Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Meine Damen, meine Herren, zunächst möchte ich Ihnen, Herr Justizminister Hartloff, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorlage der Novellierung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof danken.

Gerichtsurteile und aktuelle Entwicklungen führen dazu, dass wir uns heute mit einer größeren Novellierung unseres Verfassungsprozessrechts beschäftigen. Vier Novellierungsaspekte des heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurfs möchte ich näher thematisieren. Erstens die Einführung der Verzögerungsbeschwerde, zweitens eine konkrete Regelung der Beschlussfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, drittens die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im verfassungsgerichtlichen Verfahren und viertens eine moderate Erhöhung der Aufwandsentschädigung für unsere Verfassungsrichter.

Meine Damen, meine Herren, die SPD-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung die Einführung einer Verzögerungsbeschwerde mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt. So wird eine Rechtsschutzlücke geschlossen. Damit wird den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes und des Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechnung getragen.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof dafür bekannt ist – Herr Justizminister Hartloff, Sie hatten das bereits angesprochen –, dass er rückblickend bei aller Gründlichkeit und Sorgfalt zügig und schnell über seine Verfahren entscheidet, bekommen die Betroffenen einen wirksamen Rechtsbehelf an die Hand. Betroffene sind beispielsweise auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Verfassungsbeschwerden. Zwar besteht grundsätzlich – Herr Henter, Sie hatten das schon ausge- führt – ein Amtshaftungsanspruch. Doch umfasst dieser lediglich schuldhafte Verzögerungen und erstreckt sich nicht auf Nichtvermögensschäden. Ich bin mir sicher,

dass der neue kompensatorische Rechtsbehelf weiter geht. Er wird das Recht eines Betroffenen auf eine angemessene Verfahrensdauer in gewisser Weise wieder geraderücken und ihm das Recht zubilligen.

Darüber hinaus werden die Beweislastregelung und die Pauschalierung dazu führen, dass potenzielle Entschädigungsansprüche kurzzeitig ihre Erfüllung finden.

Erstmalig wird nun auch die Beschlussfähigkeit im Gesetz geregelt. § 7 Abs. 1 sieht lediglich vor, dass der Verfassungsgerichtshof in der Besetzung von neun Mitgliedern entscheidet. Eine weitere Regelung fehlt hier.

Auch wenn wegen der langfristigen Terminplanung des Gerichts Situationen eher der Seltenheit angehören und bisher nur einmal eingetreten sind, an denen das Gericht nicht in seiner vollen Besetzung entscheidet, ist in außergewöhnlichen und pressierenden Fällen nicht auszuschließen, dass eine sofortige Entscheidung notwendig ist. Damit ist es sicherlich sinnvoll, dass wir eine Festschreibung der Beschlussfähigkeit auf mindestens sieben Mitglieder in das Gesetz einfügen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs ist zu lesen, dass es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Ich bin sicher, dass dies bald der Vergangenheit angehören wird. Was bei anderen Gerichten unseres Landes möglich ist, wird dann bald auch beim Verfassungsgerichtshof möglich sein. Der elektronische Rechtsweg wird geöffnet.

Damit sind neben der herkömmlichen papiergebundenen Schriftform oder auch der mündlichen Form elektronische Kommunikationsformen rechtswirksam und zulässig. Ich bin sicher, dass auf diese Weise Schriftstücke schnell, sicher und ohne Qualitätsverluste an den Adressaten und von dem Adressaten dem Verfassungsgerichtshof übermittelt werden können. Er kann dabei auf das vorhandene Equipment des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz zurückgreifen.

Meine Damen, meine Herren, wir sind überzeugt, dass die neuen elektronischen Kommunikationsformen kostengünstig, effizient, aber vor allem unbürokratisch und auch ein Stück bürgerfreundlich sind.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Daher begrüßen wir als Landtagsfraktion die Öffnung zu diesen elektronischen Verfahren.

Zum Schluss komme ich noch auf die Regelungen zu sprechen, die die Verfassungsrichter direkt betreffen. Zum einen stellt die Gesetzesnovelle klar, dass die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl nur auf die ordentlichen, nicht jedoch auf die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu beziehen ist. Zum anderen werden die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Verfassungsrichter sehr moderat auf 250 Euro im Monat angehoben.

Meine Damen, meine Herren, abschließend möchte ich in meinem Resümee betonen, dass wir als SPDLandtagsfraktion die Gesetzesinitiative begrüßen. Ich bin überzeugt, dass diese Gesetzesinitiative den notwendigen aktuellen Novellierungsbedürfnissen Rechnung trägt und ein modernes, bürgernahes und auch effizientes Verfassungsprozessrecht in Rheinland-Pfalz schafft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Raue das Wort.

Herr Präsident, liebe Gäste, meine Damen und Herren! Es wurde von den Vorrednern schon in extenso dargestellt. Daher fasse ich mich kurz. Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte der Beteiligten. Er stellt den Verfassungsgerichtshof zukunftsfähig auf, und er trägt den Erfordernissen der Praxis Rechnung.

Wir begrüßen ihn daher. Die vorgebrachten Anregungen werden wir in bewährter Weise im Rechtsausschuss aufnehmen und diskutieren. Darauf freue ich mich. Wir freuen uns über den Gesetzentwurf und über das weitere Verfahren.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Der Gesetzentwurf soll an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Gibt es Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Bürgerbeteiligung verbessern – durch E-Government und Open Data Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/1896 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik – Drucksache 16/3050 –

Digitale Bürgerbeteiligung weiterentwickeln – E- Government und Open Government Data stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3219 –

Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Kollege Dötsch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2012 ist der Antrag an den Ausschuss für Medien- und Netzpolitik überwiesen worden.

Der Ausschuss für Medien- und Netzpolitik hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 21. November 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Das Wort hat Frau Kollegin Kohnle-Gros von der CDUFraktion.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie vom Präsidenten gehört haben, haben wir inzwischen zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge vorliegen, nämlich unseren Entschließungsantrag und einen Alternativantrag der Regierungsfraktionen.

Ich will für diejenigen, die schon die Chance hatten, beide Anträge zu lesen, sagen, dass wir uns eigentlich nur in zwei Punkten unterscheiden. Das sind aber keine unwesentlichen Punkte. Ich komme gleich darauf zurück.

Unser Antrag – das sehen Sie auch am Datum – ist schon ein bisschen älter, was aber seine Aktualität nicht ändert. Ich will zu Beginn der Erörterungen noch einmal sagen, dass ich mir überlegt habe, ob ich meiner Fraktion noch einen Änderungsantrag zu unserem vorliegenden Antrag vorschlage.

Ich bin davon abgekommen, als ich mir das RheinlandPfalz-Portal noch einmal im Internet angeschaut habe. Ich habe gedacht, wir sind noch nicht soweit, dass dieser Punkt, den wir aufgerufen haben, als erledigt betrachtet werden kann. Deswegen habe ich unseren Antrag einfach noch einmal zur Debatte eingebracht.

(Beifall der CDU)

Wir sind uns überwiegend einig. Wir sind uns aber an zwei Stellen noch nicht einig. Das liegt in der Natur der Sache. Die Landesregierung und die Opposition haben andere Voraussetzungen und andere Herangehensweisen.

Um welche zwei Punkte geht es? Ich habe es eben schon angedeutet. Es ist das Open-Government-DataPortal. Wir haben in unserer Entschließung angemahnt, dass es kommt. Das wurde im März letzten Jahres von der Ministerpräsidentin auf der CeBIT gestartet.

Frau Staatssekretärin Raab, wenn man sich die Seite anschaut, stellt man fest, dass immer noch das aufgeführt ist, was im März letzten Jahres aktuell war, nämlich die Pressemeldung dazu und auch Ihre Einführungen, wie das genutzt werden kann. Es sind einige Daten dazugekommen. Ich glaube, es ist für uns Expertinnen und Experten im Medien- und Enquete-Bereich noch nicht das, was wir uns darunter vorstellen.

Das hängt mit dem zweiten Punkt zusammen, nämlich mit dem bei Ihnen zum Ausdruck gekommenen Transparenzgesetz. Wir haben in unserer Entschließung unter Punkt 3 auf den damaligen Stand der Diskussion auch in der Enquete-Kommission rekurriert. Wir haben nämlich davon gesprochen, dass die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes die Voraussetzung für eine gesetzliche Änderung sein sollte.

Seit der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vor einem Jahr wissen wir, dass es nicht mehr um eine Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes gehen soll, sondern um ein Transparenzgesetz. Das ist natürlich ein gradueller Unterschied. Ich denke, jeder hat Verständnis für die Opposition, dass wir das nicht proklamieren können, wenn wir nicht wissen, was in diesem Gesetzentwurf steht.

(Beifall der CDU)

Es gibt aber auch noch zwei andere Komplexe, die man in dem Zusammenhang mit ansprechen muss. Ich spreche einmal über das Innenministerium, das bekanntermaßen für den Bereich IT zuständig ist. Das Innenministerium verliert jetzt einen Staatssekretär – das wussten wir übrigens im letzten Jahr noch nicht, als wir im Haushalt darüber gesprochen haben –, der auch einmal ITBeauftragter der Landesregierung war. Dadurch geht sicher auch ein Stück weit Kompetenz in diesem Bereich verloren.

Frau Staatssekretärin Raab, die bisher diesen Bereich im Haus verantwortet hat, bekommt einen neuen Zuschnitt ihres Aufgabenbereiches. Wir bekommen – das haben wir bei den Haushaltsberatungen mitverfolgt – einen Ministerialdirektor – meine Damen und Herren, das ist eine B 8-Stelle –, der sich speziell um diese ITAufgaben im Innenministerium kümmern wird.

Ich glaube, die Landesregierung und die Ministerpräsidentin haben erkannt, dass zwar vieles angedacht und auch von uns als Parlamentarier unterstützt wird, aber noch nicht alles so weit ist, wie es vielleicht – das ist unsere Meinung – sein könnte. Das ist bis jetzt alles ein bisschen in den Anfängen nach dem Knopf auf das Portal stecken geblieben.

Ich will an der Stelle auch noch sagen, dass es nicht nur die personelle Seite ist. Sie haben in den Haushaltsberatungen auch schon Gelder eingestellt, und zwar in Bezug auf das Transparenzgesetz im Haushalt des Innenministeriums in der Abteilung IT, und zwar für das Jahr 2014 zusätzlich 500.000 Euro und für das nächste Jahr 1,5 Millionen Euro.

Das ist wieder dieses Transparenzgesetz, das es noch nicht gibt, von dem wir nicht wissen, wie Sie es sich

vorstellen. Ich muss aus unserer Sicht als Opposition sagen, es ist nicht zu akzeptieren. Alles andere, Breitband, die Frage, wie die Kommunen eingebunden werden, Datenschutz, alle Punkte, die wir benannt haben, benennen Sie in Ihrem Antrag auch. Insofern gibt es keinen Unterschied. Das kann auch nicht sein, weil es ein sachlich-fachliches Thema ist. In der EnqueteKommission, aber auch im Medienausschuss sind wir immer up to date. Deswegen darf ich noch einmal zum Ausdruck bringen, dass das Thema extrem wichtig ist, auch wenn man gelegentlich hört, dass das mit den Online-Nutzungen nicht mehr so ganz toll ist. In anderen Feldern haben wir es manchmal auch, dass es einen Rollback gibt.

Ich glaube, trotzdem müssen wir uns in dem Bereich noch einmal gut aufstellen, die neuen Möglichkeiten nutzen. Für die Bürger kann es oder soll es Erleichterung und mehr Partizipation, Teilhabe usw. bringen. Die Sache an sich ist zu rechtfertigen. Unsere Entschließung bleibt deswegen so bestehen, wir werden unserer Entschließung zustimmen und natürlich dem anderen Antrag nicht, weil wir es aus den genannten Gründen nicht können.

Wie hat Julia Klöckner gesagt? – Es ist zwar netter geworden im Land, aber nicht wirklich besser. – Sie können wirklich noch etwas verbessern, auch im Bereich von IT.