Protokoll der Sitzung vom 13.10.2022

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Reichert.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das vierte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Neben einigen redaktionellen Änderungen und Anpassungen sollen mit dem Gesetz insbesondere Erleichterungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben, die dem Klimaschutz dienen, erfolgen.

Die aktuelle Energiekrise zeigt uns deutlich, wie wichtig es ist, erneuerbare Energien schnellstmöglich auszubauen. Ein Beitrag kann und muss es sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Potenziale besser und schneller genutzt werden können. So soll durch das vorliegende Gesetz geregelt werden, dass künftig die Abstandsflächen von Windkraftanlagen im Außenbereich verringert werden. Die Festlegung des Berechnungspunkts, von dem aus die Abstandsflächen von Windkraftanlagen berechnet wird, auf den geometrischen Mittelpunkt des Mastes, dient hier zur Klarstellung. Das sind alles Regelungen, die neue Potenziale öfnen und den Ausbau der Windenergie erleichtern können.

Sicherlich begrüßenswert sind in diesem Zusammenhang auch die mit dem Änderungsgesetz vorgesehenen Erleichterungen beim Bau von FreiflächenPhotovoltaikanlagen. Die künftige Anwendung des einfachen Genehmigungsverfahrens bzw. Freistellungsverfahrens dient zum Bürokratieabbau und beschleunigt somit die Umsetzung des Baus von PV-Freiflächenanlagen.

Weiterhin werden durch die vorgesehenen Änderungen bisherige Hemmnisse bei der Umsetzung der Digitalisierung beseitigt. Die Abstandsfläche für notwendige Mobilfunkmasten im Außenbereich wird reduziert. Zudem wird die Genehmigungsfreiheit von Antennenanlagen erweitert, was den Bau von Masten im Innen- und Außenbereich erleichtern wird. Wichtig ist uns hierbei, dass die bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen uneingeschränkt gewährleistet werden und künftig die Bundesnetzagentur den notwendigen systembezogenen Sicherheitsabstand festlegt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf den Bevölkerungsschutz begrüßen wir es sehr, dass es auch für den Bau von Sirenenanlagen mit der Änderung der LBauO Erleichterungen geben wird und die Sirenenanlagen künftig genehmigungsfrei umgesetzt werden können. Nicht nur die Flutkatastrophe, sondern auch die aktuell angespannte Lage aufgrund des Kriegs in der Ukraine führen uns vor Augen, wie wichtig funktionierende Systeme zur Warnung der Bevölkerung sind. Der notwendige flächendeckende Ausbau mit Hochleistungssirenen wird durch die vorgesehene Änderung erheblich erleichtert, was wir außerordentlich begrüßen.

Konsequent zur Stärkung der Biodiversität ist die klare Aussage in der neuen LBauO zur verpflichtenden Begrünung nicht überbaubarer Flächen von bebauten Grundstücken, um künftig sogenannten Schottergärten eine Absage zu erteilen. Hierbei wird Städten und Gemeinden im Sinne der Planungshoheit eingeräumt, im Bebauungsplan oder in den Satzungen entgegenstehende Festsetzungen zu trefen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sehen die vorgesehenen Änderungen der Landesbauordnung grundsätzlich positiv und werden deshalb die weiteren Beratungen in den Ausschüssen konstruktiv begleiten.

Was uns allerdings fehlt – Frau Ministerin, Sie haben angekündigt, dass es eine weitere Novelle der LBauO geben wird –, sind weitere, dringend notwendige Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen im Allgemeinen. Wenn man die Landesbauordnung anpackt, hätten wir vielleicht jetzt schon erwartet, dass es weitere Erleichterungen geben wird. Ich nenne hier beispielsweise die unseres Erachtens dringend notwendigen Genehmigungsfiktionen im Baurecht, um wichtige Vorhaben gerade im Wohnungsbau schneller umzusetzen. Momentan notwendige Genehmigungsverfahren dauern oftmals zu lange. Das zeigt die Praxis. Das muss sich in der Zukunft ändern.

Die Landesbauordnung muss deshalb unabhängig von den heute eingebrachten Änderungen mit weiteren Schritten angepackt werden. Wir sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Bauvorhaben in Zukunft schneller umgesetzt werden können. Gerne werden wir solche Schritte positiv begleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Wansch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetz geht es, wie bereits dargestellt, um das vierte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits von unserer Bauministerin Doris Ahnen in ihrer Rede vorgestellt. Lassen Sie mich deshalb die vorgeschlagenen Änderungen politisch einordnen.

Die Förderung des Klimaschutzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Die schreckliche Flutkatastrophe im Ahrtal oder der Krieg in der Ukraine mit der in diesem Zusammenhang ausgelösten Energiekrise verdeutlichen, Klimaschutz, damit unter anderem der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang, muss in vielen Politikfeldern verstärkt vorangetrieben werden. Mit Energieeinsparung alleine wird es nicht getan bleiben.

Wir müssen dafür sorgen, dass der Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit verbunden der Rückgang des Einsatzes fossiler Brennstofe deutlich schneller voranschreitet. Die vorliegende Veränderung der Landesbauordnung ist ein weiterer Baustein auf diesem Weg.

Im sogenannten Bauordnungsrecht müssen Vorkehrungen getrofen werden, die uns bei unseren Zielen zum Schutz des Klimas weiterbringen. Dazu ist es dann erforderlich, die Abstandsflächen bei Windenergieanlagen zu modifizieren. Es gilt zum Beispiel dafür zu sorgen, dass den sich abzeichnenden negativen Auswirkungen bei der Anlegung von Schottergärten Einhalt geboten wird, natürlich unter Beachtung der kommunalen Satzungshoheit.

Es macht Sinn, bei der Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorzusehen. In der Regel werden die Voraussetzungen für diese Anlagen bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung bzw. im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens einer besonderen Prüfung auf Vereinbarkeit mit öfentlichen Belangen unterzogen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über klimafreundliche Mobilität spricht, muss wissen, dass mehr Fahrräder bzw. in manchen Fällen mehr E-Bikes auf unseren Straßen unterwegs sind. Also brauchen wir ein größeres Angebot von Fahrradstellplätzen. Entsprechende Regelungen, um dies bauordnungsrechtlich abzubilden, sind in diesem Änderungsgesetz zur LBauO vorgesehen und zu begrüßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbesserung der Digitalisierung in unserem Land geht mit einem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes einher. Eine Erleichterung in diesem Zusammenhang ist, die Genehmigungsfreiheit von Antennenanlagen einschließlich Masten unabhängig vom Standort im bauplanungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich auf 15 m anzuheben. In

Zukunft soll das auch für Masten für Sirenen gelten. Der Ausbau von Anlagen zur Frühalarmierung wird auf diesem Weg unproblematisch ermöglicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die uns vorliegenden Änderungen der Landesbauordnung sind, wie gesagt, ein weiterer Baustein bei unseren Bemühungen zum Schutz unseres Klimas. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatungen und kann für meine Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Heidbreder.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es bei den aktuell draußen kühler werdenden Temperaturen und hier, glaube ich, im Plenarsaal, nicht mehr alle im Fokus haben, können wir uns dennoch erinnern, dass wir dieses Jahr einen sehr trockenen und heißen Sommer hatten. Wir haben besonders in den Städten Wärmeinselefekte und Tropennächte erlebt. Es ist nachts nicht unter 20 Grad abgekühlt. Besonders in den Innenstädten zwischen den Gebäuden und den asphaltierten Flächen hat sich die Hitze gestaut, womit erhebliche Belastungen für die Gesundheit einhergegangen sind.

Eine Maßnahme, die insbesondere diesen Hitzeefekten entgegengesetzt werden kann, ist mehr Grün in unseren Siedlungsgebieten. So unterstützt die Landesregierung zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Aktion Grün“ unsere Kommunen ganz praktisch dabei, Aufwertungen und Auslegungen bei Grünflächen in unseren Städten und Gemeinden umzusetzen. Bei mehr Grün in den Siedlungsbereichen zählt jeder Quadratmeter im Bereich der kommunalen Planung und im eigenen Vorgarten.

Mit der Änderung in § 10 der Landesbauordnung wird die Begrünung auf Baugrundstücken verbindlich. Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sind zu begrünen, heißt es in der neuen Version. Das hat positive Efekte auf die Kühlung, trägt zum Schutz der Artenvielfalt bei, zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Böden, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Hochwasservorsorge durch Entsiegelung, kurz und praktisch gesagt, erteilen wir damit umweltfeindlichen Schottergärten in Rheinland-Pfalz künftig eine Absage.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Wir nehmen aber nicht nur die Klimaanpassung in den Blick. Auch im Bereich

der Energiewende gehen wir mit der Änderung der Landesbauordnung voran und geben im Schulterschluss mit dem Bund den erneuerbaren Energien Rückenwind. Die nach § 8 geforderten Abstände der Windenergieanlagen werden verringert, die Tiefe wird herabgesetzt, das Maß der Abstandsflächen konkretisiert und damit die vorzuhaltenden Grundstücke reduziert. Damit bauen wir weitere Hemmnisse ab und erleichtern den Ausbau der Windenergie im Land.

Vereinfacht wird auch das Verfahren im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik. Gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom oder Wärme sollen in den Katalog von Vorhaben aufgenommen werden, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 1 Landesbauordnung gilt. Das bringt besonders Vorteile für die Agri-Photovoltaik.

Mit Agri-Photovoltaik lassen sich Synergieefekte erschließen, wenn es zum Beispiel darum geht, mit PV-Anlagen Obstbäume vor zu viel Sonneneinstrahlung und die Früchte vor Sonnenbrand, Hagel und Frost zu schützen. Damit stehen Landwirtschaft und Energiegewinnung nicht in Flächenkonkurrenz, sondern profitieren voneinander. Wir ernten hier regionales Obst und Sonnenenergie vor Ort.

Zudem wollen wir über die Änderung der Landesbauordnung festlegen, dass örtliche Bauvorschriften künftig die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen dürfen. Damit dürfen zum Beispiel Gestaltungssatzungen nicht dem Ausbau von Photovoltaikanlagen entgegenstehen.

Schließlich wird mit einer Streichung in § 47 Landesbauordnung die Errichtung von Fahrradabstellanlagen erleichtert. Fahrradabstellanlagen können künftig bei jedem Bauvorhaben unabhängig von der Verkehrssituation vor Ort umgesetzt werden. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, das Angebot von Fahrradabstellanlagen zu erweitern und dem Fahrradboom der letzten Jahre Rechnung zu tragen.

Energiesicherheit, Zukunftsmobilität, Hitzeschutz: Mit diesen Änderungen der Landesbauordnung bringen wir gemeinsam Verbesserungen für den Klimaschutz und für die Klimaanpassung auf den Weg.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind die Weinmajesetätinnen, Mitglieder des SPD Ortsvereins Rheinhessische Schweiz, des SPD Ortsvereins Gau-Odernheim, ehrenamtliche Bürgerbusfahrerinnen und -busfahrer der Verbandsgemeinde Alzey-Land, die Herzgruppe Bad Dürkheim sowie politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Für und Wider der von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Landesbauordnung kann man sehr gut streiten. Ich werde später in meiner Rede auch meine Argumente und die Argumente meiner Fraktion zu einzelnen Punkten vortragen. Was aber meiner Meinung nach überhaupt nicht geht, ist, alles mit dem Totschlagargument Klimaschutz zu begründen. Wenn der Landesregierung keine besseren Argumente einfallen, dann sollte sie es lassen.

(Staatsministerin Doris Ahnen: Das ist wohl ein ziemlich gutes Argument! – Zurufe aus dem Hause)

Anders als in der vorliegenden Gesetzesbegründung behauptet, kann der Klimaschutz nämlich kein zentrales Anliegen der Landesregierung sein. Meine Kollegen und ich haben schon vielfach versucht, es Ihnen hier im Plenum zu erklären.

(Heiterkeit im Hause)

Allerdings ist die Bereitschaft, sich hier im Hause ernsthaft mit guten Argumenten auseinanderzusetzen, gleich null.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Statt echte Gegenargumente kommen ideologisch geprägte Antworten. Ich bin immer wieder überrascht, wie viele gebildete Menschen hier im Parlament die einfachsten Zusammenhänge nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.

(Zurufe von der SPD: Oh! – Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Reden Sie über sich selber?)

Ich will es heute aber gerne noch einmal versuchen, Ihnen zu erklären. Erstens hat Rheinland-Pfalz einen Anteil von 0,1 % am weltweiten Treibhausgasausstoß. Dieser Anteil von 0,1 % kann schon rein rechnerisch das Weltklima überhaupt nicht beeinflussen.