Ich will das einmal festhalten. Das hatte nichts mit Parteifarben und Koalitionen auf Bundesebene zu tun, sondern es ging um unsere ureigensten Interessen. Die habe ich in der Tat für das Hochschulsystem in Rheinland-Pfalz, so wie Sie das dargestellt haben, vertreten. Das war mein Interesse an dieser Geschichte. Ich glaube, das kann man hier sagen.
Wenn jetzt hier eine Lockerung gerade für die Hochschulen kommt – ich habe mich kundig gemacht, da ich für den Bereich nicht mehr zuständig bin –, dann wären nicht nur die Hochschulen in Rheinland-Pfalz daran interessiert, dass diese Gelder fließen können.
Ich glaube, darüber gibt es auch keine Diskussionen, dass das so ist. Sie haben einen anderen Weg gewählt. Das macht man in der Politik manchmal so.
Ich wollte nur sagen, mir und der CDU-Fraktion ging es bei diesen Debatten immer um Rheinland-Pfalz.
Frau Kohnle-Gros, ich bin richtig dankbar, dass Sie das ausgeführt haben. Das waren damals tatsächlich ausgiebige Diskussionen. Es sollten zunächst nur zehn Hochschulen gefördert werden. Der damalige Wissenschaftsminister hat gesagt, nein, wir suchen Lösungen, die weitergehend sind. Es sind dann die drei Förderrichtlinien gefunden worden. Das war auch gut so.
Im Grund genommen muss diese Präzision, diese Gesprächsbereitschaft und diese Gestaltungskraft jetzt auch da sein; denn es geht wieder um sehr viel in der gesamten Republik, aber auch für Rheinland-Pfalz.
Frau Schäfer, deshalb ist diese kurzfristige Zustimmung zu dem Vorschlag von Frau Schavan, dass wir sagen, die Exzellenz an den Hochschulen soll eine Rolle spielen, zu kurz gedacht, weil wir das Grundgesetz ändern.
Wir müssen wie damals analog sagen, wenn wir das jetzt wieder machen, dann müssen wir wieder einen großen Wurf produzieren, der nachhaltig ist und dauerhaft trägt, so wie Sie es damals ausgeführt haben.
Es muss ausgiebige Gespräche geben, die nachher zu einem Ergebnis führen, hinter dem alle stehen können.
Deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das noch einmal ausgeführt haben; denn uns geht es auch um Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Anmerkungen zu dem machen, was in der Debatte angesprochen worden ist.
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Liebe Frau Schäfer, wenn man um die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat weiß, weiß man, dass eine solch kritische Stellungnahme nicht ausschließlich mit rot-grünen Stimmen gefasst werden kann, sondern dass sich auch Regierungen beteiligen müssen, in denen die CDU vertreten ist. Uns vor dem Hintergrund Parteipolitik vorzuwerfen, ist völlig abwegig. Das weise ich auf das Schärfste zurück.
Ich habe am Freitag im Bundesrat gesagt, das Grundgesetz ändert man nicht jeden Tag. Wenn man das Grundgesetz ändert, dann muss man gute Gründe haben. Aus meiner Sicht kann man es nur dann rechtfertigen, das Grundgesetz zu ändern, wenn einer solchen Änderung auch reale Verbesserungen folgen. Deswegen ist für uns die einzige Messlatte: Hat diese Grundgesetzänderung am Ende reale Verbesserungen für die Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz zur Folge? – Das ist die Messlatte, mit der wir an diese Grundgesetzänderung herangehen.
Da muss ich sagen, wenn man das betrachtet, was jetzt vorliegt, dann nimmt sich das sehr bescheiden aus, um es vorsichtig zu formulieren. Ich sage „bescheiden“, weil wir es noch nicht endgültig bewerten können, da der Gesetzentwurf dazu keine Ausführungen macht. Er beschränkt sich einzig und allein darauf, dass einige wenige exzellente Einrichtungen auch nach der Exzellenzinitiative weiter gefördert werden können. Noch nicht einmal an der Stelle in der Begründung ist er präzise und sagt, ob es wirklich um eine Weiterführung der Exzellenzinitiative geht, sondern er sagt, es solle um einige Einrichtungen gehen, die von überregionaler Bedeutung sind. Das ist das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden kann.
Frau Schäfer, das einzig Erfreuliche, was ich vorhin feststellen konnte war, dass Ihr Kenntnisstand weiter als vor drei Wochen ist; denn jetzt sagen Sie hier, es wäre für Rheinland-Pfalz wichtig, dass die Exzellenzförderung fortgesetzt wird. Vor drei Wochen haben Sie eine Anfrage zusammen mit Ihren Kollegen Reichel und Schreiner geschrieben, in der im Vorspann zu lesen ist, RheinlandPfalz würde nicht von der Exzellenzinitiative profitieren. Dann stellen Sie danach eine Reihe von Fragen.
Dass wir davon im Moment profitieren, scheinen Sie in der Zwischenzeit auf jeden Fall gemerkt zu haben.
Ja, das tun wir, bei der Graduiertenschule und beim Cluster. Auch dazu sagt der Gesetzentwurf nichts. Das Einzige, was er ermöglichen würde, wäre, einige wenige Einrichtungen zu fördern.
Jetzt wissen wir alle, die größte Herausforderung im Moment im Hochschulbereich sind die steigenden Studierendenzahlen. In der Tat, da helfen sich Bund und Länder im Moment nur mit befristeten Programmen, mit dem Hochschulpakt, mit der Initiative „Qualität der Lehre“ und, wenn ich jetzt noch den Forschungsbereich dazunehme, mit dem Pakt für Forschung und Innovation. Die sind alle befristet. Das führt zu der Konsequenz, die Sie benennen, nämlich, dass man noch mehr befristete Beschäftigungsverhältnisse hat.
Dann hat die Bundesministerin gemeint, darauf würde es eine Antwort geben. Dann haben wir ihr die Begründung des Gesetzentwurfs vorlesen und ihr klarmachen müssen, genau darauf gibt es keine Antwort. Es ist keine Förderung der Hochschulen in der Breite vorgesehen, sondern nur an einigen ausgewählten Standorten. Das ist gerade eben nicht die Antwort, die die Hochschulen brauchen, um die Herausforderungen bewältigen zu können.
Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch im Interesse der Hochschulen mindestens einmal völlig unzureichend. Dann kommt der zweite Aspekt hinzu, dass er den gesamten bildungspolitischen Bereich außen vor lässt. Nun sagt niemand von uns, wir wollen, dass es keinen Föderalismus mehr gibt. Sie wissen genau, dass wir die Verantwortung in diesem Bereich gern wahrnehmen und Verteidiger des Föderalismus sind. Gerade im Bereich der Bildungspolitik geht es um eine Kernkompetenz der Länder.
Vor einem kann man die Augen aber nicht verschließen, dass gerade in der Bildungspolitik die sozialpolitische Dimension immer deutlicher wird. Da haben sowohl Frau Schleicher-Rothmund als auch Herr Heinisch Beispiele genannt: die UN-Konvention, über die wir vorhin diskutiert haben, die Stärkung der Integrationspolitik durch Bildung, die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, die Sicherung kommunaler Bildungsinfrastrukturen, der Ausbau der Ganztagsschulen oder die Zahl der Menschen, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind.
Genau an dieser Stelle wünschen wir uns Unterstützung des Bundes. Das haben wir ganz klar geschrieben. Wir haben nicht gesagt, der Bund soll prinzipiell die Bildungspolitik in die Hand nehmen, sondern wir haben gesagt, das sind die großen Herausforderungen im Hochschulbereich und im Bildungssystem. An dieser Stelle wünschen wir Unterstützung. Wir meinen, dass dies durch eine Änderung des Grundgesetzes und vor allem einer damit verbundenen angemessenen Finanzausstattung gewährleistet werden muss; denn was haben die Bildungsinstitutionen davon, wenn irgendwelche Gesetzesänderungen vorgenommen werden, aber das nicht mit Geld unterlegt wird. Das ist für die Hochschulen mit Zitronen gehandelt. Genau das wollen wir nicht. Deswegen kann ich aus rheinland-pfälzischer Sicht mehr als gut begründen, warum dieser Gesetzentwurf nicht gut für unsere Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schäfer, lesen Sie die Presseerklärung von letzter Woche nach. Das Bild mit dem Spatz in der Hand, das ist von mir. Das habe ich in der Bundesratsdebatte gebraucht, aber auch mit einer klaren Antwort: Ich habe gesagt, das ist für unsere Hochschulen und Bildungseinrichtungen noch nicht einmal der Spatz in der Hand, weil es nicht zu realen Verbesserungen führt.
Ich sage noch einmal, das Grundgesetz ändert man nicht jeden Tag, und ich füge noch hinzu, wenn man sogar meint, dass man das Grundgesetz ändern kann, ohne vorher mit den Ländern in vernünftige Gespräche an einer Stelle eingetreten zu sein, wo es Bund und Länder massiv betrifft, dann ist es eigentlich fast ein Armutszeugnis, dass der Bundesrat erst einmal Gespräche einfordern muss. Dies hat er am Freitag getan.
Ich stehe dazu: Auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes können wir unsere Zustimmung nicht geben, aber wir verschließen uns nicht vollständig, sondern wir sagen ganz deutlich, wir sind zu Gesprächen bereit. Es wäre an der Zeit, dass auch die Bundesregierung sich an dieser Stelle bewegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Fraktion hat noch zwei Minuten und 30 Sekunden Redezeit. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Ist Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist der Fall. Es wurde beantragt, den Antrag der CDU – Drucksache 16/1627 – sowie den Alternativantrag – Drucksache 16/1652 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig angenommen.
Wir sind am Ende des heutigen Plenartages. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 7. November 2012, 14:00 Uhr, ein. Ich darf Ihnen an dieser Stelle eine gute Heimfahrt, aber insbesondere auch erholsame Herbstferien wünschen. In diesem Sinne alles Gute!