Protokoll der Sitzung vom 05.06.2013

Wir hatten im Wesentlichen zwei Punkte vorgetragen, und zwar eine Begrenzung der Aufnahmemöglichkeiten auf 25 % des Umsatzes und die Möglichkeit einer Investitionszwischenfinanzierung. Das war bis zum Ende strittig. Ich entnehme dem Gesetzentwurf der CDUFraktion, dass sie nunmehr diese beiden Punkte mitgeht. Dafür will ich ausdrücklich Danke sagen und meine Anerkennung aussprechen, dass Sie inzwischen unsere Argumente aufgenommen, gewertet und positiv in Ihren Antrag eingeführt haben.

Es gibt zwei Punkte, die für uns neu sind und die wir deswegen auch im Ausschuss gern diskutieren sollten. Der eine Punkt ist die Verortung im Landeshaushaltsgesetz oder der Landeshaushaltsordnung. Das ist ein Punkt, der im Rahmen der Anhörung aufgegriffen worden ist.

Was ist der Unterschied? Worum geht es im Kern? Die Landeshaushaltsordnung gilt permanent. Hat man dort einmal etwas drin, muss schon das Parlament aktiv werden, um etwas zu ändern. Im Landeshaushaltsgesetz ist es so, dass Elemente, die dort drinstehen, dreimal in einer Legislaturperiode von der Regierung dem Landtag neu vorgelegt werden müssen, damit sie ihre Wertigkeit und Gültigkeit erhalten.

Insofern ist die Verankerung im Landeshaushaltsgesetz weniger strikt als in der Landeshaushaltsordnung. Als Regierung sind wir völlig leidenschaftslos, wo man so etwas verortet. Die Landeshaushaltsordnung ist für uns eher ein Persilschein als ein Landeshaushaltsgesetz.

Eines verstehe ich allerdings nicht. Das Parlament möchte gern regelmäßig über den Liquiditätspool unterrichtet werden, aber nicht mehr dreimal in der Legislaturperiode über diesen Liquiditätspool abstimmen. Das verstehe, wer will, ich nicht.

(Ramsauer, SPD: Wir auch nicht!)

Ich hätte Verständnis, wenn wir vorgeschlagen hätten, den Liquiditätspool permanent in der Landeshaushaltsordnung zu verankern, und Sie jetzt sagen würden, nein, lasst uns den Liqui-Pool im Landeshaushaltsgesetz regeln; denn dort ist die parlamentarische Einbindung viel stärker als in der Landeshaushaltsordnung. Sie gehen den umgekehrten Weg. Sie werden sicherlich Ihre Gründe haben. Mir erschließen sie sich nicht.

Ich möchte noch erklären, warum wir als Regierung statt der Landeshaushaltsordnung, die uns lieber gewesen wäre, das Landeshaushaltsgesetz zur Verortung des

Liquiditätspools gewählt haben. Das war schlicht und ergreifend der Fall, weil alle Fraktionen beantragt, empfohlen und gefordert haben, dass der Liqui-Pool im Landeshaushaltsgesetz verankert wird. Darunter hat sich auch die CDU-Fraktion befunden.

Es ist keine 24 Monate her, als in diesem Kreis ein Antrag der CDU-Fraktion vorlag, der vorsah, den Liquiditätspool im Landeshaushaltsgesetz zu verorten. Keine 24 Monate später gilt das nicht mehr. Das Gegenteil soll jetzt richtig sein. Das werden Sie sicherlich noch einmal in der zweiten Runde erklären, was Sie dazu veranlasst hat, diesen Meinungswechsel herbeizuführen.

Das ist ein weniger entscheidendes Thema. Wichtiger für uns ist die Frage, ob es negative Salden geben darf. Hier gab es eine Auffassung der CDU-Fraktion – das ist keine 24 Monate her –, in der es hieß, dass es negative Salden im Liquiditätspool geben kann, sie aber zu begrenzen sind. Das ist nunmehr auch umgesetzt worden.

Jetzt gibt es eine neue Auffassung, zumindest einen neuen Gesetzesantrag, der sagt, es darf gar keine negativen Salden geben. Das ist schon ein pivotaler Punkt im Bereich des Liquiditätspools. Ich möchte gern erklären, warum wir damit Schwierigkeiten haben.

Stellen Sie sich den Liquiditätspool mit 20 Landesgesellschaften vor, die in der Summe null auf null herausgehen. Es liegen genau so viele Einlagen wie Entnahmen aus dem Liquiditätspool vor. Er ist völlig ausgeglichen. Es gibt beispielsweise das Landeskrankenhaus, das Überschüsse, also Einlagen im Liquiditätspool hat. Die Wiederaufbaukasse der Weinwirtschaft ist mit einem negativen Wert drin. Dann beschließt heute das Landeskrankenhaus, von seinem Guthaben 200.000 Euro abzuheben. Dann verlangen Sie, dass die Wiederaufbaukasse im gleichen Moment 200.000 Euro bei der Sparkasse, der Volksbank oder sonst wo sofort extern aufnimmt, um sich vom Liquiditätspool zu entlasten.

Ich sage nicht, dass das sinnvoll ist. Wenn man das so macht, dann kann man den Liquiditätspool aufgeben, weil er dann jede Wirtschaftlichkeit verliert. Dann ist es ein bürokratisches Monstrum. Ich sage nicht, dass man das tun muss. Ich sage nur, das haben Sie gerade beantragt. Vor zwei Jahren haben Sie etwas anderes beantragt, nämlich eine Begrenzung auch negativer Salden.

Wenn Sie sagen, das haben Sie nicht beantragt, dann müssen Sie wie im folgenden Satz in Ihrem Gesetzentwurf – ich sage nicht Antrag – ausführen, wie das zu verstehen ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU – Ramsauer, SPD: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!)

Herr Dr. Weiland, ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie eine Auffassung ändern, um Gottes willen. Ich versuche nur herauszufinden, warum Sie vor zwei Jahren „das Landeshaushaltsgesetz“ und jetzt „die Landeshaushaltsordnung“ sagen. Da bin ich leidenschaftslos.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Ich versuche herauszufinden, warum Sie eine Neuregelung haben wollen, die Sie vor zwei Jahren nicht haben wollten.

Sie sagen heute, die Höhe der ausgereichten Mittel darf die Höhe der eingelegten Mittel nicht überschreiten. Das heißt genau das, was ich eben skizziert habe. In dem Moment, in dem eine Landesgesellschaft nur einen einzigen Euro von diesem Überschuss wieder herausnimmt – das ist das Wesen eines solchen Liquiditätsmanagements –, muss eine andere Gesellschaft das Defizit im Pool reduzieren. Man muss sich vorstellen, dass dann die Gesellschaft, die die 20.000 Euro aus dem Pool herausnimmt, alle anderen Landesgesellschaften abtelefoniert und fragt, wer kann bei der Sparkasse gerade einmal 20.000 Euro extern aufnehmen, damit es klappt.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Frau Meurer, Sie schütteln den Kopf, weil Sie sagen, das ist doch Irrsinn, aber das ist Ihr Antrag. Deswegen muss man den Antrag ablehnen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Licht, der LBM darf am Pool nicht teilnehmen. Man kann sicherlich das Landeshaushaltsgesetz unterschiedlich auslegen. Ich teile eine Reihe von Rechtsauslegungen, die Sie in dem Kontext vorgetragen haben, nicht. Aber ich sage nicht, dass Sie, ich oder andere recht haben müssen.

Ich will vielleicht nur zwei Zitate aus der Stellungnahme von Herrn Professor Wieland, einem der renommiertesten Verfassungsrechtler in der Bundesrepublik, bringen.

(Dr. Weiland, CDU: Davon hat man nicht viel gemerkt in der Anhörung!)

Wir nehmen zu Protokoll, was Sie gesagt haben.

Es steht mir nicht zu, die – – –

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Ich sage ja, es steht mir nicht zu, mich über die juristischen Fähigkeiten von Herrn Professor Wieland, immerhin Mitglied am Verfassungsgerichtshof in NordrheinWestfalen, zu äußern.

Ich will nur zwei Sätze zitieren. „Die vom Rechnungshof geäußerten Bedenken gegen die Regelungen zur Umsetzung eines zentralen Finanzmanagements bei Landeseinrichtungen sind unbegründet“. –

Sie mögen eine andere Auffassung haben. Aber tun Sie doch nicht so, als hätten Sie die Wahrheit gepachtet.

Zweiter Punkt.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Ja, ich habe die dabei. So viel ist das nicht.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Herr Licht, zweiter Punkt, was die Landesbetriebe betrifft – Zitat –: „Eine ausdrückliche haushaltsgesetzliche Grundlage für die Weiterleitung von Liquiditätshilfen an Tochtergesellschaften ist rechtlich nicht geboten. Der Rechnungshof nennt für seine Rechtsauffassung auch keine Grundlagen“. –

Sie mögen recht haben, Herr Wieland mag recht haben. Man sollte – das stört mich schon – die Abwicklung eines solchen Finanzmanagements, das nach eigenen Aussagen der CDU sinnvoll ist – zumindest habe ich es so empfunden –, nicht in eine Art semilegale Schattenwirtschaftsecke stellen.

Wer wickelt den Liquiditätspool tatsächlich ab? – Das sind die Haushälter und Kassenmenschen bei den Landesgesellschaften, das sind meine Mitarbeiter in der Kasse. Denen brauchen Sie nicht vorwerfen, das brauchen Sie auch nicht vorwerfen – – –

(Licht, CDU: Die Mitarbeiter sind nicht verantwortlich dafür, dass 700 Millionen überzogen waren!)

So, 700 Millionen Euro.

Der Liquiditätspool, Stand 31. Mai dieses Jahres, liegt bei etwa 2 Millionen Euro.

Die 700 Millionen Euro, die Sie jetzt dreimal genannt haben, umfassen insbesondere – – –

(Licht, CDU: Ich habe sie einmal genannt!)

Sie, die CDU-Fraktion.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Die 700 Millionen Euro umfassen weitgehend die Mittel, die die ISB drin hatte. Das wissen Sie auch. Die ISB dominierte zu 85 % den Liqui-Pool. Wir haben die ISB in dem vollen Bewusstsein aus dem Liquiditätspool herausgenommen, dass dies negative Effekte für die Wirtschaftsförderung haben kann, die wir für vertretbar halten.

Nur, dann seien Sie ehrlich, und reden Sie von den 2 bis 3 oder vielleicht auch 10 Millionen Euro und nicht über die 700 Millionen, die einmal da waren, als die ISB noch intensiv den Liquiditätspool genutzt hat.

(Licht, CDU: Was sie gar nicht durfte!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gespannt, ob Sie in der zweiten Runde erklären, weshalb Sie diesen Effekt von dem Verbot negativer Salden begründen und erklären, wie es technisch-wirtschaftlich gehen soll. Mich würde interessieren, warum Sie aus meiner Sicht eine Schwächung des Parlaments durch eine Verortung in der Landeshaushaltsordnung für zwingend geboten halten.