Protokoll der Sitzung vom 13.10.2022

Ich will es heute aber gerne noch einmal versuchen, Ihnen zu erklären. Erstens hat Rheinland-Pfalz einen Anteil von 0,1 % am weltweiten Treibhausgasausstoß. Dieser Anteil von 0,1 % kann schon rein rechnerisch das Weltklima überhaupt nicht beeinflussen.

Zweitens sind durch den europäischen Emissionshandel die Treibhausgase im Energiesektor global gedeckelt. Einsparungen im rheinland-pfälzischen Energiesektor bewirken also nur, dass woanders in Europa mehr Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen.

Eine Einsparung von 0,1 % wird also weder den globalen CO2-Ausstoß eklatant verändern noch das Weltklima retten. Es ist einzig und allein eine nicht

realisierbare grüne Träumerei, die unsere Wirtschaft zerstört und die uns Wohlstand und Zukunft kostet. Jeder mit etwas Verstand weiß das; eine Eigenschaft, die dieser Regierung scheinbar fehlt.

(Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)

Meine Damen und Herren, tragen Sie endlich dafür Sorge, dass die Kernkraftwerke weiterlaufen. Sie senken den CO2-Ausstoß und sorgen für sichere und bezahlbare Energie.

(Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, nachdem nun die Hauptbegründung für die vorliegende Änderung der Landesbauordnung auf tönernen Füßen steht, stellt sich die Frage, ob es noch andere Gründe für die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geben kann.

Schauen wir uns also die wichtigsten Einzelpunkte der Novelle an. Bei Windkraftwerken in Außenbereichen sollen die Abstandsflächen weiter reduziert werden. Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass es neben der Landesbauordnung noch weitreichende Abstandsgebote aus dem Immissionsschutzgesetz und aus dem Landesentwicklungsplan gibt, die dadurch nicht berührt werden. Das betrift insbesondere die Abstände zur Wohnbebauung.

Die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung werden nicht mit dieser Gesetzesnovelle, sondern durch die parallel in Arbeit befindliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms verringert. Zweck beider Neuregelungen soll aber sein, noch mehr Windkraftwerke in die Fläche hineinzuzwingen. Mehr Windkraft wiederum führt weder zu einer besseren Versorgungssicherheit, wie hier so oft behauptet, noch zu günstigeren Strompreisen, ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren. Insofern überwiegen die bekannten Nachteile der Windkraft, und daher lehnen wir die Neuregelungen auch ab.

Ein weiterer wichtiger Punkte des vorliegenden Änderungsentwurfs ist, dass Kommunen zum Beispiel in einer Gestaltungssatzung Photovoltaikanlagen nicht mehr ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen dürfen. Grundsätzlich befürworten wir die Idee, dass sich jeder, der daran interessiert ist, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und einen Energiespeicher im Haus installieren können soll. Bedenken hegen wir jedoch gegenüber dem unbestimmten Rechtsbegrif der unangemessenen Einschränkungen.

Meine Damen und Herren, solange nicht konkret definiert ist, was unter unangemessenen Einschränkungen zu verstehen ist, wird eine Rechtsunsicherheit geschafen, die in ihrer Folge die Verwaltungsgerichte beschäftigen wird. Dieser Begrif sollte also zuerst einmal genauer definiert werden. Wir sollten im Ausschuss darüber beraten.

Werte Kollegen, die Neuregelung, die wohl am meisten die Gemüter erhitzen

wird, ist das faktische Verbot von Schottergärten bei Neubauten. Meine Damen und Herren, über Ästhetik oder naturnahe Gartengestaltung lässt sich streiten, über Verbote aber auch. Deshalb vorab von meiner Seite: Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten äußerst problematisch; denn sie bieten Insekten und Kleintieren wie Vögeln oder Reptilien kaum Nahrung oder Unterschlupf.

(Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD)

Im Sommer heizt sich der Schotter stark auf. Pflanzen, die mit ihren vielen Blättern Staub und andere Schadstofe filtern könnten und einen hohen Wert für Insekten und Kleintiere hätten, sind dort eher nicht zu finden.

Meine Damen und Herren, wer nur etwas für die Umwelt übrig hat, legt naturnahe blühende Gärten für eine große Insekten- und Artenvielfalt an; denn da, wo es blüht, ist Leben, gibt es immer wieder Neues zu entdecken. Das ist auch ein Stück Zukunft für unsere Kinder.

Sie merken, ich persönlich finde Schottergärten ganz fürchterlich. Frau Heidbreder, dennoch stellt ein Verbot einen ganz erheblichen Eingrif in die Selbstbestimmung der Bürger dar, der gut überlegt sein sollte.

(Beifall der AfD)

Ich würde mich gerne über eine weitere Diskussion dieser und der anderen Punkte im Ausschuss freuen. Das würde aber für meine Person voraussetzen, dass der Umweltausschuss, obwohl hier nicht federführend, den Gesetzentwurf mitberaten darf.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Einer Gesetzesnovelle mit dieser Windkraftpassage und mit der Hauptbegründung, in der der Klimaschutz herhalten soll, werden wir nicht zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewältigung der Klimaveränderungen und des Klimaschutzes sind wichtige Aufgaben der heutigen Zeit. Neben dem Heben von Sparpotenzialen brauchen wir einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien. Er ist nicht nur ein unverzichtbares Element zum Klimaschutz. Ein beschleunigter Ausbau hilft uns auch bei der Energiesicherheit und -bezahlbarkeit.

Die Folgen des Angrifskriegs Putins zeigen uns alle schmerzlich, wie abhängig wir von fossilen Rohstofen aus Russland sind. Für bezahlbare und sichere Energie sind unser gesellschaftliches Zusammenleben und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entscheidend. Die Energiewende muss mit höherem Tempo weiter konsequent technologieofen und sektorenübergreifend ausgerichtet werden. Die Ampelkoalition im Bund hat daher bereits im Sommer einige wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Versorgung mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie ist unser zentrales Ziel für die Bürgerinnen und Bürger sowie unseren heimischen Wirtschaftsstandort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerin hat eben schon die wichtigen Themen, die in dieser Vorlage verändert werden sollen, angesprochen. Ich möchte noch einmal zwei, drei Punkte herausheben. Erstens erleichtern wir im Land den Bau von Windenergieanlagen sowie von Photovoltaikanlagen in nicht bebauten Gebieten. So werden zum einen die Abstandsregeln behutsam unter Wahrung aller Schutzrichtlinien geändert. Zum anderen werden wir in dem Gesetz regeln, dass Photovoltaikanlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren kategorisiert werden. Wir sorgen dafür, dass die erneuerbaren Energien für jeden bezahlbar werden.

Besonders die Windenergie ist eine der efzientesten Möglichkeiten, grünen Strom zu erzeugen. Daher gilt es insbesondere, unsere Anstrengung bei diesem Vorhaben zu stärken. Die Solarenergie bringt viele wirtschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise durch Verpachtung von Grundstücken oder die Beteiligung von Stadt- und Gemeindewerken, indem sie vielleicht Anstalten öfentlichen Rechts gründen. Schneller planen, genehmigen und bauen, dafür setzen sich die Freien Demokraten im Bund wie im Land ein. Das gilt genauso für den Ausbau klimafreundlicher Mobilität bzw. der Digitalisierung.

Daher werden wir zweitens auch die Verfahren zum Bau von Fahrradstellplätzen einfacher gestalten. Die Förderung des Radverkehrs in Rheinland-Pfalz ist Schwerpunkt unserer Koalition und des Verkehrsministeriums.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Vorlage des Gesetzentwurfs haben wir für dieses Anliegen eine weitere gute Grundlage, welche konsequent zukunftsausgerichtet ist.

Ich muss ganz ehrlich sagen, der Vorredner hat den CO2-Anteil von RheinlandPfalz weltweit in Prozentzahlen erwähnt. Sehr geehrter Herr Schönborn, mit Prozentzahlen zu arbeiten, ist sehr schön und sehr gut. Ich sage einmal, der Getreideanteil aus Rheinland-Pfalz weltweit wird wahrscheinlich vom CO2-Anteil her nicht mehr sein als Sie ihn beschrieben haben.

Nur als praktischer Landwirt, als der ich noch eine Funktion ausübe, hindert es mich nicht daran, weiter Getreide anzubauen, um regionale Ernährungssicherheit hinzubekommen bzw. zu gewährleisten. Dass ich mir nicht über andere Kontinente das Getreide und diese Nahrungsmittel hineinholen muss, ist ein Antrieb dieser Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz und Deutschland,

regionale Getreideproduktion zu ermöglichen. Wenn wir uns den Anspruch nicht erarbeiten und uns geben, dass wir uns auch in Rheinland-Pfalz umweltund klimapolitische Ziele setzen, die Sie anscheinend nicht haben, dann ist unser Anspruch weit höher als der Anspruch, den Sie überhaupt nicht formuliert bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das eingebrachte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz soll den aktuellen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 20. Juli 2022 in unserem Bundesland Rechnung tragen, um bevorstehende Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeinsparung sowie der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz zu flankieren.

Herr Schönborn, Sie verzeihen, aus Energiespargründen werde ich auf Ihr Gespräch nicht eingehen.

(Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aus der Sicht der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER sind die im Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeführten Lösungsansätze in der vorliegenden Fassung nachvollziehbar. Dies bedeutet aber nicht, dass dieser Gesetzentwurf alle grundsätzlich möglichen Änderungen und Anpassungen bereits betrachtet.

Wie weit beispielsweise die Entfernung zwischen Geräuschentwicklung und Wohnbebauung sein muss, wird grundsätzlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und ist dementsprechend technisch nachweisbar und somit auch objektiv.

Die Landesbauordnung ist eher eine politische Willenserklärung, welche den Rechtsstatus im ganzen Land regeln soll, sozusagen eine die kommunale Gestaltungshoheit flankierende Regelung.

Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass der eingeschlagene Weg der Energiewende kein leichter ist. Die voranschreitende Digitalisierung hilft uns, mit KI und anderen Annehmlichkeiten unser künftiges Leben einfacher, sicherer und bestimmt auch gesünder zu gestalten. Allerdings benötigt die Digitalisierung vor allem eines, nämlich Strom.

Fossile Energien sollen der Vergangenheit angehören, während die Erneuerbaren leider weder redundant noch in ausreichender Kapazität vorhanden sind. Die Gesellschaft wandelt sich, die Bedarfe wandeln sich. Wir verändern uns.

Wir haben unendlich scheinende Flächen, welche mit Erneuerbaren genutzt werden könnten, wären hier nicht andere Vorschriften und Regelungen, die dieser Zusatznutzung entgegenwirken.

Was ist denn mit dem Gebäude des älteren Ehepaars, deren Haus aufgrund der Nähe zu einem denkmalgeschützten Haus ohne eigenes Hinzutun unter die Regelung eines denkmalgeschützten Objekts gestellt wird? Das Dach hätte die optimale Ausrichtung, um PV-Module aufnehmen zu können. Wäre es hier nicht an der Zeit, die Landesbauordnung auch in dieser Beziehung der veränderten Lebenswelt anzupassen, dass Eigentümer mit und auf ihrem Eigentum zur Energiewende beitragen dürfen? Ist dies nicht auch alternativlos?

Ich möchte mit diesem Beitrag in keinster Weise die eingebrachte Änderung der Landesbauordnung infrage stellen. Vielmehr möchte ich die Landesregierung ermutigen, dieses Gesetz weiterzudenken und Möglichkeiten zu schafen, den Normalbürger bei der Energiewende einfach mitzunehmen.

Gerne werden wir, die FREIEN WÄHLER, unsere kommunale Erfahrung in weitere Änderungsentwürfe einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/4351 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist das einstimmig beschlossen. Vielen Dank.