Die einzelnen Maßnahmen wurden und werden im parlamentarischen Verfahren und in fachlicher Verantwortung der zuständigen Ressorts noch ausführlich beraten werden. Daher gebe ich an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick.
Im Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften werden die Erstattungsbeiträge auf dem Niveau der Richtwerte des Haushaltsjahres 2013 konstant gehalten. Im Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetze wird die Umsetzung der Rückführung der Personalausstattung auf den bundesweit geltenden Schlüssel geregelt. Hierdurch werden auch die Kommunen entlastet.
Im Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird die bisher dynamisierte Kostenerstattung auf einen Fixbetrag umgestellt. Hierbei ist anzumerken, dass Rheinland-Pfalz als einziges Flächenland die Kommunen bei der Finanzierung der Hilfe zur Erziehung unterstützt. Diese besondere Unterstützung führen wir auch im kommenden Doppelhaushalt fort. Sie wird lediglich nicht weiter erhöht.
Schließlich wird im Landesaufnahmegesetz die Zahl der Abrechnungszeitpunkte halbiert und die Abrechnungsfrist für die Kommunen verlängert. Hierdurch entsteht den Kommunen eine geringere Zinsbelastung, zugleich wird jedoch der Verwaltungsaufwand reduziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die genannten Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung dar. Gewiss mag die jeweilige Einzelmaßnahme angesichts der bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts von rund 15 Milliarden Euro klein erscheinen. Die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen
Die Konsolidierung setzt sich jedoch aus einer Vielzahl von kleinen Einzelmaßnahmen zusammen. Dies muss so sein; denn große Teile der Ausgaben im Landeshaushalt sind, dass wissen Sie, zwangsläufig. Rheinland-Pfalz hat auch verfassungsrechtliche Verpflichtungen, zum Beispiel gegenüber den Kommunen, seinen Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängern. Weitere Mittel sind europarechtlich determiniert. Insofern ist der Spielraum für Einsparungen begrenzt.
Dieser Landeshaushalt – ich will das betonen – ist in einem Jahr entstanden, in dem nach einem festgelegten Schlüssel alle Ressorts gleichmäßig Einsparungen zu erbringen hatten. Es gibt keine Asymmetrie, sondern es gibt ein klares Bekenntnis, dass der Abbaupfad nicht nur eingehalten werden muss, sondern deutlich unterschritten werden muss, um die momentan gute konjunkturelle Lage zu nutzen.
Wir haben daher die Aufgabe, jede Ausgabe auf mögliche Einsparungen hin zu überprüfen. Das tun wir auch. Dies bedeutet eine Vielzahl von Einschnitten, die alle Bereiche betreffen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär Barbaro, mit diesem Gesetzentwurf, der ursprünglich zwei Gesetzentwürfe zusammenfasst – Sie hatten ursprünglich in den Vorberatungen und in den Gesprächen mit den Betroffenen, unter anderem dem Kommunalen Rat, die kommunale Seite zum Teil von dem abgetrennt, was in der Familien- und Flüchtlingspolitik vorgesehen war –, bringen Sie das jetzt heute in einem einzigen Gesetzentwurf, der alles umfasst, mit ein.
Ich will an erster Stelle etwas zu den Kommunen sagen. Meine Damen und Herren, langsam hat man das Gefühl, als wenn Ihnen die Fantasie, was die kommunale Finanzausstattung bzw. deren Beschwer anbelangt, nicht ausgeht. Immer wieder fallen Ihnen „kleine“ Aufgabenbereiche auf, die Sie gesetzlich verändern und die die Kommunen immer wieder über die Maßen belasten. Deswegen kann ich verstehen, dass der Kommunale Rat, aber auch die kommunalen Spitzenverbände – wir hatten auch eine Anhörung zur Haushaltssituation – nicht mehr mitspielen wollen. Sie schütteln nur noch den Kopf – und das parteiübergreifend – über all die Belastungen, die jetzt kommen.
Ich glaube, da können Sie, solange Sie wollen, über die finanziellen Mittel sprechen, die Sie in den kommunalen Finanzausgleich einstellen, wenn Sie auf der anderen Seite immer neue Belastungen erfinden. Dazu gehören expressis verbis auch drei der Punkte, die jetzt in diesem Gesetzentwurf aufgeführt sind. Wenn Sie eben von einer Zinsentlastung bei der Frage der Abrechnung der Flüchtlingskosten gesprochen haben, muss ich Sie korrigieren.
Das ist eine Zinsbelastung, und Sie wollen das mit Verwaltungsvereinfachung ausgleichen. Wenn ich das so sagen darf, auch das wird natürlich von der kommunalen Seite abgelehnt.
Aber ich will zu Beginn auch noch einmal etwas zur Schwangerschaftsberatung sagen. Ich bin jetzt doch ein bisschen froh, dass Sie den ursprünglichen Entwurf, so wie er in der vorbereitenden Beratung war, abgeändert haben und vor allem auch in der Begründung noch einmal sehr deutlich gemacht haben, worum es wirklich geht.
Da will ich mich insbesondere auch an die Kolleginnen Sprecherinnen der Regierungsfraktionen und an Herrn Köbler als Fraktionsvorsitzenden wenden; denn der erste Einwand bzw. die erste Einlassung von Herrn Köbler bei der Einbringung des Haushalts, aber auch das, was die beiden Kolleginnen noch einmal vorgestern in der „RHEINPFALZ“ gesagt haben, ist jetzt hier ausdrücklich verworfen worden, nämlich, dass lediglich die Beratungsstellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung, die einen Schein ausstellen, zukünftig bei der finanziellen Unterstützung durch Land und Kommunen berücksichtigt werden sollen.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie haben in diesem Entwurf zu Recht darauf hingewiesen, dass das schon allein aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 gar nicht geht. Dafür bin ich zu Recht, wie ich glaube, auch für die katholische Seite ein Stück weit dankbar.
Ich denke auch, dass es Sinn macht, nicht mehr für die Erreichbarkeit der Beratungsstellen einen Zeitrahmen von acht Stunden anzuwenden. Das haben Sie jetzt auch fallen lassen. Ich will aber ganz grundsätzlich zu der Frage, ob denn überhaupt denkbar ist, dass wir hier im Bereich der Schwangerschaftsberatung eine Überversorgung haben, auf ein Schreiben des Landesfrauenbeirats hinweisen. Die frühere Kollegin Gisela Bill ist dessen Vorsitzende. Sie weist auf einen Umstand hin, den ich an dieser Stelle mit einführen will. Der Landesfrauenbeirat rät von einer Kürzung bei den Schwangerschaftsberatungsstellen ab.
Der erste Grund, den ich ausdrücklich teile, ist, dass trotz bereits vorhandener Auslastung der Beratungsstellen weitere gesetzlich geforderte Aufgabenfelder hinzugekommen sind, nämlich Pränataldiagnostik-Beratung, Kinder- und Jugendschutz, anonyme Beratung, frühe Hilfen, Inklusion und die Beratung zur vertraulichen Geburt gemäß Gesetz zum Aufbau der Hilfe für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.
Meine Damen und Herren, das ist jetzt nur eine einzige Stimme. Es gab ganz viele solcher Stimmen, die auf die dezidierte Situation der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land, und zwar über alle christlichen, kirchlichen und freien Träger hinweg, an uns herangetragen worden sind. Wir sind in der Tat jetzt auch in der Situation, dass wir ankündigen, dass wir diesen Punkt auch noch einmal gesondert in einer Anhörung und – wenn ich das jetzt richtig verstanden habe – vielleicht auch im zuständigen Ausschuss sogar noch einmal beraten lassen wollen oder uns auch informieren lassen wollen, wie sich das, was jetzt tatsächlich im Gesetzentwurf steht, für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auswirkt.
Ich meine, nachdem ich jetzt den eigentlichen Entwurf sehe, erkennen Sie selbst, dass da wahrscheinlich gar nicht so viel Sparpotenzial drin ist.
Ich will noch etwas zur Jugendhilfe sagen, die hier eine wesentliche Veränderung in der gesetzlichen Ausgestaltung in Rheinland-Pfalz erfährt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, niemand wird behaupten, dass das Zusammenspiel zwischen Land und Kommunen an dieser Stelle eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten kann. Die Kommunen sind chronisch knapp. Das Land senkt jetzt den früher vereinbarten Aufwuchs, die dynamischen 2 %, die es immer gegeben hat, aber die Kosten für diesen Bereich sind in den letzten Jahren gestiegen. Da darf ich einfach einmal ein Zitat der Mitglieder der Kommission zur Erstellung des zweiten rheinland-pfälzischen Jugendberichts verwenden, die sich an den Landtagspräsidenten gewandt haben: Die Kosten in diesem Bereich sind seit 2005 von 232 Millionen Euro auf 354 Millionen Euro angewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 53 %.
Schon jetzt liegt die Dynamisierungsrate von jährlich 2 % deutlich unter dem realen Aufgabenzuwachs, und bislang deutet nichts darauf hin, dass im Hinblick auf den Hilfebedarf und die Ausgaben für die erzieherischen Hilfen rückläufige Entwicklungen zu erwarten seien. Vielmehr ist jetzt schon erkennbar – so heißt es in dem Schreiben –, dass in Bereichen wie der Eingliederungshilfe von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen durch inklusive Handlungsansätze an Schulen deutliche Fallzahlsteigerungen und Ausgabenzuwächse bei den Kommunen zu verzeichnen sind. –
Das will ich an dieser Stelle noch einmal einführen. Ich glaube, wir sollten das, was hier vorgelegt worden ist, in den Ausschüssen oder federführend im Haushalts- und Finanzausschuss sehr intensiv miteinander diskutieren;
Lieber Herr Kollege, ich bitte Sie noch einen Moment um Geduld, ich möchte noch einige Gäste hier begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 23, Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg und Bürgerinnen und Bürger der Südlichen Weinstraße. Seien Sie herzlich willkommen!
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass hier vorgelegte Landesgesetz zur Verbesserung der Haushaltssteuerung ist nichts anderes als das sogenannte Haushaltsbegleitgesetz, das notwendig ist, um das, was wir derzeit in den Haushaltsberatungen in Zahlen sehen, auch in Gesetzestext zu gießen, wo es erforderlich ist.
An dieser Stelle darf ich uns allen etwas in Erinnerung rufen. Wir alle gemeinsam haben eine Schuldenbremse beschlossen und diese gemeinsam in unserer Landesverfassung verankert. Das ist übrigens kein Ausnahmezustand, sondern das ist auch im Grundgesetz so geregelt. Wer das will, also jetzt festzulegen, zu unserem dort definierten Zeitpunkt im Jahr 2020 ohne Neuverschuldung auskommen zu können bzw. zu müssen, der muss auch wissen, dass es dazu einen Weg gibt. Dieser Weg heißt sparen. Wer jedes Jahr mehrere 100 Millionen Euro einsparen muss, weil er sich selbst diese Verpflichtung auferlegt hat, der wird sich dann nicht wundern, wenn man feststellt, wir sparen, aber keiner merkt es. Das funktioniert nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ist das, was in diesem Gesetz am Beispiel weniger Punkte ausgeführt wird – vier an der Zahl –, relativ wenig. Tatsächlich werden natürlich in unserem Haushaltsplan 2014/2015 deutlich mehr Einsparungen vorgenommen werden müssen. Um die Gestaltungsfähigkeit dieses Landes aufrechtzuerhalten, ist dies notwendig, weil auch die Frage der notwendigen Finanzierung unseres Staates und unseres Gemeinwesens nicht einfach verändert werden kann.
Zumindest ist das die Einstellung der CDU/CSU, so wie ich das den derzeitigen Verhandlungen in Berlin entnehme. Wir selbst als SPD sind der Auffassung, dass ich dann, wenn ich die Bildung verbessern will, die Schultern, die die Finanzierungslasten zu tragen haben, breiter aufstellen muss. In der Richtung gab es auch Verbesserungsvorschläge. Warten wir aber einmal ab, was sich da in Berlin tut.
Nun zu dem, was konkret vorliegt. Es mag verschiedene Gesetze ansprechen. Die Frage ist natürlich, in welchem Umfang sich das in den einzelnen Bereichen auswirken wird. Ich beginne im Bereich der Kommunen. Frau Kohnle-Gros, Sie haben die schwierige Haushaltssituation der Kommunen angesprochen und gesagt, die sogenannten kleinen Aufgabenbereiche, die der Fantasie
dieses Gesetzes entspringen, wären problematisch. Aber auch Sie müssen doch zur Kenntnis genommen haben, dass der Haushaltsplan 2014/2015 deutliche Verbesserungen im Landesfinanzausgleich und damit im kommunalen Finanzausgleich vorsieht.
Diese deutliche Verbesserung pauschaliert steht natürlich den Kommunen insgesamt zur Verfügung. Dort gibt es neben den allgemeinen Zuweisungen auch – das ist sicher bekannt – die Besonderheit der Neueinführung und der betragsmäßigen Festschreibung der Gewährleistung der Schlüsselzuweisung C und damit auch der Sozialausgaben.