Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

So viel dazu, dass man in einer ehrlichen Haushaltsdebatte den Zahlen zum Durchbruch verhelfen muss.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, dieser neue Haushalt, der heute zur Beratung vorliegt und über den wir morgen abstimmen, wäre nur dann ein glaubwürdiger Einstieg auf dem Weg zur tatsächlichen Schuldenbremse, wenn er sich von den Mechanismen und den Instrumenten der alten Schuldenpolitik verabschieden würde.

Genau das tut er aber nicht. Er bleibt altem Denken und altem Handeln verhaftet. Das, was an Konsolidierung daherkommt, ist zunächst einmal nichts anders als eine Erhöhung der Steuern und Abgaben. Das ist sehr phantasievoll. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Hering, SPD)

Das ist das Drehen an der Einnahmeschraube. Die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes bringt jedes Jahr fast 100 Millionen Euro.

(Zuruf des Abg. Hering, SPD)

Da Sie so vollmundig Ihre Konsolidierungspolitik gelobt haben, will ich Ihnen sagen, wie Sie das, was Sie Konsolidierungspolitik nennen, finanzieren. Durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer erzielen Sie Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro, ohne die Kommunen daran zu beteiligen, obwohl die Kommunen durch ihre Infrastrukturpolitik erheblich am Aufkommen der Grunderwerbsteuer beteiligt sind und dazu wesentliche Anteile leisten; denn ohne die Infrastrukturpolitik würden keine Grundstücke gekauft.

Der Wassercent, über den schon gesprochen worden ist, macht jährlich 20 Millionen Euro aus.

Meine Damen und Herren, was an Konsolidierung alter Art daherkommt, ist das Abdrücken der Finanzprobleme auf die Kommunen. Das ist auch eine lang geübte Praxis dieser Landesregierung. Die Quittung für diese Politik hat Ihnen der Landesverfassungsgerichtshof jetzt auf den Tisch geknallt.

Sie drücken die Finanzprobleme etwa durch die Nichtbeteiligung an der Grunderwerbsteuer auf die Kommunen ab – das habe ich schon genannt –, etwa durch die gelockerte Zweckbindung der Feuerschutzsteuer. Was in Zukunft bei den Kommunen fehlt, müssen die Gemeinden selbst bezahlen. Sie müssen es zum großen Teil im Brand- und Katastrophenschutz ohnehin schon seit Jahren vorfinanzieren.

Dann kommen wir zur Handhabung der kreativen Finanzierungsinstrumente in diesem Haushalt. Auch da bleibt alles beim Alten. Die Landesregierung hatte zugesagt, mit diesem Doppelhaushalt eine klare Regelung für die Handhabung des Liquiditätspools vorzulegen. Das ist nicht geschehen.

(Ramsauer, SPD: Das ist doch ein Witz! – Zuruf des Abg. Schreiner, CDU – Wansch, SPD: Was erzählen Sie für einen Mist? – Bracht, CDU: Seid ihr euch einig mit dem Rechnungshof? Also nicht! – Unruhe im Hause)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bitte keine persönlichen Unterhaltungen von links nach rechts oder von rechts nach links. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Weiland, bitte schön.

Meine Damen und Herren, es ist doch ganz einfach. Man braucht sich doch gar nicht aufzuregen. Ich stelle doch nur Fakten fest. In den parlamentarischen Gremien liegt dem Parlament kein Vorschlag zur Gestaltung und rechtlich einwandfreien Ausgestaltung des Liquiditätspools vor.

(Beifall der CDU – Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unwahrheit!)

Dann stellt sich Herr Hering an das Rednerpult, ohne sich vorher beim Finanzminister informiert zu haben – ich meine, das passiert einem schon einmal –, und beschimpft die Opposition, sie habe sich dazu noch nicht geäußert.

(Ramsauer, SPD: Das ist doch Blödsinn!)

Herr Hering, überhaupt war auffällig, dass Sie richtig aus sich herausgegangen sind, als Sie die alten kreativen Finanzierungs- und Schuldenmachinstrumente dieser Landesregierung dargestellt und verteidigt haben. Das war einmal der schon genannte Liquiditätspool.

Herr Kühl, hier warten wir auf Ihre Vorschläge. Sie brauchen nicht böse zu sein. Liefern Sie sie einfach an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dann können wir sie beraten.

(Staatsminister Dr. Kühl: Die haben Sie doch schon bekommen! Er hat sie doch schon! Sie sollen Ihre Post lesen und nicht wegwerfen!)

Im Übrigen warten wir noch auf Ihre Auswertung der Anhörung zum Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Landesverfassung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Wir sind einmal gespannt, wie Sie Ihren unzureichenden Gesetzentwurf noch verändern, bevor wir ihn weiter beraten.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, wir fordern für den Liquiditätspool eine klare Regelung auf der Grundlage der Kriterien, die der Rechnungshof eindeutig formuliert hat, damit das klar ist. Was den Pensionsfonds betrifft, hat der Ministerpräsident in einer Kurzvorlesung versucht, uns das zu erklären. Ich hatte nicht den Eindruck, dass er umfassend und richtig informiert war.

(Beifall bei der CDU)

Das wird sich aber klären lassen. Auch hier – das muss ich sagen – vertraue ich im Zweifelsfall eher den Darstellungen des Rechnungshofs als den Darstellungen eines Mitglieds der Landesregierung. Es tut mir leid, wenn ich das in dieser Deutlichkeit sagen muss.

(Beifall bei der CDU)

Was den Pensionsfonds betrifft, hatte der Landesrechnungshof bereits 2011 festgestellt, dass durch die Qualifizierung der Zuführungen als Darlehen, also als eigenfi

nanzierte Investitionen, die Möglichkeit eröffnet wird, in Höhe der Zuführungen zusätzlich Kredite aufzunehmen, wodurch – jetzt kommt es – die Bedeutung des Pensionsfonds für die Haushaltsdisziplin verloren geht.

Das galt insofern schon für die alte Schuldenregel. Aber auch bei der neuen Schuldenregel ergibt sich die zulässige Schuldenaufnahme im Wesentlichen durch die Zuführungen an den Pensionsfonds. Es ändert sich also nichts.

Das führt dann paradoxerweise dazu, dass auch 2020, wenn keine Neuverschuldung mehr erlaubt ist, genau oder fast genau in Höhe der dann notwendigen Zuführungen zum Pensionsfonds weiterhin Schulden gemacht werden dürfen. Also Schuldenmachen plus Schuldenbremse ist gleich Konsolidierung bei dieser Landesregierung.

Ich hatte diesen Zusammenhang bereits in der ersten Lesung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung vorgerechnet. Damals bin ich bei der Landesregierung auf Unverständnis gestoßen. Der Rechnungshof hat es jetzt noch einmal detailliert bestätigt.

Herr Finanzminister, vielleicht lesen Sie es im Bericht des Rechnungshofs 2012 einmal auf der Seite 26 nach. Darin wird eindeutig dargestellt, einmal unterstellt, es gelingt bis 2020, das strukturelle Defizit von mehr als 1,6 Milliarden Euro vollständig abzubauen – das gelingt im Übrigen nur, das sage ich in Klammern dazu, wenn wir spätestens 2016 die Regierung übernehmen, sonst gelingt es nicht; das hat wieder etwas mit den Köpfen zu tun –, dass nach der eigenen Langfristprojektion der Landesregierung – Herr Minister, nachzulesen in Ihrem Finanzplan – neue Schulden erforderlich sein werden.

Zur Deckung der Zuführungen an den Pensionsfonds im Wesentlichen, zur Deckung von Zinsausgaben und zur Deckung von Ausgaben der Landesbetriebe werden dann im Jahr 2020, wenn eigentlich ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden sollte, neue Kreditaufnahmen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro notwendig werden. Wo bleibt da die Schuldengrenze?

Böse Zungen behaupten schon jetzt – ich will mich dem noch nicht anschließen, soweit bin ich nicht –, die Landesregierung bereite bereits mit diesem Doppelhaushalt und mit ihrer Langfristplanung sowie mit der Beibehaltung der kreativen Finanzierungsinstrumente, wie dem Pensionsfonds, schon jetzt das Unterlaufen der Schuldengrenze in 2020 vor. Darauf werden wir ein Augenmerk haben müssen.

(Beifall bei der CDU – Staatsminister Dr. Kühl: Wer sind denn diese bösen Zungen?)

Das sind die sachverständigen Leute, die zu mir in die Sprechstunde kommen.

(Ministerpräsident Beck: Das sind böse Zungen? So Leute würde ich nicht empfangen!)

Herr Ministerpräsident, man hat nicht immer die Wahl, weil man das immer erst im Nachhinein weiß, was die sagen.

(Ministerpräsident Beck: Wenn man weiß, dass das böse Zungen sind, würde ich sie nicht zitieren! Wenn ich sie als böse Zungen erkannt habe, zitiere ich sie nicht öffentlich!)

Es sei denn, Sie sortieren vor Ihrer Sprechstunde die Leute schon aus. Das weiß ich aber nicht.

Der Pensionsfonds oder besser das, was Sie daraus gemacht haben, erfüllt weder das Ziel der Transparenz noch das Ziel der Vorsorge. Sein wesentlicher Effekt liegt darin, dass Beamtenpensionen durch zusätzliche Kredite finanziert werden können.

Er ist insofern ein Durchlauferhitzer für Kredite und Schulden.

Die Einbindung des Fonds in die Maßnahmen zur Optimierung des Wohnungsbauvermögens und dessen Weiterveräußerung unter Beteiligung der sogenannten PLP-Management GmbH & Co. KG mit einem Briefkasten in Koblenz, dieses Geschäft mit dem Pensionsfonds atmet in der Tat den Geist der außer Kontrolle geratenen Finanzwelt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Zur Sicherheit der Beamtenversorgung trägt es jedenfalls nichts bei. Ich kann Sie deshalb an dieser Stelle nur auffordern, beenden Sie endlich die „Beamtenversorgungslüge“ im Zusammenhang mit diesem Pensionsfonds.

(Beifall bei der CDU)

Legen Sie den Pensionsfonds auf Eis, bis wir die Ziele des Artikels 117 erreicht haben. Dann können wir damit auf solider Grundlage neu anfangen. Das ändert bis dahin – das wissen sie ganz genau – an der Sicherheit der Beamtenversorgung rein gar nichts; denn bisher werden mit Ausnahme von ganz wenigen Ausnahmefällen – – – Das sind die Ausnahmefälle von Beamten der Landesregierung, von Beamten im Landesdienst, die 1996 dort ihren Dienst aufgenommen haben und für die zwischenzeitlich aus welchen Gründen auch immer der Ruhestandsfall eingetreten ist. Mit Ausnahme dieser ganz wenigen Fälle bekommt im Augenblick aus diesem Pensionsfonds noch kein Ruheständler seine Pension. Das muss hier einmal gesagt werden. Dann stellt sich die Vorsitzende der SPD-Fraktion hin – – –

(Ministerpräsident Beck: Das ist der Effekt von Vorsorge!)

Herr Ministerpräsident.

(Ministerpräsident Beck: Das ist der Effekt von Vorsorge!)

Das ist nicht der Effekt von Vorsorge;