Marc Ruland

Sitzungen

16/45 16/46 16/49 16/51 16/53 16/58 16/63 16/66 16/76 16/84 16/101 16/104

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf würdigt die Besonderheit des Jugendarrests als Zuchtmittel. Jugendarrest ist nämlich keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel im Sinne des § 13 des Jugendgerichtsgesetzes. Demnach ahndet der Richter eine Straftat mit Jugendarrest oder anderen Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, den Jugendlichen aber eindringlich zu Bewusstsein gebracht werden muss, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Jugendarrest ist eine freiheitsentziehende Sanktion, die gravierend und meist erstmalig in das Leben der jungen Arrestierten eingreift und sie aus ihrem Lebensumfeld auf gewisse Zeit – maximal für vier Wochen, Herr Wilke, Sie haben das schon angesprochen – herauslöst. In Rheinland-Pfalz wird Jugendarrest insbesondere in der Jugendarrestanstalt in Worms vollzogen, in der 35 Arrestplätze ausgewiesen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von der Landesregierung eingebrachte Landesjugendarrestvollzugs
gesetz ist ausdrücklich mehr als eine rein verfassungsfeste Eingriffsermächtigung. Sein Kern, seine Ratio, steckt gerade im erzieherischen Gedanken und der konkreten Ausgestaltung des Vollzugs. Dem Arrest kommt eine ermahnende, aufrüttelnde wie auch helfende und unterstützende Funktion zu. Herr Dr. Wilke, ich glaube, da werden wir gleich noch einmal auf Ihren Änderungsantrag zu sprechen kommen, weil es da nämlich andere Schwerpunktsetzungen auf unserer Seite geben wird.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es Erziehungspläne in dem Gesetz nach der Vorlage unserer Regierung geben wird. Wenn man sich die Erziehungspläne näher anschaut, muss man sehen, was da drin ist. Da sind Maßnahmen für alle Arrestierten festgehalten. Die Arrestierten sollen aktiv bei der Erarbeitung einbezogen sein. Es geht hier um die Stärkung der sozialen Kompetenz, und es wird hier Wert gelegt auf Maßnahmen für strukturierte und sinnstiftende Freizeitbeschäftigung. Auch an die Mitwirkungsbereitschaft wird hier appelliert.
Ich sage das ganz ernst, ich war schon etwas verblüfft von Ihnen, Herr Dr. Wilke, und von der CDU, dass Sie so kurzfristig einen Änderungsantrag aus der Tasche gezogen haben. Er ist ein wenig mit heißer Nadel gestrickt. Ich frage Sie auch: Wenn es Ihnen damit wirklich ernst gewesen wäre, warum haben Sie ihn nicht schon schriftlich in die Sitzung des Fachausschusses am letzten Dienstag eingebracht? Dann hätte man ordentlich darüber diskutieren können.
Sie sagen im Rechtsausschuss, wichtig ist, dass der Gesetzentwurf kommt. Hier im Plenum sagen Sie, es ist lange überfällig, dass die Regierung diesen Gesetzentwurf vorlegt. Gleichzeitig präsentieren Sie uns so kurzfristig Ihre eigenen Vorstellungen vom Jugendarrestvollzug. Da frage ich mich schon: Ja was denn nun? – Aber auch in der Sache darf ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege Wilke, wenn Sie einfach Erziehungsplan durch Aufnahmegespräch ersetzen wollen; denn in Aufnahmegesprächen ist eine vertiefte Erörterung und Auseinandersetzung mit den Arrestierten gerade nicht möglich, denn Aufnahmegespräch und Erziehungsplan haben eine ganz unterschiedliche Zielsetzung. Der Erziehungsplan bietet Bediensteten wie auch Arrestierten eine Orientierung. Dies alles ist für uns essenziell. Die erzieherische Einwirkung mittels Erziehungsplan ist Herzstück des neuen Jugendarrestvollzugs. Dafür werden auch – das ist eben nicht lebensfremd – neue Personalressourcen in Aussicht gestellt.
Wenn Sie versuchen, ein Stück weit – Sie haben es als lebensfremd bezeichnet; bei Ihnen kam auch der Begriff „Bürokratrie“ vor – diese Erziehungspläne als Bürokratiemonster an die Wand zu zeichnen, so ist das ein ziemlich durchsichtiges Manöver. Es geht ein bisschen nach dem Motto: Wir streichen einmal das Wort „Erziehungsplan“. Dann übernehmen wir wortgleich Absätze aus dem Regierungsentwurf und fügen sie gesetzessystematisch unlogisch und zum Teil unsortiert zusammen.
Ich frage Sie: Haben Sie vielleicht noch etwas übersehen? – § 7 Abs. 5, die verankerte Regelung zur Prüfung der Vollzugstauglichkeit, scheint in Ihrem Gesetzentwurf und in Ihrem Änderungsantrag nicht vorzukommen. Bei
dieser geht es immerhin darum, wie mit gesundheitlichen Problemen und Schwangerschaften in Zeiten des Jugendarrests umgegangen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf finalisiert und komplettiert die Landesregierung die Gesetzgebung im Bereich des Justizvollzugs und legt mit der Novelle einen Grundstein für einen zeitgemäßen, humanen, modernen und konsequent auf die Förderung und Erziehung der Arrestierten ausgelegten Jugendarrestvollzug vor.
Vielen Dank.
......... 6676 Abg. Dr. Axel Wilke, CDU:......... 6676 Abg. Heiko Sippel, SPD:......... 6678 Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz:.... 6679 Abg. Katharina Raue, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6679
Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte. Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5323 –. Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/3969 –. Mehrheitliche Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/5313 – Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetz
entwurfs – Drucksache 16/4900 – unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/5313 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 6681
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4671 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5314 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5294 –........... 6681
Vielen Dank – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Durch Beschluss des Landtags vom 25. September 2014 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2014, in seiner 42. Sitzung am 26. Mai 2015, in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 und in seiner 46. Sitzung am 21. Juli 2015 beraten. In seiner 44. Sitzung hat der Rechtsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Ich komme sodann zur Berichterstattung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2015 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung, 44. Sitzung und 46. Sitzung beraten. In seiner 44. Sitzung hat der Rechtsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen. Ich verweise hierzu auf Drucksache 16/5313.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Professor Robbers, zunächst möchte ich Ihnen für die Einbringung des Gesetzentwurfs danken. Die Landesregierung macht mit ihrem Gesetz Gebrauch von der Öffnungsklausel in § 10 Abs. 3 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz. Danach besteht die Möglichkeit, den Bezirk einer Kammer auf Bezirke anderer Sozialgerichte zu erstrecken. Diesem Rechtsgedanken folgend beinhaltet das vorliegende Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes zwei Schwerpunkte, wie Sie bereits ausgeführt haben.
Zum einen wird § 1 der Landesverordnung über die erweiterte Zuständigkeit einzelner Kammern bei den Sozialgerichten vom 9. November 2009 in das Gerichtsorganisationsgesetz aus Gründen der Rechtsklarheit überführt. Heute wie auch in Zukunft wird es so bleiben, dass alle Verfahren des Vertragsarztrechts am Sozialgericht Mainz verhandelt werden.
Herr Kollege Wilke, ich glaube, das ist unstrittig und wird uns im Rechtsausschuss auch so wieder begegnen.
Meine Damen, meine Herren, der Gesetzentwurf sieht aber auch einen zweiten Schwerpunkt vor, und zwar die Konzentration für die Verfahren des Sozialen Entschädigungsrechts am Sozialgericht in Koblenz. Im Jahr 2012 lag den Sozialgerichten Rheinland-Pfalz eine doch überschaubare Anzahl von Klageeingängen zur Entscheidung vor. 79 waren es damals, schon 46 in Koblenz, Herr Dr. Wilke, 26 in Mainz, sieben in Speyer, und in Trier hatten wir damals gar keinen Fall.
Der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz begrüßt die Konzentration der Zuständigkeit, und er führt gute Gründe ins Feld, denen wir uns als SPDLandtagsfraktion auch anschließen:
Erstens: Zentrales Ziel ist insbesondere die Beschleunigung der Verfahren.
Zweitens: Das Soziale Entschädigungsrecht ist eine äußerst komplexe Sozialrechtsmaterie, für deren sachgerechte Entscheidung Kenntnisse der einschlägigen und häufig auch älteren Literatur von besonderer Bedeutung sind. Ich bin überzeugt, dass sich aus einer gerichtsübergreifenden Bündelung Synergien ergeben und hier die Verfahren noch einmal beschleunigt werden können.
Drittens: Richterinnen und Richter, die ständig mit dieser speziellen Thematik vertraut sind, können Entscheidungen wegen der verkürzten Einarbeitungszeit zügiger treffen.
Viertens: Fortbildungsangebote können zielgerichtet angeboten werden.
Fünftens – Herr Minister, Sie führten das bereits aus – ist das Sozialgericht in Koblenz gut geeignet. Zum einen ist hier ausreichend Personal vorhanden, und zum anderen haben wir auch genügend räumliche Kapazitäten im neuen Justizzentrum in Koblenz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass bei der Anhörung von Personalvertretung, Gewerkschaften und Interessenverbänden keine Einwände erhoben worden sind. Aus ihrer Sicht wurde angemerkt, dass es längere Anfahrtswege gibt, die auch mit einer Belastung für die am Verfahren Beteiligten einhergehen können. Aber auch hier kann ein Ausgleich geschaffen werden. Koblenz ist auf der einen Seite sehr zentral, aber zudem kann auch dieser Nachteil – Zeitverlust und Auslagen – wie bei einer Zeugin vergütet werden.
Nicht zuletzt erleichtern moderne Kommunikationsmittel, insbesondere die Tatsache, dass die Sozialgerichtsbarkeit am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt, diesen Nachteil.
Zudem brachten die Angehörten, wie auch der Präsident des Landessozialgerichts, zum Ausdruck, dass die Vorteile einer Zuständigkeitskonzentration auf das Sozialgericht Koblenz für Verfahren des Sozialen Entschädigungsrechts eindeutig überwiegen. In diesem Sinne bin ich gespannt und freue mich auf die weitere Beratung im Rechtsausschuss.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, welche hohen und höchsten Führungsämter wurden in Ihrer Amtszeit besetzt?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie, Herr Justizminister Hartloff, schon angesprochen haben, werden die Verfahrensabläufe geregelt. Es wurde bereits dargestellt, welche Leistungen hinterlegt werden können. Sicherlich ist einer der bekanntesten Fälle die Kaution im Strafverfahren. Außerdem gibt es Hinterlegungen als Sicherheitsleistungen zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder im Falle der Rechtsunsicherheit, wenn beispielsweise der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht rechtzeitig annimmt, also sich im Annahmeverzug befindet. Gleiches gilt für die Fälle der Gläubigerunsicherheit. Es gibt auch Hinterlegungen zugunsten von unbekannten Erben.
Meine Damen, meine Herren, ich möchte zunächst Ihnen, Herr Justizminister Hartloff, für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs danken. Zu Herrn Dr. Wilke möchte ich sagen, Sie haben vollkommen recht. Das Land war schon im Jahr 1995 gemeinsam mit dem Land Niedersachsen unterwegs. Wir waren innovativ und an der Spitze einer Bewegung.
Nun ist es so, dass wir uns der Neuentwicklung in anderen Bundesländern anschließen wollen. Es gab eine Federführung von Baden-Württemberg und Abstimmungsprozesse unter den Justizverwaltungen, die Hinterlegungsgesetze in anderen Bundesländern mit Ablauf des 30. November neu zu fassen und einheitlich zu verabschieden.
Sie haben recht. Ich schließe mich Ihnen an. Man kann auf die guten Erfahrungen nach zwei oder drei Jahren zurückgreifen und schauen, wie wir unser rheinlandpfälzisches Hinterlegungsrecht harmonisieren und modernisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einem Grundsatz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entsprochen wird, nämlich dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Es ist durchaus sinnvoll, dass Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bundesländern auf in diesem Fall ähnliche und nicht weit voneinander abweichende und divergierende Regelungen vertrauen dürfen. Neben dieser gebotenen Anpassung und Vereinheitlichung wird das neue Landeshinterlegungsgesetz auch weiterentwickelt.
Ich möchte auf verschiedene Vorschriften näher eingehen. Zum einen sind die Straffung des Rechtsbehelfsverfahrens in § 7 Landeshinterlegungsgesetz und die Stärkung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu nennen. Zum anderen möchte ich erwähnen, dass Normen in den Gesetzesrang eingefügt werden, die die Beteiligtenstellung in § 5 und die Akteneinsicht in § 6 regeln und stärken.
Ins Auge fällt, wie Sie, Herr Dr. Wilke, es schon angesprochen haben, dass die Verzinsung bei einer Geldhinterlegung gemäß § 12 Abs. 3 abgeschafft wird. Ich bin anderer Auffassung. Ich finde, es ist durchaus nachvollziehbar; denn eine Hinterlegung ist letztlich eine Dienstleistung. Sie erfolgt in der Regel freiwillig und bringt für
den Beteiligten Vorteile. Zugleich werden keine Gerichtskosten für eine Geldhinterlegung fällig. Wenn man in andere Bundesländer schaut, wird man auch feststellen, dass man dort ähnliche Erfahrungen gemacht hat, indem man ebenso auf die Verzinsung verzichtet hat.
Ich finde, es ist ein vernünftiger Vorschlag, den das Justizministerium auf den Tisch gelegt hat, wenn man sich weiter anschaut, dass durch die Straffung von Verwaltungsabläufen und den Wegfall der Zinsberechnung die Verwaltungseffizienz gesteigert wird und gleichzeitig Verwaltungskosten reduziert werden können. Insofern sollten wir bei dem Vorschlag bleiben.
Ebenso sprechen sich im Rahmen der Anhörung zum Beispiel auch die Justizverbände, die Rechtsanwalts- und auch die Notarkammer Pfalz nicht gegen diesen Vorschlag aus. Die Notarkammer Pfalz sagt sogar, der Gesetzentwurf wäre sachgerecht. Zudem kann man konstatieren, dass hier auch Anregungen des Bundes Deutscher Rechtspfleger weitgehend bis auf den von Ihnen genannten Fall übernommen wurden.
Meine Damen, meine Herren, abschließend möchte ich betonen, dass die SPD-Landtagsfraktion der Gesetzesinitiative zustimmen wird. Das Hinterlegungsrecht wird im Interesse der Bürgerinnen und Bürger modernisiert und harmonisiert. Ich freue mich auf die Beratung auch mit Ihnen, Herr Dr. Wilke, im Rechtsausschuss.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Medienkompetenz macht in Rheinland-Pfalz seit 2007 Schule. „Medienkompetenz macht Schule“ ist ein Erfolgsprojekt dieser Landesregierung. Natürlich bieten neue Medien ungeheure Chancen. Sie bieten aber auch eine Vielzahl von Risiken. Mit diesem Landesprogramm werden Kinder und Heranwachsende früh und effektiv vor den Gefahren der neuen Medienwelt geschützt.
Aber nicht nur das, Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse und Fertigkeiten an die Hand gegeben werden, die ihnen im späteren Beruf und im Privatleben zugutekommen. Ihre Talente und Kreativität sollen ebenso wie ihre Persönlichkeit gefördert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es wäre schön, wenn Sie hier nicht wiederholen, was Sie im letzten Bildungsausschuss gesagt haben. Sie haben Informatik mit Medienkompetenz vermischt. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Bei der Medienkompetenz geht es um das Vermitteln einer Kulturtechnik, die in Zukunft sicher annähernd so wichtig sein wird wie das Lesen, Schreiben oder Rechnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, laut einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2013 nutzen 98 % der Jugendlichen das Internet. 88 % haben einen eigenen Internetzugang und sind fast drei Stunden täglich online. 96 % besitzen ein eigenes Mobiltelefon.
Diese Zahlen unterstreichen, wie sehr neue Medien in unseren Alltag Einzug gehalten haben und welch große Bedeutung für die Jugend die Medien und der Daten- und Verbraucherschutz in der schulischen Bildung vor dem Hintergrund dieser rasanten Entwicklung der medialen Welt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine moderne Schule wird den Schülerinnen und Schülern Medienkompetenz mit allen Facetten vermitteln. Genau darauf zielt der Antrag „Medienkompetenz macht Schule“ ab, nämlich das Lehren und Lernen mit den digitalen Medien voranzubringen, die Lehrkräfte zu qualifizieren und auch die Eltern mit in den Blick zu nehmen. Seit 2007 läuft das Landesprogramm. Nach gut sechs Jahren ist es nun Zeit, Bilanz zu ziehen.
In diesem Zeitraum hat sich die Schüler-PC-Relation landesweit von 10 : 1 auf 6 : 1 verbessert. An 472 Schulen im Land wurde die Ausstattung um mehr als 9.000 Notebooks und 1.300 interaktive Whiteboards verbessert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land mit dieser freiwilligen Leistung die Schulträger in ihren originären und ureigenen Aufgaben unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte unterstreichen, dass das Land die Schulträger freiwillig unterstützt. Wenn vor diesem Hintergrund die Christdemokraten in diesem Haus wie im letzten Bildungsausschuss fordern, dass das Land hier noch mehr machen
muss, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Das ist unglaubwürdig und unredlich.
Die Teilnehmerzahlen an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind beeindruckend. 50.000 Lehrerinnen und Lehrer haben die Angebote wahrgenommen. Mit den Angeboten wurden 27.000 Eltern und 60.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. 2.100 Lehrkräfte wurden für die Aufgabe als Jugendmedienschutzberater qualifiziert. Mehr als 1.300 Schülerinnen und Schüler wurden zu Medienscouts ausgebildet, die Mitschülerinnen und Mitschülern als Multiplikatoren sichere Wege durch das Internet aufgezeigt haben.
Ich möchte den „MedienkomP@ss“, die kostenlose Internetplattform „Lernen Online“ und das Nachschlagewerk „Schule, Recht und Medien“ sowie zuletzt die Kooperation beispielsweise mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht unerwähnt lassen, der mir eben noch einmal sagte, wie sehr er dieses Projekt des Landes begrüßt und mit seinen Mitteln unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Medienkompetenz wird bei uns großgeschrieben. Ich finde, diese Bilanz kann sich sehen lassen. Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weitergehen; denn wir haben im Doppelhaushalt 2014/2015 2,9 Millionen Euro für die Fortführung dieses Programm eingestellt und werden die Medienkompetenz weiterentwickeln, ausbauen und verstärkter in einen Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung bringen. Wir machen so junge Menschen für einen kritischen und selbstbestimmten Umgang mit den neuen Medien fit.
Abschließend möchte ich betonen: Mit dem Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ haben wir nicht nur die informationstechnische Ausstattung der Schulen massiv verbessert, wir haben auch Zehntausende von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern und Schulleitungsmitglieder unterstützt, ihre Kompetenzen in Bezug auf digitale Medien und das Internet auszubauen. Wir haben einen bundesweit beachteten Akzent in der Medienbildung gesetzt. Ich bin sicher und bleibe dabei: Die Medienkompetenz ist ein Erfolgsprojekt dieser Landesregierung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Womit beschäftigte sich alles der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren? – Schülerbeförderung, kommunale Finanzen, Nichtraucherschutz, Großer Lauschangriff, Kehrpflicht für Schornsteinfeger, Verwertbarkeit von angekauften Steuer-CDs. – Sie sehen, wie groß die Bandbreite der Entscheidungen ist.
Meine Damen, meine Herren, zunächst möchte ich Ihnen, Herr Justizminister Hartloff, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorlage der Novellierung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof danken.
Gerichtsurteile und aktuelle Entwicklungen führen dazu, dass wir uns heute mit einer größeren Novellierung unseres Verfassungsprozessrechts beschäftigen. Vier Novellierungsaspekte des heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurfs möchte ich näher thematisieren. Erstens die Einführung der Verzögerungsbeschwerde, zweitens eine konkrete Regelung der Beschlussfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, drittens die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im verfassungsgerichtlichen Verfahren und viertens eine moderate Erhöhung der Aufwandsentschädigung für unsere Verfassungsrichter.
Meine Damen, meine Herren, die SPD-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung die Einführung einer Verzögerungsbeschwerde mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt. So wird eine Rechtsschutzlücke geschlossen. Damit wird den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes und des Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechnung getragen.
Auch wenn der Verfassungsgerichtshof dafür bekannt ist – Herr Justizminister Hartloff, Sie hatten das bereits angesprochen –, dass er rückblickend bei aller Gründlichkeit und Sorgfalt zügig und schnell über seine Verfahren entscheidet, bekommen die Betroffenen einen wirksamen Rechtsbehelf an die Hand. Betroffene sind beispielsweise auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Verfassungsbeschwerden. Zwar besteht grundsätzlich – Herr Henter, Sie hatten das schon ausge- führt – ein Amtshaftungsanspruch. Doch umfasst dieser lediglich schuldhafte Verzögerungen und erstreckt sich nicht auf Nichtvermögensschäden. Ich bin mir sicher,
dass der neue kompensatorische Rechtsbehelf weiter geht. Er wird das Recht eines Betroffenen auf eine angemessene Verfahrensdauer in gewisser Weise wieder geraderücken und ihm das Recht zubilligen.
Darüber hinaus werden die Beweislastregelung und die Pauschalierung dazu führen, dass potenzielle Entschädigungsansprüche kurzzeitig ihre Erfüllung finden.
Erstmalig wird nun auch die Beschlussfähigkeit im Gesetz geregelt. § 7 Abs. 1 sieht lediglich vor, dass der Verfassungsgerichtshof in der Besetzung von neun Mitgliedern entscheidet. Eine weitere Regelung fehlt hier.
Auch wenn wegen der langfristigen Terminplanung des Gerichts Situationen eher der Seltenheit angehören und bisher nur einmal eingetreten sind, an denen das Gericht nicht in seiner vollen Besetzung entscheidet, ist in außergewöhnlichen und pressierenden Fällen nicht auszuschließen, dass eine sofortige Entscheidung notwendig ist. Damit ist es sicherlich sinnvoll, dass wir eine Festschreibung der Beschlussfähigkeit auf mindestens sieben Mitglieder in das Gesetz einfügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs ist zu lesen, dass es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Ich bin sicher, dass dies bald der Vergangenheit angehören wird. Was bei anderen Gerichten unseres Landes möglich ist, wird dann bald auch beim Verfassungsgerichtshof möglich sein. Der elektronische Rechtsweg wird geöffnet.
Damit sind neben der herkömmlichen papiergebundenen Schriftform oder auch der mündlichen Form elektronische Kommunikationsformen rechtswirksam und zulässig. Ich bin sicher, dass auf diese Weise Schriftstücke schnell, sicher und ohne Qualitätsverluste an den Adressaten und von dem Adressaten dem Verfassungsgerichtshof übermittelt werden können. Er kann dabei auf das vorhandene Equipment des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz zurückgreifen.
Meine Damen, meine Herren, wir sind überzeugt, dass die neuen elektronischen Kommunikationsformen kostengünstig, effizient, aber vor allem unbürokratisch und auch ein Stück bürgerfreundlich sind.
Daher begrüßen wir als Landtagsfraktion die Öffnung zu diesen elektronischen Verfahren.
Zum Schluss komme ich noch auf die Regelungen zu sprechen, die die Verfassungsrichter direkt betreffen. Zum einen stellt die Gesetzesnovelle klar, dass die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl nur auf die ordentlichen, nicht jedoch auf die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu beziehen ist. Zum anderen werden die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Verfassungsrichter sehr moderat auf 250 Euro im Monat angehoben.
Meine Damen, meine Herren, abschließend möchte ich in meinem Resümee betonen, dass wir als SPDLandtagsfraktion die Gesetzesinitiative begrüßen. Ich bin überzeugt, dass diese Gesetzesinitiative den notwendigen aktuellen Novellierungsbedürfnissen Rechnung trägt und ein modernes, bürgernahes und auch effizientes Verfassungsprozessrecht in Rheinland-Pfalz schafft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtages vom 19. September 2013 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 31. Oktober 2013 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Baldauf, man kann Ihnen grundsätzlich in allen Punkten, die Sie gerade angesprochen haben, zustimmen. Ich möchte betonen, dass sich die Beträge der Notarversorgungskasse in den letzten 15
Jahren mehr als verdoppelt haben. Dieser dramatischen Entwicklung können wir heute entgegenwirken. Diese schwierige Situation der Notarversorgungskasse Koblenz basiert auf verschiedenen Ursachen. Zum einen ist hier die gestiegene Lebenserwartung zu nennen, der Bevölkerungsrückgang in unserem Bundesland und nicht zuletzt das umlagenahe Finanzierungssystem der Notarversorgungskasse. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Notarversorgung demografiefest, nachhaltig, zukunftssicher und auch generationengerecht zu reformieren. Daher begrüßen wir den vorgelegten Gesetzentwurf, der auf den Vorschlägen der Selbstverwaltung basiert und ihnen Rechnung trägt.
Bevor ich näher auf diese Punkte eingehen möchte, lassen sie mich noch ein paar allgemeine Bemerkungen machen. Die aktuelle versicherungsmathematische gesetzliche Regelung stammt aus dem Jahr 1962. Damals war ein Beitrag von 15 % zu leisten. Heute sind es über 66 %. In konkreten Zahlen bedeutet dies, 1997 war der Jahresbeitrag 11.000 Euro, 2012 über 23.000 Euro. Gleichzeitig erhöhten sich die jährlichen Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder weitaus geringer. 1997 waren dies rund 31.000 Euro, 2012 38.500 Euro. Bemerkenswert ist auch die Relation zwischen aktiven Notaren – also den Beitragszahlern – und der Zahl der Versorgungempfänger. Zählen wir in diesem Jahr etwa 85 Leistungsempfänger, werden es in 15 Jahren 104 und in 25 Jahren 112 Leistungsempfänger sein.
Herr Baldauf – Sie hatten es eben schon erwähnt –, unterstellt man, dass die Anzahl der Notare auf konstantem Niveau bleibt, wird bereits in 15 Jahren ein aktiver Notar mehr als einen Versorgungempfänger finanzieren müssen.
Ohne eine nachhaltige Reform würde keine andere Möglichkeit bestehen, als die Anwartschaften der gegenwärtigen Generation zu kürzen oder ihre Beiträge weiter anzuheben. Dies birgt Gefahren, aber auch Risiken in sich. Ohne eine Reform würde ein weiteres Auseinanderklaffen der Beitragshöhe und der Höhe des Ruhegehaltsanspruchs drohen. Damit würde möglicherweise auch eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Äquivalentprinzips drohen. Zudem würden ohne Reform möglicherweise auch die Beiträge die Körperschaftsteuergrenze übersteigen.
Meine Damen, meine Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, die sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabenseite wirken. Diese sind dergestalt, dass Übergangsfristen die Belastung für aktive Beitragszahler durch Versorgungsempfänger abfedern werden.
Wenn ich kurz auf die zentralen Reformmaßnahmen eingehe, sind unter anderem die sinngemäße Umsetzung des Versorgungsrechtsänderungsgesetzes von 2001 zu nennen und damit eine Dynamisierung der Leistungen mit dem Ziel, das Versorgungsniveau – wie von Ihnen angesprochen, Herr Baldauf – von A 13 auf A 12 anzupassen. Gleichwohl ist damit keine Kürzung für die Versorgungsempfänger verbunden, sondern lediglich ein langsamerer Anstieg der Versorgungsleistungen.
Künftig werden die Beiträge nur noch im Trend der Beamtenbesoldung im Land erhöht. Ferner wird eine frühere Reform aus den 80er-Jahren, die das Alter für den Versorgungsbeginn von 70 auf 65 Jahre senkte, nun schrittweise zurückgenommen. Auch wird sich die Höhe der Witwenversorgung an den Regelungen der Beamtenversorgung orientieren. Letztlich wird einnahmeseitig ein Sanierungsbeitrag erhoben.
Die genannten Reformmaßnahmen führen zu einer höheren Kapitaldeckung, einer nachhaltigen Stärkung der Rücklage und aus unserer Sicht auch zu einer langfristigen Sicherung der Notarversorgung.
Meine Damen, meine Herren, ich bin davon überzeugt, dass die genannten Reformschritte dazu führen werden, dass die Notarversorgung im Norden unseres Landes demografiefest, nachhaltig zukunftssicher und generationengerecht ausgestaltet wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2012 ist der Antrag an den Rechtsausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am 24. Januar 2013, in seiner 20. Sitzung am 28. Februar 2013, in seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013, in seiner 24. Sitzung am 27. Juni 2013 und in seiner 25. Sitzung am 3. Juli 2013 beraten.
In seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013 hat der Rechtsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt, an dem auch die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung mit beratender Stimme teilnehmen durften.
Da der federführende Rechtsausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung in dem mitberatenden Ausschuss nicht statt.
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2012 ist der Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Selbstverantwortung an rheinland-pfälzischen Schulen“ – Drucksache 16/1858 – an den Ausschuss für Bildung überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am 10. Januar 2013, in seiner 17 Sitzung am 14. März 2013 und in seiner 18. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. In seiner 17. Sitzung am 14. März 2013 hat der Ausschuss für Bildung ein Anhörungsverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Der Antrag wird angenommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 8. März 2013 ist der Antrag der CDU-Fraktion „Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz auf die demografische Entwicklung vorbereiten“ – Drucksache 16/2046 – an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 22. Sitzung am 18. April 2013 beraten.
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die oft vor Ort geäußerte Vermutung, dass sich Thyssen- Krupp durch Investitionen im Ausland in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne dort oben! Wie schon gesagt, als neues Mitglied in diesem Hause darf ich heute meine Jungfernrede hier halten. Als Abgeordneter aus dem Landkreis Mayen-Koblenz – genauer gesagt aus Andernach – spreche ich heute zum Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. „Vernunftehe oder Liebesheirat? Rhens und Untermosel sagen Ja zur Fusion“, das titelte die „Rhein-Zeitung“ am 3. Juli.
Wie bringe ich Rhein und Mosel zusammen? Das sei schon eine gewisse Herausforderung, sagte mir ein Bürgermeister der Region. Wir wissen, Confluentes, in Koblenz fließen Rhein und Mosel zusammen, und zugleich treffen hier auch unterschiedliche Regionen zusammen. Natürlich bestehen hier auch unterschiedliche Mentalitäten. Ich sage Ihnen, in bin trotzdem fest davon überzeugt, diese freiwillige Fusion ist zukunftsweisend und deutlich mehr als eine reine Vernunftehe. Ja, hier bestand Mut zur Freiwilligkeit. Das unterstreicht, dass die kommunale Verwaltungsreform unserer Landesregierung auf einem guten Weg ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns vor, wir sind im Jahr 2033. Ich bin dann 50 Jahre alt. Andere Kollegen – ich schaue beispielsweise einmal den Kollegen Pörksen an – – –
Nein, um Gottes willen, gerade mal 80, Frau Klöckner. Aber darum geht es nicht, sondern es geht darum, wie es eigentlich im engen Moseltal und im Rheintal aussehen wird. Wie viele Menschen werden da über 80 sein? Wie viele Häuser müssen hier barrierefrei gestaltet werden? Welche Herausforderung bringt das Altern unserer Gesellschaft noch mit sich? Der demografische Wandel hat bereits die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel erreicht. Dem wird die Fusion entgegenwirken. Die Fusion gestaltet zugleich demografischen Wandel und hat auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt und wird sie weiter beteiligen.
Mit der Fusion verschwindet nicht die Nähe, sondern wir organisieren die Nähe für die Bürgerinnen und Bürger neu. Auch wenn der Sitz der neuen Verbandsgemeinde mittelfristig in Kobern-Gondorf an der Mosel sein wird, werden wir, die Bürgerinnen und Bürger am Rhein, weiterhin einen kurzen Weg zur Verwaltung gehen. Die Verwaltung wird hier in Rhens ein Bürgerbüro installieren. Die Verbandsgemeinde Rhens zählt mit rund 9.000 Einwohnern zu den kleinsten in Rheinland-Pfalz. Nach der Fusion leben dann in der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel 27.000 Menschen.
Sie wird von Spay am Rhein bis Hatzenport an der Mosel reichen. Das große Ziel, das Zusammengehen der beiden Verbandsgemeinden, wird am 1. Juli 2014 besiegelt. Sicherlich gibt es in einigen Punkten noch Feinabstimmungsbedarf. Doch bin ich zuversichtlich, dass auch hier eine Lösung vor Ort gefunden wird, welches Gesicht die Neuaufstellung beispielsweise in den Fragen der Trägerschaft der Kitas, der Schulen und der Modernisierung der Abwassersysteme erhalten wird.
Meine Damen, meine Herren, die Synergien und Vorteile überwiegen. Exemplarisch nenne ich hier die Straffung und Optimierung der Verwaltungsstrukturen, die Senkung der Verbandsgemeindeumlage – das kommt den Ortsgemeinden zugute – und die gemeinsame Neuausrichtung des Tourismus. Dies alles gelingt dank der
großen Unterstützung des Landes. Über 1 Millionen Euro werden als sogenannte Hochzeitsprämie bereitgestellt. Zudem sind zusätzliche Projektförderungen avisiert.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhens Helmut Schreiber und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Untermosel Bruno Seibeld haben mir gegenüber deutlich gemacht: Wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg; denn die Strukturen unserer beiden eher ländlich geprägten Verbandsgemeinden passen gut zusammen.
Meine Damen, meine Herren, das, was hier entstanden ist und sehr konsensorientiert im Einvernehmen und im guten Miteinander zum Erfolg geführt hat, ist ein guter Dialog. Dieser erfolgreiche Dialog endete in einem einstimmigen Beschluss im Verbandsgemeinderat Rhens und in einem nahezu einstimmigen Beschluss im Rat der Verbandsgemeinde Untermosel. Das zeigt, dass man sich gemeinsam auf einen neuen Weg macht. Das begrüßen wir an dieser Stelle sehr.
Abschließend möchte ich auch an dieser Stelle unseren Dank namentlich an die beiden Bürgermeister Seibeld und Schreiber richten; denn sie haben außerordentlich zum Erfolg dieses Dialogs beigetragen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen, den Mitgliedern der Steuerungsgruppe, dem Landrat und allen weiteren Beteiligten sowie den Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Räten vor Ort.
Meine Damen und Herren, die Vorbereitungen sind nahezu abgeschlossen. Die neue Verbandsgemeinde Rhein-Mosel ist auf einem guten Weg. Ich wünsche ihr im Namen der SPD-Fraktion einen guten Start im Sommer 2014.
Vielen Dank.