Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Dabei ist Folgendes klar: Die Universitätsmedizin muss ihren Beitrag zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Veränderungen vor allem auch im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel leisten, und zwar gerade durch eine gute und erfolgreiche Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten.

Sie kann dabei sicherlich nicht die Problematik der Verteilung von Medizinern über das Land für die ärztliche Versorgung lösen. Sie kann bestimmt auch nicht unmittelbar die Versorgung auf dem Land sicherstellen. Was sie kann, ist Folgendes: Sie kann und muss ein Studienangebot sicherstellen, dass den medizinischen Nachwuchs dazu befähigt, die neuen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung anzunehmen. Dabei – das ist mir ein Anliegen – ist die solide wissenschaftliche Basis für die Ausbildung informierter, auf dem Stand des aktuellen medizinischen Fortschritts handelnder Ärztinnen und Ärzte unverändert wichtig. Das gilt für alle Formen des Medizinstudiums gemeinsam, seien es die klassischen einzelfachlich geregelten Studiengänge, seien es die gemäßigt integrativ-reformierten Regelstudiengänge, oder seien es die erwähnten Modellstudiengänge.

Nicht nur der Modellstudiengang – das liegt mir an dieser

Stelle am Herzen zu sagen – gewährleistet uns eine gute Medizinausbildung und ermöglicht es uns, den Zielen gerecht zu werden, die mehrfach genannt worden sind. Es geht dabei nicht um den Widerspruch zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe, sondern es geht um die Befähigung aller jungen Medizinerinnen und Mediziner, sich mit der zunehmenden Komplexität des Versorgungsauftrags in der Praxis auf Grundlage einer soliden wissenschaftlichen Ausbildung auseinanderzusetzen, mit dem medizinischen Fortschritt mitzuhalten, ihn zu verstehen und aus neuen Möglichkeiten in der Diagnostik, Therapieprävention, Rehabilitation und Pflege zum Wohl von Patientinnen und Patienten Nutzen zu ziehen.

Sie und ich, wir müssen doch wollen, dass unser Arzt auf dem neuesten Stand der medizinischen Kunst ist, dass er ein informierter Arzt ist, der durch eigene Vertrautheit mit wissenschaftlicher Praxis in der Medizin Studien und Erkenntnisse bewerten kann und diese nicht nur von Vertretern legitimer, aber interessierter Medizinwirtschaft auf Seminaren vermittelt bekommt.

Die Studienorganisation eines Medizinstudiums muss aus meiner Sicht folgenden drei Gesichtspunkten Rechnung tragen.

Als Erstes ist das Engagement der Fakultäten, wenn man tatsächlich Ärzte in die medizinische Versorgung am Ende eines solchen Studiengangs bringen will, das Engagement der Fakultäten bei der Auswahl dieser Studierenden vor Ort zu nennen. Nach den geltenden Regeln sind das 60 % aller Studienplätze, die die Fakultät vor Ort vergibt. Die medizinische Fakultät hier in Mainz ist ein gutes Beispiel.

2. Ein integriertes und differenziertes Studium ist zu nennen, das sich auf alle ärztlichen Tätigkeitsfelder ausrichtet, also auf die praktische Medizin in der ambulanten Versorgung, auf die Tätigkeit der Krankenhausversorgung und auf die Tätigkeit in der wissenschaftlichen Medizin und klinischen Forschung. Hier müssen Entscheidungsmöglichkeiten für die Medizinstudierenden vorhanden sein.

3. Der letzte Punkt ist für die Weiterbildung wesentlich. Aus unserer Sicht sollte man den Studierenden die Möglichkeit bieten und sie an diese heranführen, die Entscheidung zu einer ärztlichen Spezialisierung am besten während des Studiums zu treffen und sie nicht dem Zufall der Wahl nach der ersten Stelle nach dem Examen zu überlassen.

Unter diesen Gesichtspunkten sollen wir das Medizinstudium und seine Weiterentwicklung bewerten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind die Aufgaben für die Zukunft.

Wenn eine Reform mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Ausbildung ein klar geäußertes Erfordernis ist, dann wäre es nicht klug, von der Universitätsmedizin Mainz jetzt zu fordern oder sie gar zu drängen, einen Modellstudiengang einzurichten.

Ich halte es für klug, die Chancen und Anregungen, die die aktuelle breite Diskussion, wie sie auch in den Emp

fehlungen des Wissenschaftsrates dargestellt wird, zu nutzen. Dabei gilt es auch, die Gesundheitsministerinnen und -minister in Bund und Ländern zu unterstützen, die gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium längst an der Arbeit am Projekt Masterplan Medizinstudium 2020 sind.

Ganz zum Schluss komme ich noch einmal auf die Situation in Mainz zu sprechen. Im Übrigen hat der Wissenschaftsrat der Universitätsmedizin Mainz schon 2008 empfohlen und 2010 in seiner Begutachtung positiv hervorgehoben, dass der Bitte des Wissenschaftsrates, auf einen Modellstudiengang zu verzichten und stattdessen die vorhandenen Ressourcen auf die Qualitätsentwicklung der Studiengänge Human- und Zahnmedizin zu konzentrieren, nachgekommen worden sei. Als Stichworte sind zu nennen die Lernklinik, die im Oktober 2015 fertiggestellt wird, die Reform des vorklinischen Curriculums zu einem fächerübergreifenden organ- und funktionsbezogenen Unterricht – derzeit in der Umsetzung –, die Reform des klinischen Ausbildungsabschnitts mit der Möglichkeit der Schwerpunktsetzung in klinisch praktischer oder akademisch wissenschaftlicher Ausrichtung – bereits realisiert –, die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, das Förderprogramm und die Professur für Allgemeinmedizin, die noch in diesem Jahr besetzt wird und die das akademische Angebot bereichern wird.

Am Ende möchte ich mich bei allen drei Fraktionen für ihr Interesse und Engagement für die Medizinausbildung und damit die akademische Medizin bedanken. Ich freue mich, dass wir alle in der Bewertung der wichtigen Sachverhalte und Notwendigkeiten übereinstimmen, bitte aber von der Forderung im Antrag der CDU nach einem Modellstudiengang aus den dargelegten, aus meiner Sicht guten Gründen abzusehen. Ich freue mich auf die Diskussionen, die Sie im Ausschuss führen werden. Wir stehen dazu gern zur Verfügung.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist zu fragen, ob eine Ausschussüberweisung gewünscht wird?

(Zurufe des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Ja. Dann können wir darüber abstimmen.

(Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überweisung!)

Ja, das geht alles in den Ausschuss. Ich wollte es Ihnen sagen, weil das in jedem Fall in dieser Form erledigt werden muss.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5093 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann

ist es so beschlossen. Der Alternativantrag – Drucksache 16/5233 – wird als Material mit überwiesen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf.

Neuregelung der Rebpflanzrechte – Qualitätsanspruch und Kulturlandschaften im Weinbau sichern Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5188 –

Neuregelung der Rebpflanzrechte – Qualitätsanspruch und Kulturlandschaften im Weinbau sichern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5237 –

Der Antrag soll ohne Aussprache bearbeitet werden. Es wird vorgeschlagen, den Antrag – Drucksache 16/5188 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Der Alternativantrag – Drucksache 16/5237 – wird als Material mit überwiesen.

So steht es in der Geschäftsordnung.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Kein Dauergrünland in abgegrenzten Rebflächen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5162 –

EU muss Dauergrünland praxisgerecht definieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5231 –

Es wird vorgeschlagen, den Antrag – Drucksache 16/5162 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Der Alternativantrag – Drucksache 16/5231 – wird als Material mit überwiesen.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich darf Sie einladen für morgen früh, 09:30 Uhr, hier in diesem Hohen Hause.

Ich wünsche einen schönen Abend. Wir haben noch einen Parlamentarischen Abend um 19:00 Uhr.

E n d e d e r S i t z u n g : 1 7 : 5 0 U h r.