Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel von lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten ist es, dem starken Onlinehandel ein Stück weit entgegenzuwirken, die Attraktivität von Quartieren zu stei
gern, Kundenfrequenzen und somit Kaufkraft zu binden oder Einkaufserlebnisse zu schaffen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier herangezogen. Das bietet damit einen Ansatz zur Lösung des sogenannten Trittbrettfahrerproblems.
Dreh- und Angelpunkt der sogenannten Business Improvement Districts ist somit das eigenverantwortliche Handeln der lokalen Akteure. Sie sollen eigenständig die Initiative zur Gründung eines solchen Districts ergreifen und Ziele definieren, die man gemeinsam für das betroffene Gebiet erreichen möchte.
Die Evaluation des Gesetzes ergab, dass der Gestaltungsraum der Kommunen zur Realisierung lokaler Projekte sehr gering war. Im Bereich des privaten Wohneigentums müssen die Regelungen präzisiert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Abgabenpflicht nur greift, wenn die Errichtung des lokalen Projekts für Grundstückseigentümer einen Vorteil erbringt.
Das stetige Wachstum des Onlinehandels und jetzt auch die Corona-Pandemie hatten negative Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um das Gesetz als einen Mosaikstein aller Maßnahmen anzupassen. Die Änderung des LEAPG begegnet den erkannten Hindernissen bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten.
Die Änderung schafft wichtige und notwendige Voraussetzungen. So sollen in Zukunft privates Kapital generiert und private Initiativen zur Aufwertung innerstädtischer Quartiere in die Entwicklung der Innenstadtpläne einbezogen werden. In Zukunft wird eine vorteilsgerechte Abgabenerhebung durch angepasste Verteilungsmaßstäbe sichergestellt. Die Kommunen werden die Möglichkeit haben, diesen Verteilungsmaßstab im Rahmen einer Sitzung zu regeln. So stellen wir weitere Weichen und begleiten diese Entwicklung bis zum Ende.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebendige Innenstädte sind uns ein sehr wichtiges Anliegen. Innenstädte haben seit jeher die Funktion von Marktplätzen für die Gesellschaft. Sie haben damit eine unverzichtbare Bedeutung sowohl ökonomisch, aber eben auch sozial und kulturell.
Nicht erst seit der Pandemie stehen unsere Innenstädte unter Druck, zum einen durch den Onlinehandel, aber zum anderen eben auch durch die Konkurrenz auf der grünen Wiese. Innenstädte drohen zu veröden, es kommt auch zu Trading-Down-Effekten, und dem wollen wir etwas entgegensetzen.
Dem haben wir durch das LEAP-Gesetz 2015 bereits etwas entgegengesetzt, indem wir das Beispiel aus vielen anderen Städten auch im internationalen Bereich der Business Improvement Districts auch für die Städte in RheinlandPfalz zur Anwendung bringen wollten. Bisher – das ist schon gesagt worden – konnte aber noch kein solches Projekt in Rheinland-Pfalz initiiert werden, und die Gespräche mit den Praktikern, mit den kommunalen Vertretern, aber auch die Evaluation des Gesetzes, die wir damals hineingeschrieben hatten, haben gezeigt, dass die damalige Gesetzgebung zu restriktiv war, was die Auslegung der Satzung für die Abgaben im Bereich der Wohnungen angeht.
Wir kennen unsere Innenstädte, und es ist sehr gut, dass dort Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Handel dezentral zusammen realisiert werden. Das heißt eben auch, dass wir ganz oft unten den Einzelhandel haben und obendrüber Wohnungen.
Um diesem Problem zu begegnen und in Rheinland-Pfalz diese Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte, an denen viele Städte interessiert sind, endlich zu ermöglichen, legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor, der besagt, es muss kein zwingender Ausschlussgrund mehr sein, sondern die Kommunen können das in ihrer Satzungshoheit gemeinsam mit den Hausbesitzern, gemeinsam mit den Handelnden vor Ort, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort so regeln, wie es am besten passt.
Ich bin froh, dass dieser Vorschlag jetzt in diesen Gesetzentwurf aufgenommen wurde, und ich bin mir sicher, dass viele Städte zur Rettung ihrer Innenstädte diesen Baustein auch nutzen werden. Wir werden das in Mainz tun, und ich hoffe, viele schließen sich an. Sie können unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Innenstädte sind herausragende Wirtschaftsstandorte als gesellschaftlicher Mittelpunkt, als soziale und kommunikative Zentren und als Point of Interest von besonderer Bedeutung für jede Stadt.
trieren sich mit dem Einzelhandel und der Gastronomie Branchen, die in besonderer Weise durch die Pandemie betroffen sind. Schließungen sind verbunden mit Frequenzverlusten, die Corona-Krise wirkt dabei als Katalysator des schon seit Langem anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel, der durch die Digitalisierung weiter beschleunigt und verstärkt wird. Mit dem rapiden Wachstum des Onlinehandels droht eine Verödung der Innenstädte.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier werden wir mit aller Kraft gegensteuern. Wir danken dabei den Kommunen, den Verbänden, der IHK, die uns dabei unterstützen. Wir fördern die Aufwertung der Innenstädte, um den stationären Einzelhandel zu stärken.
Mit dem LEAPG besteht seit 2015 ein rechtlicher Rahmen, nach dem sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zusammenschließen und mit privatem Kapital eine Aufwertung ihres Quartiers in Angriff nehmen, nämlich die Einrichtung sogenannter Business Improvement Districts nach vorne bringen können. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde in Rheinland-Pfalz bisher – Sie haben es beschrieben – kein BID-Projekt initiiert. Wie sich in Gesprächen herausgestellt hat, enthält das Gesetz in seiner bisherigen Fassung einige Regelungen, die einer rechtssicheren und damit letztlich erfolgreichen Einrichtung von BID-Projekten im Wege stehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt sich dieser Fragen an und entwickelt das Gesetz zeitgemäß fort. Vor allem schafft er die Möglichkeit, in den Kommunen vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Dabei ist das LEAPG nur ein Baustein unter vielen. An dieser Stelle sei auch das einzelbetriebliche Förderprogramm „DigiBooster“ hervorzuheben, das Anfang des kommenden Jahres an den Start gehen wird und Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen für die Beschaffung und für Beratungsleistungen bereitstellt. Vom „DigiBooster“ kann der stationäre Einzelhandel profitieren, wenn dieser sich neue digitale Geschäftsmodelle erschließt, wie etwa den Onlinehandel.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem novellierten LEAPG schaffen wir einen zeitgemäßen und praktikablen Rechtsrahmen, um in selbstbestimmter Initiative privates Kapital zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Innenstädte zu aktivieren. Die Stärkung unserer Innenstädte mit dem stationären Einzelhandel, den Dienstleistern und der Gastronomie ist eine Aufgabe, die im Wirtschaftsministerium höchste Priorität hat. Wir werden deshalb unsere sehr konstruktiven Gespräche mit Kammern, Kommunen und Verbänden fortsetzen, um auch weiterhin an innovativen Lösungen zu arbeiten und diese für unsere rheinlandpfälzische Wirtschaft zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13548 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Landesgesetz für einen Landeszuschuss zum Pflegegeld Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13560 – Erste Beratung
Zunächst bitte ich um Begründung und erteile der Abgeordneten Dr. Groß für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In nur acht Jahren stieg die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Rheinland-Pfalz von 92.000 auf knapp 161.000 im Jahr 2017, das heißt um 75 %, und die Zahl wird weiter steigen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Pflege stellt daher eine sehr große Herausforderung für Staat und Gesellschaft dar.
Dabei muss insbesondere stets das Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen, welches wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken möchten. Uns liegt hier ganz besonders der Bereich der selbstständigen bzw. überwiegend selbstständigen Sicherstellung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit im Rahmen des Bezugs von Pflegegeld bzw. von Kombinationsleistungen am Herzen. Unter anderem deshalb soll der von uns vorgesehene Landeszuschuss zum Pflegegeld zunächst der entsprechenden Gruppe von Pflegebedürftigen zugutekommen.
Von den knapp 161.000 Pflegebedürftigen in RheinlandPfalz werden rund 88.000, mehr als 50 %, in häuslicher Umgebung, und zwar im Rahmen des ausschließlichen Bezugs von Pflegegeld, gepflegt. Hinzu kommen diejenigen, die die Pflege durch Kombinationsleistungen zumindest überwiegend sicherstellen. Somit ist die häusliche Pflege unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden und sich zunehmend verschärfenden Pflegefachkräftemangels und der begrenzten Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversiche
rung von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft, die nicht zu ersetzen ist, meine Damen und Herren.
Die häusliche Pflege erfährt, meist durch Angehörige oder andere nahestehende Personen durchgeführt, ein hohes Maß an Akzeptanz durch die Pflegebedürftigen. Damit ist die häusliche Pflege die tragende Säule zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Pflege. Diese ist nur gesamtgesellschaftlich und bei angemessener Berücksichtigung und Förderung aller Arten von Pflegeleistungen zu bewältigen.
Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass die Ansprüche Pflegebedürftiger, die ein Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen beziehen, im Vergleich zu Pflegebedürftigen, die Pflegesachleistungen beziehen, deutlich geringer ausfallen. Dabei soll gerade das Pflegegeld die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, indem diese das Pflegegeld zur freien Gestaltung ihrer Pflege einsetzen können. Hier besteht Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, in Bayern gibt es ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr, unabhängig vom Pflegegrad und unabhängig von der Pflegeleistung. So wünschenswert eine solche Regelung auch sein mag, so ist sie angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation derzeit nicht machbar. Daher erscheint uns vorerst eine Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten und eine Differenzierung bei der Höhe des Landeszuschusses in Abhängigkeit vom Pflegegrad sachgerecht. Mit dem vorgesehenen Anspruch auf einen Landeszuschuss zum Pflegegeld
ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – in Höhe von je nach Pflegegrad 400 bis 1.000 Euro jährlich stärken wir das Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen und damit auch insbesondere die Möglichkeit, Angehörigen und anderen, die Pflegebedürftige bei der Gestaltung des Alltags unterstützen, eine gegebenenfalls zusätzliche materielle Anerkennung zukommen zu lassen.