Insgesamt stehen für das Jahr 2016 für Maßnahmen im Flüchtlingsbereich rund 330 Millionen Euro bereit. Das ist im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 307 Millionen Euro. Trotz dieser enormen Steigerung im Bereich der Fluchtaufnahme, über deren Notwendigkeit fraktionsübergreifend Einigkeit besteht – ich will ein ganz herzliches Dankeschön an alle drei Fraktionen sagen, dass wir uns an der Stelle einig waren, das ist wirklich ganz toll –,
verfolgt die Landesregierung weiterhin den eingeschlagenen Konsolidierungskurs, und darauf sind wir stolz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem zusätzlichen Geld für die Fluchtaufnahme bereiten wir Rheinland-Pfalz auf die Flüchtlinge vor, die 2016 zu uns kommen werden; denn es werden weitere Flüchtlinge kommen. Mit diesem Geld betreiben wir in Rheinland-Pfalz weiterhin eine humanitäre Flüchtlingspolitik.
Unser Ziel ist es nach wie vor, die Flüchtlinge in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen gut unterzubringen. Dafür haben wir innerhalb eines Jahres die Zahl der Plätze von 2.000 im Januar auf 15.000 Plätze, Stand heute, an rund 30 Standorten erhöht. Ich will auch sagen, dass ich sehr, sehr froh bin, dass wir es an zwei Standorten geschafft haben, einen besonderen Bereich zu schaffen, damit die schutzwürdigen Gruppen besonders gut und geschützt untergebracht werden können.
Auf die Unterbringung in Zelten werden wir weitgehend verzichten. Auch das wurde vorhin schon einmal gesagt. Am vergangenen Freitag haben die letzten Flüchtlinge die Zelte von Ingelheim verlassen. Auf dem Hahn werden die Flüchtlinge aus den Zelten in feste Gebäude, in unsere Holzmodulbauten, gehen. Ich will Ihnen auch einmal eine Zahl nennen, damit Sie sehen, dass wir da gut vorankommen. Wir hatten in der vergangenen Woche noch 1.200 Flüchtlinge in Zelten untergebracht. Gestern waren
es noch 860 und heute sind es 492. Ich glaube, das zeigt, dass wir an dieser Stelle auf einem sehr, sehr guten Weg sind.
Unser Ziel ist es natürlich, dass wir die Menschen gut unterbringen, die Menschen gut medizinisch betreut sind, sie sozial betreut sind und vor allen Dingen, dass wir ihnen so früh wie möglich Zugang zu Integrationsangeboten ermöglichen; denn die große Aufgabe nach der Aufnahme und Unterbringung ist die Integration der Flüchtlinge. Daher haben wir als Land ein eigenes Integrationskonzept für Flüchtlinge vorgelegt und dies auf unserer Landesintegrationskonferenz auch vorgestellt. Dieses Konzept enthält viele zentrale Handlungsfelder, wie zum Beispiel die Bildung, die Arbeit oder auch die Gesundheit.
Die Sprache, das wissen wir alle – wir haben hier in dieser Runde und in den Ausschüssen schon sehr häufig darüber gesprochen –, ist der Schlüssel zu allem. Daher kommt dem Angebot an Sprachkursen eine besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung hat bereits in 2014 die sogenannten WIR-Kurse speziell für Flüchtlinge gestartet. WIR steht für Willkommen in Rheinland-Pfalz. Die Zahl der Kurse werden wir im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2014 verdreifachen. Daneben fördert das Land auch allgemeine Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten, die auch den Flüchtlingen offenstehen. Auch hier konnten wir die Bewilligungen in 2014 mit 162 Kursen und in 2015 mit 277 Kursen erhöhen. Für 2016 erwarten wir noch einmal einen starken Anstieg. Das Antragsverfahren dazu läuft noch.
Ich will auch sagen, weil das heute auch schon im Kontext gefallen ist, dass für uns die Volkshochschulen an dieser Stelle ganz starke und ganz verlässliche Kooperationspartner sind.
Es ist auch noch gut, dass der Bund versprochen hat und es auch tut, die Integrationskurse zum einen für die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu öffnen, aber sie auch zu vielfachen. Auch das ist wichtig, das ist notwendig, und auch das wird helfen.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Kommunen, bei den Kirchen und den ehrenamtlichen Initiativen, die ebenfalls Sprachkursangebote ins Leben gerufen haben. Auch das hilft.
Neben der Sprache sind für die Flüchtlinge aber auch die soziale Beratung und die psychosoziale Betreuung wichtig. Wir haben bei den Migrationsfachdiensten im Jahr 2015 zehn zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen. Wir werden im Jahr 2016 weitere 14 Vollzeitstellen bei den Migrationsfachdiensten einrichten.
Im Bereich der psychosozialen Betreuung haben wir in diesem Jahr einen großen Schritt nach vorne gemacht. Hier steht das Land Rheinland-Pfalz bundesweit sehr gut da. Wir haben zwei neue Traumazentren für die Flüchtlinge eingerichtet. Damit fördern wir nun insgesamt fünf solcher
Zusätzlich haben wir eine Koordinierungsstelle in diesem Bereich gestartet. Sie koordiniert die Zentren mit der Regelversorgung und entwickelt in Zusammenarbeit mit der Landestherapeutenkammer und dem Gesundheitsministerium Qualifikationen und Weiterbildungen in diesem Bereich. Mit den Geldern des Haushalts 2016 sichern wir unseren bundesweit hohen Standard ab.
Das sind alles herausragende Beispiele für unsere humanitäre Flüchtlingspolitik und Integrationspolitik in RheinlandPfalz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Kommunen bei der Aufnahme und Integration der Flüchtlinge noch stärker zu unterstützen, ändern wir das Landesaufnahmegesetz. Die Landesregierung ist sich sehr wohl bewusst, dass der sprunghafte Anstieg der Flüchtlingszahlen auch für die Kommunen eine besonders große Herausforderung bedeutet. Daher sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes eine erhebliche und angemessene finanzielle Besserstellung der Kommunen vor. Sie sehen, das Land steht an der Seite der Kommunen.
Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden gemeinsame Eckpunkte erarbeitet, die die Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf bilden. Konkret leistet das Land ab 1. Januar 2016 ab Verteilung in die Kommune eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Flüchtling, bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeht. Damit erhöht sich die Erstattungspauschale von 513 Euro um zusätzliche 335 Euro. Das ist eine stattliche Erhöhung.
Zusätzlich verteilt das Land auf die Kommunen ab 2016 jährlich weitere 35 Millionen Euro pauschal, die insbesondere der Unterbringung und Versorgung von asylbegehrenden und geduldeten Ausländern dienen. Noch aus diesem Haushalt – das wurde auch schon erwähnt – erhalten die Kommunen vom Land weitere 68 Millionen Euro für die Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingen. Davon werden 44 Millionen Euro als Abschlag für 2016 und 24 Millionen Euro noch einmal als pauschaler Betrag für die Beteiligung an den Aufwendungen im Jahr 2015 geleistet. Dies versteht sich als gerechte Anerkennung der Flüchtlingskosten für die Kommunen im Zuge der unvorhergesehenen Entwicklungen in diesem Jahr. Sie sehen, das Land steht zu den Kommunen.
Ich will den Kommunen an dieser Stelle Danke sagen. Ein ganz herzliches Dankeschön für ihr großes Engagement! Ich danke aber auch den Verbänden, dem Roten Kreuz, den Maltesern, der Liga der Wohlfahrtsverbände, den Kirchen, aber vor allen Dingen auch den Bürgerinnen und Bürgern für ihr großartiges Engagement. Vielen herzlichen Dank an Sie alle!
halt 2016 meines Ministeriums stellt außerdem sicher, dass Rheinland-Pfalz im Kitabereich zum Wohle der Kinder und zum Wohle der Eltern weiter in der Spitzengruppe der Länder bleibt. Unser Ziel ist es, den Kitabereich sowohl was die Quantität, aber vor allen Dingen auch was die Qualität angeht, weiterzuentwickeln.
Unser Ziel ist es, auch die Beitragsfreiheit für die Familien in Rheinland-Pfalz zu sichern. Die Beitragsfreiheit – wir haben heute schon viel darüber gehört – sorgt für gleiche Teilhabechancen für Kinder. Die Beitragsfreiheit sorgt für Bildung von Anfang an für alle Kinder, und die Beitragsfreiheit ermöglicht den Kindern den ersten Schritt in eine gute Zukunft. Wir sind in Rheinland-Pfalz stolz, dass bei uns die Kita-Besuchsquoten im Bundesvergleich sehr hoch sind, auch bei den Kindern mit Migrationshintergrund. Auch das ist ein Verdienst der Beitragsfreiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben in Rheinland-Pfalz inzwischen eine U3Versorgungsquote von 44,2 % erreicht. Im Vergleich zu 2010 hat sich diese Quote damit mehr als verdoppelt, und im Haushalt 2016 stehen rund 600 Millionen Euro für den Kita-Bereich bereit. Damit wird die Landesregierung auch künftig den flächendeckenden Ausbau der Kitas fördern und eine gute Qualität des Betreuungsangebots sichern und ausbauen.
Auch hier stehen wir an der Seite der Träger und der Kommunen. Diese haben wir auch von der Erhöhung unserer Förderpauschalen für Kita-Baumaßnahmen profitieren lassen. Hier haben wir die Pauschalen um 22,5 % angehoben, um die Baukostensteigerung in der Förderung abzubilden. Ich bin sehr stolz darauf, dass der Anteil der Ganztagsplätze stark gestiegen ist. Waren 2010 noch rund 39 % der Plätze Ganztagsplätze, so sind es in diesem Jahr bereits 66,5 %, und das ist eine Zahl, die sich sehen lassen kann; denn jeder Ganztagsplatz hilft Eltern in Rheinland-Pfalz Familie und Beruf zu vereinbaren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Um die Qualität unserer Kindertagesstätten zu sichern und weiterzuentwickeln, stehen den Kitas für 2016 rund 5,2 Millionen Euro bereit für Fortbildung und Fachberatungen. Wir wissen, dass die Kita-Fachkräfte hervorragende Arbeit leisten und wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.
Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf in der Kita durch das Angebot von zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen und Übergangsmaßnahmen. Dieses Angebot statten wir in 2016 mit 7 Millionen Euro aus. Das ist eine satte Erhöhung von 800.000 Euro gegenüber diesem Jahr. Ich glaube, auch das ist eine Zahl, die sich sehen lassen kann.
Daneben sind die rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten mit den interkulturellen Fachkräften hervorragend aufgestellt, um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern, und auch die Unterstützung durch die interkulturellen Fachkräfte wollen wir gemeinsam mit den Trägern von Kin
Durch die Gründung des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühen Kindheit Rheinland-Pfalz an der Hochschule Koblenz entwickeln wir die pädagogische Qualität unserer Kitas weiter. Dieses neue Qualitätsinstitut geht zum 1. Januar 2016 an den Start und wird dem Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle Familien wollen wir außerdem in allen Landkreisen und kreisfreien Städten sogenannte Familienbegleiter installieren, die den Familien bei allen Fragen im familiären Bereich zur Seite stehen und Alltagshilfe leisten; denn wir wollen die Familien stärken.
Ich will an dieser Stelle auf das reagieren, was Frau KohnleGros vorhin gesagt hat. Ich habe die Zahlen noch einmal verifizieren lassen, weil uns die Familien sehr am Herzen liegen.
Wir haben im Jahr 2015 rund 500.000 Euro, also eine halbe Million, für die Familienfreizeiten ausgegeben. Wir haben für das nächste Jahr an die 700.000 Euro für die Familienfreizeiten in den Haushalt eingestellt. Wir haben in diesem Jahr die Ferienfreizeiten vor Ort für die Kinder mit 300.000 Euro in diesem Jahr veranschlagt und auch verbraucht, und im nächsten Jahr stehen sie auch wiederum drin, und wir haben auch in diesem Jahr – das will ich auch noch einmal sagen – die Stiftung Familie in Not besonders unterstützt, damit wir im gleichen Umfang wie in den letzten Jahren Bundes- und Landesgelder gerade für die Familien in Not zur Verfügung stellen können.
Daran sehen Sie, dass wir an der Seite der Familien stehen und uns die Familien ganz besonders am Herzen liegen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will in dieser Rede auch auf das Landesgleichstellungsgesetz eingehen. Ich freue mich sehr, und ich bin wirklich stolz, dass wir es schaffen, in dieser Legislaturperiode das Landesgleichstellungsgesetz zu novellieren. Es ist aus dem Jahre 1995, und heute nach 20 Jahren werden wir es novellieren. Darüber bin ich sehr, sehr froh.
Der öffentliche Dienst des Landes muss ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein, damit er im Wettbewerb um die begabtesten Köpfe bestehen kann. Wir wissen, dass es immer noch Bereiche gibt, in denen Handlungsbedarf besteht. Wir verbessern mit dem novellierten LGG zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und zwar für Frauen und für Männer. Wir wollen auch dafür sorgen, dass der Frauenanteil in Führungsfunktionen höher wird. Der Gesetzentwurf stärkt außerdem die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen vor Ort.
Mir war es wichtig, schon früh das Gespräch mit den Gleichstellungsbeauftragten zu suchen. Sie kennen die Probleme vor Ort und die Schwachstellen bei der Umsetzung des Gesetzes. Wir haben nicht nur viele Forderungen der Gleichstellungsbeauftragten aufgegriffen, wir haben
auch Sanktionen im Zusammenhang mit den Gleichstellungsplänen und der Gremiumbesetzung festgeschrieben.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei all den engagierten Gleichstellungsbeauftragten, den interessierten Frauen und den Frauenverbänden, den Expertinnen und Experten, die uns hier mit viel konstruktiver Kritik, aber auch mit viel Lob unterstützt haben, ganz herzlich bedanken. Wir konnten viele Forderungen einbringen, und sie finden sich in unserem Gesetzentwurf wieder.