1.1 Stellenwert des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz. Der aus Sicht des Datenschutzbeauftragten hohe Stellenwert des Datenschutzes in diesem Haus wird darin ausgeführt, auch die erfreulicherweise gute Zusammenarbeit mit den Behörden des Landes.
1.2 lautet nicht der Stellenwert des Datenschutzes im Bund oder in Europa, sondern der Stellenwert des Datenschutzes im Internet. So hat sich das verändert.
Daran lässt sich ablesen, wie sich Datenschutz verändert, wohin sich der Blick wendet, nämlich nicht auf das Land und die Gesetzgebung oder die Behörden des Landes oder des Bundes, sondern weit über die Grenzen des Landes hinaus.
Meine Damen und Herren, natürlich – auch das ist in dem vorliegenden Bericht sehr gut nachzulesen – ist die Sensibilität des Staates einerseits und der Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Firmen andererseits für das Thema „Datenschutz“ in den letzten 25 bis 30 Jahren über die letzten 22 Berichte hinweg deutlich gewachsen, und auch dies ist sicherlich hierzulande ein Thema. Herr Kollege Pörksen, trotzdem – damit wollte ich auf Ihre Eröffnungsrede zurückkommen – haben Sie mit Ihrer Aussage, die Sie damals getroffen haben, dass wir dem gläsernen Bürger näher seien als jemals zuvor, recht.
Es ist nämlich vielmehr so, dass es nicht um die staatlichen Eingriffe in diesem Bereich geht, sondern dass eine wachsende Zahl von Menschen jeden Alters trotz der Sensibilität offenbar wenig Probleme damit hat, freiwillig eine Menge persönlicher Daten von sich preiszugeben und somit Datenspuren zu hinterlassen – mehr oder weniger freiwillig, mehr oder weniger öffentlich, je nach Anwendung, um die es geht. Auch ich gestehe zu, dass ich mit einigen der im Bericht kritisierten Anwendungen weniger Probleme habe, dass ich Facebook nutze wie viele andere junge Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause auch. Möglicherweise ist dies auch eine Generationenfrage.
Von daher halte ich es – trotz aller berechtigter Kritik und trotz aller Probleme, auf die wir gerade dann, wenn wir junge Besuchergruppen in unserem Haus haben, immer wieder hinweisen müssen, dass diese Anwendungen eben nicht freundlich und nicht umsonst sind, dass sie Daten von uns wollen – für etwas lebensfremd, einen Verzicht auf die Präsenz von Behörden in sozialen Netzwerken zu fordern. Dies ist nicht mehr als Symbolpolitik. Das kann man machen, aber bewegen wird es wenig. Man wird sich aus einem wichtigen Raum verabschieden.
An dieser Stelle ist vielmehr auf die Forderung der Enquete-Kommission „Verantwortung in der digitalen Welt“ aus der letzten Wahlperiode zu verweisen, wie es auch der LfD tut, nämlich auf die Vermittlung von Medien- und Datenkompetenz. Daneben empfehle ich jedem in diesem Haus, sich diese Teile des Datenschutzberichts einmal in einer ruhigen Minute anzusehen. Es sind schon sehr spannende Entwicklungen, die sich im Bereich Web 2.0 vollziehen und die nicht nur die Arbeit der Datenschützer, sondern auch unsere Arbeit im Landtag in den nächsten Jahren begleiten werden.
Meine Damen und Herren, beispielhaft nenne ich die Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes, das vor dem geschilderten Hintergrund natürlich nicht vor Landes- und auch nicht vor Staatengrenzen Halt machen kann. Herr Kollege Pörksen hat schon auf die Entwicklung im europäischen Kontext hingewiesen. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass sich die Europäische Kommission mit der Fortschreibung ihrer Datenschutzrichtlinien, in diesem Fall der DatenschutzGrundrechteverordnung, diesem Thema angenommen hat. Es geht nämlich um die Gewährung hoher Standards auch in anderen Ländern und um eine Stärkung von Auskunfts- und Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger.
Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, ebenso wie der digitale Radiergummi, auch wenn er nicht so einfach zu haben ist, wie sich das so mancher in Brüssel vorstellt.
Was allerdings nicht passt, ist der gewählte Verordnungsweg; denn der Datenschutz in Europa würde dadurch nivelliert werden. Unser hohes Datenschutzniveau würde höchstwahrscheinlich in weiten Teilen abgesenkt werden, und daher ist es richtig, dass der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge auch mit Unterstützung dieser Landesregierung erhoben hat.
Ich komme vom Web 2.0 noch einmal zurück nach Rheinland-Pfalz. Vieles in diesem Bericht ist bereits angesprochen worden. Auch wenn die großen Datenskandale darin nicht zu erkennen sind und dankenswerterweise in den letzten Jahren ausgeblieben sind, gibt es doch einige Punkte, die schlaglichtartig aufzugreifen sind. Zu nennen ist zum einen die Debatte um sogenannte Staats-Trojaner, die es bundesweit gab. Diese Staats-Trojaner kamen 2010 auch in Rheinland-Pfalz zum Einsatz. Sie alle kennen die Debatte und auch die Schwierigkeiten in rechtlicher und technischer Hinsicht.
Sie alle kennen die Ansicht des LfD, dass für den weiteren Einsatz die rechtlichen und technischen Anforderungen geklärt sein müssen. Dieser Auffassung kann man aus Datenschutzsicht nur beipflichten.
Ein weiterer Punkt, der auffällig ist und der auch in den letzten Wochen für Aufmerksamkeit gesorgt hat, ist der Einsatz sogenannter stiller SMS durch die Polizei im Land. Neben der aus datenschutzrechtlicher Sicht berechtigten Frage nach der Rechtsgrundlage verwundert insbesondere die hohe Anzahl dieser stillen SMS. Herr Innenminister Lewentz hat im Innenausschuss öffentlich die Zahl 126.000 genannt, wohlgemerkt, in zehn Monaten. Da es die stille SMS schon vorher gab und auch noch nachher gab, kommt man leicht auf eine Zahl von mehreren Hunderttausend SMS, die zur Aufenthaltsfeststellung verschickt wurden. Dies betrifft natürlich nicht Hunderttausend Fälle, aber doch mehrere Hunderttausend SMS, und dies ist beachtlich und bedarf auch weiterer Aufklärung. In der Datenschutzkommission sollte dieses Thema noch einmal vertieft werden.
Gerügt wurde die Landesregierung weiterhin für eine Datenpanne, die sich rund um vertrauliche Daten und Informationen zum Thema „Nürburgring“ ereigneten. Dies war wohl wirklich eine Panne, die auch den sonstigen Auskunftsgepflogenheiten der Landesregierung zu diesem Thema nicht entspricht und nun auch abgestellt ist. Dafür ist die Landesregierung zu Recht gerügt worden, aber das Thema ist nun auch erledigt.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen Hinweis, der den Datenschutzbeauftragten selbst betrifft. Dieser hat selbst mit einer Abfrage bei 1.500 rheinlandpfälzischen Unternehmen kräftig Datenmaterial gesammelt und ist dafür in die Kritik geraten. Gegen den Duktus eines Artikels in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ hat sich der LfD meines Erachtens zu Recht gewehrt und sich dagegen verwahrt. Dieser Artikel war vom Ton her nicht in Ordnung. Aber, mit Verlaub, Herr Wagner, ich sehe das auch etwas anders als der Kollege Pörksen, es ist schon ein wenig drollig, wenn vor diesem Hintergrund im Datenschutzbericht zu lesen ist, dass die Betriebe möglicherweise deshalb in der Abfrage, die der Datenschutzbeauftragte durchgeführt hat, kein Interesse an einer weiteren Beratung hatten, weil sie die Befürchtung hatten, sie könnten kontrolliert werden. – Genauso ist es darin ausgeführt. Dies erinnert neben einer wertvollen Erkenntnis durch die Datensammlung schon wieder ein wenig an die Ursprünge des Datenschutzrechts und an den ersten Bericht aus dem Jahr 1974, das man nicht zu viele Daten sammeln sollte und erst am Ende schauen sollte, was dabei herauskommt. Herr Wagner, dies tut dem Lob für Ihre Arbeit und für die Arbeit Ihrer Mitarbeiter aber keinen Abbruch.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner oder ihrer Daten bestimmen können. Das ist der Anspruch, der in der Landeverfassung verankert ist. Am vorliegenden Bericht wird deutlich, wie viel Arbeit dahinter steckt, wenn man sich diesem Grundsatz verpflichtet fühlt.
Es ist mir wichtig, dass wir dieses wichtige und hochaktuelle Thema durch eine Aussprache im Plenum würdigen. Bei den vielen Bereichen, die sich rasant entwickeln, bei denen die technische Entwicklung rasant voranschreitet, ist zu vermuten, dass Sie wahrlich eine Sisyphusarbeit leisten müssen, Herr Wagner, da sich die technischen Möglichkeiten – ich nenne nur das Stichwort „Cloud Computing“ – ständig ändern und Ihre Arbeit längst von den Kontrollbefugnissen über eine Vernetzung mit sektorspezifischen Datenschutzbeauftragten und anderen öffentlichen Stellen längst hin zur Aufklärungs- und Bildungsarbeit herangewachsen ist. Diese Aufklärungs- und Bildungsarbeit ist besonders nötig; denken wir doch nur einmal daran, wie wir selbst teilweise im Internet mit unseren persönlichen Daten umgehen. Ich frage einmal in die Runde: Wer liest denn schon beim Kauf eines Produktes oder bei der Anmeldung in jedem Portal wirklich die kompletten Geschäftsbedingungen durch und weiß damit, was mit seinen persönlichen Daten geschieht? – Dies zeigt eindeutig, dass wir in diesem Bereich ein Aufklärungsbedürfnis haben und wir in diesem Bereich Regelungen brauchen; denn dort, wo Daten erhoben werden, gibt es natürlich auch ein Potential für missbräuchliche weitere Verwendung.
Besonders in Zeiten, in denen es ohne Weiteres möglich ist, per Knopfdruck umfangreiche Daten zu verschieben, umfangreiche Persönlichkeitsprofile zu schaffen und diese unbegrenzt zu verbreiten, gilt besonders das Motto: Je weniger Daten erhoben werden, desto geringer das Missbrauchsrisiko. – Deswegen ist es so wichtig, dass es einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten gibt, der auf solche Fälle aufmerksam macht, in denen es nicht gelingt, die Datensparsamkeit einzuhalten und den Missbrauch zu verhindern und dort, wo Interessen des Staates oder auch wirtschaftliche Interessen dem entgegenstehen, Verbesserungen einzufordern.
Durch das Internet stehen wir heute aber auch vor der Herausforderung, dass der Datentransfer nicht mehr an den Grenzen von Nationalstaaten haltmacht. Es stellt sich die Frage, wie wir unseren hohen Datenschutzstandard noch halten können. Der Datenschutzbeauftragte nimmt in dem Bericht Bezug auf die europarechtlichen Weiterentwicklungen, die sich abzeichnen. Daher ist es wichtig und richtig, dass die EU-Kommission einen Vorstoß gewagt hat; denn wie können wir es gewährleisten, dass die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich weiterhin möglich ist?
Auf diesen Gebieten brauchen wir eine umfassende europäische Diskussion und umfassende europäische Standards, die mit Sanktionsmöglichkeiten einhergehen. Ohne Sanktionsmöglichkeiten werden wir den großen Playern Facebook, Apple, Google und Amazon nicht Einhalt gebieten.
Es gilt daher, auch von politischer Seite den europäischen Datenschutz weiterzuentwickeln und in eine gemeinsame Diskussion einzusteigen. Da bin ich sehr dankbar, dass Sie, als der Entwurf der EU-Kommission vorlag, auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben.
Datenschutz hört sich immer sehr abstrakt an. Aber die Vorkommnisse in unserem Nachbarland Hessen, die gerade am Wochenende durch die Medien gegangen sind, zeigen, Daten sind keine abstrakte Größe, sondern ein Schutzgut. Wenn man sich einmal anschaut, was in hessischen Filialen von Aldi stattgefunden hat, dass Filialleiter unter Verdacht geraten sind, Kundinnen in den Ausschnitt gezoomt, unter die Röcke gefilmt und diese Daten auch verbreitet zu haben, dann wird klar, hier werden Kundinnen und Kunden, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht genügend geschützt.
Die heimliche Videoüberwachung ist weiterhin ein großes Problem. Wir haben leider auch hier nicht wirklich eine Regelung, die das verbessern wird.
An dieser Stelle wird in dem Datenschutzbericht auch darauf hingewiesen, dass es zwar einen vorliegenden Entwurf der Bundesregierung gibt, was den Beschäftigtendatenschutz anbelangt, aber dieser Entwurf leider nach einer Anhörung irgendwie ins Stocken geraten ist und der Bund weiterhin keine Antwort darauf gibt, wie wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser bei ihrer Berufstätigkeit schützen können.
Man muss leider sagen, auch in anderen Bereichen bleibt die Bundesebene eine Nullnummer. Wenn man sich das Versagen durch das Scheitern der ELENAVerfahrensgesetze oder auch die Ohrfeige aufgrund der Vorratsdatenspeicherung ansieht, dann muss man sagen, Datenschutz wird auf Bundesebene nicht so viel Gewicht gegeben wie in Rheinland-Pfalz.
Aus Datenschutzsicht ist es natürlich erfreulich, dass ELENA und die Vorratsdatenspeicherung gescheitert sind. Allerdings fragt man sich an dieser Stelle, ob das so sein muss. Auch der Bundestag ist dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet und muss Gesetze vorlegen, die diesem Anspruch auch gerecht werden.
Leider ist es aber beileibe nicht nur die Wirtschaft – die großen Player habe ich schon genannt –, sondern auch häufig der Staat selbst, der immer umfassendere Daten über die Bevölkerung abruft. Ein Thema, bei dem der Staat versucht hat, sich zu einer Datenkrake zu machen, war die Vorratsdatenspeicherung. Dieses freiheitsgefährdende Gesetz aus Berlin wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Pauschal, ungerichtet, ohne Anlass und Verdacht sollten personenbezogene Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern gespeichert werden. Das hat weder mit Rechtsstaatlichkeit und Datensparsamkeit oder Verhältnismäßigkeit zu tun, aber sehr viel mit Gefährdung der Freiheit der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung. Warum? Weil auch hier ein Missbrauch von Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
Auch die höchsten Standards der Datensicherheit gelten nur so lange, bis eine Methode gefunden wird, diese zu
umgehen. Es ist deswegen nicht verantwortbar, dass alle Verkehrsdaten unabhängig vom Verdacht gespeichert werden können.
Auch das Argument, man würde hiermit mehr Straftaten aufdecken können, zerfällt leider wie ein Soufflé. Es gibt zahlreiche Studien hierzu, Stellungnahmen des Deutschen Anwaltsvereins, aber auch der Vergleich zu anderen Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung haben, die zeigen, dass die Speicherei sämtlicher Telekommunikationsdaten leider mitnichten zu einer höheren Erfolgsquote führt. Deshalb freut es mich sehr, dass der Landesdatenschutzbeauftragte auch in seinem Bericht zu dem Urteil kommt, dass durch die Vorratsdatenspeicherung eine Grenze überschritten wird, die nicht einer freiheitlichen Gesellschaft angemessen ist.
Ein weiteres betrübliches Beispiel ist der schon angesprochene Staats-Trojaner, der Ende letzten Jahres durch den Chaos Computer Club analysiert wurde und leider in diesem Bereich viel Vertrauen dem Staat gegenüber, dem Staat als Schützer unserer Daten, zerstört hat.
Dabei kam ans Licht, dass die Behörden durch den Trojaner auch Daten abfragen konnten, deren Abfrage nicht durch gesetzliche Grundlagen gedeckt ist. Außerdem war die Software leicht zu manipulieren und somit von Dritten für kriminelle Zwecke einsetzbar.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen, Herr Wagner, danken, dass Sie schnell gehandelt haben und unmittelbar mit dem Innenministerium und dem Landeskriminalamt Gespräche geführt haben. Somit wussten wir schnell, wie auch die Situation in Rheinland-Pfalz war. Natürlich kam hier auch der von Herrn Pörksen schon erwähnte Einsatz der Quellen-TKÜ 2010 ans Licht, der auch mit einer ähnlichen Software der Firma DigiTask durchgeführt wurde. Glücklicherweise kam es aber in diesem Fall zu keiner Ausleitung von Daten. Aber – das zeigt dieses Beispiel auch – das wachsame Auge eines unabhängigen Datenschützers ist notwendig. Gerade wenn der Staat sich Eingriffsrechte in sensible Lebensbereiche herausnimmt, braucht es eine ständige Aufmerksamkeit.
Zusammengefasst verdeutlicht der Datenschutzbericht die Notwendigkeit eines dynamischen und starken Datenschutzes mehr denn je; denn mittlerweile reichen die inzwischen hochentwickelten Informationstechniken weit in alle Lebensbereiche hinein. Neue Formen des kommerziellen Datenhungers werden ebenso im Bericht aufgeführt wie die angesichts der Facebook- und Trojaner-Diskussion fast in Vergessenheit geratene klassische Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Der Bericht verdeutlicht aber neben allen Dokumentationen von Verstößen und Problemen, die mit dem Datenschutz einhergehen, die wichtige Bildungsarbeit, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz leistet.
Zum Beispiel wirkt er in der Zusammenarbeit mit der Schulbehörde für Medienkompetenz durch das Erstellen von Unterrichtsmaterialien, durch Lehrerfortbildung, InfoVeranstaltungen oder durch die Ausbildung von Prakti
kantinnen der Rechtshilfe in unsere Gesellschaft hinein. Das finde ich sehr wichtig; denn schließlich hängt unser persönlicher Datenschutz auch von uns selbst ab. Je höher die Sensibilität für dieses Thema ist, desto größer ist auch die Lobby für unsere eigenen Persönlichkeitsrechte.
Deswegen möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr herzlich für Ihre wichtige Arbeit, die Sie tagtäglich verrichten und die sich in Ihrem Datenschutzbericht widerspiegelt, danken.
Prüfung der beabsichtigten Schließung des Bereitschaftspolizeistandortes Schifferstadt durch eine unabhängige Kommission Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1191 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 3. November 2011 war ein schwarzer Tag für die Bereitschaftspolizei unseres Landes und ein schwarzer Tag für die Vorder- und Südpfalz und die dort lebenden Menschen. An diesem Tag haben Sie, Herr Minister, verkündet, dass Sie die Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei, die bisher in Schifferstadt angesiedelt ist, nach Enkenbach verlegen wollen.
Heute, zufällig genau sechs Monate auf den Tag genau nach diesem 3. November, erweist sich das Ganze als ein grundlegendes Fiasko für Sie. Bis heute haben Sie nämlich nicht zu erklären vermocht, warum das eine vertretbare Sparmaßnahme im Rahmen der Schuldenbremse sein soll.