Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist das Thema „Landwirtschaftliche Nutzflächen schützen“ ein sehr wichtiges. Was ich nur nicht
verstehe, ist, dass Sie Ihren Antrag nicht an die eigene Bundesregierung richten; denn wir warten nun – ich glaube – seit über zwei Jahren auf die überfällige Kompensationsverordnung, wie Ihr Minister Roettgen und auch Herr Peter Altmaier auf dem Bauerntag in Bayern. Da hat er vollmundig verkündigt, er wolle das jetzt vorlegen.
Ich meine, es gibt auch irgendeinen Entwurf. Aber man ist immer noch nicht zu Potte gekommen. Es wäre schon ganz schön, weil natürlich die Bundesverordnung unsere Gesetze tangiert und wir uns danach richten müssen.
Ich will Sie nur erinnern, die jetzt geltenden Regelungen sind schließlich noch von Ihrer Bundesregierung, zum Beispiel § 32 EEG, der sagt, wie Photovoltaik zu regeln ist. Da jaulen Sie den Falschen an.
Ich will sagen, was wir machen oder machen wollen, wenn es jetzt endlich einmal diese Kompensationsverordnung gibt, ist, im Landesnaturschutzgesetz auf das hinzuwirken, was Herr Hartenfels schon dargestellt hat, was auch sicher im Sinne der Bauern und Bäuerinnen ist, nämlich verstärkt auf nutzungsintegrierten Naturschutz zu setzen. Das ist richtig.
Das Zweite ist, wir wollen prüfen, ob nicht die GAPVorrangflächen auch so etwas hergeben. Man muss auch sagen, durch verschiedene andere Maßnahmen der Landesregierung und Aktivitäten meiner Kollegin Frau Lemke ist beim Flächenverbrauch inzwischen eine starke Einschränkung da, zum Beispiel bei dem Vorrang Innen vor Außen und so etwas.
Zu den Aspekten der erneuerbaren Energien ist im LEP IV, in der Teilfortschreibung, Entsprechendes geregelt, übrigens auch wieder zum Thema „Photovoltaik“, wo noch einmal die Bandbreite eingeschränkt wird. Beim Wind, muss man sagen, kann dem Anliegen nicht gefolgt werden, falls das überhaupt so gemeint ist. Das ist in dem Antrag wirklich widersprüchlich. Jedenfalls soll bei der Windkraft nicht komplett von einer Aus- gleichspflichtigkeit freigestellt werden;
Was wir auf der Agrarministerkonferenz auf Antrag von Rheinland-Pfalz einstimmig beschlossen haben, ist, dass solche Eingriffe durch Höhenbauwerke regelmäßig in Natura nicht auszugleichen sind, sondern wir Ersatzgeldzahlungen regelmäßig vorsehen wollen. Das ist gemeinsam beschlossen. Ich denke, das ist in Ihrem Sinne. Das wollen wir so umsetzen.
Ich denke, wir sind eigentlich auf einem inhaltlich guten Weg und warten auf die fällige Verordnung des Bundes. Ich denke, da kommen wir dann auch sehr gut miteinander klar, was den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen angeht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, das war jetzt wieder Ihr übliches reflexartiges Verhalten, die ganze Verantwortung Richtung Bundesregierung zu schieben.
Aber Sie selbst müssten doch wissen, dass die Bundesregierung genau deshalb das Bundesnaturschutzgesetz geändert und in § 15 Abs. 2 bis 6 zugelassen hat, dass es Ausgleichszahlungen für Ausgleichsflächen geben kann. Also die Möglichkeiten hat die Bundesregierung schon geschaffen. Aber wie gesagt, dieses Verhalten kennen wir. (Beifall bei der CDU)
Herr Hartenfels, über Ihre Rede war ich jetzt nicht überrascht. Sie behaupten, die CDU schießt dem Naturschutz mit diesem Antrag ins Knie.
Wir fordern, dass Gelder für die Pflege von Naturschutzflächen zur Verfügung gestellt werden. Sie wissen doch so gut wie ich als verantwortlicher Kommunalpolitiker, dass wir zwischenzeitlich zum größten Teil Ausgleichsflächen, Streuobstwiesen haben, die wir gar nicht mehr gepflegt bekommen. Deshalb ist unsere Forderung und unser Antrag aktiver Naturschutz. Wir tun dem Naturschutz damit einen Gefallen.
Herr Kollege Wehner, von Ihnen war ich enttäuscht, weil Sie vor Ort als SPD eine ganz andere Meinung vertreten. Wenn Sie vor Ort bei den Bauern- und Winzerverbänden sind, dann demonstrieren Sie mit „Stopp den Flächenfraß“. Der Ministerpräsident hat bei dem Bundesdelegiertentag des Bauern- und Winzerverbands aufgefordert, den Flächenfraß zu stoppen. Genau das tun Sie als Agrarpolitiker und verantwortlicher Wahlkreispolitiker auch, und hier lehnen Sie heute einen Antrag ab, der genau das fordert, was Sie immer vor Ort verkünden. (Beifall bei der CDU)
Frau Schneider, diese Ausführungen kann ich Ihnen leider vor dem rechtlichen Hintergrund nicht durchgehen
lassen. Das, was Sie hier vorhaben, ist rechtlich gar nicht zulässig. Sie haben die Streuobstwiesen angesprochen. Vorhandene Ausgleichsflächen, die da sind, müssen nicht nur eingerichtet, sondern auch dauerhaft gepflegt werden, bis der Eingriff, der dazu geführt hat, wieder verschwunden ist.
Wenn Sie jetzt sagen, dadurch, dass die Mittel fehlen, nehmen wir andere Eingriffe, die wir zusätzlich auf das gleiche Ausgleichskonzept drauflegen, dann ist genau das nicht der Sinn der Sache, sondern der Eingriff, der stattgefunden hat, muss im direkten Bezug ausgeglichen werden.
Es wäre rechtlich gar nicht zulässig, was Sie da vorhaben, und vor allen Dingen inhaltlich würde sich der Naturschutz zu Recht massiv dagegen wehren, dass man sozusagen den Naturschutz auf diese Art und Weise heftigst entwertet.
Ich fasse mich auch ganz kurz. Frau Schneider, es trifft mich schon ein bisschen, wenn Sie jetzt von mir so enttäuscht sind,
aber für mich ist ehrlich gesagt nicht erkennbar, wo Sie den Widerspruch sehen, wenn man gegen Flächenfraß ist. Ich habe nach meinem Eindruck in meinem Redebeitrag sehr deutlich gemacht, dass wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, den Flächenverbrauch weiter zu verringern. Genauso versuchen wir jetzt mit dem LEP IV, den Flächenverbrauch, der allerdings teilweise für die Energiewende auch notwendig ist, auf ein Minimum zu reduzieren. Das soll genau an den Standorten geschehen, an denen die Landwirtschaft möglichst nicht getroffen wird.
(Frau Schneider, CDU: Wie stellen Sie Ausgleichs- flächen für die Windenergie zur Verfügung? Finden Sie es richtig, dass da Boden aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen wird?)
Nein, nein, darum geht es nicht. Sie haben versucht, den Flächenverbrauch allgemein anzusprechen. Ich finde, da sind wir mit dem LEP IV sehr gut aufgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich gehe davon aus, dass wir über den Antrag unmittelbar abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1761 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Demokratische Mitbestimmung und studentische Selbstverwaltung an Hochschulen bewahren Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1758 –
dazu: Beteiligung von Studierenden stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1781 –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns jetzt mit den Hochschulen und nicht mehr mit der Windenergie. Ich bitte Sie, gegebenenfalls die Diskussionen vor der Tür zu führen. Lieber Herr Kollege, auch Sie sind damit angesprochen.
Zur Begründung des Punktes 18 der Tagesordnung erteile ich Frau Schleicher-Rothmund von der SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Besucherraum des Landtags ist der Spruch zu lesen „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Tyrannei auf“. Dieser Spruch war oftmals Auslöser für viele, viele interessante Diskussionen mit Besuchergruppen. Wir haben darüber diskutiert, dass Demokratie nicht gottgegeben ist, sondern Demokratie täglich und ständig neu erarbeitet werden muss und Demokratie Bürger benötigt, die aufmerksam sind, die interessiert sind, die verantwortungsvoll sind.
Demokratie muss ihren Bürgern aber auch etwas anbieten. Sie muss Spaß machen. Sie muss Appetit darauf machen, dass man sich an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen will. Dieser Prozess ist ebenfalls nicht gottgegeben, sondern für den muss man sich auch täglich einsetzen. Beteiligen, einmischen, mitreden, mitgestalten oder eben auch das viel genannte Wort „Partizipation“ müssen an vielen Stellen vorangebracht werden.