Das haben wir in den letzten 19 Jahren in RheinlandPfalz nicht gemacht. Dafür hat es eine Gewahrsamseinrichtung gegeben; denn wenn schon Menschen laut Gesetz festgesetzt werden müssen, dann bitte schön zu anderen Bedingungen, da es sich nicht um Sträflinge handelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie alle doch bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken. – Bitte schön!
Nachdem wir nun alle Unklarheiten zur Zufriedenheit und zum begeisterten und freundlichen Nicken geklärt haben und auch wir geklärt haben, dass wir – mit „wir“ meine ich Rot und GRÜN – im Sinne des Koalitionsvertrages die Flüchtlingspolitik fortsetzen, kann ich feststellen, es gibt überhaupt keinen Dissens. Wir haben gemeinsame Interessen, und wir haben gerade diesen Bereich im Koalitionsvertrag sehr schnell geregelt und waren mit dem Schreiben fertig, weil es in diesem Bereich sehr viele Schnittmengen gibt. Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn es dazu auch eine Schnittmenge mit der CDU gäbe, sodass wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen könnten. Es wäre natürlich noch schöner, wenn wir eine neue Einigkeit bekommen würden.
Da es der letzte Beitrag für heute ist, bedanke ich mich für Ihr Zuhören und wünsche uns allen einen vernünftigen Umgang mit diesem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschiebehaft bedeutet Entzug von Freiheit. Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern eine Administrativhaft, weil die Gefahr besteht, dass sich diese Menschen der Abschiebung durch Flucht entziehen wollen.
Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, sind sozial und räumlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Daher wollen wir uns – wie im Übrigen auch Schleswig-Holstein – auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen und haben den Weg zu diesem Ziel bereits eingeschlagen.
Wie Sie wissen, haben wir einen „Runden Tisch Ingelheim“ mit drei Arbeitsgruppen eingerichtet, der bis Ende des Jahres Empfehlungen zur Umgestaltung der Abschiebehaft mit dem Ziel vorlegen wird, die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim in der jetzigen Form zu schließen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal kurz auf das eingehen, was Frau Kohnle-Gros gesagt hat. Der runde Tisch arbeitet mit seinen drei Arbeitsgruppen sehr intensiv an den unterschiedlichen Schwerpunkten. Wir brauchen ein wenig Zeit dafür. Wir haben uns das Jahr 2012 dafür vorgenommen, und ich glaube, wir werden es auch schaffen. Insofern denke ich, wir befinden uns in diesem Prozess auf einem guten Weg.
Diese Entscheidungen werden auch vom Saarland mitgetragen; denn Sie wissen, dass das Saarland aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung Haftplätze in Ingelheim für die Abschiebehäftlinge aus dem Saarland reserviert hat. Im Saarland wird ebenfalls die Auffassung vertreten, dass die vorgehaltenen Haftplätze in Ingelheim, gemessen an den Belegungszahlen, heute überdimensioniert sind. Die Einrichtung hat 152 Plätze, und auch an diesem Punkt möchte ich auf das eingehen, was Frau Kohnle-Gros gesagt hat.
Vor Jahren ergab sich ein ganz anderes Bild, als die Einrichtungen gebaut worden sind. Damals gab es viel mehr Abschiebehäftlinge, als dies heute der Fall ist. Es hat sich in den letzten Jahren sehr stark reduziert, sodass wir manchmal 20 Abschiebehäftlinge haben. Mit Stichtag zum 31. Dezember 2011 waren 34 Plätze belegt, sodass dies aufgrund der Entwicklung heute durchaus eine wichtige Überlegung ist.
Haftvermeidung ist ein wichtiges Stichwort. Ich möchte ausdrücklich betonen, wir bieten gemeinsam mit dem Justizministerium Fortbildungen für Richterinnen und Richter an. Diese Fortbildungen haben das Ziel, für die besonderen ausländerrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen an ein solches Verfahren zu sensibilisieren.
Der wichtigste Aspekt des vorliegenden Antrags betrifft jedoch, die besonders schutzwürdigen Personen von der Abschiebehaft auszunehmen. Dies ist auch genau der Weg, den wir gehen wollen: Der Schutz der Familie soll weiterhin umfassend berücksichtigt werden. Schützenswerte Gruppen wie Minderjährige – also Kinder unter 18 Jahren –, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit minderjährigen Kindern, psychisch und chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen und ältere Menschen sollen von der Abschiebehaft ausgenommen werden.
Ich weiß nicht, wie sich die Fraktionen heute vereinbart haben, was diesen Antrag anbelangt, ob wir ihn heute abstimmen oder an den Ausschuss überweisen. Ich glaube, wenn wir das Thema besprochen haben, werden wir in unserem Haus einen Haftvermeidungserlass vor
Flüchtlings- und Asylpolitik bedeutet für mich nicht, Flüchtlinge zu verwalten. Es kommen Menschen zu uns, Menschen mit all ihren Bedürfnissen. Dies schlägt sich in unserer Flüchtlings- und Asylpolitik nieder, und das ist gut so.
Ich möchte auf das Abstimmungsverhalten eingehen. Ich möchte eindeutig sagen, wir sind nicht dafür, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Abschiebehaft auf Bundesebene abgeschafft wird. Deswegen können wir auch über den Antrag abstimmen. Wir würden dann dagegen stimmen. Es ist nicht zwingend, dass wir ihn an den Ausschuss überweisen. Ich glaube, das hilft uns jetzt bei der Debatte weiter.
Meine Damen und Herren, wir haben soeben gehört, dass wir in der Sache abstimmen können und keine Ausschussüberweisung beantragt ist. Daher können wir direkt darüber abstimmen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende unserer Plenarsitzung. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, den 29. August 2012, um 14:00 Uhr statt. Dazwischen liegt unsere Urlaubszeit, unsere Sommerferien. Ich wünsche Ihnen allen erholsame Ferien und einen schönen Urlaub und hoffe, dass wir uns gesund und munter in diesem Hohen Hause wiedersehen.