Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4488 – Zweite Beratung
Zweites Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4489 – Zweite Beratung
Zunächst kommen wir zur Berichterstattung durch den Abgeordneten Matthias Lammert und danach durch den Abgeordneten Michael Hüttner. Grundredezeit ist 10 Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Landesgesetz zur Kommunal– und Verwaltungsreform“ – Drucksache 15/4488 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In der 36. Sitzung am 10. Juni 2010 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der CDU und FDP, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform – Drucksache 15/4489 – wurde ebenfalls am 29. April in diesem Hause beraten und an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in der 36. Sitzung am 10. Juni 2010, in der 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten. In der 36. Sitzung hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viereinhalb Jahre sind nun ins Land gegangen, seit der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung eine große Kommunal- und Verwaltungsreform angekündigt hat. Heute stellen wir fest, es ist ein Minireförmchen geworden. Das, was uns die Landesregierung vorgelegt hat, ist keine Verwaltungs- und Kommunalreform, sondern eine kommunale Vergewaltigungsreform.
Das eigentliche Ziel, nämlich nachhaltige Strukturen und eine Verbesserung der Finanzsituation, wird damit jedenfalls nicht erreicht. Das sehen wir so, das sehen die Gutachter so, und das haben die Fachleute in der Anhörung so gesehen. Nur die Landesregierung und die SPD wollen das nicht so sehen.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Sie haben nicht nur einen schlechten Sprachgebrauch, sondern auch ein schlechtes Gedächtnis!)
Es ist dokumentiert, dass wir dazu aufgefordert haben. Auch die Einschaltung der Gutachter war unsere Idee und ist auf unsere Initiative zurückzuführen. Unsere Position war in der Angelegenheit von Anfang an klar und ist bis heute unverändert. Es muss alles auf den Prüfstand; es darf keine Tabus geben. Die SPD und die Landesregierung haben aber immer wieder versucht, diese Haltung der CDU als eine Verweigerungshaltung darzustellen.
Die Gutachter haben das Fehlen eines Gesamtkonzepts und einer umfassenden Aufgabenkritik konstatiert. Das können Sie nicht abstreiten, weil es festgeschrieben steht. Auch die Anzuhörenden haben unsere Position untermauert.
Ich erinnere an die Anhörung des Präsidenten des Landesrechnungshofs, der erklärt hat, dass bei isoliert geplanten Fusionen der Verbandsgemeinden keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten sind. Im Übrigen erinnere ich auch an eine kürzlich stattgefundene Sitzung des Innenausschusses, bei der es um die kommunale Finanzsituation ging. Innenminister Bruch hat erklärt, den Städten gehe es sehr schlecht, den Landkreisen gehe es auch schon schlecht, aber den Verbandsgemeinden gehe es noch einigermaßen gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, weshalb setzt man dann jetzt die Axt bei den Verbandsgemeinden an?
Ich erwähne auch die Haltung der kommunalen Spitzenverbände. Hierzu gehört insbesondere das jüngste Schreiben des Landkreistages vom Juni dieses Jahres, das von Herrn Landrat Hirschberger (SPD) unterzeichnet wurde. Er sagt, es spreche alles dafür, die beiden Gesetzentwürfe zur Vermeidung schwerer Präjudizen für das weitere Verfahren zurückzustellen und in der neuen Legislaturperiode wieder neu zu beginnen. Das ist eine ganz klare Aussage.
Das heißt nichts anderes als, stoppt den Unfug, der hier gemacht wird – das gilt insbesondere für die Zwangsfusionen –, und fangt nach der Wahl neu an. Ich meine, das wäre der richtige Weg. Im Moment laufen sehr viele
Es macht keinen Sinn, Druck durch Zwangsfusionen auszuüben. Aus diesem Grund haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, mit dem die Passage über die Zwangsfusionen herausgenommen wird, würden Sie zeigen, dass Sie die Menschen ernst nehmen. Das haben Sie bisher nämlich nicht getan.
Wahrscheinlich wird jetzt das Argument der Bürgerbeteiligung kommen. Meine sehr gehrten Damen und Herren, die Bürgerbeteiligung war sehr schnell entzaubert. Auch hierzu wird in dem Gutachten ein deutliches Wort gesprochen. Das, was die Menschen dort vorgetragen haben, findet sich leider nicht in den Gesetzentwürfen wieder.
Es war noch nicht einmal möglich, dass die Menschen vor dem Landtag demonstrieren durften. Dieses Recht hat man ihnen genommen. Hier stellt man sich eben nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das Erste Landesgesetz ablehnen. Es fehlt ein Gesamtkonzept. Zwangsfusionen sind mit uns nicht zu machen.
Wir können auch dem Zweiten Landesgesetz nicht zustimmen; denn es ist wirklich nicht das Papier wert, auf dem es steht. Ursprünglich waren es 64 Punkte. Jetzt ist es auf etwas über 40 Punkte zusammengeschrumpft.