Wir haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie Sie diese Bewertung Ihres Ministers hier vertreten können, der Sie zugestimmt haben.
zung brauchen, brauchen wir auch eine Stimme, die das umsetzt, auch in diesem Land umsetzt, auch wenn es im Wesentlichen um Bundesrecht geht. Deshalb haben wir diese Aktuelle Debatte beantragt, um Ihnen die einmalige Gelegenheit zu geben, klar darzulegen, welche Meinung Sie in diesem Zusammenhang zu diesem Kompromiss tatsächlich vertreten.
Frau Ministerpräsidentin, ich kann nur darum bitten, dass Sie, wenn Herr Becht Ausführungen dazu gemacht hat, vielleicht auch noch einmal Stellung dazu nehmen, sodass wir genau wissen, ob Sie tatsächlich mit einer Zunge reden.
(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD – Heiterkeit bei der SPD und der Ministerpräsidentin Malu Dreyer)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind, sagt ein geflügeltes Wort. Sicher gibt es eine Reihe von Gründe, mit dem nun in buchstäblich letzter Minute gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform unzufrieden zu sein, auch für die SPD-Fraktion. Insgesamt aber ist die Tatsache, dass ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, ein großer Erfolg, und zwar ein Erfolg, an dem die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen maßgeblich und konstruktiv mitgewirkt hat.
(Beifall der SPD, bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)
Erstens, obwohl die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf bis zum letzten Moment gewartet hat, konnten die zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. Die Politik hat gezeigt, dass sie auch bei größeren Meinungsverschiedenheiten handlungsfähig bleibt und Gesetze von den Parlamenten beschlossen werden und nicht von Verfassungsrichtern.
Zweitens, die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Dezember 2014 getroffenen und kritisierten Punkte wurden allesamt verändert, sodass dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz nun Rechnung getragen wird.
Drittens, trotzdem wird die Absicht des Gesetzes, nämlich Betriebe nicht so zu besteuern, dass sie in ihrer Existenz
Viertens, indem die Erbschaftssteuer, die zum Ausgleich sozialer Unwuchten in unserer Gesellschaft nun einmal notwendig ist, in ihrem Kern nicht gefährdet ist; denn das wäre ausschließlich zulasten der Länderhaushalte gegangen.
Dass diese vier Ziele erreicht wurden, ist ein Erfolg. Im Vermittlungsausschuss wurden darüber hinaus in verschiedenen Einzelpunkten gute Kompromisse erzielt, die das Gesetz nach unserer Überzeugung erst verfassungsfest gemacht haben, indem sie eine zu starke Begünstigung großer Vermögen verhindern. So bleibt es gemäß dem Kompromiss bei der Bedürfnisprüfung ab einem Wert des begünstigten Vermögens von 26 Millionen Euro je Erwerbsfall. Das heißt, Firmenerben werden ab einem Wert von 26 Millionen Euro Betriebsvermögen nicht mehr zu 100 % von der Erbschaftssteuer verschont, auch wenn sie Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren erhalten, sondern es wird geprüft, ob nicht wenigstens ein Teil der Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen gezahlt werden kann. Wer das nicht möchte, kann alternativ eine Abschmelzung des Verschonungsabschlags wählen.
Der gefundene Kompromiss zielt auch auf die Unternehmensbewertung. Künftig wird das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 statt 12,5, wie im Entwurf des Bundestages, multipliziert, um die Höhe der Steuer anzusetzen.
Der Vorwegabschlag bei Familienunternehmen wurde konkretisiert, ebenso die Voraussetzung für eine Steuerstundung.
Die mögliche Verschonung von Verwaltungsvermögen bleibt, allerdings nur, wenn das begünstigungsfähige Vermögen nicht mehr als zu 20 % aus Verwaltungsvermögen besteht.
Außerdem enthält der Kompromiss Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch. So gibt es keine Wiedereinführung von sogenannten Cash-Gesellschaften, und Freizeitund Luxusgegenstände, wie Oldtimer, Jachten und Kunstwerke, werden grundsätzlich nicht begünstigt.
Ob im Falle einer Klage das novellierte Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, kann mit Sicherheit niemand voraussehen. Über die vielfach erlebte Tatsache, dass man in Verhandlungen in der Regel mit anderen Vorstellungen hineingeht als mit dem Ergebnis, mit dem man dann herauskommt – was auch für den Vermittlungsausschuss zutrifft –, gibt es aber sicherlich keinen Dissens in diesem Hause.
Jetzt wäre eigentlich die AfD-Fraktion an der Reihe, allein es hat sich niemand gemeldet. – Lieber Herr Kollege Joa, Sie schonen unsere telepathischen Fähigkeiten, wenn Sie sich früher melden. Herr Abgeordneter Joa von der AfDFraktion hat das Wort.
Ich weiß es zu ästimieren, dennoch muss ich sagen, wir haben die ganze Zeit hinübergeschaut; Sie hätten sich melden können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Nach zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss hat man sich zu einer gemeinsamen Form der Erbschaftssteuer durchgerungen. Man hofft hiermit, nun eine verfassungskonforme Lösung gefunden zu haben, eine Lösung, die Firmenerben zwar begünstigen, private Erben aber weiterhin mit der vollen Erbschaftssteuer belasten soll. Man hofft, und man glaubt, doch die Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen etwas anderes erwarten. Die innere Widersprüchlichkeit des Vorhabens spiegelt sich in den Einschätzungen der Landesregierung wider, die sich innerlich zutiefst widersprechen.
Während Frau Ministerpräsidentin Dreyer den Kompromiss begrüßt und frohlockt, kommt der Wirtschaftsminister zu einer gänzlich anderen Einschätzung.
Vorsichtig ausgedrückt, Herr Wissing erachtet die Lösung als nicht haltbar. Ich zitiere: Es muss nur geklagt werden, und dann fällt das Ganze wieder wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Es werde keine Rechtssicherheit für die Familienunternehmen geben. – Dies ist typisch für die Richtungslosigkeit und Zerstrittenheit, auch wenn unter der Oberfläche innerhalb der Landesregierung, die in zentralen Fragen
ja, lassen Sie mich mal zum Ende kommen, Herr Haller – keine gemeinsame Linie findet, und dies nicht einmal zu Gesetzen, die sie selbst mit beschlossen hat.
Und immer wieder ist es die FDP, die ihre einstigen Grundsätze und Forderungen verrät, zu denen einmal ein einfacheres Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen gehörte.
Auch von der CDU ist in diesem Kontext nichts mehr zu vernehmen. Wer erinnert sich noch an den Professor aus Heidelberg? Schon lange sind Personen wie Kirchhof oder Merz in der Versenkung geschwunden. Steuervereinfachung, Steuersenkung, hier ist nichts mehr zu erwarten.
Doch zurück zum Thema. Die aktuelle Erbschaftssteuernovelle macht durch weitere Ausnahmeregelungen die Materie nur noch komplizierter und noch unsicherer. Die Steuerberater freuen sich schon über den erhöhten Beratungsbedarf. Zumindest diese FDP-Klientel muss also nicht weiter darben.
Es stellt sich zum einen das Problem, was nun als Betriebsvermögen gilt und was als Privatvermögen. Es wurde geregelt, dass beispielsweise Oldtimer, Jachten, Kunstwerke oder Segelflugzeuge nicht zum Betriebsvermögen gehören. Dass hiermit alle Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen wurden, glaubt wohl niemand ernsthaft. Das alles öffnet viel Spielraum für unterschiedliche Einschätzungen und auch für Willkür und letztendlich für Klagen. Unsicherheit ist aber Gift für Investitionen, die wir so dringend brauchen.
Wir fordern eine grundlegende Steuerreform. Wir fordern Steuervereinfachung. Der Großteil der Steuerliteratur weltweit entfällt auf Deutschland. Wir brauchen Innovation. Wir brauchen Forschung und Bildung. Deutschland muss Anziehungspunkt für die besten Köpfe der Welt sein, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen. Das Steuersystem hierzu muss einfach sein, und es muss klar sein. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer gehört für uns mit dazu.