Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

Wie dem auch sei, bei Ihrem Antrag gilt wie so oft: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Sie haben sehr ausführlich über eine – wie war der Begriff? – nachhaltige intensive Landwirtschaft gesprochen.

(Zuruf des Abg. Zehfuß, CDU)

Das haben Sie zwar angerissen, das ist aber nicht der Punkt, den man in Ihrem Antrag finden kann.

Wir haben deshalb einen aus unserer Sicht besseren Antrag eingebracht.

(Zehfuß, CDU: Eigenlob stinkt!)

Wir werden deshalb unserem Antrag zustimmen und Ihren Antrag leider ablehnen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Höfken.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich, man ahnt vielleicht eine gleiche Intention, aber mit diesem Antrag wird es nicht realisiert; denn er ist in der Analyse falsch, außerdem sind die Forderungen, die Sie stellen, schlichtweg rechtswidrig, und zwar sowohl, was das Agrarrecht als auch das Naturschutzrecht angeht.

Der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche durch Ausgleichsmaßnahmen ist statistisch überhaupt nicht belegt, sondern der Flächenverbrauch ist die Folge von Eingriffen, nicht von Naturschutzmaßnahmen. Der Verbrauch erfolgt durch Siedlungsmaßnahmen und Infrastruktur.

Gleichwohl ist die weitere Verminderung von Nutzungskonkurrenzen das gemeinsame politische Anliegen. Es ist natürlich auch ein wenig merkwürdig, wenn wir einmal die Flächenfraßkampagne des Bauernverbandes und damit verbunden die Forderung ansehen, die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass der Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen in Zukunft verboten werden soll, dann aber an vorderster Stelle der Unterschriftensammlungen für den Bau einer Autobahn – ich meine die A1 – nun ausgerechnet der Deutsche Bauernverband steht. Man sollte es dann schon ernst nehmen, dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken und die viel- fältigen Eingriffe zu vermeiden.

Das Land Rheinland-Pfalz hat schon vorbildlich dafür gesorgt, dass der Flächenverbrauch deutlich reduziert worden ist.

Ihre Einschätzung, dass Kompensation nachteilig für die Landwirtschaft wäre, kann man so nicht teilen; denn Kompensation kann zu Wiedernutzung und Mehrung landwirtschaftlicher Flächen beitragen, Reaktivierung

verbrachter Flächen, ein nutzungsintegrierter Ansatz. Die Eingriffsregelung hilft auch, Flächenverluste zu vermeiden; denn es gibt explizit ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Auch Hecken oder Landschaftselemente dienen der Landwirtschaft, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Flurbereinigung berücksichtigt werden; denn sie helfen, die Landschaft zu strukturieren, stehen Nützlingen zur Verfügung und vermindern zum Beispiel Winderosionen. Außerdem profitiert der Landwirt als Dienstleister von Kompensationen.

All das hat uns dazu gebracht, nicht nur den Antrag von Rot-Grün zu unterstützen, den Sie beschließen und damit in diese Richtung gehen wollen, sondern auch ein neues Landesnaturschutzgesetz zu entwerfen. Dies wiederum kommt den Interessen der Landwirtschaft sehr stark entgegen. Das heißt, wir wollen diesen Ansatz nutzungsintegrierter Kompensation noch weiter verstärken. Er war in der Vergangenheit schon da, wir wollen ihn weiter verstärken.

Übrigens ist ein wichtiger Aspekt darin der Schutz des Grünlandes; denn es ist gerade das Grünland, was zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt beiträgt. Wir wollen daher auch den Automatismus von Ersatzaufforstungen zugunsten eines Vorranges funktioneller Aufwertung in bestehenden Wäldern aufgeben, zum Beispiel durch eine verstärke Alt- und Totholzsicherung, was eigentlich auch in Ihrem Sinne sein müsste.

Die Aufwertung vorhandener Biotope ist praktisch geboten und soll weiter verstärkt werden. Es muss aber auch in Bezug auf Ihren Antrag gesagt werden, natürlich kann man nicht jede landwirtschaftliche Tätigkeit gleich zum Naturschutz erklären.

(Beifall des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Nutzpflanzenproduktion ist eben nicht per se ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Ackernutzung als Kohlenstoffquelle steht beispielsweise dem Grünland als Kohlenstoffsenke gegenüber, und Intensivnutzungen sind nach allen Erkenntnissen eine wesentliche Ursache der Gefährdung der Biodiversität.

Das Greening ist keine Stilllegung. Es ist längst beschlossen. Es ist vielmehr, wie Herr Wehner eben schon erwähnt hat, eine gesellschaftliche Leistung im Sinne des Naturschutzes und wird eben als eine solche auch honoriert. Der Grundsatz, „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ wird damit umgesetzt.

Herr Zehfuß und verehrte CDU-Fraktion, was aber gar nicht geht, ist eine Kofinanzierung der Agrarumweltmaßnahmen aus Ersatzzahlungen. Das fordern Sie in Ihrem Antrag, ist aber rechtlich unmöglich. Es darf keine Doppelförderung geben, nicht das Gleiche noch einmal, sondern mit den Ersatzzahlungen und Kompensationsmaßnahmen muss immer eine Aufwertung verbunden sein.

Auch die Option des Flächenankaufs, die Sie gerne völlig verbieten wollen, ist nicht per se zu verdammen; denn es gibt viele Flächen, die von der Landwirtschaft gar nicht mehr gewollt oder benötigt werden. Insofern ist

das durchaus eine sinnvolle Maßnahme, um die Flächenverfügbarkeit für den Naturschutz zu erreichen. Wir können uns übrigens genauso vorstellen, dies mit Hilfe von Verträgen zu machen. Wir haben also durchaus ein offenes Ohr, wenn es andere Möglichkeiten gibt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesem Antrag von Rot-Grün zustimmen

(Frau Schneider, CDU: Von der CDU!)

und uns darin unterstützen würden, diese gleiche Zielsetzung, so sehe ich es auch, zu verfolgen und wirklich auf der einen Seite zu einer Verringerung des Flächenverbrauchs zu kommen und auf der anderen Seite die Aufwertung der vorhandenen Flächen weiter zu verstärken.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/3203 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Dann haben wir über den Alternativantrag – Drucksache 16/3801 – abzustimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist dieser Alternativantrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Zehnter Energiebericht des Landes Rheinland-Pfalz Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 16/3519) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3523 –

Der Kollege Hürter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort.

(Heiterkeit im Hause)

Es ist gleich klar. Ich sage es aber noch einmal ganz klar.

Zunächst will ich als Gäste die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Germersheim begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat der Kollege Hürter von der SPD-Fraktion.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es verwundert nicht, dass auch der Herr Präsident das gute Miteinander von Sozialdemokratie und GRÜNEN erkennt. Daher ist es nicht ehrabschneidend, wenn ich hier als Mitglied der Fraktion der GRÜNEN begrüßt werde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Du hast kürzere Haare!)

Ich möchte trotzdem klarstellen, dass ich für die SPDFraktion spreche, und zwar zum 10. Energiebericht der Landesregierung, der naturgemäß eine Fakten- und Datensammlung zur Energiewirtschaft in RheinlandPfalz ist, der aber auch beschreibt, wie sich die Energiewirtschaft in Rheinland-Pfalz weiterentwickelt und welche Impulse die Politik für diese Weiterentwicklung gesetzt hat. Die Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft in Rheinland-Pfalz ist von den drei E der Energiewirtschaft geprägt: Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Ausbau der erneuerbaren Energien, der dieses Haus ein ums andere Mal beschäftigt.

Es verwundert nicht, dass wir hier auch auf große Erfolge zurückblicken können. Wenn man sich die Diskussion über den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Strom anschaut, wird offenkundig, wie groß die Fortschritte waren, gerade bei der Windenergie, bei der es gelungen ist, innerhalb von zwei Jahrzehnten von etwas über 10 MW installierte Leistung auf aktuell 2.300 MW installierte Leistung vorzustoßen. Gerade das Jahr 2013 ist mit den ungefähr 150 Anlagen, die ans Netz gegangen sind, durch einen guten Ausbau der Windenergie geprägt. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Landesregierung in der Folge von Fukushima den Ausbau aktiv begleitet hat: durch eine LEP-IVFortschreibung, durch ein Rundschreiben und durch das Gutachten der staatlichen Vogelschutzwarte, womit allen Beteiligten Rechtssicherheit gegeben wurde, um den gewünschten forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv angehen zu können.

Gleiches gilt für die Photovoltaik, die sich in den letzten zehn Jahren ebenfalls hervorragend entwickelt hat trotz aller Rückschritte, zu denen es auf Bundesebene gekommen ist. Wir sind von knapp über 10 MW installierte Leistung auf inzwischen 1.700 MW installierte Leistung vorgestoßen. Hier zeigt sich, dass das keine Fantastereien waren, sondern sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland sehr positiv entwickelt hat. Dazu stehen wir auch trotz aller Konflikte, die damit verbunden sind; denn ganz ohne Konflikte und ganz ohne Herausforderungen lässt sich die Energiewirtschaft nicht erfolgreich betreiben.

Aber auch der Wärmesektor, der gelegentlich verkannt und nicht stark genug gewürdigt wird, hat in RheinlandPfalz eine erfreuliche Entwicklung genommen. Das zeigt

sich zum einen in der Umsetzung des Konjunkturprogramms, bei der gerade die öffentlichen Körperschaften Vorbildliches geleistet haben. Auch das Land, so kann man es dem Energiebericht entnehmen, hat im Rahmen seiner Möglichkeit saniert. Die Erfolge sind auch greifbar.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist genauso anzusprechen. Hier hat Rheinland-Pfalz aufgrund der Industrie, die hier sehr stark in Richtung KWK orientiert ist, ohnehin eine gute Positionierung im Bundesvergleich. Aber auch die Kommunen bringen sich hier ein um das andere Mal erfolgreich ein. Ich glaube, diese Vorbildfunktion der öffentlichen Haushalte sollte man hier ansprechen und betonen.

Insgesamt sind die Erfolge dieser Politik greifbar. Sie sind auch in Bereichen greifbar, in denen das vielleicht nicht im ersten Moment offensichtlich ist. Beim Verkehr zum Beispiel entstehen 90 % des Energiebedarfs auf den Straßen. Das ist bedrückend, weil es offenbart, dass andere Verkehrsmittel unter dem Aspekt Klimaneutralität überlegen sind. Deswegen ist es gut und richtig, dass das Land Rheinland-Pfalz mit dem Rheinland-Pfalz-Takt einen großen Schwerpunkt auf den Schienenverkehr gelegt hat, was nicht nur den Menschen zugutekommt, die diese Verkehrsmittel nutzen, sondern auch dem Klimaschutz und der Umwelt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Insgesamt ist greifbar, dass die Politik Erfolge erzielt hat, wir sowohl bei den CO2-Emissionen als auch bei den Stickstoffdioxidemissionen in den letzten zehn bis 15 Jahren gute Fortschritte haben und diese Erfolge von Menschen gemacht sind. Sie sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie haben etwas mit einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Politik zu tun, für die wir auch in Zukunft stehen möchten.

Deswegen gilt es, für einen Energiebericht Danke zu sagen, der diese Entwicklung beschreibt. Dahinter steckt eine enorme Fleißarbeit; denn auf über 400 Seiten wurden lesenswerte Informationen und Daten zusammengetragen. Ich sage der Landesregierung einen herzlichen Dank für die Arbeit, die dahintersteckt, aber auch für die politische Richtung, die damit verbunden ist.