Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Es bleibt weiterhin viel zu tun, und dabei ist immer wieder die Erfahrung zu machen, dass das Ansinnen, den Tierschutz praktisch werden zu lassen, auch bedeutet, richtig dicke Bretter bohren zu müssen.

Dazu sind wir gewillt, und das werden wir tun. Wir haben es in der Vergangenheit getan, und wir werden es auch in der Zukunft tun. Der heutige Schritt, den wir mit dem Verbandsklagerecht gehen, ist für uns lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, über den wir uns freuen. Wir sind froh darüber, dass wir dieses Recht nun einführen werden, aber wir machen weiter.

Dass wir weitermachen wollen, ist auch dadurch zu begründen, dass mehr als spürbar ist, dass es einen gesellschaftlichen Wandel gibt, Tieren mehr Respekt und Achtung entgegenzubringen

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

und die oft gehörte Aussage, Tiere seien als Mitgeschöpfe zu behandeln, mehr und mehr Zuspruch erhält.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Sie haben in der letzten Plenarsitzung Ihre Rede damit eröffnet, und Sie haben es auch heute wieder angesprochen. Daher – das kann ich nicht verhehlen – kann ich Ihre Ablehnung dieses Gesetzes wirklich nicht nachvollziehen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir Ihrem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen können.

Ich bin mir sicher, dass das Verbandsklagerecht nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung ist, sondern wir in der Folge dieses Gesetzes natürlich noch weitere Punkte im Tierschutz aufgreifen. Es ist wichtig, dass wir den Sachkundenachweis beim Halten von Tieren weiter ins Gespräch bringen, besonders, was die Haltung und den Erwerb von Exoten angeht. Es ist wichtig, dass wir die Qualzuchten beenden. Es ist wichtig, dass wir – nur als Beispiel aus dem landwirtschaftlichen Bereich – die Schnäbelkürzungen ein für allemal verbieten – ich hoffe, sehr bald.

Es ist wichtig, dass wir dem illegalen Welpenhandel ein Ende bereiten, und es gibt noch viele weitere Punkte, die ich anführen könnte. Ich möchte für mich und meine Fraktion versichern, dass wir diese Punkte im Blick haben und vorantreiben werden und wir in dieser Legislaturperiode – oder auch in der nächsten – so viel wie möglich in diesem Bereich gestalten werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

In diesem Zusammenhang möchte ich dem Datenschutzbeauftragten herzlich danken. Wir haben sehr aufmerksam sein Schreiben zur Kenntnis genommen. Ich möchte mich auch Herrn Hürter anschließen, der sehr deutlich dargestellt hat, dass wir es nicht wörtlich in das Gesetz übernommen haben.

Des Weiteren danke ich Herrn Hürter dafür, dass er es übernommen hat, die in der Anhörung geäußerten Änderungen darzustellen. So bleibt mir zum Abschluss meiner Redezeit nur zu sagen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, wir stimmen den Änderungen zu, und – noch einmal zur Erinnerung – wir stimmen dem Entschließungsantrag der CDU nicht zu.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat nun Frau Staatsministerin Höfken.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Gesetz, welches Ihnen heute zum Beschluss vorliegt, ist ein weiterer Meilenstein für den Tierschutz in Rheinland-Pfalz. Frau Abgeordnete Neuhof hat in ihrer Rede davon gesprochen, dicke Bret

ter zu bohren. – Dazu kann ich nur sagen, wohl wahr, es gilt, viele Widerstände zu überwinden, wenn es um die Durchsetzung von mehr Tierschutz geht. Aber Rheinland-Pfalz – man muss sagen, Rot und Grün in Rheinland-Pfalz – war seit vielen Jahren ein Vorreiter, und ich nenne nur als Beispiel die Verbesserung der Schlachttiertransporte in Deutschland, das Verbot des Schenkelbrandes – übrigens eine im Bundesrat angenommene Initiative, gescheitert an CDU und FDP; ein gebrochenes Versprechen dieser alten Regierung übrigens –, und ich nenne das Verbot der Käfighaltung, ein altes Thema, wofür sich Rheinland-Pfalz und Rheinland-Pfälzer immer vehement eingesetzt haben.

(Beifall des Abg. Dr. Dr. Schmidt, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu der Novelle des Bundestierschutzgesetzes wurden 50 Änderungsanträge aus Rheinland-Pfalz eingereicht. Viele davon sind angenommen worden, aber viele sind auch wieder gescheitert an der alten Bundesregierung. Aber wir lassen nicht nach. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht, dass sie eine Offensive für den Tierschutz erarbeiten möchte, und wir werden darauf schauen, dass sie das auch einlöst. Wir sind also immer hinterher.

Ich selbst bin natürlich auch ein bisschen stolz darauf, dass ich als Abgeordnete federführend an der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz mitwirken durfte, und der Tierschutz als Staatsziel steht auch schon länger in der Verfassung von Rheinland-Pfalz.

Was wir heute mit dem Landesgesetz zur Verbandsklage haben, ist die Umsetzung all dieser Ansätze. Ganz klar ist, dieses neue Gesetz setzt keine neuen Tierschutzstandards, sondern es ist ein Gesetz, das umfassende Klage- und Mitwirkungsmöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine ermöglicht und damit unseren Zielsetzungen entgegenkommt. Das sind zum Beispiel immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Tierhaltungsanlagen oder auf Antrag Genehmigungen von Schlachtungen ohne Betäubung, Zurschaustellung von Tieren und Ähnliches. Die Betonung liegt ganz klar auf der Mitwirkungsmöglichkeit; denn auf diese Art und Weise kann im Vorfeld schon Vieles ausgeräumt werden.

Bislang konnte nur gegen zu viel Tierschutz, aber nicht gegen zu wenig Tierschutz geklagt werden. Diesen Missstand stellen wir nun durch die Verbandsklage ab.

Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, um das bestehende prozessuale Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Tierhalter und dem Rechtsgut Tierschutz zu beseitigen; denn niemand konnte bislang für oder zugunsten der Tiere klagen, wohingegen Tierhaltern alle verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten offenstehen.

Es geht auch um die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat, wie es in anderen Rechtsbereichen schon umgesetzt wurde, beispielsweise im Umweltschutz.

Nur die Tierschutzverbandsklage ermöglicht es den anerkannten Tierschutzverbänden, als Anwalt der Tiere

tierschutzrelevante Vorschläge und Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Aber, wie gesagt, viel wichtiger ist, die Verbände können ihr Wissen direkt bei den Behörden einbringen und damit im Vorfeld eine Verbesserung für den Tierschutz gemeinsam mit den Behörden erwirken. Das ist durchaus auch eine Effektivitätssteigerung behördlichen Handelns.

Zum Gesetzentwurf hat es natürlich kritische Stimmen gegeben, die wir auch geprüft, aufgenommen und ernst genommen haben. Wir haben viele Dinge, bei denen wir sagen können, das ist nicht ein relevanter Vorwurf, so die „Klageflut“ oder die Verzögerung beim Neubau von Haltungseinrichtungen in der Landwirtschaft beispielsweise oder eine Misstrauenskultur gegenüber Behörden.

Zum Datenschutzrecht haben meine Vorredner schon gesagt, dazu ist keine Rechtsklarstellung im Gesetz nötig.

Ich möchte noch auf die „Klageflut“ eingehen. Wir haben einmal nachgeschaut, wie es zum Beispiel bei den Umweltverbänden und dem entsprechenden Klagerecht im Umweltbereich aussieht. Das Umweltbundesamt hat die Zahlen veröffentlicht. Es hat zwölf Klagen bei jährlich über 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben, also eine ganz geringe Zahl. Davon war die Hälfte erfolgreich oder teilweise erfolgreich.

Sie sehen, dass die entsprechenden Verbände nur in den Fällen, in denen wirklich begründeter Verdacht besteht, dass etwas nicht stimmt, tätig geworden sind. So wird es auch bei den Tierschutzverbänden sein, die das im Übrigen auch für sich in Anspruch nehmen, verantwortungsvoll mit solchen Möglichkeiten umzugehen.

Zu den zeitlichen Verzögerungen möchte ich sagen, wir haben eine sehr kleine Frist für Einwendungen gesetzt. Es sind nur vier Wochen. Das heißt, wenn die Einwendungen unbegründet sind, wird die entsprechende Genehmigung auch erteilt. In den eher lange dauernden Verfahren ist das kein Zeitraum.

Wenn die Einwendungen begründet sind, dann können alle Beteiligten froh sein; denn dann sind sie davor bewahrt worden, Investitionen zu tätigen, die am Ende eine Fehlinvestition sind. Dieses Argument ist also nicht begründet.

Ich komme dann noch zu dem Misstrauen gegenüber den Vollzugsbehörden. Ich möchte klarstellen, wenn dem so wäre, müssten wir im Übrigen auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit abschaffen. Ich habe eben schon ausgeführt, es geht auch um die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung in diesem Bereich. Das erfüllen wir jetzt endlich mit diesem Gesetz.

Die Fraktionen haben schon im Umweltausschuss Änderungsanträge angekündigt. Sie haben zum Ziel, die wissenschaftlichen Zoos, die dem Naturschutzrecht unterliegen – das ist so, Frau Schneid –, entsprechend auszunehmen. Ich denke, mit dieser Zielsetzung und diesen Änderungen werden mit dem Gesetzentwurf alle wesentlichen Forderungen auch der Tierschutzverbände erfüllt.

Frau Schneid, es ist eben so, dass die Tierschutzverbände und die vielen Ehrenamtlichen im Tierschutz, die Sie zu Recht gewürdigt haben, Mitwirkung wollen. Sie wollen Rechte. Sie wollen nicht nur den Dreck im Tierheim beseitigen, sondern sie wollen ihre Möglichkeiten haben, entsprechend einzuwirken. Deswegen bitte ich um Unterstützung des Gesetzentwurfs.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3433 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2712 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3403 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/2919 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Wirtschafts-

ausschusses

Drucksache 16/3407 –

Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)

Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –