Ihre Strategie ist, die Dinge der Regierung schlechtzureden und zu allem Nein sagen. Ich finde, das ist keine gute Strategie, Herr Dr. Weiland.
Es ist nur dann eine Strategie, wenn man Alternativen hat und diese liefern kann. Aber beim Liefern hat Ihre Fraktion Röslersche Qualitäten. Sie liefern nichts.
Ich sage Ihnen, Opportunismus ist ein schlechter politischer Ratgeber, den kann man sich eigentlich nur dann leisten, wenn man nicht glaubt, in absehbarer Zukunft politische Verantwortung tragen zu müssen. Vielleicht haben Sie da eine vernünftige Selbsteinschätzung.
Es wäre schöner, Sie würden Verantwortung übernehmen. Ich habe den Eindruck, damit tun Sie sich ein bisschen schwer.
Frau Klöckner, Sie haben am Anfang dieser Debatte eingefordert, dass man die Dinge stärker miteinander tut. Wir haben bei einigen Dingen vereinbart, sie miteinander zu machen. Dazu gehört die Schuldenbremse. Als wir sie in die Verfassung geschrieben haben, haben wir einen Konsens gefunden. Bis dahin war es ein schweres Ringen.
Frau Klöckner, jetzt stellen Sie sich gestern hierhin und werfen dem Ministerpräsidenten und mir vor, wir würden die Ausnahmeregelungen so auslegen, wie es uns passt.
Frau Klöckner, die Ausnahmeregelungen stehen in der Verfassung. Die Verfassung passt dem Ministerpräsidenten und mir, aber wir machen nichts anderes, als uns an die Verfassung zu halten. Sie haben dieser Verfassungsänderung zugestimmt, Sie nicht als Person, aber viele Ihrer heutigen Fraktionskollegen.
Im Übrigen ist es erstaunlich, Frau Klöckner, wo Sie Ihren Beweis herholen. Dieser Aspekt der Verfassungsregelung, kann frühestens im Jahr 2020 in Kraft treten, weil er ein Aspekt ist, der erst nach der Übergangsregelung greift. Man muss sich das anschauen. Das ist nicht so, weil wir das wollen, sondern weil das logisch immanent im Rahmen der Schuldenbremse aus der Herleitung des Grundgesetzes so ist. Das ist vielleicht mit zu viel Mühsal verbunden.
Wir hatten darüber geredet, ob es uns vielleicht gelingen könnte, das sogenannte Ausführungsgesetz, das 117erGesetz, gemeinsam zu verabschieden. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir das tun können. Ein Konsens wäre wünschenswert, weil die Auslegung der Verfassung an dieser Stelle einen breiten Konsens abdecken sollte.
Sie haben gemeinsam mit den anderen Fraktionen dafür eine Anhörung beantragt. Das ist sicherlich vernünftig.
Danach haben Sie wieder Ihren politischen Dauerbrenner, den Pensionsfonds, entdeckt. Sie versuchen jetzt krampfhaft, Argumente dafür zu finden, dass dieser Pensionsfonds bei der Umsetzung nicht der verfassungsmäßigen Schuldenbremse entspricht. Es sind sehr viele Sachverständige zur Anhörung geholt worden. Auf Ihren besonderen Wunsch ist auch der Präsident des Rechnungshofs dazugeholt worden. Im Vorfeld habe ich mir alle Stellungnahmen durchgelesen. Ich konnte leider nicht an der Anhörung teilnehmen. Ich habe gestern etwas unvorsichtig mit Herrn Dr. Weiland gesprochen, als er mir sagte, das mit dem Pensionsfonds würde nicht funktionieren, dass das eine finanzielle Transaktion ist, weil sich das offensichtlich aus der Anhörung so ergeben hätte oder es der Rechnungshof so gesagt hätte. Ich habe immer dazwischengerufen, sie müssen lesen.
Ich habe gedacht, gut, ich lese das Protokoll nach. Ich hatte nicht viel Freude dabei, von gestern auf heute das Protokoll über die Anhörung nachzulesen. Ich habe keinen Satz gefunden, in dem einer sagt, dass die Pensionsfondszahlungen keine strukturellen Einnahmen, keine finanziellen Transaktionen seien.
Wenn dem so ist, dann spricht gar nichts dagegen, dass Sie dem Gesetz zustimmen. Warum stellen Sie sich hierher und erzählen etwas anderes?
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Weiland, CDU: Sie werfen mir etwas vor, was ich gar nicht gesagt habe!)
Herr Steinbach hat es Ihnen eben schon gesagt. Ich habe gesagt, man kann einmal einen schlechten Tag haben. Sie haben sich gestern hier hingestellt und gesagt, die Regierung hätte zugesagt, dass sie Ihre Vorstellungen dem Parlament übermittelt, wie sie sich die neuen Vorschriften für den neuen Liquiditätspool vorstellt, und hätte bis heute nicht geliefert.
(Dr. Weiland, CDU: Ja, selbstverständlich! – Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit hat er Probleme!)
Am 7. Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe stattgefunden, an der die haushaltspolitischen Sprecher und der Staatssekretär aus dem Finanzministerium teilgenommen haben. Auf Ihren besonderen Wunsch hat auch der Rechnungshof teilgenommen. Man hat sich auf die Bremer Regelung verständigt und gesagt, dass man das heranziehen will, weil man vonseiten des Rechnungshofes, auch von der Opposition, ich glaube, auch von den anderen Fraktionen, diese Regelung als vernünftig erachtet hat. Diese hat wohl auch zu diesem Termin vorgelegen. Man hat die Regierung gebeten zu sagen, wie sie sich eine Umsetzung der Bremer Regelung für Rheinland-Pfalz vorstellen könnte.
Es gibt ein Schreiben des Staatssekretärs vom 13. Dezember, glaube ich, an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses. Das ist an alle Mitglieder dieser Arbeitsgruppe weitergeleitet worden, auch an Herrn Schreiner. Vielleicht ist das in der flachen Hierarchie, die Herr Schreiner vorhin eingefordert hat, verschüttet gegangen.
Am 17. Dezember hat eine neue Sitzung der Arbeitsgruppe stattgefunden. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass ein weitgehender Konsens besteht und nur noch Ihre Fraktion an einer kleinen Stelle, die meines Erachtens unverfänglich und harmlos ist, nämlich der Zwischenfinanzierung von Baumaßnahmen bzw. Investitionsmaßnahmen, deren Endfinanzierung schon feststeht, ein Votum des Rechnungshofs einfordert, das noch aussteht.
(Schreiner, CDU: Sie wissen, dass Sie die Unwahr- heit sagen! – Dr. Weiland, CDU: Völlig zu Recht, weil im Haushaltsgesetz – – –)
Ich glaube, es gilt das, was Herr Steinbach gesagt hat. Die Regierung hat die verfassungsmäßige Pflicht, dass die Dinge wirtschaftlich gehandhabt werden. Dafür hat sie einen Vorschlag vorgelegt.
Lieber Herr Dr. Weiland, an dieser Stelle hilft Ihnen der Rechnungshof nicht weiter. Politische Entscheidungen als solche unterliegen nicht der Prüfung des Rechnungshofes. Das können Sie in jedem Kommentar nachlesen.