Protokoll der Sitzung vom 13.10.2022

Ansätze ebenfalls fortgeschrieben werden. Das ist im jetzigen Entwurf nicht der Fall.

Auch das Kapitel „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ haben wir in gespannter Erwartung aufgeschlagen. Es erstreckt sich inklusive Vorwort sage und schreibe von Seite 305 bis 310. Selbst das voranstehende Kapitel zur Fischereiverwaltung bietet mehr Inhalt. Im Großen und Ganzen lässt sich im Einzelplan nicht mehr über das Kommunale Investitionsprogramm in Erfahrung bringen, als dass es 250 Millionen Euro umfasst und durch die Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage finanziert werden soll.

Ich darf daran erinnern, dass wir noch vor einigen Monaten für den gleichen Kompensationsvorschlag hinsichtlich unserer Änderungsanträge belächelt wurden. Sei es drum.

Dabei ist uns doch allen klar: Mit den bereitgestellten Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen – mir ist bewusst, dass es in Summe mehr sein wird als die 250 Millionen Euro – lassen sich die Klimaziele der Landesregierung nicht erreichen.

Es mangelt dabei allerdings nicht am Mut zu Investitionen, sondern an der praktischen Umsetzung dessen, was eigentlich mit den bestehenden Mitteln machbar wäre.

Da richtet sich mein Blick auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, von denen unlängst bekannt wurde, dass sie künftig mit der Genehmigung vom Bau von Windrädern betraut werden. Vergegenwärtigt man sich jedoch bereits das Scheitern und Verzögern bei den Baugenehmigungen von Biogasanlagen an der Personaldecke der SGD, ist fraglich, ob sie dieser zusätzlichen Belastung gewachsen sind. Da helfen auch die geringen Stellenaufwüchse nicht, wenn – wie von Frau Eder im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität vorgetragen – kein Personal auf dem Markt gefunden werden kann.

Der Nettoausbau von 500 MW Windkraft im Jahr ist bisher ein Rohrkrepierer.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die unlängst geäußerte Kritik der Geschäftsführerin des Städtetags, Lisa Diener, hin, dass wir – Zitat – „die Klimakrise zu Tode verwalten“. Es wurde ein „Förderdschungel“ geschafen, der es unmöglich macht, sich einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Programme zu verschafen.

In die gleiche Kerbe schlug ihr Kollege Michael Mätzig, der zu Recht davon sprach, dass die selbst geschafene Bürokratie von den Verwaltungen nicht mehr gestemmt werden kann. Das erklärt auch, warum in den Haushaltsplänen bei vielen Fördermaßnahmen der Kommunen kaum Mittel abgerufen werden. Die Förderprogramme passen nicht auf die Kommunen. Die Landesregierung ist mit den Ministerien von den Praktikern vor Ort zu weit entfernt.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Die Altschuldenlösung und die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs, das sind die Geister, die Sie durch Jahrzehnte ungenügender Finanzausstattung der Kommunen selbst herbeigerufen haben, meine Damen und Herren der Landesregierung.

Dabei ist die Altschuldenlösung in ihrem Gesamtumfang von 3 Milliarden Euro ein notwendiger Schritt, den wir in seiner grundsätzlichen Idee mittragen. Bei der Umsetzung sehen wir jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der wunde Punkt ist nämlich der Sockelbetrag, zu dem ich an dieser Stelle bereits einen Änderungsvorschlag ankündigen möchte.

So, wie der Entwurf aussieht, ist er so gestrickt, dass er mit der 100%igen Tilgung aller Schulden – über 2.500 Euro Schuld pro Einwohner – RheinlandPfalz endlich aus der ominösen Bertelsmann-Liste herausnimmt, in der von den 20 am meisten verschuldeten Städten Deutschlands elf in RheinlandPfalz liegen.

Das kann aber nicht der Ansatz sein. Nach dem aktuellen Schema werden viele unserer Ortsgemeinden vom Schuldenschnitt nicht genügend profitieren. Doch genau die kleinen Ortsgemeinden im kreisangehörigen Raum sind es, die ihre hohen Liquiditätskredite nicht aus eigener Kraft werden abbezahlen können. Da ist der Sockelbetrag von 167 Euro zu hoch. Wir werden mit einem eigenen Vorschlag zum Sockelbetrag kommen.

Kleine Gemeinden ohne jedes Gewerbe können ihre Liquiditätskredite ohne eine bessere Unterstützung nicht aus eigener Kraft abbauen. Im nächsten Schritt sind wir uns alle – kommunale Spitzenverbände, Landesregierung, Opposition – einig: Der Bund als Mitverursacher der kommunalen Schuldenlast muss die restlichen Kredite aus eigener Tasche tilgen, wie es die Ampel des Bundes auch im Koalitionsvertrag vorgesehen hat.

Wenn dies erfolgt – die Miteinbeziehung der Ortsgemeinden und die Übernahme der Restschulden durch den Bund –, hätten wir die Vergangenheit sauber aufgearbeitet und können uns der Zukunft widmen, die heißt, kommunaler Finanzausgleich.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs haben wir uns bereits im Septemberplenum ausgetauscht, insofern möchte ich mich kurz fassen.

Ihr erster Schuss hat nicht gesessen, wie es die Expertenanhörung im letzten Innenausschuss sowie Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt hat. Wenn wir nicht in zehn Jahren wieder über die Altschuldenproblematik sprechen wollen, muss beim KFA dringend nachgebessert werden, und zwar hinsichtlich der Nivellierungssätze, einer Aufstockung der Finanzausgleichsmasse durch mehr originäre Landesmittel und eines jährlichen Aufwuchses jenseits des unzuverlässigen Symmetrieansatzes.

Vor gut einer Woche haben wir im Rahmen eines Anhörverfahrens im Innenausschuss von einer Reihe von Sachverständigen bestätigt bekommen, dass der Entwurf so nicht verabschiedet werden darf. Das Anhörverfahren und die anschließende Fragestunde entwickelten sich zur Stunde der Opposition,

(Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

in der nicht nur die bestehende Kritik untermauert wurde, sondern viele neue Fragezeichen hinsichtlich der aktuellen Fassung aufkamen. Man konnte gar nicht mehr erkennen, welche Experten von der Regierungsampel benannt waren, alle hatten Kritik am neuen LFAG vorzubringen.

(Zuruf aus dem Hause: So ist das! – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Nur teilweise! – Abg. Gordon Schnieder, CDU: Alle!)

Zum Fachsimpeln werden wir an anderer Stelle noch genügend Zeit haben. Deshalb will ich es hier und jetzt einfach ausdrücken: Bei allen Verweisen auf das Urteil des VGH – es ging niemals um die Höhe, sondern immer um eine bedarfsgerechte Ermittlung – werden Sie letzten Endes nicht umhinkommen, die Finanzausgleichsmasse aufzustocken.

Zum Schluss: Wie weit Idee, Gesetz und Umsetzungspraxis auseinander sind, sieht man bei der Digitalisierung, im Konkreten bei der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Viel zu spät hat Rheinland-Pfalz das Onlinezugangsgesetz auf den Weg gebracht, drei Jahre zu spät. Auch die dann schnell ausgesuchten Boosterleistungen sind nicht bis zum Jahresende umgesetzt. Damit kommt Rheinland-Pfalz absolut ins Hintertrefen. Herr Schweitzer, die Umsetzungsgeschwindigkeit muss sich grundlegend ändern.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz fehlt es nicht an Ideen, sondern an langfristigen Strategien und beharrlichem Nachhalten auf den verschiedensten Handlungsebenen. Wir haben kein Problem in Haushaltsfragen, sondern allein ein Regierungsproblem, das Land strategisch zu führen.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Für die Landesregierung spricht Ministerpräsidentin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen Abgeordnete! Gestern hat Finanzministerin Doris Ahnen den Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 vorgestellt und dabei deutlich gemacht, dass wir als Landesregierung mit unserer Haushaltspolitik die Möglichkeiten schafen, um die großen Herausforderungen, denen wir als Gesellschaft und als Staat begegnen – Krieg, Corona und die Folgen der Flutkatastrophe –, bewältigen zu kön

nen. Die Bewältigung der Flutkatastrophe ist ein sehr wichtiger politischer Schwerpunkt. Auch das drückt sich in diesem Haushalt aus.

Die Flut vom 14. und 15. Juli war die größte Naturkatastrophe, die unser Land jemals erlebt hat. An diesen beiden Tagen konnten 135 Menschenleben nicht gerettet werden, obwohl Tausende Rettungskräfte, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hubschrauberpiloten und Strömungstaucher – alle unter Einsatz des eigenen Lebens – geholfen haben. Eine ungeheure Flutwelle hat das Tal überrollt und mit sich gerissen, was sich ihr in den Weg gestellt hat.

Die Flut hat unfassbares Leid und Zerstörung gebracht und trift auch mich persönlich noch immer bis ins Innerste. Ich will all denjenigen, die bis heute unter den Folgen der Flut leiden, sagen: Ihr Schicksal tut mir unendlich leid. Ich fühle auch ganz persönlich mit Ihnen.

In vielen Gesprächen mit Betrofenen, mit Anwohnern, Feuerwehrleuten, Helferinnen und Helfern und mit Lokalpolitikern und -politikerinnen erlebte ich oft Schock, Verzweiflung, Trauer, Wut und Ohnmacht. Doch sehr schnell war auch der unbändige Wille zu spüren, die Heimat wiederaufzubauen, Schritt für Schritt. Das alles berührt mich sehr. Ich kann das Leid leider nicht ungeschehen machen.

Zwei Minister, die mit der Flutkatastrophe befasst waren, sind zurückgetreten. Sie haben politische Verantwortung übernommen. Im Sommer ist die ehemalige Umweltministerin zurückgetreten, gestern der Innenminister. Er hat auch Verantwortung für Fehler in seinem Geschäftsbereich übernommen. Mich als Ministerpräsidentin beschäftigen diese Vorgänge und müssen es auch. Ich versichere Ihnen, dass wir den Sachverhalten nachgehen und aus den fachlichen Erkenntnissen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.

Natürlich ist das oberste Ziel, dass wir die Menschen in Rheinland-Pfalz vor Naturkatastrophen schützen. Wir haben jahrzehntelang mit den Mitteln des Katastrophenschutzes, wie wir ihn bislang kannten, die Bevölkerung auch bei sehr starken Hochwassern schützen können. In den anderen von der Flutkatastrophe betrofenen Landkreisen und der Stadt Trier gelang es sehr viel besser, die Menschen zu schützen. Das zeigt aber auch, dass sich unsere Kommunen stark und gut aufstellen können und dies auch tun.

Das aktuelle Katastrophenschutzgesetz – alle wissen das – haben wir erst vor zwei Jahren einstimmig verabschiedet. Weder Regierung noch Parlament haben sich vorstellen können, dass Naturkatastrophen eines solchen Ausmaßes ganz anderer Strukturen bedürfen. Niemand im Land war damals der Aufassung, dass die grundsätzlichen Strukturen des Katastrophenschutzes nicht gut wären.

Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, den Katastrophenschutz weiterzuentwickeln, anzupassen an Naturkatastrophen dieser neuen Dimension. Wir stellen den Katastrophenschutz neu auf; denn Extremwetterlagenereignisse infolge des Klimawandels spüren wir in der ganzen Welt: Dürren, Niedrigwasser, Starkregen, Waldbrände. Auf diese neuen Herausforderungen stellt sich

der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Bund und Land ein.

Das Innenministerium hat vor einiger Zeit die drei Säulen des neuen Konzepts vorgestellt, und mit Blick auf die Debatte sage ich auch: Es sind für mich wesentliche Säulen, aber es kann auch weiter diskutiert werden, ob nicht auch andere Säulen dazukommen müssen. Ich glaube, vorhin sind sieben oder acht genannt worden. Darüber muss man sprechen.

Eines scheint mir aber, nach der Aufarbeitung bis zum jetzigen Zeitpunkt, völlig klar: Eine zentrale Landeseinrichtung mit einem rund um die Uhr besetzten Lagezentrum, das interdisziplinär besetzt ist und sicherstellt, dass die Informationen fließen, ist absolut notwendig, damit das Land über eine Landeseinrichtung in der Lage ist, jederzeit und immer überall dort einzugreifen, wo es erforderlich ist.

Zum Zweiten: eine Stärkung der Kommunen in ihrer Rolle als untere Katastrophenschutzbehörden. Auch das ist erforderlich, weil es auch richtig ist, dass wir nicht davon abhängig sein können, ob Landräte, Bürgermeister, andere ihre Aufgaben sehr wunderbar oder eben nicht ganz so gut erfüllen.

Zum Dritten: einheitliche, verbindliche Vorgaben für alle am Katastrophenschutz Beteiligte. Auch das wird mehr Sicherheit in unser Land bringen.

Als ersten Schritt steigert das Land mit diesem Haushalt den Mitteleinsatz für Brand- und Katastrophenschutz in den kommenden beiden Jahren um rund 10 Millionen Euro. Natürlich – ich habe die Debatte verfolgt – spreche ich bewusst von einem ersten Schritt; denn den Katastrophenschutz komplett umzubauen, wird erheblich mehr Geld kosten, und die Landesregierung ist sich dessen vollkommen bewusst. Es ist aber auch klar, dass es Schritt für Schritt gehen wird. Wir haben damit begonnen, beispielsweise mit dem Thema „Sirenenausstattung“ und anderem. Der Umbau der Behörden und die Einrichtung des umfassenden Lagezentrums usw. werden jetzt zwar tatkräftig angepackt, aber auch das wird eine Weile dauern.

Ich begreife es persönlich wie als Ministerpräsidentin als oberste Verpflichtung, alles dafür zu tun, dass es im Ahrtal wieder eine gute Zukunft geben kann. Wir stecken alle Kraft in den Wiederaufbau. Er bestimmt ganz wesentlich die Arbeit der Landesregierung, Tag für Tag auch heute noch, und das wird auch noch so lange andauern, bis wir gemeinsam mit den Kommunen und den Menschen vor Ort den Wiederaufbau geschaft haben werden.

15 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds stehen dafür bereit, und wir werden mit dem Haushalt 2023/2024 weitere 48 Stellen für den Wiederaufbau schafen, um die Verfahren zu beschleunigen. Wir versuchen auch, einzelnen Anliegen so gut wie möglich gerecht zu werden. Ich weiß, es geht vielen trotzdem nicht schnell genug, und auch das kann ich gut verstehen. Ich will Ihnen aber versichern, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis an ihre Grenzen arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, Anträge schnell zu bearbeiten, aber sie müssen auch sicherstellen, dass kein Geld in falsche Hände kommt, sondern in die, die es dringend brauchen.

Meine sehr verehrten Herren und Damen, sehr geehrter Herr Präsident, die Katastrophe an der Ahr hat uns mit aller Brutalität vor Augen geführt, dass wir unsere Anstrengungen gegen den Klimawandel weiter verschärfen müssen. Wir alle spüren, wie sehr sich die Welt verändert, und wir alle wissen, dass wir unsere Lebensweise verändern müssen.

Viele Menschen sorgen sich vor den großen Umbrüchen im eigenen Leben infolge dieser Veränderungen. Wir leben aber in einem Zeitalter, in dem uns so viel Wissen zur Verfügung steht wie noch nie zuvor. Wir leben in einem Land, das leistungsstark und innovationsfreudig ist. Wir leben in einer Gesellschaft, in der das produktive Zusammenwirken eine Säule unserer Demokratie ist.

Wir haben in den vergangenen Monaten mit Stolz die Entwicklung unseres schönen Bundeslandes in den letzten 75 Jahren gefeiert. Wir wissen, dass Rheinland-Pfalz die Kraft hat, auch die aktuellen Herausforderungen zum Wohl des Landes zu gestalten.

Als Landesregierung haben wir dabei sehr klare Ziele, wie wir die Zukunft gestalten wollen. Rheinland-Pfalz soll bis zum Jahr 2035, spätestens bis zum Jahr 2040, klimaneutral sein. Wir wollen zum Gewinnerland der Transformation werden. Wir sorgen für ein gesundes und sicheres Leben in Rheinland-Pfalz und bleiben ein weltofenes Land mit einem hohen Zusammenhalt. Wir bewahren uns die gute Mischung aus Tradition und Innovation. Mit unserem Haushaltsentwurf legen wir die Grundlage dafür, auch in diesen unsicheren Zeiten kraftvoll an der Umsetzung dieser Ziele zu arbeiten.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)