Protokoll der Sitzung vom 08.09.2010

Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4488 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/4934 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4940 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4955 –

Zweites Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4489 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/4935 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/4961 –

Zunächst kommen wir zur Berichterstattung durch den Abgeordneten Matthias Lammert und danach durch den Abgeordneten Michael Hüttner. Grundredezeit ist 10 Minuten je Fraktion.

Herr Kollege Lammert hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Landesgesetz zur Kommunal– und Verwaltungsreform“ – Drucksache 15/4488 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In der 36. Sitzung am 10. Juni 2010 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der CDU und FDP, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Jetzt hat der Kollege Hüttner ebenfalls als Berichterstatter das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform – Drucksache 15/4489 – wurde ebenfalls am 29. April in diesem Hause beraten und an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in der 36. Sitzung am 10. Juni 2010, in der 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten. In der 36. Sitzung hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 2. September 2010 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Beilstein für die CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viereinhalb Jahre sind nun ins Land gegangen, seit der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung eine große Kommunal- und Verwaltungsreform angekündigt hat. Heute stellen wir fest, es ist ein Minireförmchen geworden. Das, was uns die Landesregierung vorgelegt hat, ist keine Verwaltungs- und Kommunalreform, sondern eine kommunale Vergewaltigungsreform.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

Das eigentliche Ziel, nämlich nachhaltige Strukturen und eine Verbesserung der Finanzsituation, wird damit jedenfalls nicht erreicht. Das sehen wir so, das sehen die Gutachter so, und das haben die Fachleute in der Anhörung so gesehen. Nur die Landesregierung und die SPD wollen das nicht so sehen.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Seitens der CDU waren wir immer zu Gesprächen bereit.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Sie haben nicht nur einen schlechten Sprachgebrauch, sondern auch ein schlechtes Gedächtnis!)

Es ist dokumentiert, dass wir dazu aufgefordert haben. Auch die Einschaltung der Gutachter war unsere Idee und ist auf unsere Initiative zurückzuführen. Unsere Position war in der Angelegenheit von Anfang an klar und ist bis heute unverändert. Es muss alles auf den Prüfstand; es darf keine Tabus geben. Die SPD und die Landesregierung haben aber immer wieder versucht, diese Haltung der CDU als eine Verweigerungshaltung darzustellen.

(Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Das wurde auch durch die Gutachter untermauert.

(Beifall der CDU)

Die Gutachter haben das Fehlen eines Gesamtkonzepts und einer umfassenden Aufgabenkritik konstatiert. Das können Sie nicht abstreiten, weil es festgeschrieben steht. Auch die Anzuhörenden haben unsere Position untermauert.

(Ministerpräsident Beck: In Stein gemeißelt!)

Ich erinnere an die Anhörung des Präsidenten des Landesrechnungshofs, der erklärt hat, dass bei isoliert geplanten Fusionen der Verbandsgemeinden keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten sind. Im Übrigen erinnere ich auch an eine kürzlich stattgefundene Sitzung des Innenausschusses, bei der es um die kommunale Finanzsituation ging. Innenminister Bruch hat erklärt, den Städten gehe es sehr schlecht, den Landkreisen gehe es auch schon schlecht, aber den Verbandsgemeinden gehe es noch einigermaßen gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, weshalb setzt man dann jetzt die Axt bei den Verbandsgemeinden an?

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Axt?)

Ich erwähne auch die Haltung der kommunalen Spitzenverbände. Hierzu gehört insbesondere das jüngste Schreiben des Landkreistages vom Juni dieses Jahres, das von Herrn Landrat Hirschberger (SPD) unterzeichnet wurde. Er sagt, es spreche alles dafür, die beiden Gesetzentwürfe zur Vermeidung schwerer Präjudizen für das weitere Verfahren zurückzustellen und in der neuen Legislaturperiode wieder neu zu beginnen. Das ist eine ganz klare Aussage.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das heißt nichts anderes als, stoppt den Unfug, der hier gemacht wird – das gilt insbesondere für die Zwangsfusionen –, und fangt nach der Wahl neu an. Ich meine, das wäre der richtige Weg. Im Moment laufen sehr viele

Gespräche, und es werden Gutachten erstellt. Das alles braucht seine Zeit.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Es macht keinen Sinn, Druck durch Zwangsfusionen auszuüben. Aus diesem Grund haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, mit dem die Passage über die Zwangsfusionen herausgenommen wird, würden Sie zeigen, dass Sie die Menschen ernst nehmen. Das haben Sie bisher nämlich nicht getan.

Wahrscheinlich wird jetzt das Argument der Bürgerbeteiligung kommen. Meine sehr gehrten Damen und Herren, die Bürgerbeteiligung war sehr schnell entzaubert. Auch hierzu wird in dem Gutachten ein deutliches Wort gesprochen. Das, was die Menschen dort vorgetragen haben, findet sich leider nicht in den Gesetzentwürfen wieder.

Ich erinnere auch an die Demonstration, die heute in der Nähe des Landtags stattgefunden hat.

(Unruhe der SPD)

Es war noch nicht einmal möglich, dass die Menschen vor dem Landtag demonstrieren durften. Dieses Recht hat man ihnen genommen. Hier stellt man sich eben nicht.

(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Wer hat denn die Busse bezahlt?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das Erste Landesgesetz ablehnen. Es fehlt ein Gesamtkonzept. Zwangsfusionen sind mit uns nicht zu machen.

Wir können auch dem Zweiten Landesgesetz nicht zustimmen; denn es ist wirklich nicht das Papier wert, auf dem es steht. Ursprünglich waren es 64 Punkte. Jetzt ist es auf etwas über 40 Punkte zusammengeschrumpft.

(Pörksen, SPD: Wie bitte? Nicht mal zählen können Sie!)

Jetzt sind wir einmal ganz ehrlich: Das, was übriggeblieben ist, hat kaum noch Substanz.