verstanden hat.
Meine Damen, meine Herren! Herr Staatssekretär, viel ist nicht zu sagen. Es gibt noch mehr, was man sagen
könnte. Auch Sie sollten sich merken: In der Kürze liegt die Würze. – Darum möchte ich nur noch auf einen Aspekt eingehen, den die Landesregierung in ihrer Antwort selbst beschrieben hat.
„Seitens der Wirtschaft“ – so die Antwort – „wird seit längerem“ – also nicht erst seit gestern – „bei einem Teil der Auszubildenden ein Mangel an fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen bei den Ausbildenden konstatiert.“
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Oh Gott! Wie gut, dass wir so geduldig sind, sonst würde ich auch noch ein bisschen reden!)
Wenn zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, hat der Tagesordnungspunkt damit seine Erledigung gefunden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4495 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wilke von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kontrolle der Regierung ist bekanntermaßen eine der zentralen Aufgaben der Opposition im Landtag. Das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist eines der vornehmsten Rechte bei der Ausübung dieser Kontrollfunktion. Untersuchungsausschüsse sind ein scharfes Schwert, und sie werden immer dann zum Einsatz gebracht, wenn die Opposition im Parlament das Gefühl hat, sie kommt anders nicht mehr weiter.
Aber jede Klinge eines Schwertes ist immer nur so scharf wie die Mittel, die der Opposition oder dem Parlament insgesamt zur Verfügung stehen, um dieses Aufklärungsbegehren umzusetzen.
Deswegen ist es gut begründet, dass in Untersuchungsausschüssen die gleichen Beweiserhebungsrechte bestehen wie im Strafprozess; denn noch mehr als dort haben wir es selten beim Untersuchungsausschuss mit „geständigen Angeklagten“ zu tun.
Umso wichtiger ist vor diesem Hintergrund, was einem an Beweismitteln zur Verfügung steht: Da gibt es zum einen die Regierungsakten, die sehr wichtig sind, aber es gibt auch die Zeugen. Die Zeugen sind deshalb besonders wichtig, weil sie zum einen einer Aussagepflicht unterliegen, und zum zweiten, wenn sie aussagen, auch einer Wahrheitspflicht.
Allerdings gibt es auch Zeugen, die sich in einer besonderen Lage befinden, wenn sie nämlich in der Gefahr stehen, durch ihre Aussage selbst einen Nachteil zu erleiden, beispielsweise ein Amt zu verlieren. Unser Untersuchungsausschussgesetz, wie wir es anwenden, nimmt darauf entsprechend Rücksicht. Dies tun beileibe nicht alle Untersuchungsausschussgesetze im Bund und in den Bundesländern, aber das rheinland-pfälzische Gesetz tut es; denn wir kennen in diesem Parlament – das ist auch bekannt – den sogenannten Betroffenenstatus. Derjenige, gegen den sich die Untersuchung richtet, muss nicht als Zeuge aussagen. Dies ist – um es noch einmal klar zu sagen – ein Privileg; denn andere Zeugen, die wir vorladen und verhören, dürfen die Aussage nur verweigern, wenn ihnen strafrechtliche Verfolgung droht.
Aus gutem Grund gilt das Privileg, als Betroffener nicht aussagen zu müssen, aber natürlich nicht für die Angehörigen der Landesregierung; denn dann wäre der Untersuchungsausschuss auch gar nicht weiter notwendig, wenn gerade diejenigen, gegen die sich unsere Kontrollaufgabe richtet, sich der Aussage entziehen könnten. Dies gilt nicht nur für die Landesregierung, sondern nach unserem Gesetz auch für alle anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Ich komme nun zum springenden Punkt. Die Aussagepflicht, die ich soeben beschrieben habe, gilt nur für die Regierung und die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber für Mitglieder privatrechtlicher Organisationen, und zwar selbst dann nicht, wenn hinter diesen Organisationen das Land, also letzten Endes wieder der Staat, steht. Dies ist in gewisser Weise unlogisch, und das leuchtet auch unmittelbar ein.
Ein Minister, aber auch sein Fahrer und seine Sekretärin müssen aussagen, der Angehörige eines Führungsorgans einer landeseigenen Gesellschaft aber, ein Geschäftsführer, muss es nicht, obwohl der Geschäftsführer einer landeseigenen Gesellschaft – dies ist eine Binsenweisheit – sicherlich über ein Mehrfaches an Einflussmöglichkeiten und Gestaltungsaufgaben und an Verantwortung verfügt als die Sekretärin oder der Fahrer eines Ministers.
Diese Situation, wie wir sie derzeit haben, schwächt natürlich das Untersuchungsinteresse und den Untersuchungsauftrag dieses Parlaments, und dies wird auch beim Untersuchungsausschuss „Nürburgring“ mehr als deutlich. Als dieses Problem auftauchte, als Herr Dr. Kafitz und Herr Lippelt, Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, sich auf den Betroffenenstatus und damit auf ihr umfassendes Aussageverweigerungsrecht berufen haben, haben wir für eine analoge Anwendung der „Regierungsbestimmung“ plädiert. Der Wissenschaftliche Dienst hat dies überprüft und Bedenken angemeldet. Die Mehrheit des Ausschusses hat daraufhin ent
schieden, dass es das Aussageverweigerungsrecht für die Geschäftsführer der Nürburgring GmbH in umfassender Weise gibt.
Wir haben das hingenommen. Wir hätten es auch gerichtlich klären lassen können, aber wir haben es hingenommen, erkennen jedoch den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf darin. Um diesen Handlungsbedarf umzusetzen, um ein Gesetz zu erlassen, das diese Lücke schließt, war es uns ein großes Anliegen, den Wissenschaftlichen Dienst ein weiteres Mal einzubinden. Das Ergebnis liegt allen Fraktionen vor. Das Gutachten besagt ganz klar, eine Gesetzesänderung, die den Untersuchungsbetroffenen das umfassende Aussageverweigerungsrecht nimmt, wenn sie Leitungsorgane eines landeseigenen Unternehmens sind, ist zulässig, ist möglich.
Ich füge hinzu, für uns ist ein solches Gesetz nicht nur zulässig, nicht nur möglich, sondern auch unbedingt nötig. Ich gehe in diesem Fall von einer breiten Zustimmung in diesem Haus zu diesem Gesetzesvorschlag aus; denn wer dagegen wäre, das Gesetz so zu ändern, der muss sich fragen lassen, wie ernst es ihm mit dem Aufklärungsinteresse des Parlaments ist.
Ich habe die Frage in den Raum gestellt. Das ist auch in Ordnung. Wir alle müssen uns fragen, wie wichtig uns das Aufklärungsinteresse des Parlaments ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU hat einen Gesetzentwurf eingebracht, das Untersuchungsausschussgesetz zu ändern, und schlägt vor, den Katalog der Aussagepflichtigen trotz Betroffenheitsstatus zu erweitern.
Sie haben das auch der Presse entnehmen können: Die Zielrichtung dessen, was man macht, ist durchaus vernünftig. Es erscheint überhaupt nicht mehr zeitgemäß in geänderten Verwaltungsabläufen und in geändertem Auftreten des Staates mit Gesellschaften in Privatrechtsform, dass die Ministerialbürokratie komplett aussagen muss, aber eben die Führungsorgane so, wie Sie es formulieren, von privaten Gesellschaften nicht.
Ich glaube aber, Sie springen damit zu kurz. Sie erweitern nur einen Katalog von Ausnahmen. Wenn Sie nicht binnen 24 Stunden – es waren deutlich weniger –, nachdem das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorlag, dieses Gesetz hier einfach in das Plenum geschmissen hätten und im Ältestenrat vorher noch ankündigt haben, es gegebenenfalls einzubringen, dann hätten wir, wie das übrigens üblich ist bei Gesetzen, die das parlamentarische Verfahren betreffen, auch vielleicht einen gemeinsamen Weg finden können, es hinzubekommen. Ich rege an, dass wir uns wirklich die Zeit dafür im Ausschuss nehmen.
Ich sage Ihnen auch, Sie formulieren eben, der Wissenschaftliche Dienst habe ganz klar ausgesagt, das geht. Schauen Sie bitte einmal auf Seite 25 des Gutachtens. Ich habe mir vorher übrigens die Genehmigung eingeholt, das zitieren zu können: „Alles in allem wird man daher von einem schutzwürdigen Vertrauen der Betroffenen in die derzeitige Gesetzeslage, die ihnen ein umfassendes Schweigerecht zugesteht, ausgehen können.“ Bei dieser Rückwirkung, die Sie für das laufende Verfahren anordnen, muss man sich schon fragen, ist das verfassungsmäßig so haltbar. Tritt man da nicht den Rechtsstaat mit Füßen? Dann unterstellen Sie hier auch noch, wer das nicht wolle, der habe kein Aufklärungsinteresse. Hören Sie einmal, das ist wohl wahrlich ein bisschen zu kurz gesprungen. Das ist Methode „Schweinchen Schlau“.
Sie wissen ganz genau, dass den beiden, die Sie als Führungsorgan angeführt haben, die Strafprozessordnung zur Seite steht, nämlich § 55. Gegen diese läuft ein Vorermittlungsverfahren. Sie haben ohnehin ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, Sie springen erstens zu kurz, zweitens wollen Sie etwas verfassungsrechtlich Bedenkliches machen, und drittens haben Sie damit gar keinen Erfolg.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür, was das für ein Spiel ist. Sie spielen vielleicht „Mensch ärgere Dich nicht“ ganz gerne. Da kommt man mit der Sechs aus dem Häuschen. Jetzt stellen Sie nach acht Runden fest, Sie würfeln nur Einsen. Dann wollen Sie partout die Spielregeln ändern und werfen den anderen auch noch vor, sie wären unfair, obwohl man jetzt mit Einsen herauskommt. Sie würfeln weiterhin Einsen. Dann kommen Sie zwar aus dem Häuschen raus, aber wenn Sie weiter Einsen würfeln, kommen Sie mit Ihren vier Figuren niemals ans Ziel.