Lieber Kollege Dr. Weiland, es war wunderbar, wie Sie beschrieben haben, dass in Hessen die Wirtschaftlichkeit ausgeschöpft ist. Bei dem Beispiel eines Flughafens im Hunsrück fällt mir ein Flughafen in Hessen ein, der wirtschaftlich ganz hervorragend aufgestellt ist. Ich glaube, der liegt in der Nähe von Kassel. Ich weiß gar nicht, ob da ein- oder zweimal am Tag ein Flieger landet. Wirtschaftlich total ausgeschöpft – ein wunderbares Beispiel.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Nehmer und Geber: Wer ist das Nehmerland, und wer ist das Geberland?)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich gehe davon aus, dass wir über
den Antrag abstimmen. So war das wohl gewollt, oder soll er noch einmal an einen Ausschuss überwiesen werden? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen darüber ab. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Die Fraktionen haben abgesprochen, dass dieser Tagesordnungspunkt im nächsten Plenum behandelt werden soll. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.
Es ist abgesprochen worden, dass der Antrag ohne Aussprache an den Innenausschuss überwiesen wird. Gibt es dagegen Bedenken? – Auch das ist nicht der Fall.
Lassen Sie sich doch überraschen, Frau BredeHoffmann. Hören Sie erst einmal zu. Das ist doch zum Schluss des Tages noch ein schöner Antrag. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte
Damen und Herren! Nachdem gestern spätabends noch ein Alternativantrag von Rot-Grün vorgelegt wurde, sind es nun zwei Anträge, über die wir hier zu beraten haben. Keine Frage, der gehaltvollere, der logischere, der einfach bessere ist der der CDU.
Ich sage Ihnen auch gleich, warum das so ist. Anders als Sie in Ihrem Antrag beschränken wir uns gerade nicht darauf, nur nach Ansprüchen gegen Mitglieder der Organe der insolventen Nürburgring GmbH zu fragen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das, was Sie machen, ist der Tunnelblick, für den wir Sie schon seit Jahren kritisieren. Sie blenden nämlich mit Absicht aus, dass auch andere für die größte Investitionsruine in der Geschichte von Rheinland-Pfalz haftbar sein könnten, und zwar nicht nur politisch – das ist sowieso klar und allgemein bekannt –, sondern auch haftungsrechtlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie handeln wie so oft nach der Devise, es kann nicht sein, was nicht sein darf, nämlich dass zum Beispiel eventuell Mitglieder der Landesregierung für pflichtwidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem NürburgringDesaster haftbar sein könnten.
Dies gilt erst recht für Mitarbeiter der Regierung und anderer Landeseinrichtungen, wie zum Beispiel der ISB. Über all diese Personen spannen Sie heute wieder einen Schutzschirm. Das können wir von der CDU nicht akzeptieren, schon gar nicht, wenn eine Verjährung etwaiger Ansprüche droht.
Meine Damen und Herren, für die CDU sind nämlich vor dem Gesetz alle gleich. Deswegen müssen Schadenersatzansprüche umfassend auch hinsichtlich der Regierungsmitglieder geprüft werden.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ich will gern zugestehen, dass Ihr heutiger Antrag gegenüber dem, was Sie im Juni 2011 im Landtag vorgelegt hatten, schon eindeutig einen Fortschritt bedeutet. Anders als damals, als Ihnen dieses Thema noch nicht einmal zehn Zeilen wert war, umfasst Ihr heutiger Antrag immerhin schon einmal eine ganze Seite. Auch inhaltlich haben Sie sich uns seit Juni 2011 doch spürbar angenähert.
Wie wir wollen Sie, dass Schadenersatzansprüche konsequent – so heißt es darin – durchgesetzt werden. Sie wollen nun auch Maßnahmen, um die Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden, was schon eine alte Forderung der CDU war. Sie wollen wie wir, dass das Parlament von der Regierung umfassend informiert wird. Auch das sind neue Töne. Auch die Begleittöne gerade
Im Juni 2011 hat uns Herr Kollege Hoch noch vorgeworfen, unsere Forderung nach konsequenter Verfolgung von Schadenersatzansprüchen wäre – ich zitiere ihn aus dem Protokoll – hart an der Grenze zur Rufschädigung. So etwas hört man heute nicht mehr.