Protokoll der Sitzung vom 05.10.2006

ausgewiesen, die das Land teilweise nicht genehmigt hat. Gegen bereits erteilte Baugenehmigungen wird von Bürgerinitiativen geklagt. Der Mindestabstand von 1.000 Metern von Flächen für Windenergieanlagen zu Wohngebieten wird im Schreiben des beteiligten Ministeriums vom 31. Oktober 2005 nur empfohlen.

Gleichzeitig steht dort, dass die Richtwerte der TA Lärm heranzuziehen seien, und es nennt Mindestabstände von 290 bis 725 Metern. Das geschieht im gleichen Schreiben.

Klärung wird viel zu oft in gerichtlichen Auseinandersetzungen gesucht. Allein im letzten Halbjahr hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz klargestellt, dass dort, wo gefährdete Tierarten nach dem Washingtoner Tierschutzabkommen leben und kein Schutzgebiet existiert, besonderer Schutz geboten ist.

Im speziellen Fall ging es wie schon oft um den roten Milan. Eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes ist nicht hinzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdigen Umgebung oder einen groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt. Das wurde ebenso festgestellt.

Die Sichtbarkeit der Nordschleife des Nürburgrings wurde dabei übrigens nicht als relevante Vorbelastung gewertet. Es wurde auch klargestellt, dass im Kerngebiet des Naturparks auf eine Ausschlussfläche die Zulassung einer raumordnerischen Zielabweichung auch dann nicht erteilt werden muss und darf, wenn vom Land eine Befreiung von den Verboten der Naturparkverordnung erteilt war. Man sieht, wie verwickelt das Ganze sein kann. Dies ist übrigens ein Urteil vom 5. September 2006, also brandneu.

Zwischen Bauantrag und Urteil in zweiter Instanz lagen jeweils mindestens drei Jahre. Dreijährige Streitphasen sind sowohl für die Investoren als auch für ihre Gegner grundsätzlich unzumutbar. Die FDP-Fraktion will, dass dem Umwelt- und Landschaftsschutz sowie dem Willen der Bürger Rechnung getragen wird und den Investoren überflüssige Kosten und Zeitaufwand erspart werden.

(Beifall der FDP)

Sie will deshalb, dass die Notwendigkeiten des Umwelt- und Landschaftsschutzes strikt beachtet werden, Windenergieanlagen nicht gegen den Willen der Bevölkerung errichtet werden können und die Mindestabstandsgrenze zu Wohngebieten das Zehnfache der Höhe der Anlage, mindestens jedoch 1.000 Meter beträgt. Sie scheinen unseren Landesparteitagsbeschluss gelesen zu haben.

(Licht, CDU: Den haben wir schon länger gelesen!)

Wir wollen, dass im Wald grundsätzlich keine Vorrangflächen ausgewiesen werden.

(Unruhe im Hause)

Unterhaltet Euch weiter, wenn meine Redezeit um ist.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Abgeordnete Schellhaaß hat das Wort.

Wir wollen, dass das Landesentwicklungsprogramm IV für eine verbesserte Planungssicherheit sorgt und Baugenehmigungen zeitlich befristet werden, die Rückbauverpflichtung nach Betriebsende angeordnet wird und selbstschuldnerische Bürgschaften für Abrisskosten vorliegen müssen. So viel zu unserem Alternativantrag.

Im Lichte dieser Bedingungen und der neuesten Urteile des Oberverwaltungsgerichtes sollte die Landesregierung analysieren, wo aus ihrer Sicht generell Windkraftstandorte infrage kommen und wo nicht.

(Glocke des Präsidenten)

Zum Abschluss möchte ich die CDU daran erinnern, dass sie vor den Bundestagswahlen versprochen hat, die Privilegierung für Windkraftanlagen gemäß § 35 Bundesbaugesetz aufzuheben.

(Glocke des Präsidenten)

Die SPD fordern wir auf, dem in Berlin zuzustimmen.

(Beifall der FDP)

Zunächst begrüße ich im rheinland-pfälzischen Landtag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rentamtes Nassau. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Mohr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hätte mich gewundert, wenn in dieser Legislaturperiode nicht gleich ein Antrag der CDU-Fraktion zur Windkraft gekommen wäre.

Meine Damen und Herren, ich bin Ihnen trotzdem sehr verbunden, dass beide Parteien erkannt haben, dass die Energiequellen der Zukunft die natürlichen Energieströme aus der Sonnenenergie, der Energie des Windes, der Kraft der Gezeiten, aber auch der Erdwärme, der Geothermie sind, die in Rheinland-Pfalz in der Oberrheinischen Tiefebene besteht. Diese Energien machen uns unabhängig von der fossilen und nuklearen Energie. Das muss man ganz deutlich sagen. Das gilt für die Risiken und die Endlichkeit dieser Energieformen und für das Preisrisiko, das ein wesentlicher Standortfaktor ist. Das müsste im Interesse der FDP liegen.

Wir stehen in Rheinland-Pfalz zum Ausbau der regenerativen Energien im Rahmen eines ausgewogenen

Energiemixes. Das haben wir immer gesagt. Dieser Energiemix muss umweltverträglich sein, beinhaltet aber auch noch fossile Energien. Fossile Energien müssen aber in dem Maß zurückgefahren werden, wie erneuerbare Energien ausgebaut werden können. In diesem Energiemix hat in Rheinland-Pfalz die Windenergie einen festen Platz.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren der CDU, ich denke, Sie machen es sich einfach zu leicht.

(Fuhr, SPD: Zu „licht“!)

Auch Sie können nicht die Zielvorgaben der Bundesregierung vernachlässigen, die einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch für 2020 bei einem Prozentsatz von mindestens 10 % sieht. Da kann man einzelne Energieträger im Bereich der erneuerbaren Energien nicht einfach ausblenden oder verteufeln. Erneuerbare Energien stehen in Rheinland-Pfalz dauerhaft zur Verfügung und werden von uns – das sind unsere erklärten Ziele – im Einklang mit den Anforderungen von Natur- und Landschaftsschutz genutzt. Das steht außer Frage.

(Beifall der SPD)

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, vor diesem Hintergrund kann ich Ihren erneuten Antrag zu mehr Restriktion in Bezug auf erneuerbare Energien nicht ganz nachvollziehen. Sie haben schon in der letzten Legislaturperiode manchmal wie Don Quichotte gegen die Windmühlen gekämpft und versuchen, das offensichtlich jetzt weiter zu tun. Für viele Menschen, nicht nur junge Menschen, im Land ist die umweltverträgliche Nutzung der Windenergie ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und damit auch zu einer lebenswerten Zukunft.

Die CDU stellt bevorzugt die Nutzung der Windenergie als Bedrohung und Verschandelung des Landschaftsbildes dar und fordert, dass den Belangen des Menschenschutzes sowie dem Wertverlust von Wohneigentum durch Zubau von Windanlagen verstärkt Rechnung getragen werden soll. Gestatten Sie mir, dass ich sage, dass ich diese pauschalen Forderungen für bedenklich, fast schon für zynisch halte. Hier werden im Einzelfall rein materielle und sehr relative Werte höher angesetzt als eine nachhaltige Klimaschonung.

(Baldauf, CDU: Durch die Windkraftnutzung? – Licht, CDU: Das sagen Sie einmal dann vor Ort! Dann werden die Ihnen sagen, was zynisch ist!)

Meine Damen und Herren, das ist so. Ich finde es auch interessant, dass Sie als neue Waffe im Kampf gegen die Windräder jetzt glauben, den Landesentwicklungsplan IV entdeckt zu haben, der sich zurzeit in der Fortschreibung bzw. in der Entwurfsphase befindet. Ich denke, dass die Ziele, die Sie eigentlich verfolgen, mit diesem Landesentwicklungsplan IV überhaupt nicht verfolgt werden können. Er ist eine denkbar ungeeignete Waffe für Ihre Ziele. Durch dieses Landesentwicklungsprogramm selbst werden unmittelbar keine raumverän

dernden Prozesse und Aktivitäten in Gang gesetzt. Da müssen Sie sich einfach einmal kundig machen.

(Licht, CDU: Was?)

Es ist ein Instrument, um räumlichen Strukturentscheidungen anderer Akteure und Träger einen Rahmen zu geben.

(Licht, CDU: Jetzt enttäuschen Sie mich!)

Es ist also nur ein Rahmenkonzept.

(Licht, CDU: Dann haben Sie nie verstanden, was Landesplanung bedeutet!)

Die Verantwortung für die Erfüllung dieses Rahmens und damit die Verwirklichung raumordnerischer Ziele liegt entscheidend bei den die Raumstruktur verändernden Akteuren selbst, nämlich der Raumordnung und Landesplanung bzw. der Bauleitplanung vor Ort. Das andere ist nur der Rahmen.

(Licht, CDU: Ja!)

Unten muss die Ausführung sein.

(Licht, CDU: Was ist denn das, Landesplanung?)

Ja. Herr Licht, ich glaube, genau da liegt der Hase begraben. Das Problem liegt bei Ihnen eigentlich nur bei der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald. Diese Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald ist die einzige Planungsgemeinschaft, bei der die Fortschreibung des Raumordnungsplans noch nicht genehmigt wurde. Diese Planungsgemeinschaft ist ihren gesetzlichen Vorgaben einfach nicht nachgekommen, die Flächen auszuweisen, die als Bedarfsflächen im Rahmen einer Kontingentierung hätten erbracht werden müssen. Diese Planungsgemeinschaft hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Deshalb wollen Sie jetzt Forderungen ableiten, die auch andere im Nachhinein noch betreffen sollen.

(Licht, CDU: Welche Hausaufgaben?)

Alle anderen Planungsgemeinschaften haben die Fortschreibung ihrer Raumordnungspläne beendet.

(Licht, CDU: Wenn es die Landesplanung nicht gibt, welche Hausaufgaben?)