deshalb die vorsorgende und verantwortliche Sozialpolitik bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausgangslage am Arbeitsmarkt ist gut. Besonders deutlich wird dies an der positiven Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Rheinland-Pfalz belegt im Ländervergleich konstant mit der drittniedrigsten Arbeitslosenquote einen hervorragenden Platz. Neben der guten Konjunktur ist das vor allem auch dem intensiven Engagement der Landesregierung mit ihren gezielten arbeitsmarktpolitischen Hilfen zu bedanken. Darauf sind wir stolz.
Diese positive Entwicklung ist aber kein Grund für uns, nun innezuhalten oder dass wir uns zurücklehnen würden oder unser Engagement gar zurückfahren. Nein, das wäre ein Fehler. Deshalb fördern wir im Jahr 2016 mit den rund 11,2 Millionen Euro an Landes- und rund 15,3 Millionen Euro an ESF-Mitteln als Schwerpunkt betriebs- und wirtschaftsnah Zielgruppen und branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen. Dies betrifft insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung an veränderte Arbeitsund Wettbewerbsbedingungen.
Liebe Frau Thelen, die Evaluation haben wir Ihnen im Sozialpolitischen Ausschuss im Zusammenhang mit den Beratungen des Budgetberichts zugesagt, die wir nun in der neuen Förderperiode durchführen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Förderung gilt natürlich auch für die Beschäftigungskonversion, bedingt durch mögliche Umstrukturierung bei den US-Streitkräften oder bei der Bundeswehr. Auch hier sind diese zielgerichteten Qualifzierungsmaßnahmen notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher reagiert die Arbeitsmarktstrategie der Landesregierung insgesamt auf die grundlegenden Herausforderungen. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt von sozialer Gerechtigkeit, von Teilhabe, von gesundheitsförderlichen Bedingungen und von gerechter Entlohnung geprägt wird. Eine gerechte Entlohnung aller Beschäftigten hat die Landesregierung im Übrigen schon lange vor der Einführung eines bundesweiten Mindestlohns gefordert. Rheinland-Pfalz ist nämlich mit gutem Beispiel vorangegangen und hat bereits am 1. März 2011 das Landestariftreuegesetz eingeführt.
Viereinhalb Jahre später bestätigen sowohl die Ergebnisse der Evaluierung als auch die Expertenanhörung im Sozialpolitischen Ausschuss, was wir immer schon gesagt haben. Durch das Landestariftreuegesetz werden erfolgreich Sozialstandards bei öffentlichen Aufträgen gesetzt und die Beschäftigungsbedingungen verbessert. Es gibt also keine Gründe, das Landestariftreuegesetz aufzuheben. Dies sollte eigentlich zwischenzeitlich auch Konsens sein.
Auch der allgemeine Bundes-Mindestlohn macht unser Mindestentgelt entgegen manch anderer Äußerung nicht überflüssig; denn zum einen ist unser vergabespezifisches Mindestentgelt mit 8,90 Euro höher als der Bundesmindestlohn von 8,50 Euro. Gut, 40 Eurocent pro Stunde, das
mag für manchen nicht nach viel klingen, aber gerade in den unteren Einkommensregionen, über die wir hier sprechen, ist das schon eine ganze Menge Geld.
Zum anderen gilt der Bundes-Mindestlohn aufgrund der Übergangsregelung noch nicht in allen Branchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerdem haben sich im Landestariftreuegesetz Regelungen zu den repräsentativen Tarifverträgen im SPNV- und ÖPNV-Bereich bewährt; denn dort gibt es keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge.
Die nach dem Landestariftreuegesetz zu beachtenden Sozialstandards sind von daher essenziell für die Schaffung allgemeingültiger Rahmenbedingungen für wettbewerbliche Verfahren. Dies hat auch die Expertenanhörung noch einmal mit einer wirklich erfreulichen Deutlichkeit bestätigt.
Darüber hinaus wurden durch die Evaluation und die Anhörung auch noch Weiterentwicklungspotenziale des Gesetzes aufgezeigt, die der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch konsequent aufgreift. Vielen Dank dafür; denn dieser rot-grüne Gesetzentwurf enthält unter anderem auch die notwendigen Regelungen für den Bereich SPNV und ÖPNV. Hier sind auch die öffentlichen Auftraggeber gefordert, zum Schutz der Beschäftigten und wegen des Mangels an Fachkräften gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Der Entwurf greift dies auf. Die Anordnung eines Beschäftigtenübergangs im Sinne der Verordnung wäre damit zukünftig für alle Auftraggeber verpflichtend umzusetzen.
Zudem enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Regelungen, um auf den bundesweiten Mindestlohn zu reagieren. So ist es – das haben wir tatsächlich gehört – mittelfristig nicht sinnvoll, zwei Mindestlöhne in unterschiedlicher Höhe nebeneinander aufrechtzuerhalten. Klar ist, dass es einer Harmonisierung bedarf. Aber diese darf nicht zu einer Absenkung unseres rheinland-pfälzischen Mindestentgeltstandards führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite die Arbeitsbedingungen verbessern, schaffen wir auf der anderen Seite die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsaufnahme ist gerade die Integration von Asylsuchenden in Arbeit und Ausbildung neben dem Erlernen der deutschen Sprache der wichtigste Schlüssel für eine erfolgreiche Eingliederung in unsere Gesellschaft.
Die Landesregierung sieht die Arbeitsmarktintegration nicht nur als humanitäre Pflicht, sondern auch als große Chance für den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsstandort. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, mit aufeinander abgestimmten Ansätzen hat die Landesregierung den Grundstein dafür gelegt.
Wir haben mit dem Projekt „Kompetenzen erfassen, Chancen nutzen“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen begonnen. Dazu ergänzend haben wir ab Januar 2016 den Beschäftigungspiloten initiiert. Dieser wird am Wohnort insbeson
dere die Asylsuchenden aufsuchen, die bisher keinen ausreichenden Zugang zu den Angeboten der Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit hatten.
Darüber hinaus haben wir auch bewährte Projekte wie „Fit für den Job“ für Flüchtlinge geöffnet. Zur Unterstützung der Betriebe werden wir im Rahmen des Projekts „Zukunftsfähige Arbeit“ Maßnahmen fördern, die in den Betrieben eine Integration von Flüchtlingen zum Ziel haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Welcome Center, die wir gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern ins Leben gerufen haben, sind Anlaufstelle bei Fragen zur Ausbildung und Anerkennung von Berufsabschlüssen oder zur Willkommenskultur im Betrieb. Von daher, wer in Rheinland-Pfalz eine Qualifizierung, eine Weiterbildung oder eine Arbeitsstelle sucht, erhält unsere Unterstützung, egal, ob geflüchtet, gering qualifiziert, kurzoder langzeitarbeitslos. Wir machen Arbeitsmarktpolitik für alle Menschen in Rheinland-Pfalz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz verfügt über eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Der Haushaltsplan 2016 stellt dafür mit rund 294 Millionen Euro erhöhte Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ wollen wir dafür Sorge tragen, die medizinische und pflegerische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum auch in Zukunft sicherzustellen. Wohnortnahe und vernetzte Angebote sind unsere Zielsetzung.
Ein ganz besonderes Anliegen ist die Sicherung insbesondere der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Unsere Zukunftswerkstätten tragen mit dazu bei, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen geeignete Ideen und Maßnahmen und Umsetzungsschritte zur Sicherung der ärztlichen Versorgung zu entwickeln.
Bei der ersten Zwischenbilanz konnten wir bereits wirklich innovative Modellansätze vorgestellt bekommen.
Darüber hinaus wollen wir mit „Gesundheit und Pflege – 2020“ sektorenübergreifende Versorgungsmodelle entwickeln und auch den Ausbau von telemedizinischen Strukturen voranbringen. Ich nenne hier nur beispielhaft die Telemedizin in der Schlaganfallversorgung, die beispielsweise, liebe Frau Thelen, jetzt auch noch im Vergleich zu den Zahlen im Oktober 2015 aus dem Programm „Gesundheit und Pflege – 2020“ abfließt und zu einer verbesserten Situation gerade im Rahmen der Schlaganfallversorgung auch im ländlichen Bereich beitragen wird.
Von daher ist unsere Gesundheitspolitik breit aufgestellt und zielorientiert. Wir fördern als Land Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner interessieren. Wir fördern sie gezielt mit insgesamt 500.000 Euro.
hem technischen Niveau ausgestattete Netz von rund 80 Krankenhäusern mit annähernd 128 Millionen Euro. Lieber Herr Kollege Enders, eine Kofinanzierung über fünf Jahre von insgesamt 25 Millionen Euro für unsere rheinlandpfälzischen Krankenhäuser ist ein starkes Signal, das die Landesregierung an dieser Stelle aussendet.
Wir fördern als Land die wichtige Aufgabe des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes mit rund 44 Millionen Euro, und wir fördern als Land die Landeszentrale für Gesundheitsförderung für ihre Präventions- und Informationskampagne mit 783.000 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Maßnahmen entwickeln wir die gesundheitliche Versorgung bedarfsgerecht weiter, und wir stärken damit den Gesundheitsstandort in Rheinland-Pfalz. Wir machen Gesundheitspolitik für alle Menschen in Rheinland-Pfalz.
Eine besondere Gruppe von Patienten wird innerhalb des Maßregelvollzugs behandelt. Die Neufassung unseres Maßregelvollzugsgesetzes ist notwendig, weil sich seit Inkrafttreten im Jahr 1987 die rechtlichen und empirischen Rahmenbedingungen in erheblichen Maß geändert haben.
Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Behandlung und Wiedereingliederung der untergebrachten Personen als wirksamste Grundlage zum Schutz der Allgemeinheit weiter zu verbessern. Mit dem Entwurf legen wir wirklich ein modernes und ausgewogenes Maßregelvollzugsgesetz vor. Die Ergebnisse der Anhörung haben dies auch bestätigt und zudem noch einmal eine Reihe von Anregungen hervorgebracht, die aus unserer Sicht bedenkenswert erscheinen.
Ich freue mich, dass viele Änderungsvorschläge im Änderungsantrag der SPD und der GRÜNEN und zum Teil auch im Änderungsantrag der CDU aufgegriffen worden sind. Ich bedanke mich auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die konstruktive und effektive Beratung in den Ausschüssen.
Gerade weil es so konstruktiv war, Herr Dr. Wilke, bedauere ich umso mehr, dass Sie nun dem Gesetzentwurf aufgrund der geschlechtsmäßig paritätisch besetzten Fachkommission nicht zustimmen können; denn auch wenn 95 % der Patienten männlich sind, so ist doch die überwiegende Anzahl der Angehörigen weiblich, und auch die Opfer sind überwiegend weiblich. Das spricht für eine paritätisch besetzte Fachkommission.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diejenigen, deren Erkrankung mit keiner medizinischen Behandlung mehr beizukommen ist, unterstützen wir. So setzt sich die Landesregierung für eine Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ein. Wir haben derzeit acht
die unter Moderation des Landes entstanden sind. Wir werden diesen Moderationsprozess fortführen, und wir unterstützen die Weiterentwicklung der Hospizarbeit;
denn auch wenn das Hospiz- und Palliativberatungsgesetz bereits viele weitere Impulse zur Verbesserung der Hospizarbeit und Palliativversorgung enthält, so sind die regelmäßige Information der Bevölkerung und auch das Anschieben von Versorgungsnetzwerken eine Aufgabe, die ausgebaut werden muss.
Liebe Kollegin Thelen, ich kann Ihre Enttäuschung an der Stelle überhaupt nicht nachvollziehen. Im Regierungsentwurf des Haushaltsplans war eine Aufstockung für die Hospizbewegung im Rahmen der Sterbebegleitung von 140.000 Euro auf 200.000 Euro enthalten. Das heißt, wir haben auch hier nachdrücklich unsere Forderung unterstrichen.
Ich begrüße es nachdrücklich, dass der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz hier noch einmal weitere Ressourcen bereitstellt.
Die ambulante Kinderhospizarbeit bietet auch psychosoziale Unterstützung für Familien, in denen ein Kind aufgrund einer unheilbaren Erkrankung oder Behinderung eine begrenzende Lebenserwartung hat. Wir möchten ermöglichen, dass Kinder bis zuletzt ein für sie lebenswertes Leben führen und in vertrauter Umgebung sterben können.
Dennoch gehört auch ein stationäres Angebot zum Versorgungskonzept, da Kinder mit lebensbegrenzenden Erkrankungen und ihre Familien auch entlastende Zeiten brauchen. Deshalb ist es nur konsequent, die Kinderhospizarbeit weiter auszubauen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.